Protocol of the Session on February 22, 2012

führen. Abgesehen davon gibt es bereits jetzt bei der zweijährigen Wartefrist, die im Bundesvergleich sehr niedrig ist, eine deutlich erhöhte Dynamik bei der Gründung von Ersatzschulen. Von 16 Schulen, die nicht zum Bereich der dänischen Schulen und der Waldorfschulen zählen, sind zehn in den letzten fünf Jahren neu dazugekommen. Man kann also nicht sagen, dass die derzeit zweijährige Wartefrist ein sonderliches Hindernis für die Schulen in freier Trägerschaft darstellt. Im Gegenteil, wir haben eine deutliche Entwicklungsdynamik in den letzten Jahren beobachten können. Das ist auch gar nicht das Problem, um das es im Kern bei der Neuregelung geht.

Zweitens. Die Bezuschussung der Ersatzschulen soll verbreitert werden, indem nach dem Willen der Grünen neben den Sach- und Personalkosten auch Investitionskosten einbezogen werden. Mit dem Verweis auf das Konnexitätsprinzip werden die Kommunen dies zurückweisen. Im Ergebnis kämen dann auf das Land neue Ausgaben zu. Das hat der Kollege Höppner schon sehr ausführlich dargelegt. Deshalb will ich nur noch einmal zusammengefasst darauf hinweisen. Wir gehen davon aus, dass allein in diesen Bereich durch den Gesetzentwurf der Grünen 4 Millionen € Mehrausgaben entstehen würden.

Des Weiteren wollen die Grünen zurück zu einer landesdurchschnittlichen Berechnung der Kosten pro Schüler beziehungsweise Schülerin. Bei den Sachkosten haben wir uns aber gerade von einer solchen Landesdurchschnittssatzberechnung verabschiedet - ein Ergebnis des Schulgesetzes aus dem vorigen Jahr, das den kommunalen Schullastenausgleich jetzt auf real bei den einzelnen Schulträgern entstehende Kosten abstellt. Wir müssten also, um wieder Landesdurchschnittswerte zu berechnen, einen erheblichen Verwaltungsaufwand treiben. Das wären dann Ausgaben, die den Schulen selbst gar nicht zugutekommen. Auch das halte ich für komplett unsinnig.

Genauso problematisch ist eine Kostenerhebung auf der Basis von Schulstufen. Wie wollen Sie das etwa an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe, bei der die Lehrer teilweise in der Sekundarstufe I und teilweise in der Oberstufe unterrichten, oder beim Gymnasium mit der Aufteilung auf verschiedene Stufen tatsächlich konkret berechnen? - Das ist schlicht und ergreifend nicht umsetzbar. Weitere Punkte kommen hinzu. Wir haben das in der verumdruckten Stellungnahme im Einzelnen ausgeführt.

In dem begleitenden Antrag formulieren die Grünen das Ziel einer transparenten Ersatzschulfinanzierung. Diesem Anspruch wird Ihr eigener Gesetzentwurf aber überhaupt nicht gerecht. Er schafft neue Verwaltungsaufgaben und lässt nebenbei die Beruflichen Schulen in freier Trägerschaft, die in der Finanzierung deutlich schlechter gestellt würden, völlig außen vor.

Sehr unglücklich erscheint mir auch die Forderung, eine neue Berechnungsgrundlage zusammen mit den Interessenvertretungen der freien Schulen zu erarbeiten. Dass man sich eng mit diesen Verbänden bei der Entwicklung eines neuen Verfahrens abstimmt und sie selbstverständlich auch schon im Vorfeld in Gespräche einbezieht, ist klar. Aber, Frau Erdmann, wenn Sie diese Praxis, das Verfahren mit ihnen zusammen zu berechnen, in anderen Bereichen der Gesetzgebung auch walten lassen wollten, kämen wir zu recht eigenartigen Ergebnissen. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz.

