Protocol of the Session on April 27, 2012

Dann frage ich zuerst, wer sich enthalten möchte. Das sind nunmehr die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu c): Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1190 Nummer 7. Der Ausschuss empfiehlt, mit Zustimmung der Antragsteller den Antrag für erledigt zu erklären. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Hier besteht offenbar große Einigkeit. Wer ist dagegen? - Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Zu d): Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1214. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 17/1214 abzulehnen. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich nun um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt gegen die Ausschussempfehlung? Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW bei keiner Enthaltung.

(Zuruf)

- Es war eine Ausschussempfehlung, der mit den Stimmen von CDU und FDP gefolgt wurde.

Wir verlassen nunmehr diesen Tagesordnungspunkt. Bevor wir in die Debatte um die norddeutsche Kooperation einsteigen, möchte ich Sie bitten, mit mir gemeinsam auf der Tribüne ganz herzlich die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Frau Carola Veit, zu begrüßen, die gemeinsam mit unserem Präsidenten dieser wichtigen Debatte folgen wird.

(Beifall)

Herzlich willkommen, Frau Veit, hier im Kieler Landeshaus! Wir freuen uns, dass Sie hier sind.

Ich rufe sodann die Tagesordnungspunkte 10, 15, 67 und 68 auf:

(Minister Rainer Wiegard)

Gemeinsame Beratung

a) Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1894

b) Korruption macht nicht an Ländergrenzen halt - Für ein gemeinsames Korruptionsregister Hamburg - Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1893

Änderungsantrag der Fraktion des SSW Drucksache 17/1993

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 17/2455

c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 17/2358

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 17/2460

d) Möglichkeiten der norddeutschen Kooperation bei Gesetzesvorhaben prüfen

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/2351

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 17/2481

e) Einrichtung einer Parlamentarierkonferenz zur Optimierung der Kooperation in Norddeutschland

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/2352

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 17/2482

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es etwas kürzer. Die Gesetzentwürfe und Anträge zu den Tagesordnungspunkten 10 und 15 werden vom Innen- und Rechtsausschuss mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen, die Vorlagen unter den Punkten 67 und 68 hingegen zur Annahme.

Ich danke Ihnen, Herr Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Markus Matthießen von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Thema Korruptionsregister verweise ich der Einfachheit halber auf die Diskussion, die wir schon hier im Landtag geführt haben und die wir im Wirtschaftsausschuss fortgesetzt haben. Dazu gibt es nichts Neues zu berichten.

In der gestrigen Ausgabe des „Hamburger Abendblatts“ war ein durchaus bemerkenswerter Satz zu lesen. Peer Steinbrück sagte auf einer SPD-Wahlkampfveranstaltung:

„Nach zwei Gläsern Weißwein habe ich schon mal den Nordstaat gefordert. Das würde ich jetzt nicht mehr.“

(Hartmut Hamerich [CDU]: Trinkt der jetzt Rotwein?)

Über die Trinkfestigkeit dieses Kollegen möchte ich natürlich kein Urteil fällen. Jedoch begrüße ich seine Einsicht, dass ein Nordstaat - bei aller Nüchternheit betrachtet - keinen Sinn macht.

Am 14. Februar 2012 hat die Enquetekommission „Norddeutsche Kooperation“ des Landtags ihren Abschlussbericht vorgestellt. Alle Fraktionen waren sich darin einig, dass mehr Kooperation mit unseren Nachbarn das Gebot der Stunde ist, ein Nordstaat aber unsere Probleme nicht löst. Doch bei

(Vizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese)

dem Wie der Kooperation gehen die Vorstellungen anscheinend nach wie vor auseinander.

Die Fraktionen von FDP und CDU haben den konstruktiven Vorschlag eingebracht, auf einer „Parlamentarierkonferenz Nord“ spezifische Themen zu behandeln, was dazu dienen soll, Probleme gemeinsam, parallel in den jeweiligen Landesparlamenten koordiniert zu behandeln und durch dieses Netzwerken nicht aneinander vorbeizuarbeiten. Das fängt bei Verkehrsprojekten an und könnte sogar im Bildungsbereich zu mehr Qualität, insbesondere Lebensqualität unserer Schülerinnen und Schüler in den Randgebieten des Landes und ihrer Familien führen. Auch sprechen wir uns dafür aus, bei Gesetzesvorhaben eine norddeutsche Kooperation automatisch zu prüfen. Das klingt erst einmal nach einem Schritt für die Verwaltung und somit mehr Bürokratie; wir erwarten uns davon jedoch langfristig einen Nutzen.

Ich erspare Ihnen und mir an dieser Stelle jegliche Form der Schadenfreude darüber, dass der Wissenschaftliche Dienst des Landtags den Antrag der SPD auf Einrichtung eines Gemeinsamen Ausschusses mit Hamburg als widersprüchlich zu unserer Verfassung entlarvt hat. Um Besserwisserei sollte es uns, auch wenn wir im Wahlkampf sind, bei diesem wichtigen Thema nicht gehen. Aber dass Wahlkampf auch zu Lernprozessen führt, konnten wir beim Kollegen Stegner bei einem Besuch in der Stadt Lauenburg feststellen, wo er im Bildungsbereich eine bessere Zusammenarbeit mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gefordert hat. Welche Funktion dabei ein gemeinsamer Ausschuss mit Hamburg haben soll, wird wohl ein Rätsel bleiben.

Ich lade daher ausdrücklich alle Fraktionen des Landtags ein, unserem Antrag zuzustimmen. Es geht um die Sache, wie wir den Norden stärken und als Parlamente im Norden nicht aneinander und somit an den Menschen vorbeiarbeiten, sondern gemeinsame Herausforderungen für die Zukunft gemeinsam besprechen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Für die SPDFraktion hat Herr Abgeordneter Martin Habersaat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Würden wir einen Bankräuber, der einen Teil seiner Beute zurückgibt, straffrei laufen lassen? Würden wir einen Steuerhinterzieher, der nur einen Bruchteil seiner hinterzogenen Steuern zahlt, straffrei laufen lassen? Und würden wir wollen, dass ein Unternehmen, das sich erwiesenermaßen kriminell verhalten hat, Aufträge vom Staat erhält?

Die Antwort ist dreimal nein, wenn Sie mich oder die SPD fragen.

(Beifall bei der SPD - Zuruf des Abgeordne- ten Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Herr Tietze, Sie dürfen sich gleich auch noch einmal erklären. - Die Antwort ist zweimal ja, wenn Sie Kollegen von CDU und FDP fragen - vielleicht, weil Bankräuber in ihrer Mehrheit nicht CDU und FDP wählen.

Warum unterstützt Schwarz-Gelb Steuerhinterzieher?

(Heiterkeit)

- Es dauerte ein bisschen.

(Gerrit Koch [FDP]: Was habt ihr für Wäh- ler? - Hartmut Hamerich [CDU]: Deswegen die guten Umfragewerte! - Heiterkeit)

Warum unterstützt Schwarz-Gelb Steuerhinterzieher? Das Bundeskabinett hat vorgestern ein Steuerabkommen mit der Schweiz beschlossen, ein Geschenk für deutsche Schwarzgeldanleger. Das Schwarzgeld deutscher Kunden bei Schweizer Banken wird einmalig besteuert, und zwar zum Freundschaftssatz von 21 bis 41 %. Dafür bleiben die Steuerbetrüger anonym und haben ihr Schwarzgeld legalisiert. Dadurch gehen dem deutschen Gemeinwesen Milliarden verloren. Wer ein großes Vermögen hat, wird vom Staat unterstützt, wenn er versucht, sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen.