Möglich ist das mit einem reformbedürftigen, rückwärtsgewandten deutschen Bergrecht, das kaum Abwägungen von Rechtsgütern kennt und EURecht für FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfungen aussperrt. Wir können also ahnen, wie man gern sein Recht behalten möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben natürlich auch inhaltliche Kritik am Verordnungsvorschlag. Ich habe dies teilweise auch in Ihren Anträgen gelesen. Pipelines wie Nordstream sind überhaupt nicht vorgesehen, sind darin überhaupt nicht erwähnt. Die Regelungen für die Haftung sichern überhaupt nicht finanziell ab, dass im Schadensfall das Geld kommt. Die Kontrollen sind uns nicht unabhängig genug. Auch in Bezug auf Norwegen und andere Nicht-EU-Staaten verbindliche internationale Vereinbarungen zu schaffen, müsste man in dieser Verordnung noch hervorheben.
Diese Landesregierung und mit ihr die Koalitionsfraktionen - und ich bin gespannt, wer noch - sind nur allzu schnell bereit, das Subsidiaritätsargument aus dem Ärmel zu ziehen, um sinnvolle Vorschläge aus Brüssel abzuwehren.
Heute droht Brasilien dem Chevron-Konzern damit, ihn wegen eines Offshore-Unfalls vor der Küste von Rio aus dem Land zu werfen. Das ist der zweitgrößte Ölkonzern Amerikas. Die schleswigholsteinische Landesregierung möchte weiterhin autonom - da sitzen die Autonomen - für OffshoreÖlbohrungen zuständig sein. Sie wehrt sich gegen eine europäische Verordnung, die anfängt, dem Wilden Westen auf den Ölfeldern vor unseren Küsten ein Ende zu setzen. Das ist, glaube ich, hier heute die zweite Europadebatte. Mit einer solchen
Für die morgige Sitzung möchte ich noch bekanntgeben, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer verständigt haben, die Tagesordnungspunkte 19, 34 und 27 ebenfalls in die Januar-Tagung zu verschieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Offshore-Erdöl- und -Erdgasförderungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dabei sind oft schwierige geografische und geologische Bedingungen, wie zum Beispiel Tiefseeumgebungen, zu bewältigen. Dies wird sich mit den zu Ende gehenden Ressourcen noch verstärken. Nicht erst das „Deepwater-Horizon“-Unglück im Golf von Mexiko im letzten Jahr hat uns drastisch vor Augen geführt, welche unglaublichen Katastrophen passieren können. Im Laufe der Untersuchung zum Unglück wurde unter anderem bekannt, dass die nationale Aufsichtsbehörde auf die Ausarbeitung eines Notfallplans für Unfälle auf Plattformen verzichtet hatte.
In Europa werden Erdöl und Erdgas überwiegend offshore gefördert. Ein schwerer Unfall einer europäischen Offshore-Anlage hätte voraussichtlich nicht nur erhebliche Verluste und Schäden für die Umwelt, für die Wirtschaft, die Bevölkerung und die Gesellschaft zur Folge, sondern könnte auch das Leben und die Gesundheit der dort tätigen Arbeitskräfte gefährden. Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls in EU-Gewässern muss daher verringert werden.
Gerade Schleswig-Holstein wäre aufgrund der Offshore-Aktivitäten in der Nordsee von Unfällen und Havarien besonders betroffen. Auch mit Blick auf die Ostsee stellt sich die Frage der Sicherheit und Unfallverhütung im Zusammenhang mit den in der Ostsee verlaufenden Öl- und Gaspipelines. Der Kollege Voß hat darauf hingewiesen, dass das bisher in der Verordnung nicht vorkommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein muss ein vitales Interesse an der Verbesserung der Sicherheitssituation haben.
Leider gibt es erhebliche Unterschiede bei den gesetzlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Lizenzerteilung, Haftungsbestimmungen, Sicherheitsnormen für die Ausrüstung, öffentliche Transparenz und Informationsaustausch. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten bei der Förderung von Erdöl und Erdgas. Die Verordnung verfolgt die Ziele, das Risiko eines schweren Unfalls in den Gewässern der Union zu verringern und die Folgen zu begrenzen, sollte sich ein solcher Unfall doch ereignen.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich in den weiteren Beratungen zu den Vorschlägen der Kommission im Bundesrat dafür einzusetzen, dass folgende Forderungen über die bisherigen Regelungen hinaus für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich vereinbart werden, um eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens auf hohem Niveau zu erreichen: Erstens. Jeder Standort, jede Operation muss auf spezifische Risiken bewertet werden. Informierte Sicherheitsbehörden sollen Bohrungen nur dann erlauben, wenn sie von einem ausreichenden Risikomanagement am jeweiligen Standort ausgehen können.