(Unruhe)

Die Initiative der Grünen ist in der Summe unausgegoren und fehlerhaft. Deshalb halte ich es für richtig, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Eine letzte kurze Anmerkung zu Frau Spoorendonk: Ich möchte darauf hinweisen, dass die dänischen Schulen, die auch von der Ersatzschulfinanzierung betroffen sind, keineswegs so schlecht gestellt sind, wie es vonseiten des SSW immer behauptet wird. Gerade die Nachberechnung zum Ende des letzten Jahres hat dazu geführt, dass gegenüber den ursprünglich veranschlagten Ansätzen die Mittel für die dänischen Schulen im Jahr 2012 etwa 2,5 Millionen € höher liegen.

(Zuruf der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Es ist eine Förderung von fast 30 Millionen € - fast in der gleichen Höhe, wie sie vor der Kürzung des prozentualen Fördersatzes 2010 vom Land gewährt worden ist. Wenn man die Bundesmittel dazurechnet,

(Zuruf)

- Frau Spoorendonk, das lassen Sie mich bitte noch sagen -, dann haben die Schulen der dänischen Minderheit etwa 3,5 Millionen € mehr im Jahr 2012 als im Jahr 2010. Gegenüber dem Jahr 2009, als noch eine sozialdemokratische Bildungsministerin für diesen Bereich verantwortlich gewesen ist, sind es etwa 5,5 Millionen €, die die dänischen Schulen nun mehr bekommen als vor drei Jahren. Das kann

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

man wirklich nicht zum Anlass nehmen, große Klagelieder über die angebliche Schlechterbehandlung der Schulen der dänischen Minderheit anzustimmen. Insoweit finde ich das, was Sie als Kritik dazu geäußert haben, total überzogen und nicht vertretbar.

(Beifall bei FDP und CDU)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage der Fraktionsvorsitzenden Anke Spoorendonk zu?

Ja.

Ich will eigentlich nicht vom Thema abschweifen, Herr Minister. Es geht um die Finanzierung der deutschen Schulen in freier Trägerschaft. Gestatten Sie mir trotzdem eine Frage: Wie stehen Sie zum Grundsatz der Gleichstellung von Schulen der dänischen Minderheit mit den Schulen in öffentlicher Trägerschaft?

- Die Schulen der dänischen Minderheit sind als Ersatzschulen und mit einem Fördersatz von jetzt 85 % immer noch besser gestellt als Schulen deutscher Träger im Bereich der freien Schulen. Wenn man die Höhe der Zuwendung, der Finanzhilfe für den Dänischen Schulverein in Rechnung stellt und in die Betrachtung mit einbezieht, haben Sie wirklich keinen Grund zur Klage, weil wir in diesem Jahr aus öffentlichen Mitteln des Landes und des Bundes etwa 3,5 Millionen € mehr den dänischen Schulen zur Verfügung stellen, als das im Jahr 2010 der Fall gewesen ist. Gegenüber 2009 - ich habe es eben schon gesagt - sind es 5,5 Millionen €. Das ist wirklich für Sie, Frau Kollegin Spoorendonk, kein Grund, hier große Klagelieder anzustimmen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Die Redezeit des Ministers wurde um 4 Minuten und 30 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht den Fraktionen zur Verfügung.

Mir ist bekannt, dass Frau Abgeordnete Erdmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN davon Gebrauch machen möchte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf drei kleine Punkte und einen allgemeinen Punkt eingehen. Erstens. Kollege Höppner, in der Frage, ob die Investitionskosten Konnexität auslösen, haben wir kontroverse Meinungen. Das ist im Protokoll des Bildungsausschusses niedergelegt. Da kommen wir nicht zueinander; wir haben andere juristische Einschätzungen.

Zweitens. Frau Conrad hat den Landesrechnungshof zitiert. Der Landesrechnungshof sagt aber auch: Was wir machen, ist vielleicht nicht 100 %, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung und auf alle Fälle besser als der Status quo.

