Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW Drucksache 17/2091
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich stelle fest, dass das nicht der Fall ist. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2091 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Drucksache 17/2093. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete und kein Abgeordneter widerspricht. - Dies ist offenbar der Fall.
Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 17/2093 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und unterbreche unsere Sitzung bis 15 Uhr. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Sitzung fort. Begrüßen Sie zunächst mit mir Gäste auf der Tribüne. Ich begrüße den Generalkonsul des Königreichs Dänemark, Dr. Henrik Becker-Christensen, sowie die Beauftragte für Minderheiten und Kultur des Ministerpräsidenten, Caroline Schwarz, mit Vertretern der dänischen Minderheit, Vertretern der deutschen Minderheit in Dänemark, der friesischen Volksgruppe, des Landesverbandes der Sinti und Roma, der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, des ECMI und der Grenzverbände sowie 30 Mitglieder der CDU-Ortsverbände mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wahlkreis Elmshorn. - Seien Sie uns alle ganz herzlich im Landtag Schleswig-Holstein willkommen!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Minderheiten- und Sprachenförderung im kommunalen Bereich
b) Minderheiten- und Volksgruppenpolitik in der 17. Legislaturperiode (2009 - 2012) - Minderheitenbericht 2011
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Punkt a) unseres Tagesordnungspunkts verweise ich auf die von meiner geschätzten Kollegin Astrid Damerow unterzeichnete Vorlage, Drucksache 17/2082.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
Ich schlage vor, zunächst der Landesregierung zur Berichterstattung und darauf folgend der Fraktion des SSW als Antragstellerin beider Tagesordnungspunkte das Wort zu erteilen. - Ich sehe großes Einverständnis. - Das Wort hat damit der stellvertretende Ministerpräsident, der Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist und bleibt ein Land, in dem Minderheitenpolitik eine ganz zentrale Rolle spielt. Das Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten hier bei uns im Norden ist etwas ganz Besonderes. Es prägt die politische Kultur, nicht nur im Landesteil Schleswig, sondern auch in Kiel. Auch für unser Verhältnis zu Dänemark hat die Minderheitenpolitik größte Bedeutung.
Der Ministerpräsident hat zu vielen Anlässen betont, auch in diesem Haus, welchen großen Wert eine aktive Minderheitenpolitik für Schleswig-Holstein hat. Eine Minderheitenpolitik, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert, dient dem Wohl des gesamten Landes, Minderheit und Mehrheit gleichermaßen. Ich wiederhole es im Namen des Ministerpräsidenten und der Landesregierung heute gern, und die Landesregierung wird es weiter wiederholen. Denn daran hat sich nichts geändert, und daran wird sich auch nichts ändern.
Wer nun aus der Kürzung der Zuschüsse für die Schulen der dänischen Minderheit eine gegenteilige Schlussfolgerung zieht, der irrt. Das sage ich hier mit allem Nachdruck. Ich kann verstehen, dass
sich die Vertreter der Minderheit in dieser Frage natürlich eine andere Entscheidung gewünscht hätten. Aber ich sage stellvertretend für den Ministerpräsidenten: Als Ministerpräsident für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein hat er die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation unseres Landes heißt das: Alle Gruppen in unserer Gesellschaft und alle Regionen des Landes müssen ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.
Das gilt selbstverständlich auch für die Minderheiten. Deshalb steht diese Landesregierung zu den getroffenen Entscheidungen.
Wir haben gleichwohl viel über die Kürzung bei den dänischen Schulen diskutiert. Wir sind dabei auch klüger geworden, und wir haben gemerkt, wir müssen die Förderkriterien genau beleuchten. Auch wenn wir nicht in allen Punkten einer Meinung sind, mein ausdrücklicher Dank geht an dieser Stelle an die dänische Regierung für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit. Sie hat auch nicht darunter gelitten, dass wir in der Frage der rechtlichen Verpflichtung unterschiedlicher Auffassung sind. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe hat einen detaillierten Überblick über die finanziellen Grundlagen der Minderheitenschulen auf beiden Seiten der Grenze erarbeitet.
Auf der Basis dieses Berichts hat die Landesregierung beschlossen, das Privatschulfinanzierungsgesetz zum Haushalt 2013 zu novellieren. Richtschnur dabei ist der Grundsatz der Gleichbehandlung der dänischen Schulen. Für die Jahre 2011 und 2012 beteiligt sich der Bund mit jeweils 3,5 Millionen € an der Finanzierung der Schulen der dänischen Minderheit.
