Protocol of the Session on December 15, 2011

(Beifall bei der SPD)

Dann bitte ich um die Neinstimmen.

(Ulrich Schippels [DIE LINKE]: Das sind nur CDU und FDP! - Heiterkeit)

- Dann bitte ich um die Enthaltungen. - Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und der LINKEN. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt.

Ich lasse dann über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/2107, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Dann ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Drucksache 17/2024 namentlich abzustimmen. Nach § 63 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung

muss eine namentliche Abstimmung stattfinden, wenn sie von 18 Abgeordneten verlangt wird. Wer den Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass damit der Antrag auf namentliche Abstimmung das erforderliche Quorum erreicht hat.

Ich bitte die Beisitzer, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung) 1 - Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Dem Antrag in der Drucksache 17/2024 haben 43 Abgeordnete zugestimmt, 44 Abgeordnete haben ihn abgelehnt. Damit ist der Antrag in der Drucksache 17/2024 abgelehnt. Ich möchte die Chance nutzen, dass jetzt fast alle Mitglieder des Hauses anwesend sind und den Tagesordnungspunkt 17 aufrufen, da wir für die Abstimmung über den Wahlvorschlag eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Wahl eines zweiten Ersatzmitglieds des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)

Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW Drucksache 17/2067

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren.

Ich weise darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses erforderlich ist. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen und der ehemalige Landtagspräsident Kayenburg als Ersatzmitglied gewählt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 62 auf:

Reform der Lehrerausbildung für Grundschule und Sekundarstufe I

Bericht der Landesregierung Drucksache 17/1936

(Anke Erdmann)

Ich erteile dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Lehrerausbildung ist ein langfristiges Projekt. Die ersten Studienanfänger in den neuen Studiengängen brauchen rund sieben Jahre, bis sie in der Schule tatsächlich ankommen. Entsprechend sorgfältig können und müssen vielfältige Gesichtspunkte berücksichtigt und Veränderungen abgewogen werden.

Bei dem, über das wir heute berichten, geht es darum, bei den anstehenden strukturellen Veränderungen Schularten und Lehrämter in Übereinstimmung zu bringen. Damit leistet diese Landesregierung einen Beitrag dazu, die im Prinzip zweigliedrige Schulstruktur in Schleswig-Holstein zu verstetigen. Denn die Studiengänge an der Universität Flensburg bereiten bislang auf das Lehramt an Grundund Hauptschulen sowie auf das Lehramt an Realschulen vor, also auf Schularten - die Grundschule ausgenommen -, die nicht mehr existieren.

Die bisherigen lehramtsbezogenen Studiengänge stehen heute den neuen Schularten Gemeinschaftsund Regionalschule gegenüber. Auch wenn die Schulabschlüsse weiter bestehen, ist der unmittelbare Bezug des Ausbildungsgangs auf die Schularten nicht mehr gegeben. Dies wollen wir ändern.

Für das lehramtsbezogene Studium an der Universität Flensburg ist auch deshalb eine Veränderung erforderlich, weil gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz zur Sicherstellung der Anerkennung der Masterabschlüsse ab 2013 für Masterabschlüsse eines Studiums generell 300 sogenannte Credit Points erforderlich sind; das entspricht zehn Semestern. An der Universität Flensburg ist die Lehrerausbildung aber derzeit nur auf insgesamt 240 ECTS-Credit Points ausgelegt; das sind acht Semester. An den dreijährigen Bachelorstudiengang schließt sich ein einjähriger lehramtsbezogener Masterstudiengang mit 60 ECTS an.

Für diejenigen, die sich nicht jeden Tag damit beschäftigen, bedeutet das im Prinzip: Im Moment gibt es einen einjährigen Master, der auf drei Jahre Bachelor aufsetzt. Das ist nach der KMK ein Jahr zu wenig. Deshalb gibt es Klärungsbedarf, der allerdings nicht so einfach ist wie diese simple mathematische Rechnung.