Drittens. Herr Minister, Sie haben ja gesehen, dass wir gefordert haben, sich nicht nur mit der AG der freien Schulen zusammenzusetzen, sondern insbesondere auch den Schulleitungsverband einzubinden. Denn es geht darum, dass nicht nur eine Interessengruppe dabei ist. Dieser Vorschlag ist erst entstanden, weil Sie Ihre Zusage gegenüber den freien Schulen nicht eingelöst haben, zur Berechnungsgrundlage Vorgespräche zu führen, und Sie leider selber nicht aus dem Quark gekommen sind. Deswegen halten wir es für sachdienlich, wenn man da mehr Leute an einen Tisch setzt.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich möchte noch etwas zur Debatte insgesamt sagen. Herr Minister, Sie haben gesagt, wie weit unsere Vorstellungen auseinanderklafften, habe man feststellen können. Das konnte man leider nicht feststellen, weil niemand von CDU oder FDP gesagt hat, wohin es eigentlich gehen soll. Das ist unsere entscheidende Kritik. Wir hätten uns an vielen Punkten auf Änderungsvorschläge von Ihrer Seite durchaus eingelassen, aber es ist Nullkommanichts auf den Tisch gelegt worden.

(Beifall der Abgeordneten Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Anke Spoorendonk [SSW])

Das ist das Problem. Ich habe auch heute keinen konstruktiven Vorschlag gehört. Sie haben das im Wahlkampf versprochen, Sie haben es im Koalitionsausschuss geklärt. Herr Minister, Sie haben gesagt, das gehe alles nicht so schnell. Hätten Sie die Berechnungsgrundlage, die der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat und die wir aufgreifen, nämlich die Schulstufen, hätten Sie die Zahlen schon viel früher gehabt. Dann hätte man das nicht an

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

Schulformen festmachen müssen. Das wäre eine Lösung gewesen.

Frau Conrad, Sie haben zwar gezählt, wie viele Sätze bei wem im Wahlprogramm stehen, Sie selbst haben dazu fünf Sätze im Koalitionsvertrag geschrieben, passiert ist aber gar nichts. Am Ende zählt doch, was umgesetzt wird und nicht das, was man an Text produziert hat.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Herr Minister, wie gesagt, wir zweifeln die 31,5 Millionen € an. Wir haben unsere eigenen Vorschläge heruntergezoomt und gesagt: 7,5 Millionen € bis zum Jahr 2017. Das ist immer noch weniger als die 9 Millionen €, die Sie den freien Schulen im November versprochen haben. Das haben Sie hier heute nicht wiederholt. Das wundert mich. Vielleicht liegt es daran, dass wir Wahlkampf haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/510, in modifizierter Form. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/510 mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und der LINKEN gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, wir haben eine weitere Abstimmung durchzuführen. Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten; sonst ist es ausgesprochen schwer.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/2052. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/2052 mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und der LINKEN gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung: 13:14 bis 15:02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder. Begrüßen Sie bitte mit mir auf der Besuchertribüne Gäste aus dem Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal aus Rendsburg sowie von der Seniorenunion Elmshorn. - Herzlich willkommen hier im Haus!

(Beifall)

Zum Ablauf der Tagung gebe ich Ihnen nach Abstimmung zwischen den Fraktionen noch folgende Hinweise: Der Tagesordnungspunkt 46 A, Keine Verschiebung des Ausbaus der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals, wird mit einer Redezeit von jeweils fünf Minuten pro Fraktion morgen nach dem Tagesordnungspunkt 7 aufgerufen werden. Der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Tagesordnungspunkt 16 soll am Freitag nach der Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 62, Bericht zur Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung, soll aus der Sammeldrucksache herausgenommen und stattdessen von der Tagesordnung abgesetzt werden. - Widerspruch sehe ich nicht, dann werden wir so verfahren.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 und 40 zur gemeinsamen Beratung auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/2248

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 17/2311