Die gesamte Geldsumme, um die es dabei übrigens geht, sind 3 Milliarden US-Dollar. Nebenbei bemerkt hat das FBI auch genau an der richtigen Stelle angesetzt - das ist auch immer so ein Thema hier - nicht bei - auch meiner Meinung nach - völlig zweckfreien Netzsperren, sondern sie haben akribisch die Geldströme untersucht. So haben die USA das übrigens in den Griff bekommen.
Zurück nach Schleswig-Holstein! Hier ist PokerStars - wie wir alle wissen - inzwischen auch angekommen. Sind denn die schleswig-holsteinischen Aufsichtsbehörden von der Kapazität und den Kompetenzen in der Lage, den ab nächstem Jahr boomenden Markt so effektiv zu kontrollieren? - Es ist schließlich keine Kleinigkeit. Der von mir eben geschilderte Fall aus den USA zeigt doch ein wenig, mit welcher Dimension wir es zu tun haben.
Ich hoffe jedenfalls, dass Sie die Fragen vielleicht in der zweiten Runde ein wenig besser beantworten können, übrigens auch zur Definition von Geldwä
Wie heißt es so schön zur Adventszeit? „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit.“ Wenn Sie schon die Tore weit aufmachen müssen, dann müssen Sie sich wenigstens genau anschauen, wer da alles so durchschreitet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Applaus galt offensichtlich einer neuen Krimiserie bei RTL, die auf viel Kreativität beruht. Bei den Fragen der Grünen zur Geldwäsche und Ihren Unterstellungen wird mal wieder eine ganze Branche mit mittelständischen Unternehmern und deren Mitarbeitern in die Schmuddelecke gestellt. Das weise ich hiermit deutlich zurück.
Ich weise im Übrigen auch sehr deutlich für die Fraktionen der Regierung zurück, dass wir hier im Grunde genommen durch Ihre Rede, Herr Fürter, der Beihilfe zur Geldwäsche beschuldigt wurden. Das kann nicht sein.
Wir haben gehört, dass die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat. Deswegen sind zunächst einmal keine weiteren gesetzlichen Aktivitäten nötig.
Was sicherlich zu besprechen ist, ist der zurzeit noch recht schwer kontrollierbare Online-Bereich da stimmen wir überein - mit dem elektronischen Zahlungssystem, der in aller Regel nicht der deutschen Aufsicht untersteht, wenn der Sitz des Unternehmens im Ausland ist. Das ist eins der Probleme.
Um im Spielerjargon zu bleiben: Bingo, genau das hat sich mit unserem Glücksspielgesetz geändert. Mit einer Lizenz hier gilt das deutsche Recht und damit unter anderem das Geldwäschegesetz. Das
In der Tat kann man darüber streiten, ob dieses Gesetz ausreicht und zukünftig ausreichen wird, um bei gewissen Tätern vorhandene kriminelle Energien einzudämmen. Klar ist natürlich: Wo ein neuer Markt eröffnet wird, gibt es auch die Möglichkeit des Missbrauchs.
Aber bitte, warten wir doch erst einmal ab, ob die Schwarzmalerei der Opposition Wahrheit wird und ab 1. März 2012 offenbar in Bussen Kriminelle wie Drogenhändler, Zigarettenschmuggler, Zuhälter und Mafiosi in unsere Städte gekarrt werden, die nichts anderes vorhaben, als gerade hier Schwarzgeld zu waschen.
Natürlich gibt es Kriminalität, und sie zu unterbinden, ist Aufgabe von Gesetzen, bei Verstößen der sich anschließenden Strafverfolgung. Dafür ist Deutschland gut gewappnet. Dass es trotzdem immer wieder kreative Kriminelle gibt, ist eine gesellschaftliche Tatsache, der wir uns stellen, zum Beispiel mit dem Geldwäschegesetz. Übersetzt: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Es ist in seiner jetzigen Fassung eine der vielen Folgen des 11. September.
Insbesondere Terrorismusfinanzierung durch Geldwäsche sollte und soll damit verhindert werden. Verpflichtet im Sinne des Gesetzes sind zum Beispiel Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wirtschaftsprüfer und Spielbanken und übrigens auch Rechtsanwälte. Hauptpflicht ist es dabei, ab einer Entgeltanlage von 15.000 € die einzahlende oder einlegende Person zu identifizieren. Bei Spielbanken gilt das schon für einen Spieler, der für mehr als 1.000 € Jetons kauft. Besteht der Verdacht der Geldwäsche oder Finanzierung einer terroristischen Vereinigung, gilt das schon bei einer Summe unter 1.000 €, und die Spielbank muss unverzüglich die Strafverfolgungsbehörde unterrichten. Das passiert auch, wie wir von Herrn Schlie gerade gehört haben.
Aber das ist noch nicht alles. Von der Financial Action Task Force on Money Laundering wurden im Deutschland-Bericht von Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert. Daraufhin hat der Bundestag mit allen Fraktionen außer der LINKEN - warum auch immer vor wenigen Tagen das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen. Damit wur
den Anpassungen der Sorgfalts- und Organisationspflichten beim elektronischen Geldgeschäft in Bezug auf die verschiedenen Vertriebswege und eine Konkretisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Beschäftigten in bestimmten Bereichen beschlossen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass hier im Onlinespiel tatsächlich etwas Neues passiert, wurde auch eine dreijährige Evaluierungsfrist vereinbart. Verschiedene Unternehmen nutzen übrigens bereits das sogenannte Kunden-screening mit einer neuen Software.
