ändert, ob beim nächsten Mal die Ministerin oder der Minister oder die Regierung es dann anders sehen sollten und die Fraktionen des Landtags, die dann vertreten sind, das genauso sehen wie Sie. Was will mir das sagen? Will mir das sagen, dass Sie nicht mehr damit rechnen, dass Sie in die Regierung kommen? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Ihre Haltung ändern würde, nur weil Sie in der Regierung sitzen. Es wäre relativ merkwürdig, dass Sie jetzt eine Position vertreten, die Sie dann ändern, wenn es eine Veränderung -
- Kollege Eichstädt, wenn wir uns im Parlament einig sind, dass wir die Rechte des Parlaments durch eine Verfassungsänderung stärken, geht es ohnehin nur gemeinsam und nicht, nur weil einer es will, so wie Sie, und andere nicht.
Ich weiß wirklich, dass es hier einige Menschen im Parlament gibt, die ein gebrochenes Verhältnis zum Recht haben. Ich habe das nicht.
Beispielsweise haben Menschen, die „schottern“, definitiv ein gebrochenes Verhältnis zum Recht, weil das eine Straftat ist. Da können Sie machen, was Sie wollen.
Das wird auch nicht dadurch legitimiert, Herr Eichstädt, dass es aus gutem Willen geschieht. Eine Straftat hat mit der Motivation erst einmal nichts zu tun. Das können Sie bei der Strafzumessung machen, alles andere ist mir erst einmal egal.
Aber wenn wir bereits erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung, die Sie vorschlagen, haben - Herr Kollege, ich komme gleich noch einmal dazu -, dann brauchen wir mit Sicherheit mehr als 14 Tage. Was passiert denn? Es geht in den Ausschuss, und wir beschließen eine Anhörung. Definitiv werden wir das tun. Glauben Sie wirklich, dass wir in 14 Tagen die Antworten zu den Fragen bekommen, die wir stellen müssen? Jetzt komme ich zu einer entscheidenden Frage. Eine Bindung der Bundesratsmitglieder durch Landesparlamentsentscheidungen ist etwas, was momentan von den meisten als verfassungsrechtlich unzulässig angesehen wird.
Dafür gibt es bereits Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg. Der Staatsgerichtshof BadenWürttemberg hat beispielsweise ausgeführt: Die Unzulässigkeit der Einwirkung auf die Landesregierung durch eine rechtlich bindende Weisung des Landesparlamentes ergebe sich aber nicht nur aus der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilungsstruktur der Landesverfassung, sondern ebenso aus der Stellung des Bundesrates im Rahmen der im Grundgesetz geregelten Bundesangelegenheiten. Es wäre ein Hinübergreifen in die Zuständigkeit des Bundes in Bundesangelegenheiten, und deshalb wäre das unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat vor gar nicht allzu langer Zeit erklärt:
„Die landesrechtliche Weisung an Bundesratsmitglieder, die das Grundgesetz im Bundesrat - anders als im Gemeinsamen Ausschuss … oder im Vermittlungsausschuss … - erlaubt, ist die der Landesregierung ….“
Deshalb halten überwiegend die Staatsrechtler eine solche Bindung durch das Parlament für rechtlich unzulässig, selbst wenn wir sie beschließen würden. Bevor dieses Landesparlament einen Beschluss fassen sollte, der von der überwiegenden Meinung in der Literatur und Rechtsprechung als unzulässig klassifiziert wird, sollten wir uns mit der Materie intensiver beschäftigen als so, wie Sie es hier vorhaben.
Eine Vorbemerkung, lieber Kollege Kubicki. Sie können in meinen Reden nachlesen, dass ich sehr wohl das Urteil des Landesverfassungsgerichts begriffen habe. Ich habe auch nie die Legitimität dieses Parlaments in Zweifel gezogen. Dies ist nur eine Bemerkung vorweg.
Ist Ihnen in Erinnerung, dass es Gespräche zu dem Thema Schuldenbremse und Klagerecht des Landtags gegeben hat, ist Ihnen erinnerlich, dass wir uns inhaltlich einig waren, dass dieser Punkt zu Ende geführt werden soll?
- Frau Kollegin Spoorendonk, es ist mir erinnerlich, dass es Gespräche gegeben hat, aber Gespräche ersetzen kein konkretes Verfahren. Es hat auch bei diesen Gesprächen unterschiedliche Auffassungen gegeben. Ich halte es nach wie vor für sinnvoller, ein eigenes Klagerecht von Landesparlamenten im Bundesverfassungsgerichtsgesetz festzuschreiben, statt über den Weg zu gehen, die Landesregierung an einen Beschluss des Parlaments zu binden, wenn sie inhaltlich anderer Auffassung ist.
