Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften (LaPlaÄndG)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften ab dem 1. Januar 2013 setzt die Landesregierung gleich mehrere wichtige politische Ziele um. Zum Ersten erweitern wir den kommunalen Gestaltungsspielraum in einem Bereich, der für die zukünftige Entwicklung in den Landesteilen die wesentlichen Rahmenbedingungen setzt, nämlich der Regionalplanung. Zum Zweiten gibt das Land Aufgaben ab. Die kommunale Ebene hat in der Vergangenheit immer die Bereitschaft erklärt, ja, es auch gefordert, eine kommunalisierte Regionalplanung als Aufgabe übernehmen zu wollen. Das Land ist dazu bereit und übergibt neben der Aufstellung
der Regionalpläne auch den raumordnerischen Vollzug und die Befugnis als höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch, also insbesondere die Genehmigung der Flächennutzungspläne, in die Verantwortung der kommunalen Ebene.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind beim Tagesordnungspunkt 14. Ich bitte um ein wenig Aufmerksamkeit.
- Ich muss die Fraktionsberatungen der SPD mit meiner Rede nicht unbedingt stören, aber ich will fortfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache einen zweiten Versuch. Wir stehen kurz vor dem Weihnachtsfest. Zum Tagesordnungspunkt 14 hat der Herr Innenminister das Wort, und er redet jetzt.
Ich sage bewusst: Wir übertragen das in die Verantwortung der Kommunen, denn es gab im Beteiligungsverfahren durchaus Stimmen, die dieser Aufgabenübertragung skeptisch gegenüberstanden und gern den Status quo beibehalten hätten. Das sind übrigens meistens diejenigen, die glauben, dass sie nicht regional handeln, planen und denken müssen. Die Landesregierung bleibt aber bei ihrem Kurs. Der Entwurf bedeutet eine große Chance für die Kommunen, vor allem aber für die kommunale Selbstverwaltung. Er unterstützt deren Bedürfnis nach Mitgestaltung, Transparenz und offenen Moderationsprozessen, die die klassischen hoheitlichen Instrumente mehr und mehr zugunsten von Kooperationsprozessen verdrängen.
Meine Damen und Herren, gerade die heute Morgen geführte Diskussion über eine schnellere und kurzfristigere Teilfortschreibung der fünf Regionalpläne beispielsweise für Windkraftanlagen hat deutlich gemacht, dass fünf in kommunaler Verantwor
tung befindliche Planungsbehörden flexibler und schneller planen können als eine zentrale staatliche Behörde, die alle fünf Überprüfungen parallel durchführen muss. Das war doch die Forderung des Kollegen Matthiessen. Daher bin ich froher Hoffnung, dass Sie der Kommunalisierung zustimmen werden, weil wir die erneuerbaren Energien und gerade die Windenergie in der nächsten Planungsphase schneller voranbringen wollen.
Die Rahmenbedingungen dafür sind im Landesentwicklungsplan gesetzt und werden weiter in der Regionalplanung konkretisiert, die damit unverzichtbare Steuerungselemente für eine ausgewogene räumliche Entwicklung sind. Gerade für diesen Bereich wurde vonseiten der Kommunen im Rahmen der Diskussion zur Verwaltungsstrukturreform auf die Notwendigkeit verwiesen, mehr Verantwortung und mehr Gestaltungsspielraum an die kommunale Ebene abzugeben. Daher wiederhole ich es noch einmal ausdrücklich: Dieser Forderung kommt der Gesetzentwurf nach. Die Landesregierung hat dabei die Absicht, im Rahmen des rechtlich Möglichen so schlanke Strukturen wie möglich zu etablieren, zugleich aber auch den Aspekt der Handhabbarkeit für die kommunale Familie zu beachten.