Aufseiten der Schulen stellen wir darüber hinaus fest, dass sich die inhaltlichen Anforderungen erheblich verändert haben, was im Zuge der Reform ebenfalls Eingang in die Lehrerausbildung finden muss. Veränderungen betreffen zunächst und ganz besonders die Grundschule.

Themen wie Frühförderung, Berücksichtigung von Migrationshintergründen und Inklusion gewinnen zunehmend an Gewicht, und stellen neue Anforderungen an die Lehrkräfte an Grundschulen.

Dies betrifft etwa Diagnosefähigkeiten, Lese-/ Schreibförderung und binnendifferenzierendes Unterrichten.

Deshalb beabsichtigt die Landesregierung, künftig zwei neue Lehrämter mit hierauf ausgerichteten Studiengängen einzuführen: Das Grundschullehramt und das Lehramt Regional- und Gemeinschaftsschulen als ein gemeinsames Lehramt für die zweigliedrige Schulart. Damit wird für die Regional- und Gemeinschaftsschulen ein schulartenadäquates Lehramt geschaffen, das die bisherigen Lehrämter ersetzt und ebenfalls verstärkt inhaltlich neue Anforderungen berücksichtigt.

Hinsichtlich der Verfestigung der vorhandenen Schulstruktur ist das gemeinsame Lehramt für die Regional- und Gemeinschaftsschule von Bedeutung. Schulpolitisch ist allerdings auch die Festlegung auf ein Grundschullehramt bedeutend. Ich halte es für richtig, angesichts der wachsenden Bedeutung, die der Unterricht in diesen Jahren erfährt, mit einem gezielten Lehramt auszubilden. Ich halte es für nicht zeitgemäß, heute noch Lehrkräfte auszubilden, die vom Sprachenersterwerb über die 6. bis zur 9. Klasse alles können müssen, aber nicht mehr gezielt auf die besonderen Problematiken der unterschiedlichen Altersstufen eingehen. Insofern halten wir es für ein klares schulpolitisches Merkmal, das über die Schulstruktur hinaus wichtig ist, dass es ein eigenständiges Grundschullehramt geben soll.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

Als Grundlage für die Entwicklung dieser neuen Lehrämter und die hierauf vorbereitenden Studiengänge sind verschiedene Fragen zu klären. Das betrifft die inhaltliche Ausgestaltung und die Art der neuen Studiengänge, aber auch den Stellenwert von Praktika und vielem mehr. Hierfür bedarf es einer fachlich fundierten Grundlage, die von der Universität Flensburg ausgearbeitet werden soll.

Weil vielleicht der eine oder andere auf die Idee kommen könnte, uns vorzuwerfen, dass es nicht

(Vizepräsidentin Anita Klahn)

okay wäre, diese Arbeit auszugliedern, sage ich Ihnen eindeutig: Weil möglicherweise erneut ein Bachelorund Masterstudiengang herauskommen könnte, ist es vielleicht gar nicht falsch, es gleich von der Universität machen zu lassen, die diese Studiengänge konzipiert. Insofern ist es eine Grundlage, die pädagogisch dort vorbereitet wird, wo am Ende das Studium begangen wird.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

Wir wollen uns das Konzept im Frühjahr vorlegen lassen. Wir haben dafür eine Leitplanke mitgegeben. Dazu gehören eine stärkere Orientierung auf den Lehrerberuf, die Berücksichtigung neuer allgemeiner und fächerbezogener Standards der Kultusministerkonferenz und auch eine stärkere Berücksichtigung von Migrationshintergründen und Inklusion.

Wir sind uns dabei in der Landesregierung einig, dass die Umstrukturierung ausgabenneutral erfolgen soll.