Zweitens. Erdöl- und Erdgasunternehmen müssen im Lizenzverfahren verbindlich belegen, dass ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ausreicht, um die Sanierung von eventuell verursachten Umweltschäden zu gewährleisten.
Drittens. Im Hinblick auf verursachte Schäden an der biologischen Vielfalt müssen das Verursacherprinzip und strenge Haftungsregelungen gelten.
Viertens. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und darüber hinaus auch im internationalen Kontext im Bezug auf Informationsaustausch, Transparenz, Vorbereitung von Notfalleinsätzen und Gewährleistung von grenzüberschreitenden Interventionsinstrumenten muss sichergestellt sein.
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs könnte im Falle eines Unfalles die Verantwortlichen koordinieren.
Fünftens - darauf hat Herr Kollege Voß hingewiesen -: Die Umsetzung der genannten Verordnung muss mit der nationalen Gesetzgebung abgeglichen werden und gegebenenfalls eine Anpassung des deutschen Bergrechts vorgenommen werden.
Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der Verordnung, die wir in ihrer Zielrichtung sehr unterstützen, haben wir im letzten Europaausschuss auch über die Frage der Subsidiarität diskutiert. Hier teilen wir anders als die Kollegen von den Grünen die Einschätzung der Landesregierung und des Landes Niedersachsen, dass das Subsidiaritätsprinzip durch die Europäische Kommission verletzt ist, weil die Verordnung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Organisationshoheit der Länder darstellt. Kritisch ist unter anderem auch die Befugnis der Europäischen Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten zu sehen. Diese ermöglichen, nicht nur die Mindeststandards für die Organisation der zuständigen Behörde, sondern auch die Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Schulung und so weiter zu regeln.
Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen. Es geht bei dieser Subsidiaritätsrüge nicht um die Frage, irgendetwas zu verhindern oder notwendige wichtige Verordnungen auf den Weg zu bringen, die der Sicherheit von Offshore-Maßnahmen dienen sollen, sondern es geht darum, rein rechtlich zu bewerten, ob die Europäische Kommission hier ihre Befugnisse überschritten hat oder nicht.
Deswegen sage ich ganz deutlich: Wir sind für die Verordnung, wir sind für all die Regelungen, die dort getroffen werden, wir sind dafür, mehr Sicherheit bei Offshore-Maßnahmen in europäisches Recht zu implementieren, aber es muss in einem rechtlichen Rahmen passieren, der das Subsidiaritätsprinzip nicht verletzt. Deshalb ist es jetzt unsere Aufgabe, gemeinsam mit dem Bund und den Ländern eine Möglichkeit zu finden, diese Verordnung so rechtssicher auf den Weg zu bringen, dass wir in Schleswig-Holstein auch die entsprechenden Maßnahmen ergreifen können.
Deswegen will ich zu unserem Abstimmungsverhalten sagen: Wir können dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inhaltlich natürlich in Gänze zustimmen, wir können allerdings nicht dem Punkt zustimmen, dass das Land Schleswig-Holstein der Subsidiaritätsrüge nicht beitreten soll. Deswegen würden wir beantragen, dass wir an diesem Punkt eine getrennte Abstimmung vornehmen. Dem inhaltlichen Teil würden wir zustimmen, diesen einen Punkt würden wir ablehnen.
Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Arp, ich bedanke mich vorab für den Beifall, ohne zu wissen, worüber ich eigentlich reden werde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein gemeinsames fundamentales Interesse als SchleswigHolsteiner an sicheren Offshore-Aktivitäten. Dies geht auch aus allen drei Anträgen, die gestellt worden sind, deutlich hervor. Ich denke, das sollte die Kernbotschaft sein, die von diesem Landtag nach draußen geht.
