Protocol of the Session on December 16, 2011

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe den Bericht gern im Namen meines Kollegen Schmalfuß, der hier die Federführung hat.

Die Landesregierung ist bereits zur November-Tagung des Landtags gebeten worden, einen Bericht über Erkenntnisse strafbarer Geldwäsche im Zusammenhang mit Spielhallen, Spielcasinos oder der Veranstaltung anderer Formen des Glücksspiels

einschließlich Wetten zu geben. Dazu hat das Justizministerium den Generalstaatsanwalt zu Erkenntnissen über strafbare Geldwäsche im Zusammenhang mit Spielhallen, Spielcasinos oder der Veranstaltung anderer Formen des Glücksspiels einschließlich Wetten befragt. In seiner Antwort hat das MJGI mitgeteilt, dass bei den Staatsanwaltschaften des Landes dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Das heißt, es werden derartige Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche derzeit nicht geführt. Gesetzgeberische und/oder andere Aktivitäten, um den in dem genannten Bereich bestehenden Gefahren besser zu begegnen, sind dementsprechend bislang vom Justizressort nicht beabsichtigt.

Zur Bekämpfung der Geldwäsche allgemein wird in den schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaften Personal zielgerichtet eingesetzt. Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums fallen Spielhallen im Gegensatz zu Spielbanken und Spielcasinos nicht unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes. Sie gehören nicht zu dem abschließenden Katalog der verpflichteten Unternehmen und Personen nach § 2 GwG, die besondere Pflichten zur Geldwäscheprävention innehaben. Selbstverständlich gilt die Strafvorschrift des § 261 StGB - Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte - auch für Spielhallen beziehungsweise deren Betreiber und Betreiberinnen. Das Gewerberecht ist für den Bereich des Automatenspiels bundesrechtlich geregelt. Gleiches gilt für die Geldwäsche. Eigene landesrechtliche Spielhallenregelungen zur Geldwäscheprävention sind daher durch die Bundeskompetenz gesperrt.

Ich komme nun zum Antrag und zu den Fragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Kriminalitätsphänomen der Geldwäsche ist generell im Bekämpfungsansatz nicht anders zu sehen als andere Kriminalitätsfelder. Die Fachdienststellen der Polizei in den Landeskriminalämtern und beim Bundeskriminalamt sind sich einig, dass sich das föderale Konzept der Geldwäschebekämpfung bewährt hat und nicht infrage gestellt wird. Es findet zwischen den Fachdienststellen ein intensiver Erfahrungsund Informationsaustausch statt, der zukünftig noch verstärkt werden soll. Kernpunkt bildet dabei die gemeinsame Datenbank der Länder und des Bundes für den Bereich der Geldwäsche. Das Innenministerium als Spielbankenaufsicht arbeitet mit den nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Spielbanken vertrauensvoll zusammen. Regelmäßig erfolgen Austausche darüber, wie die nach dem Geldwäschegesetz vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten und

(Vizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese)

internen Sicherungsmaßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Berichtspflichten der schleswig-holsteinischen Spielbanken gegenüber der Aufsichtsbehörde sind integraler Bestandteil der bestehenden Spielbankenerlaubnisse. Entsprechend berichten die Spielbanken unverzüglich über sicherheitsrelevante Unregelmäßigkeiten sowie quartalsweise über die Maßnahmen nach dem Geldwäschegesetz.

Die Spielbankenaufsicht und das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein erarbeiten derzeit mit Blick auf das Phänomen Geldwäsche Auslegungs- und Anwendungshinweise für den Bereich der Spielbanken. Dabei werden die bereits umgesetzten präventiven Maßnahmen gegen Geldwäsche ergänzt. Hierzu gehören insbesondere die Bestellung von Geldwäschebeauftragten, regelmäßige Mitarbeiterschulungen sowie eine lückenlose Besucheridentifikation.

Da gerade im noch ungeregelten Sportwettenbereich zurzeit hohe Gewinnmöglichkeiten vorhanden und die Ergebnisse manipulierbar sind, ist dies ein klassisches Kriminalitätsfeld für transnationale OK-Strukturen. Daher wird der gesamte Bereich der online angebotenen Spiel- und Wettmöglichkeiten in der derzeitigen Form von der Polizei als mit einem hohen Geldwäschepotenzial behaftet angesehen.