Daher sieht der Gesetzentwurf weder eine neue Planungsebene, die zwangsläufig zu mehr Bürokratie führen würde, noch eine Verfünfzehnfachung der Aufgaben durch bloße Übertragung auf die Kreise und kreisfreien Städte vor. Vielmehr wird die Aufstellung der Regionalplanung eines Planungsraums auf jeweils einen Kreis beziehungsweise auf eine kreisfreie Stadt als Träger der Regionalplanung übertragen. Bestimmt wird dieser Träger grundsätzlich von den Kreisen beziehungsweise von den Kreisen und kreisfreien Städten des jeweiligen Planungsraums auf der Basis einer Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit. Diesem so bestimmten Träger der Regionalplanung fallen dann auch die Aufgabe des Vollzugs als untere Landesplanungsbehörde sowie die Aufgabe als höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch zu. Dies bedeutet eine hohe Verantwortung bei der partnerschaftlichen interkommunalen Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
- Herr Dr. Habeck, das wird gut gehen müssen. Das kann gar nicht anders sein. Es ist vermessen, wenn Sie glauben, dass wir mit einer staatlichen Pla
nungsbehörde die Konflikte, die sich in Zukunft auch aufgrund des demografischen Wandels und der Probleme, die wir insgesamt bei der Weiterentwicklung des Landes auf funktionsbezogene Räume hin haben, zentral von Kiel aus lösen können. Das entspricht doch eigentlich auch Ihrem grundsätzlichen Denken. Das kann nur möglich sein, wenn diejenigen, die kommunal verantwortlich sind, sich zusammentun. Da muss eben die kommunale Selbstverwaltung eines Oberzentrums gemeinsam mit den Kreisen und der kommunalen Selbstverwaltung der Kreise nach Lösungen suchen und nicht darauf warten, dass es hier in Kiel eine zentrale Planungsbehörde gibt, die diese Konflikte löst. Wenn Sie glauben, dass dies hier gelöst werden könnte, dann ist das der falsche Denkansatz.
Meine Damen und Herren, interkommunales Denken, Planen und Handeln sind die Herausforderungen der Zukunft. Regionen machen nicht an Gemeinde- oder Stadtgrenzen halt. Wir müssen das Land funktionsbezogen in Räumen weiterentwickeln. Der Regionalplan wird nach Zustimmung durch die Kreistage und Stadtvertretungen der Körperschaften des jeweiligen Planungsraums als Satzung beschlossen und vom Innenministerium nach lediglich reiner Rechtskontrolle genehmigt.
Lassen Sie mich auf einen Aspekt noch besonders hinweisen: Die Interessen der Gemeinden und kreisangehörigen Städte, die formal nicht Träger der Regionalplanung sind, werden frühzeitig mit einbezogen. Das ist mir besonders wichtig. Dazu sieht der Entwurf über die formalen Beteiligungsrechte hinaus in besonderer Weise eine gemeindliche institutionalisierte Beteiligung während des Aufstellungsverfahrens vor. Das stärkt abermals die interkommunale Zusammenarbeit. Entsprechend der Verpflichtung nach Artikel 49 Abs. 2 der Landesverfassung werden wir einen Konnexitätsausgleich in Höhe von 1,258 Millionen € pro Jahr leisten. Dass dies gegenüber der staatlichen Regionalplanung um 750.000 € teurer wird, ist unvermeidbar.
Wer mit seiner Kritik allerdings dort ansetzt, übersieht den Mehrwert, der für die Kommunen durch die entstehenden Gestaltungsspielräume entstehen wird. Kommunale Selbstverwaltung, also bürgerschaftliches Engagement, ist ein Teilstück unserer Demokratie, und Demokratie kostet Geld. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und darauf, dass dieser Gesetzentwurf eine breite Zustimmung findet. Dieses Vorhaben ist bereits dreimal gescheitert, dieses Mal wird es nicht scheitern.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat ihre Redezeit um 2 Minuten überschritten. Diese Redezeit könnte von den einzelnen Fraktionen jeweils genutzt werden, muss aber nicht. Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Petra Nicolaisen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Pressemitteilung des Innenministers aus dem Jahr 2004 in Erinnerung rufen und zitiere:
„Die Neufassung des Landesplanungsgesetzes sieht vor, dass Regionalpläne künftig auch von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgestellt werden können, die von den Kreisen und kreisfreien Städten eines Planungsraumes gebildet wird. Nach bisheriger Rechtsgrundlage ist ausschließlich die Landesplanungsbehörde berechtigt, Regionalpläne aufzustellen oder zu ändern. Künftig kann sie diese Befugnis auf Antrag auf die kommunale Ebene übertragen.“
„Wir erfüllen damit den Wunsch der Kommunen nach Mitgestaltung, Transparenz und offenen Moderationsprozessen.“
In allen fünf Planungsräumen sollten sich regionale Planungsversammlungen bilden, die den Regionalplan für ihr Gebiet in eigener Verantwortung aufstellen. Das klang vielversprechend, aber - der Innenminister hat es gerade erwähnt - nach dem Jahr 2000 war das bereits der zweite Versuch, die Regionalplanung zu kommunalisieren. SchleswigHolstein ist das letzte Bundesland, das die Regionalplanung noch nicht kommunalisiert hat. Wir müssen endlich weg von sozialistischer Planwirtschaft und hin zu regionaler Verantwortlichkeit.