Ich begrüße dieses Engagement ausdrücklich, auch wenn ich weiß, dass es voraussichtlich nicht von Dauer sein wird. Die Entscheidung der Regierungskoalition auf Bundesebene hat jedenfalls dazu geführt, dass die Förderung 2011 und 2012 bei 96 % des aktuell öffentlichen Schülerkostensatzes liegt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines steht für diese Landesregierung fest: Die Kürzungen bei den dänischen Schulen bedeuten keine Abkehr vom bisher Erreichten. Denn wir haben viel erreicht, und das sollten wir nicht wegdiskutieren. Das Land Schleswig-Holstein tut ausgesprochen viel für seine Minderheiten. Das gilt besonders für die Förderung der Kultur. Über 31 Millionen € stehen jedes Jahr für die Arbeit aller
Minderheiten bereit. Die Minderheiten sind für diese Landesregierung zentrale Unterstützer, wenn es um die Umsetzung unserer neuen Dänemark-Strategie oder um unsere Partnerschaft mit Syddanmark geht.
Herausragendes Beispiel ist die Bewerbung Sønderborgs als Kulturhauptstadt Europas 2017. Sønderborg hat seine Kandidatur zu einem gemeinsamen Anliegen der gesamten Region SønderjyllandSchleswig gemacht. Ich habe Sønderborg schon früh meine politische Unterstützung zugesagt. Der Landtag hat im September vergangenen Jahres einstimmig eine Resolution zur Unterstützung Sønderborgs verabschiedet. Zudem haben wir die Sønderborger Initiative Anfang des Jahres in der Landesvertretung in Berlin vorgestellt. Ganz SchleswigHolstein drückt Sønderborg fest die Daumen.
Ich darf Ihnen heute den 7. Bericht der Landesregierung zur Minderheiten- und Volksgruppenpolitik vorlegen. Dieser dokumentiert weitere Erfolge.
Die Zuschüsse für die Schulen der deutschen Minderheit in Dänemark werden mit 3 % dynamisiert. Seit September vergangenen Jahres ist der „Friisk Funk“ auf Sendung. Bundespräsident Christian Wulff hat sich bei seinem Amtsantrittsbesuch in Schleswig-Holstein einen Eindruck von diesem friesischen Alltagsradio verschafft.
Das ambitionierte minderheitenpolitsche Projekt Maro Temm wächst weiter. Der Innenminister und die Minderheitenbeauftragte bemühen sich aktuell darum, das Wohngebiet mit einem Kinderspielplatz abzurunden. Der Landesverband der Sinti und Roma hat unter dem Dach des Programms „Soziale Stadt“ ein weiteres Projekt etabliert.
Das Modellvorhaben „Kulturbewahrung und Integration“ sichert die sozialen und nachbarschaftlichen Strukturen des Wohnprojekts. Schleswig-Holstein ist damit weiter Vorreiter in Deutschland und in Europa.
Meine Damen und Herren, gerade die Diskussion über die Zuschüsse für die dänischen Schulen im vergangenen Jahr hat eines bewiesen: In einer freundschaftlichen Beziehung darf man auch einmal unterschiedlicher Auffassung sein. Man kann offen darüber sprechen, und man kann sich offen austauschen. Eine verlässliche Partnerschaft hält das aus. Ein so gutes Miteinander von Mehrheit und Minderheiten, das längst auch ein Füreinander geworden ist, kommt nicht von selbst. Dabei leistet
unsere Minderheitenbeauftragte, Caroline Schwarz, wertvolle Arbeit. Ich danke ihr für ihren engagierten Einsatz.
Unser gutes Miteinander und Füreinander ist das Ergebnis vieler kleiner und großer Schritte auf ganz verschiedenen Ebenen, auf der politischen, der gesellschaftlichen, der sozialen, aber auch auf der menschlichen Ebene. Wir alle gemeinsam haben das erreicht. Ich glaube, darauf dürfen wir alle gemeinsam stolz sein. Unsere Minderheiten in Schleswig-Holstein und in Dänemark haben Mauern niedergerissen und statt Mauern Brücken gebaut. Das findet bundesweit und international Beachtung und Anerkennung. Unsere Expertise in Sachen Minderheiten ist gefragt.
Das Land Brandenburg beispielsweise plant, einen Sorbenbeauftragten einzuführen. Wir beraten die Kollegen dabei. Angehende Diplomaten werden nach Schleswig-Holstein geschickt, um den vorbildlichen Umgang entlang einer nationalen Grenze kennenzulernen. Das European Centre for Minority Issues (ECMI) und die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) sind herausragende Minderheitenakteure auf internationalem Parkett. Das ECMI besteht nun seit 15 Jahren. Seine Expertise ist gerade im Kosovo und in Georgien stark gefragt. Viele nationale Regierungen arbeiten mit unserem Institut zusammen.