Auch das ist rechtlich problematisch. Wir verpflichten möglicherweise eine Regierung formal zu einem Verhalten, das sie selbst nicht tragen will. Das ist etwas, was vom Konstrukt her nicht funktioniert. Deshalb ist es nach meiner Ansicht sinnvoller, den Weg zu gehen, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu ändern oder aber es über eine Bundesratsinitiative möglicherweise ins Grundgesetz zu schreiben, dass dann, wenn Landesparlamentsrechte tangiert werden, wir eine eigene Klagemöglichkeit bekommen und unabhängig von einem Kompetenzstreit zwischen Regierung und Parlament sind, der auch noch stattfinden kann, wenn die sich nicht daran halten wollen.
Herr Abgeordneter Kubicki, ich nehme Ihre Ausführungen mit Erstaunen zur Kenntnis. Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass eine Landesregierung in so einer wichtigen Frage anderer Meinung sein darf als das Parlament?
- Jeder Mensch darf anderer Meinung sein als die Mehrheit im Parlament. Das ist sicher. Selbstverständlich kann es zu Konstellationen kommen - das ist das Tolle an der Demokratie -, dass im Parlament Mehrheitsverhältnisse für eine Klage bestehen.
Ich dachte, das wäre ein Merkmal unseres Parlamentarismus, aber das habe ich irgendwie falsch verstanden.
von Schwarz-Gelb. Stellen Sie sich vor, zwei Abgeordnete sind krank, und das Parlament beschließt mit der dann vorhandenen Einstimmenmehrheit -
- Das ist der technische Vorgang. Es geht um das Prinzip des Verfahrens. Ich weiß, dass Sie das nicht verstehen. Sie können selbstverständlich Organstreitigkeiten zwischen Parlament und Regierung bekommen. Das sieht das Gesetz vor, das sieht die Verfassung vor. Es kann unterschiedliche Auffassungen in der Frage der Vertretung geben.
Um das zu vermeiden, brauchen wir ein eigenes Klagerecht, das nicht davon abhängig ist, dass die Regierung das im Zweifel gegen ihren Willen vertreten muss. Das ist schon immer meine Auffassung gewesen, in allen Debattenbeiträgen. Das wäre sinnvoller als der Weg, den Sie hier vorschlagen. Allein anhand dieser Debatte wird klar, dass wir das nicht in 14 Tagen über die Bühne bekommen würden, es sei denn, wir haben keine Achtung vor der Verfassung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der schwedischen Sprache gibt es Fremdwörter, die teilweise aus dem Englischen, teilweise aus dem Deutschen stammen, und es gibt im Schwedischen auch den Begriff des Besserwissers. Die Schweden müssen gute Kenntnisse über den Fraktionsvorsitzenden der schleswig-holsteinischen FDP haben.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE] - Zurufe)
Kollege Kubicki, ich will Ihnen noch einmal deutlich sagen: Auch uns ist klar, dass man für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit braucht. Auch uns ist klar, dass das, was wir hier beantragen, nicht beschlossen wird, wenn es nicht einen Prozess gibt, auf den wir uns einigen. Auch uns ist klar, dass man in der Diskussion einen Aufschlag machen muss.
Auch ich habe vorhin gesagt: Die Frage, ob unsere Gesetzentwürfe der Diskontinuität anheimfallen oder nicht und in der nächsten Legislaturperiode wieder neu eingebracht werden müssen, ist nicht die zentrale Frage, sondern die zentrale Frage ist, dass wir bereits in der heutigen Konstellation ein Signal dafür geben, was wir wollen, was geklärt werden muss und dann in die Beratungen geht.
Es ist für uns eine klare Botschaft, dass ich unabhängig davon, ob ich Regierungs- oder Oppositionsfraktion bin, einen klaren Begriff von der Stärkung des Parlaments und Beschränkung der Möglichkeiten der Regierung in den Punkten habe, die ich vorhin formuliert habe.
Natürlich werden wir die Frage im Bundesrat nicht abschließend klären können; das werden wir in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen. Wenn es bei der Organschaftsproblematik - was wir als Landtag dürfen und was wir nicht dürfen - von Ihrer Seite, wie das die Kollegin Spoorendonk gesagt hat, erhebliche rechtliche Bedenken gibt, werden wir nicht zueinanderfinden und das in der nächsten Legislaturperiode diskutieren.
Wir befassen uns hier mit sehr vielen - ich formuliere das höflich - kleinteiligen und nicht immer weltbewegenden Fragen. Dann muss man dieses Thema, das seit mindestens einem Jahr auf verschiedenen Ebenen diskutiert wird und virulent ist, in dieser Form in den Landtag einbringen können.
Wenn Sie fachlich eine andere Auffassung haben, dann tragen Sie die vor! Dann werden wir das in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen.
Ich sage nichts, was irgendwie wahlkampfmäßig interpretierbar ist. Nichtsdestotrotz wollte ich Ihnen, Kollege Kubicki, zumindest die Möglichkeit geben, noch einmal zu diesem Thema im Landtag zu reden, weil Sie in der nächsten Legislaturperiode keine Gelegenheit mehr dazu haben werden.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das werden wir ja sehen!)