Für Studierende, die aktuell bereits in dem dreijährigen Bachelorstudiengang Vermittlungswissenschaften eingeschrieben sind, soll es eine Übergangsregelung geben. Das wird technisch im Ausschuss erklärt werden können. Auf der Grundlage des Konzepts will die Landesregierung im Frühjahr über die Struktur der Studiengänge abschließend entscheiden.

Ich glaube, dass es richtig ist, die Studiengänge der Schulstruktur anzupassen; ich glaube, dass es richtig ist, das damit zu verbinden, pädagogisch neue Ansätze zu verankern. Insofern wird hier von der Landesregierung ein wesentlicher Schritt in Richtung der Fortführung der schulpolitischen Entwicklung im Lande geleistet.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Redezeit der Landesregierung wurde um 1 Minute 35 Sekunden überschritten und steht somit auch den Fraktionen zur Verfügung.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Fraktionsvorsitzende Anke Spoorendonk vom SSW.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. Ich finde es gut, dass wir eine aktualisierte Ausgabe des Berichts bekommen haben, denn der schriftliche Bericht ist ja schon etwas älter.

Die Lehrerausbildung muss den veränderten Schulstrukturen angepasst werden. Darin sind wir uns alle einig. Sogar die Landesregierung hat das erkannt und schildert in ihrem Bericht umfassend, dass die bisherigen lehramtsbezogenen Studiengänge nicht mehr mit den Schularten korrespondieren. Als Erstes muss daher ein Studiengang für die Ausbildung der Lehrkräfte für Gemeinschafts- und Regionalschulen eingerichtet werden. Als Nächstes muss der Studiengang für das Lehramt Grundschulen reformiert werden. Die Grundschulen existieren zwar in ihrer altbekannten Form weiter, stehen aber vor neuen Herausforderungen. Stichworte sind frühkindliche Bildung und insbesondere Verzahnung von Kita und Schule. Es ist dringend notwendig, dass die kommenden Lehrkräfte auf diese Herausforderungen vorbereitet werden.

Ziel des SSW ist die Einführung der Stufenlehrerausbildung. Die angedachte Änderung ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Aus unserer Sicht kann das neue Grundschullehramtsstudium aber nicht so ein „Tantenstudienamt“ werden, das heißt, dass nur Frauen dorthin gehen. Dann ändert sich nämlich nichts.

(Martin Habersaat [SPD]: A 11!)

- Ja, die Befürchtung habe ich ein bisschen, und das darf sich nicht bewahrheiten.

Mit der Anpassung der Lehramtsstudiengänge an die Schularten wird es auch Veränderungen bei Studiendauer und Studienabschluss geben. Auch darauf ist der Herr Minister eingegangen. Die bisherigen Studiengänge an der Uni Flensburg bestehen aus drei Jahren Bachelorstudium und einem Jahr Masterstudium. Wir haben schon gehört, das der 300 Credit Points beinhalten muss. Deswegen ist dieser Studiengang nur noch bis zum Wintersemester 2013/14 zulässig. Hier muss etwas geschehen, wird es auch, wie wir dem Bericht entnehmen konnten.

Im Sommer konnten wir allerdings der Presse entnehmen, dass Bildungsminister Klug diese Veränderung gern nutzen möchte, um zum Staatsexamen zurückzukehren und damit als Land mehr Einfluss auf die Lehramtsausbildung zu nehmen. Aus seiner Sicht hätten die Lehramtsstudiengänge von Kommissionen extrem schlechte Bewertungen bekommen, sodass das Land bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge mitreden muss. Dem widerspricht das Wissenschaftsministerium und weist darauf hin, dass diese Rolle rückwärts die Weiter

(Minister Jost de Jager)

entwicklung der Studiengänge behindern und auch bei den Hochschulen selbst Protest auslösen würde.

Aus Sicht des SSW kann man dem Wissenschaftsminister zu dieser Einschätzung der Situation nur gratulieren. Weiter so, Herr Minister!

(Beifall beim SSW sowie vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)