Der Vollständigkeit halber erwähne auch ich hier noch einmal den § 261 des Strafgesetzbuches. Nach dieser Vorschrift muss man mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn man bei Vermögenswerten, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren, deren Herkunft verschleiert oder die Ermittlungen erschwert oder unterdrückt. Ich glaube, wir sind erst einmal gut gerüstet. Warten wir doch einmal ab.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Selbstverständlich hat Glücksspiel auch etwas mit Geldwäsche zu tun. Herr Dolgner und Herr Fürter haben völlig recht. Es ist in meinen Augen ein nicht mehr nachvollziehbarer Realitätsverlust bei CDU und FDP, der nicht mehr zu ertragen ist.
Am 17. April dieses Jahres wurden die Webseiten der drei größten Online-Poker-Anbieter in den USA, PokerStars, Absolute Poker und Full Tilt, geschlossen.
Am Freitag, dem 15. April 2011, hatte der Staatsanwalt von Manhattan Anklage gegen elf Vorstände der Online-Poker-Anbieter PokerStars, Absolute Poker und Full-Tilt-Poker erhoben. Ebenfalls angeklagt wurden vier Personen, die für die finanziellen Transaktionen der Anbieter zuständig waren. Den Angeklagten wird vorgeworfen, gegen das OnlineGlücksspielgesetz verstoßen zu haben. Die Anklage umfasst außerdem die Verabredung zum Bankenund Überweisungsbetrug sowie Geldwäsche. Insgesamt bedeutet das 30 Jahre Freiheitsentzug; zumindest kann es so weit gehen.
Das ist nur ein Beispiel für das, worüber wir seit Langem reden. Die Regierungskoalition hier in Schleswig-Holstein öffnet Glücksspielanbietern Tür und Tor, Glücksspielanbietern, die entgegen geltendem Recht in Deutschland seit Jahren illegales Glücksspiel anbieten, meine Damen und Herren!
Glücksspiel, legales wie illegales, wird von vielen Wissenschaftlern generell mit illegalem Verhalten wie Betrug, Geldwäsche, Prostitution, Drogenhandel, Raub und Geldfälschung in Verbindung gebracht. Zu nennen sind hier Smith/Wynne/Hartnagel 2003 und Reuter 1984. Da wird auch von Drogenhandel in legalen und illegalen Spieleinrichtungen berichtet. Illegales Glücksspiel, meine Damen und Herren, wird sogar bisweilen für die Haupteinnahmequelle des organisierten Verbrechens gehalten.
Es existiert ein Teufelskreis sich wechselseitig verstärkender legaler und illegaler Märkte, berichtet Frank Wehinger in seiner neuen Studie über illegale Märkte. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
,,Neue legale Märkte ziehen weitere Spieler an, die teilweise in die illegalen Märkte abwandern (Ausschluss aus dem legalen Markt, höhere Gewinnchancen, mehr Spielvarian- ten), was unter anderem zur finanziellen Ausbeutung bei den betroffenen Personen führt. Aus dem Wachstum und den negativen Folgen illegaler Märkte ergibt sich wiederum die Legitimationsgrundlage zur Zulassung neuer Spiele.“
Vor dem illegalen Glücksspiel - so sagen wir - ist nicht durch Legalisierung zu kapitulieren. Die „Wirtschaftswoche“ vom 8. November 2011 berichtet - ich zitiere wieder mit Erlaubnis -:
,,Was die Schweiz und Liechtenstein für Steuerhinterzieher sind, ist Deutschland für Geldwäscher: ein Paradies.“
Begründet wird dies in der „Wirtschaftswoche“ mit dem extrem hohen Bargeldumlauf und den liquiden Finanzmärkten. Diese, so die „Wirtschaftswoche“, ziehen Kriminelle an, die ihr illegales Kapital säubern wollen.
Bislang würden weniger als 1 % der gewaschenen Gelder in Deutschland beschlagnahmt, klagt der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jürgen Stock. Deshalb wundert es auch nicht, dass sie nichts finden, Frau Brand-Hückstädt, weil eben nur weniger als 1 % beschlagnahmt werden. Laut Spe
Dabei ist Geldwäsche der zentrale Hebel der organisierten Kriminalität. Mit ihr werden durch Verbrechen erwirtschaftete Milliarden aus Drogengeschäften, Frauen- oder Waffenhandel legal gemacht. EU-Kommission und OECD fordern von Deutschland daher seit Langem eine effektivere Bekämpfung der Geldwäsche. Bisher vergebens.
Bis heute ist „keine deutsche Gesamtstrategie oder Initiative erkennbar“, so zum Beispiel Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Zwar gibt es seit 1993 das Geldwäschegesetz. Doch wie wenig es bewirkt, lässt sich schon an den spärlich gemeldeten Verdachtsmomenten ablesen, Herr Arp. So gab es 2010 keine Verdachtsanzeige von Immobilienmaklern, obwohl die Immobilienbranche neben Juwelieren, Finanzunternehmen oder Spielbanken zu den Topgefilden für Geldwäscher gehört.