Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Bernd Heinemann, selbstverständlich werden wir gute Beratungen haben, wenn es denn im Ausschuss möglich ist, dass wir uns ohne voreingenommene Beschimpfungen mit der Sache auseinandersetzen können. Dass wir hier etwas ohne Aussprache durchwinken wollten, ist eine Unterstellung. Dies ist schon dadurch widerlegt, dass der Punkt hier mit Aussprache auf der Tagesordnung steht. Ich finde es ein bisschen peinlich, was hier so gesagt wird.
Meine Damen und Herren, wir haben uns seit Beginn der Legislaturperiode mit der Problematik einer flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein auseinandergesetzt. Seit Regierungsübernahme war es auch für die Regierung zentral, das Problem der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten anzugehen. Ich möchte an dieser Stelle Gesundheitsminister Dr. Garg danken, dass er eine Initiative mit dem Ziel gestartet hat, ein sektorenübergreifendes, versorgungsicherndes Gesamtkonzept zu erarbeiten, und das vor dem Hintergrund finanzieller und personeller Ressourcen, bei alternder Bevölkerung in unserem Flächenland mit Inseln und Halligen.
Beteiligte - das ist für uns ganz wichtig - sind alle in Schleswig-Holstein relevanten Akteure, die in der Gesundheitsversorgung und in der Versorgung Pflegebedürftiger tätig sind. Wissenschaftlich wird das Ganze begleitet durch das renommierte FritzBeske-Institut. Die Ergebnisse werden am 3. März vorgestellt. Die Einladung liegt auch Ihnen vor. Ich bin mir sicher, dass es eine ausgewogene Sache wird zwischen -
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat jetzt die Frau Kollegin Klahn. Alles andere muss zusätzlich geklärt werden.
Danke. - Ich beginne meinen Satz noch einmal: Unter dem Aspekt, dass wir mit weniger Personal einfach, weil uns die Menschen fehlen, eine gleichbleibende gute medizinische Versorgung leisten wollen, ist zukünftig die sektorenübergreifende Planung von großer Bedeutung.
Die Regierungskoalition hatte sich deshalb die bessere Verzahnung im intersektoralen Bereich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des AG-KHG zum Ziel gesetzt. Auch damals war das GKV-Versorgungsstrukturgesetz schon angekündigt, warf seine Schatten voraus. Für uns war es sinnvoll, die Ergebnisse des Willensbildungsprozesses auf Bundesebene in unser eigenes Vorhaben einzubeziehen.
Nachdem das GKV-Versorgungsstrukturgesetz seit dem 1. Januar 2012 in Kraft ist, nutzen wir nun die Möglichkeit, mit dem dazugehörigen Ausführungsgesetz ein neues Gemeinsames Landesgremium zu schaffen. Meine Kollegin Ursula Sassen hat zu den Änderungen hinsichtlich der Kassenärztlichen Vereinigung bereits ausgeführt, dass wir uns im Ausschuss noch einmal damit auseinandersetzen müssen, inwieweit das noch aktuell ist.
Für uns ist wichtig, dass der Patient bei allen Fragen im Mittelpunkt zu stehen hat. Wir haben uns gefragt, wie wir das am besten erreichen können. Das neue Gremium soll eine Klammerwirkung bei der intersektoralen Zusammenarbeit entfalten. Unser Gesetzentwurf sucht dabei die Balance, um einerseits die Fortentwicklung der Strukturen zu ermöglichen und andererseits der Selbstverwaltung größere Handlungsspielräume zu geben. Wir halten uns dabei im Rahmen der Vorgaben, welche durch § 90 a Versorgungsstrukturgesetz vorgegeben sind. Das betrifft die Zusammensetzung sowie die Aufgabenwahrnehmung. Das Gremium soll entsprechend des zukünftigen § 2 des Gesetzes grundsätzliche Fragen der Bedarfsplanung zur flächendeckenden ärztlichen Versorgung behandeln und Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen geben.
Meine Damen und Herren, bei der Zusammensetzung war eine der Zielvorgaben, ein arbeitsfähiges Gremium zu finden. Da wir uns wichtige Impulse durch das Gremium für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung erhoffen, wäre ein zu aufgeblasenes Gremium aus unserer Sicht nicht zielführend gewesen, um entsprechende Ergebnisse zu produzieren.
Mitglieder des Gremiums sollen daher die bundesgesetzlich Vorgeschriebenen sein, also das Land, die KVSH, die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft sowie zusätzlich aus unserer Sicht als relevante Akteure die Ärzte- und Psychotherapeutenkammern sowie die kommunalen Landesverbände.
Wichtiges Element ist auch die Möglichkeit der Einbindung von Sachverständigen. Dies ist durchaus regional oder locker zu verstehen. Ich kann mir zum Beispiel sehr gut vorstellen, dass bei Versorgungsfragen, die eine bestimmte Region betreffen, vor Ort agierende Ärzte hinzugezogen werden, damit mit diesen gemeinsam Lösungen gefunden werden.