Vonseiten der Polizei wird es daher als erforderlich angesehen, damit Anbieter von Sportwetten und Poker sowie Betreiber von Online-Casinos den Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes unterworfen werden. Dies ist im Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein nun endlich erfolgt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zum ersten Mal haben wir in diesem Bereich eine rechtliche und tatsächliche Eingriffsbefugnis. Anders ist die Sachlage bei den Betreibern von Spielhallen. Potenzielle Geldwäscher sind dort in aller Regel nicht die Nutzer. Eine Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz liefe hier ins Leere.

Die Landesregierung sieht in Bezug auf die EU-Vorgaben zur Bekämpfung der transnational organisierten Kriminalität und insbesondere der Geldwäsche keine Umsetzungsdefizite. Die aus dem Jahr 2005 stammende Dritte Anti-Geldwäsche-Richtlinie ist in Deutschland wie auch in den übrigen Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Gleichwohl steht die Landesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission unter anderem die GeldwäscheRichtlinie überarbeiten zu wollen ebenso wie ver

gleichbaren Bemühungen auf nationaler Ebene aufgeschlossen gegenüber.

Auf Grundlage des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes können mit Wirkung vom 1. März 2012 Genehmigungen für Online-Glücksspiele erteilt werden, in der geplanten Verordnung zum Genehmigungs- und Überwachungsverfahren werden konkrete Anforderungen an Glücksspielanbieter zur Geldwäscheprävention enthalten sein, wie sie auch in der Entschließung des EU-Parlaments zu Online-Glücksspielen im Binnenmarkt empfohlen werden - ein weiterer wichtiger Baustein, das unser Glücksspielgesetz europarechtskonform ist.

Weiterhin wird die Rechtsverordnung beispielsweise die Vorlage eines Geldwäschekonzeptes sowie die Benennung eines Geldwäschebeauftragten vorsehen. Die Prüfung der Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sowie die laufende Überwachung bedingen aufseiten der Glücksspielaufsicht nicht nur im Zusammenhang mit Geldwäschefragen einen deutlich erhöhten Handlungsbedarf. Sie sehen also, dass das von Ihnen, verehrte Oppositionspolitiker, abgelehnte Glücksspielgesetz in diesem Bereich tatsächlich Ansatzpunkte in ganz konkreter Weise bietet, endlich auch dem Problem der Geldwäsche in diesem Bereich Herr zu werden. Schade, dass Sie nicht zugestimmt haben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Landesregierung hat die verabredete Redezeit um knapp 2 Minuten überschritten, die jetzt allen Fraktionen zur Verfügung stehen.

Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Hans-Jörn Arp das Wort.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und Bei- fall der Abgeordneten Katharina Loedige [FDP])

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Kalinka und Koch - auch K und K genannt haben das Justizministerium aufgefordert, einen Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel abzugeben - dafür meinen herzlichen Dank. Sie sehen, dass wir es ernst meinen. Durch die Initiative, die wir ergriffen haben, ein eigenes Glücksspielgesetz zu machen, gehen wir auch an die Folgen heran

(Minister Klaus Schlie)

nicht nur beim Automatengesetz, sondern auch hier gehen wir strikt den Kurs.

Ich danke dem Herrn Innenminister. Indem er im Auftrag des Justizministers diesen Bericht vorgelegt hat, zeigt er auch die aktuelle Situation.

Auf Grundlage einer Studie des Instituts für Therapieforschung vom Dezember 2010 geht im Hinblick auf Geldwäsche nach Einschätzung der Bundesregierung von gewerblichen Spielhallen kein spezifisches Gefahrenpotenzial aus. Dies wurde nun nochmals durch die vom Ministerium befragten Staatsanwaltschaften für Schleswig-Holstein bestätigt. Es gibt zurzeit keine Verfahren, weder zu Spielhallen, noch zu Spielcasinos, noch zu Wetten oder Ähnlichem.

Darüber hinaus ist es Bundeshoheit - der Minister hat es eben angesprochen -, weitere Regeln für das Betreiben von Glücksspielautomaten aufzustellen, um Geldwäsche zu erschweren.