Die Unterschiede im Land Schleswig-Holstein sind einfach zu groß, um Entscheidungen für alle Planungsräume in Kiel zu fällen.
Der jetzige Gesetzentwurf spiegelt das Ziel der Landesregierung wider, den Kommunen einen regionalpolitischen Handlungs- und Gestaltungsspielraum zu verschaffen und Aufgaben auf Landesebene abzubauen. In jedem der fünf Planungsräume wird ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt die Aufgabe der Trägerschaft der Regionalplanung auf
der Basis einer Vereinbarung mit den anderen dem planungsraumangehörigen Kreisen und kreisfreien Städten von diesen übernehmen und für den gesamten Planungsraum ausüben. Dies gilt nicht nur für die Aufstellung des Regionalplanes als Selbstverwaltungsaufgabe, sondern - und das ist wichtig auch für den Vollzug der raumordnungsrechtlichen Vorschriften. Es wird je Planungsraum eine leitende regionale Planungsstelle geschaffen, und zwar ohne eine zusätzliche Verwaltungsebene.
Zusätzlich kommen die Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde dazu. Somit werden zukünftig die Flächennutzungspläne von den Planungsräumen selbst bewilligt. Die Kommunen und Städte müssen bei der Erarbeitung des Regionalplanentwurfs unbedingt intensiv beteiligt werden. Ansonsten vertrauen wir als CDU-Fraktion auf unsere Kreistagsabgeordneten, die alle in ihren Regionen verwurzelt sind.
Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, wir geben Gestaltungsspielraum und Verantwortung in die Regionen. Eine kommunalisierte Regionalplanung bringt die für die Landesentwicklung wichtigen Themen noch näher an die Bürgerinnen und Bürger.
Der Konnexitätsgrundsatz nach § 49 Abs. 2 der Landesverfassung wird dadurch gewahrt, dass die jeweiligen Planungsräume für die Wahrnehmung der Aufgaben einen jährlichen Kostenausgleich in Höhe von circa 150.000 € erhalten. In den Kreisen, in denen die höhere Verwaltungsbehörde angesiedelt ist, gibt es eine jährliche Pauschale von zusätzlich 94.000 €. Im Jahr 2013 wird für die Erstellung von Regionalstudien eine Einmalzahlung von 100.000 € gewährt. Ein lang ersehntes politisches Ziel steht zum 1. Januar 2013 endlich kurz vor der Umsetzung.
Auf die einzelnen Planungsräume kommen jedoch vielfältige Herausforderungen zu, die es zu berücksichtigen gilt: Es muss ein fairer Ausgleich zwischen den verdichteten Siedlungsräumen und den ländlich geprägten Räumen hergestellt werden. Konsequenzen aus der demografischen Entwicklung müssen rechtzeitig erkannt und es muss entsprechend gehandelt werden. Gemeinsame Potenziale sollten vor dem Hintergrund des Standortwettbewerbs gebündelt werden.
Die kommunalisierte Regionalplanung schafft Planungs- und Investitionssicherheit von Projekten und Maßnahmen vor Ort, räumliche Voraussetzungen für die Verbesserung der Lebensqualität und ei
Herr Dr. Stegner - er ist vermutlich zwar im Haus, aber gerade nicht im Saal -, ich erinnere an Ihren Bericht als Innenminister zu den Verwaltungsregionen in Schleswig-Holstein vom 24. März 2006:
„Es geht nämlich um etwas, was wir seit langer Zeit angekündigt haben, dass es die Verlagerung von Landesaufgaben auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte geben soll, und dass wir das auch wirklich wollen. Auch dies ist ein Bereich, über den seit vielen Jahren diskutiert wird, in dem aber vergleichsweise wenig geschehen ist... “
Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.