d) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -)
e) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften
f) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften
g) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, der Gemeindeordnung, der Amtsordnung sowie des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für Schleswig-Holstein
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich wiederhole das jetzt nicht alles von a) bis g). Ich möchte zum einen auf die einzelnen Beschlussempfehlungen in dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses, Drucksache 17/2368, hinweisen.
Zum anderen teile ich mit, dass sich leider der Fehlerteufel in diese Vorlage eingeschlichen hat. Auf der Seite 38 - die aufmerksamen Leserinnen und Leser werden festgestellt haben, dass es diese Seite sechsmal gibt - wird im Kreiswahlgesetz in Bezug auf die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Listenvertreter in den Kreisen, also in den Kreistagen, ein Tippfehler offenkundig, weil 45 und 22 nicht 45 ergeben. Es muss also unter Punkt 3. heißen hinter „in Kreisen bis zu 200.000“ - in dieser Reihenfolge - 45, 23 - statt 45 - und 22; das ergibt zusammen 45. Hinter „mehr als 200.000“ muss es - in dieser Reihenfolge - heißen 49, 25 und 24, da 25 und 24 49 ergeben. Ich bitte, diese vorgetragenen Änderungen mit zu beschließen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen in der heutigen Sitzung sozusagen die Schlussrunde im Rahmen der kommunalen Diskussion und der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Thema Wahlrecht, also das, was wir im Landesgesetz vollzogen haben. Eine Reihe von Fragen waren ohne große Debatte, andere natürlich nicht. Das ist auch gut so. Wir haben einiges zu diskutieren gehabt.
Auf der kommunalen Ebene werden wir genau wie im Landesbereich bei den Wahlkreisen künftig maximal 20 % Abweichungen haben.
Wir werden ein neues Auszählungsverfahren haben. Das wird zu leichten Veränderungen führen. Im Ergebnis wird es eine leichte Stärkung der Listenmandate gegenüber den Direktmandaten geben, auch wenn wir ansonsten von uns aus gesehen nicht in die Struktur eingegriffen haben.
Es wird beim Wahlrecht eine weitere Änderung geben. Die Kommunen im Lande bis zu 2.500 Einwohner werden künftig in einem Wahlkreis wählen können. Das sind etwa 50, die im Land betroffen sind. Das war ein breiter Wunsch aus der kommunalen Familie.
Wir werden beim Thema Mitbestimmungsrecht von Kindern und Jugendlichen keine Veränderungen vornehmen.
Die Zusammensetzung der Amtsausschüsse bleibt wie bislang. Zudem werden wir den Gemeinden und Städten in der Größenordnung von 4.000 bis 8.000 Einwohnern künftig die Möglichkeit geben, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen, Besoldungsgruppe A 13, wenn sie es wollen. Es ist ihre Entscheidung, ob sie es wollen. Sie entscheiden in der Gemeinde- oder Stadtvertretung, ob sie es wollen, und sie bestimmen auch personell. Von daher gesehen ist das ein wesentlicher Punkt. Es hat sich herausgestellt, dass es mit einer ehrenamtlichen Leitung, wenn man die Zeit dafür nicht hat, schwierig ist, eine Kommune in dieser Größenordnung zu leiten. Aber wie gesagt: kein Zwang, sondern nur dann, wenn man es will.
Weil wir eben keinen Zwang wollen, werden wir den Antrag der SPD nicht unterstützen, kommunale Zusammenschlüsse zu erzwingen. Unsere Politik lautet: mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmungsrecht vor Ort.
Deshalb werden wir es bei der Amtsordnung so belassen, wie es ist. Wir werden den Menschen draußen vor Ort, auch in betroffenen Ämtern, sagen, welche Anträge sie hier vorlegen, und sehr deutlich machen -
- Herr Kollege Stegner, manche Diskussionen können wir „farbiger“ führen. Wir haben einiges korrigiert. Also: mehr Verantwortung und Freiheit vor Ort. Deshalb werden wir nicht Ja zu dem Vorschlag sagen, mit Zwang kommunale Fusionen herbeiführen zu können.