Anders ist die Situation im Glücksspielmarkt. Hier haben wir gehört, dass in einem ungeregelten und illegalen internationalen Online-Sportwettenmarkt, Online-Pokermarkt und in Online-Casinos leicht Geldwäsche möglich ist. Durch unser Glückspielgesetz haben wir Leitplanken für den Glückspielmarkt gesetzt, die neben den normalen Wettanbietern auch das Online-Spiel umfassen. Registriert sind in Deutschland zurzeit 540.000 Online-Pokerspieler, die für einen Jahresumsatz von 264 Millionen € sorgen; aber der Graumarkt ist viel größer. Hier redet man über Milliarden - Umsätze und Millionen, die regelmäßig Poker spielen. Da ist die Gefahr groß, dass hier Geldwäsche in dem Verfahren stattfindet.

Durch unser Lizenzierungsverfahren müssen sich die Sportwettenanbieter auch im Online-Geschäft den Spielregeln unserer Landesregierung und unserem Geldwäschegesetz unterwerfen, nur dann bekommen sie eine Lizenz. Das Innenministerium wird durch eine Überwachungsverordnung darüber wachen, dass dies auch eingehalten wird. Steuerhinterziehung wird durch unseren Entwurf schwieriger.

Die Grundlagen sind gelegt, dass die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe von Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt mit den Polizeidienststellen der Länder und den örtlich zuständigen Behörden für Zollfahndungsdienst, den Hauptzollämtern und den ermittelnden Staatsanwaltschaften hier enger zusammenarbeiten können und dieses noch effizienter überprüfen. Dies gilt auch für die Zusammen

arbeit unserer Behörden mit INTERPOL und Europol.

Jetzt kommt noch hinzu, dass Polizei- und Justizbehörden hier eingreifen können, was bisher nicht der Fall war. Durch unser Glückspielgesetz wird Geldwäsche erschwert, weil es jetzt eine wirksame Rechtsgrundlage hier in Schleswig-Holstein gibt. Dass wir in Schleswig-Holstein das jetzt so sagen können, haben wir der Standhaftigkeit unseres Ministerpräsidenten und der schwarz-gelben Koalition zu verdanken.

(Beifall bei CDU und FDP)

Dieses wird auch jeden Tag deutlicher. Wir haben gerade gesehen, dass die Ministerpräsidenten gestern ihren Entwurf an die EU zur Notifizierung verwiesen haben. Die haben jetzt über ein Jahr Zeit gehabt, dieses zu regeln.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: 15 haben unter- schrieben! - Zuruf des Abgeordneten Wolf- gang Kubicki [FDP])

- Ja, aber unter der Voraussetzung, dass es nicht in die Parlamente geht, Herr Dr. Stegner. Es geht nicht in die Parlamente, sondern sie warten auf eine Ratifizierung aus Brüssel. Die warten wir einmal ab. Das war immer eine unserer Bedingungen - nicht mehr und nicht weniger.

(Zurufe)

Wir haben ein Gesetz, und wir haben eine Ratifizierung. Unser Gesetz schafft jetzt die Möglichkeit der Kontrolle. Unser Gesetz bringt die Spieler und die Unternehmen aus der Illegalität in die Legalität und unterwirft sie deutschem und schleswig-holsteinischem Recht. Das ist der Unterschied zu den anderen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es!)

Darauf können wir hier in diesem Haus ein Stück weit stolz sein.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Das mit den Straftätern nehmen Sie zurück, wenn Sie mich damit gemeint haben!

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ich habe nicht ge- sagt, dass Sie ein Straftäter sind!)

- Ok, dann habe ich es falsch verstanden.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Welche Straftä- ter? Nennen Sie doch einmal Namen! Wel- che Straftäter denn, Herr Dr. Stegner?)

(Hans-Jörn Arp)

Es ist richtig, was wir hier gemacht haben. Wir haben bis heute kein Verfahren, in die Geldwäsche einzugreifen, weil wir dafür keine Rechtsgrundlage haben. Diese Möglichkeit haben wir jetzt geschaffen. Ich garantiere Ihnen, die anderen Bundesländer werden früher oder später folgen; denn dies ist ein Markt mit Milliardenumsätzen, der kontrolliert werden muss. Dies ist der Weg, den wir heute gegangen sind.

Ich danke dem Ministerium für den Bericht. Dieser zeigt ganz deutlich, dass unser Weg richtig ist. Sie sind nach wie vor eingeladen, diesen vernünftigen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Bevor wir die Debatte fortsetzen, teile ich mit, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, Tagesordnungspunkt 61 erst im Januar aufzurufen und zu behandeln.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Herr Abgeordneter Thorsten Fürter.