Das Land soll dabei eine moderierende Rolle übernehmen. Die eigentlichen Umsetzungsentscheidungen verbleiben selbstverständlich - das will ich ganz klar hervorheben - bei der Selbstverwaltung. Durch das Gesetz soll die Selbstverwaltung gerade gestärkt werden. Einen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung durch Dritte lehnen wir ab.
Abschließend sieht der Gesetzentwurf zur besseren Verzahnung der Sektoren auch eine bessere Einbindung der Kassenärzte bei stationären Versorgungsfragen vor. Mit diesem Gesamtpaket eröffnen wir neue Möglichkeiten für die intersektorale Zusammenarbeit und stärken die medizinische Versorgung im Land und nicht einseitig auf Krankenhaus ausgerichtet. Ich bitte um gute Beratung im Ausschuss.
Arzthelferinnen und Arzthelfern, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten und Angehörige vieler anderer Berufsgruppen ihre Arbeit. … Für die Leistung, die in den Gesundheitsberufen tagtäglich erbracht wird, braucht es Motivation, Vertrauen und Anerkennung. Genau das ist das Ziel des Versorgungsstrukturgesetzes.“
Das sagte der Bundesgesundheitsminister von der FDP. Das klingt gut und richtig. Richtig ist: Wir alle können froh sein, wenn jemand aus unserer Familie oder wir selbst eine gute medizinische, pflegerische oder therapeutische Behandlung bekommen. Richtig ist: Die Strukturen der medizinischen und pflegerischen Versorgung müssen dringend zukunftsfest gemacht werden. Richtig ist auch: Eine bessere Verzahnung von stationärem und ambulantem Bereich ist nicht die Kür, sie ist die Pflicht - allerdings auf echter Augenhöhe. Ich glaube, da haben wir noch etwas unterschiedliche Vorstellungen
Das Problem der FDP ist: Das Versorgungsstrukturgesetz erreicht diese Ziele leider nicht. Es ist durchzogen von einer ganzen Reihe von Webfehlern. Den Webfehler, den Sie auf Bundesebene gemacht haben, machen Sie leider auf Landesebene fleißig weiter.
Wo findet sich die Anerkennung der Pflegeberufe im Versorgungsstrukturgesetz? - Das hätte ich mir von dieser Landesregierung gut als Initiative vorstellen können. Ich finde es schade, dass es nicht berücksichtigt worden ist.
Wo ist eine Berücksichtigung der Zunahme von psychischen Erkrankungen? - Wahrscheinlich leidet diese Landesregierung selbst schon an Burnout, sonst hätte auch das eine schöne Initiative werden können.
Wo ist die stärkere Berücksichtigung der Patienteninteressen? - Leider nicht vorgesehen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es zeigt sich wieder einmal: Gute Gesundheitspolitik und FDP sind wie Ebbe und Flut - beides gibt es, aber es kommt leider nicht gleichzeitig vor.
Eines sage ich Ihnen an dieser Stelle auch noch einmal ganz deutlich: Wir werden uns davon verabschieden müssen, dass in den Bereichen Gesundheit und Pflege dauerhaft schwarze Zahlen geschrieben werden. Dafür sind die Voraussetzungen hier in Schleswig-Holstein einfach nicht gegeben. Was wir brauchen, ist endlich die Perspektive für einen bundesweit einheitlichen Landesbasisfallwert.
Wenn Herr Bahr den geliefert hätte, hätte ich mich einmal richtig gefreut. Und da hätten sich viele andere - die Patientinnen und Patienten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein - auch sehr gefreut. Wenn wir bessere Bedingungen in der Finanzierung haben, können wir auch bessere medizinische Versorgungsstrukturen umsetzen. Auch das dürfte klar sein.
Im Moment ist viel zu viel Druck im Kessel. Wenn wir nicht wollen, dass dieser Kessel explodiert, müssen wir das völlig überhitzte Gesundheitswesen etwas abkühlen. Krankenhäuser in Brunsbüttel, Glücksstadt, Tönning, Eckernförde - sie stehen alle unter diesem großen Druck. Für uns Grüne steht fest: So kann es und so darf es nicht weitergehen.
Neben den Herausforderungen durch eine ältere Bevölkerung und der Zunahme von chronischen und Mehrfacherkrankungen müssen wir grundsätzlich die Strukturen angehen. Die demografische Entwicklung macht nicht nur vor der Bevölkerung nicht halt, genauso trifft es alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Wir wollen eine bessere Verzahnung von stationärem und ambulantem Bereich. Hierzu gehört die teilstationäre Behandlung übrigens auch. Wir wollen eine deutliche Stärkung der hausärztlichen und sprechenden Medizin, wir wollen eine teamorientierte Zusammenarbeit - da sind wir wieder bei der Zu
sammenarbeit auf Augenhöhe - von allen unterschiedlichen Gesundheitsberufen ohne Hierarchien und mit einer neuen Aufgabenverteilung. Ärztinnen und Ärzte als verantwortungsvolle Teamplayer sind nicht nur eine schöne Vision, es gibt schon einige davon, und wir brauchen noch mehr. Noch ist es nicht zu spät für Nachbesserungen. Ich freue mich auf die Beratungen im Sozialausschuss.