Zentraler Punkt des Gesamtthemas ist das Verhältnis zwischen Gemeinden und Ämtern. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Wir stellen mit diesem Gesetz - die Landesregierung hat den Gesetzentwurf ja vorgelegt - klar, dass die Amtsverwaltungen die Dienstleister sind und die Entscheidungen nach wie vor in den Gemeindevertretungen getroffen werden. Das bedeutet zugleich eine nachhaltige Stärkung des Ehrenamtes. Wir haben hier und da eine Ten
denz gehabt, dass mancher im Amtsbereich meinte, er sei der eigentlich Entscheidende. Nein, es sind und bleiben die von den Bürgern gewählten Gemeindevertreter, die in ihrer Gemeinde entscheiden, was zu geschehen hat.
Man kann manche Dinge zusammenfassen. Wir haben die Möglichkeit der Bildung von Zweckverbänden, die Fünf-aus-16-Regelung. Dazu hat es eine intensive Diskussion gegeben. Ich glaube, mit dem Ergebnis - das wird sicherlich auch der Innenminister sagen - kann man gut leben. Es gab eine sehr intensive, gute Diskussion zu diesem Thema. Es entsprach dem Wunsch der großen Mehrheit der kommunalen Familie. Ich habe vorhin mit Freude gelesen,
dass uns der Gemeindetag insgesamt ein Lob für das zollt, was wir machen. Auch das zeigt deutlich, wie die kommunale Familie dies sieht.
Ein Schwerpunktdiskussionspunkt war die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen in kommunaler Verantwortung. Dort, wo ein Unternehmen in kommunaler Verantwortung über Schleswig-Holstein hinaus tätig werden will, hatte die Landesregierung einen Genehmigungsvorbehalt vorgesehen. Wir wollen es beim Widerspruchsrecht belassen. Auch das ist ein Kompromiss, mit dem wir gut leben können. Die Weisungen sollen zwar zuvor geklärt sein, aber es soll keinen absolut verpflichtenden Zwang geben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch darüber nachgedacht, die Gemeindeordnung ein Stück zu verschlanken. Aus einem technischen Grund ist dieser Vorschlag heute nicht eingereicht worden. Das werden wir in der April-Tagung nachholen, Frau Präsidentin.
Insgesamt kann ich feststellen: Wir haben zwei Jahre lang lebhaft über diese kommunalen Fragen diskutiert. Wir haben am Ende gute Kompromisse und klare Linien gefunden. Dies ist ein guter und würdiger Abschluss dieses Landtags und dieser Landesregierung in dieser Wahlperiode.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach nunmehr zweijähriger Diskussion - wenn es diese Diskussion gegeben hätte, Herr Kalinka, wären wir froh gewesen - nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Amtsordnung kommen wir endlich zu einer Beschlussfassung. Leider kommen wir zu einer Beschlussfassung - das finde ich nicht so gut -, die wohl nur von den Regierungsfraktionen getragen wird. Das ist wirklich bedauerlich, da es Themen gibt, die eigentlich parteiübergreifend verhandelt und möglichst auch beschlossen werden sollten. Und dieser Themenkomplex gehört dazu.
Nicht nur die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von CDU und FDP, sondern aller hier im Landtag vertretenen Parteien und auch der Freien Wählergemeinschaft würden sich sicherlich gern mit ihren Vorstellungen in einem solchen Reformwerk wiederfinden.
Wir haben Gespräche über die Veränderung der Vorschriften angeboten. In der Anhörung wurde das von den Sachverständigen sogar auch gefordert, zumal die Gesetzentwürfe inhaltlich gar nicht so weit auseinander lagen.
Die inhaltlichen Unterschiede, Herr Hildebrand, haben jedoch in der Schlussabstimmung des Ausschusses nicht abgenommen, sondern sind noch vertieft worden. Dabei hätte es, nachdem der Innenminister seine schrägsten Vorstellungen wie zum Beispiel die Aufhebung der Verpflichtung zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten fallen gelassen hat, zu einer großen Gemeinsamkeit kommen können, auch wenn wir bezüglich der Mindestgröße zur Fraktionsbildung oder der Bürgerbeteiligung andere Auffassungen haben und wir uns anderes vorstellen könnten.
Im Gemeindewirtschaftsrecht - das stimmt, Herr Kalinka - oder auch beim Gemeinde- und Kreiswahlrecht haben wir fast gleiche Vorstellungen. Dort, wo diese nicht bestanden, haben wir im Ausschuss mit einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf ein konkretes Angebot gemacht und damit beispielsweise auch die Anregung von Pro