Die Initiative der EU-Kommission ist deshalb als ein erster richtiger Schritt zu werten - wir begrüßen diesen Schritt -, weil einige Länder deutlich hinter die deutschen Sicherheitsstandards zurückfallen. Wir haben ein großes Interesse daran, dass eine wirksame Reaktion auf eventuelle Unfälle und Havarien in europäischen Gewässern gesichert ist. Unsere Partner in der Offshore-Wirtschaft und insbesondere der Betreiber der Bohr- und Förderinsel Mittelplate, RWE, hat schon von sich aus großes Interesse daran, einen reibungslosen Ablauf der Bohrungen nach höchsten deutschen Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Interessengruppen aus Naturschutz und Fischerei vor Ort. Auch der Greenpeace-Biologe Dr. Christian Bussau lobt die deutschen Sicherheitsvorkehrungen von RWE in einem NDR-Radiointerview vom 3. August 2010.
Über 1.000 Primär- und Sekundärarbeitsplätze stehen in Zusammenhang mit der heimischen Ölproduktion. Wir haben im Jahr 2010 - auch das muss einmal gesagt werden - über 60 Millionen € an Förderzins und werden 2011 voraussichtlich über 100 Millionen € Förderzins in unseren Landeshaushalt aus den Förderungen von Erdöl vor Friedrichskoog bekommen. Wir brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, keine neue zusätzliche Behörde, wie in Ihrem Antrag gefordert worden ist.
Die Offshore-Aktivitäten der Erdöl- und Erdgasindustrie sind in Deutschland effizient und angemessen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld angesiedelt. Des
halb ist es nicht notwendig, eine in Deutschland erfolgreiche und erprobte Verwaltungspraxis durch neue Zuständigkeiten auf supranationaler Ebene zu gefährden. Natürlich sind europäische Mindeststandards als Benchmarking für alle sinnvoll. Wenn aber durch Mindeststandards in eine bewährte Behördenstruktur wie das LBEG durch die EU so eingegriffen wird, dass es Auswirkungen auf unseren Haushalt hat, dann müssen wir an dieser Stelle einschreiten und klarmachen, dass die Haushaltshoheit bei den Ländern liegt. Um es noch einmal zu sagen: Unser Ziel kann es nicht sein, neue Bürokratie aufzubauen und neue Strukturen auf europäischer Ebene zu schaffen.
Nein, die lasse ich nicht zu. - Die CDU steht für die Bewahrung der Schöpfung und Umwelt. Wir stehen für einen sinnvollen Ausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes und den Menschen vor Ort, die von den Offshore-Aktivitäten leben, speziell an der Westküste. Eine unbegrenzte Haftung, wie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, würde jede Aktivität im Offshore-Bereich unterbinden. Der erste Schritt der EU-Kommision mit dem Entwurf für die Verordnung ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir haben hier aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Europa ist weltweit eine der größten öl- und gasfördernden Regionen. Unstrittig ist, dass es auch in Zukunft aufgrund des wachsenden Energiebedarfs Erdöl- und Erdgasförderungen aus dem Meeresboden geben wird. Es gilt zu verhindern - das ist schon erwähnt worden -, dass es zu Unfällen wie bei der Ölbohrplattform im Golf von Mexiko kommt. Möglichen Gefahren müssen angemessene Standards entgegengesetzt werden. Vor
Es ist unbestritten, dass die Sicherheit bei allen Offshore-Aktivitäten, egal wo, an oberster Stelle stehen muss. Die zum Teil sehr unterschiedlichen Standards der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sollen auf einem hohen Niveau vereinheitlicht werden. Es muss mittelfristig zu einer weltweit geltenden Sicherheitskultur im Bereich der OffshoreÖl- und Gasförderung kommen. Ich will aber auch festhalten, dass gerade die deutschen Standards Mittelplate ist bereits erwähnt worden - sehr vorbildlich und sehr hoch sind.
Der vorgelegte EU-Vorschlag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu sichereren Offshore-Aktivitäten in Europa.
Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen der EU-Kommission und damit die besagte Verordnung über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas. Wir halten die Stärkung der Notfallplanung und die systematische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten für richtig und wichtig.
Meine Damen und Herren, durch die EU-Verordnung wird die Sicherheit bei Offshore-Aktivitäten erhöht und die Risiken von Offshore-Unfällen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen wird verringert. Die Sicherheit beim Betrieb von Offshore-Anlagen und Transitrohrleitungen, die zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen eingesetzt werden, muss, wie gesagt, auf höchstem Niveau und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Risikoeinschätzung gewährleistet sein. Bei allen diesen genannten Punkten sind wir uns einig, bei der Subsidiaritätsrüge aber nicht. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir den Antrag der Grünen ablehnen.