Das alles ist das tägliche Geschäft der Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger in den Kommunen und in den Städten. Sie ignorieren das.
Es passt nicht in ihr Weltbild, und das ist ihr Kardinalfehler. Deshalb wollen Sie die Kommunen mit öffentlich-rechtlichen Verträgen, deren Laufzeiten jeden demokratischen Anspruch zu Hohn werden lassen, zwingen.
Sie ziehen die Daumenschrauben - auch wenn das Wort hier nicht gern gehört wird - ganz fest an, denn wer nicht mitmacht, bekommt auch keine Fehlbetragszuweisungen mehr.
Das ist die Schuldenbremse durch die Hintertür, wie Sie, Frau Loedige, das auch gestern im Offenen Kanal gesagt haben. Herr Rother, Sie haben gesagt, dass ist das Prinzip Zuckerbrot und Peitsche. Ich muss sagen, Peitsche stimmt, aber das Zuckerbrot müssen sich die Kommunen bei diesem Gesetz selbst mitbringen. Dazu sagen wir Nein. Der Name des Kindes in ganzer bürokratischer Schönheit: Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz. Frau Loedige, erzählen Sie mir einmal, wie Sie eine Verschuldung von 3 Milliarden € bei den schleswigholsteinischen Kommunen, Städten und Gemeinden mit 15 Millionen € im Jahr bewältigen wollen. Das ist doch Quatsch.
Erinnern wir uns: Das Land hat seine Kommunen durch die Herausnahme von jährlich 120 Millionen € aus dem kommunalen Finanzausgleich in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Frau Heinold hat es erwähnt.
Wir hatten vorher die Situation, dass das Land zwar nicht immer das reichste war, aber die Kommunen im Land finanziell vergleichsweise gut ausgestattet waren. Das hatte auch seine Berechtigung: Das Land konnte - aus den bekannten Armutsgründen
nicht investieren, und so mussten die Kommunen so weit ausgestattet sein, dass sie investieren konnten.
Diese Übereinkunft haben sie spätestens mit der Herausnahme von 120 Millionen € aus den Kommunalhaushalten gebrochen. Jetzt haben wir die Situation, dass weder das Land noch die Kommunen vernünftig investieren können. In der Folge - Frau Loedige - rottet das Land vor sich hin. Unsere Vorstellungen von Solidarität im Land sind andere.
Zweitens. Bei der Vergabe der Mittel im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes muss auch diskutiert werden. Hier gilt es nachzusteuern. Es ist ja nicht so, dass alle kommunalen Gebietskörperschaften gleich hoch verschuldet sind. Offensichtlich gibt es ein strukturelles Problem. Das betrifft beispielsweise die kreisfreien Städte und auch die Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Hier muss im Rahmen des FAG nachgesteuert werden.
Drittens. Die Altlasten müssen angegangen werden. Wir brauchen einen kommunalen Entschuldungsfonds. Überschuldete Städte und Gemeinden müssen direkt Hilfe beim Land beantragen können. Die Teilnahme an einem solchen Entschuldungsfonds muss aber freiwillig sein. Zwang gehört in die Mottenkiste der gescheiterten Instrumentarien. Ein gemeinsames Schuldenmanagement beispielsweise kann die Zinsen in den Gemeinden und Städten kurzfristig stark reduzieren. Statt DeutschlandBonds einzuklagen, sollten Sie die Ärmel hochkrempeln und vor Ort anfangen. Die Zinsen, die Gemeinden und Städte teilweise für ihre Kassenkredite zu tragen haben, sind bisweilen unerträglich hoch.
Viertens. Basel III droht. Wir haben hier schon über die Auswirkungen auf die Sparkassen diskutiert. Auch die Finanzierungsbedingungen der Kommunen werden sich verschlechtern. Das RheinischWestfälische Institut für Wirtschaftsforschung rechnet für die Kommunen in NRW durch die Vorgaben von Basel III mit einem relevanten Anstieg des bisherigen durchschnittlichen Zinssatzes für die Kommunen. Das wird uns auch treffen. Hier müssen wir ansetzen. Die Kommunen und Städte brau
Letztlich muss die Landesregierung endlich anfangen, die Interessen der schleswig-holsteinischen Gemeinden und Städte in Berlin zu vertreten. Die Kommunen müssen endlich für die Aufgaben, die sie übernehmen müssen, Aufgaben, die ihnen vom Bund und vom Land aufgedrückt werden, angemessen entschädigt werden.
Mit ihrem Gesetz schaffen Sie wieder einmal mehr ein bürokratisches Monster. Wie anfangs schon erwähnt, basiert das ganze Gesetz auf einem Irrtum. Die Kommunen haben kein Ausgabenproblem, sie haben ein Einnahmeproblem. Wer nicht bereit ist, das Einnahmeproblem von Bund, Land und Kommunen anzugehen, der wird bei der Entschuldung scheitern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erst zwei Monate her, dass wir diesen Gesetzentwurf hier im Hause in erster Lesung beraten haben. Im Gegensatz zu der Binsenweisheit, dass Gesetzentwürfe nie so aus dem Verfahren herauskommen, wie sie eingebracht worden sind, ist dieser Gesetzentwurf nahezu unverändert. Das ist aber nicht dem Umstand geschuldet, dass der Gesetzentwurf so toll ist, sondern, dass die Koalitionsfraktionen nicht bereit waren, ihnen nicht genehme Anzuhörende zuzulassen.
In Zeiten, in denen wir darüber nachdenken, ob Bürgeranhörungen zu Gesetzen ein neuer Weg zu mehr Beteiligung sein können; in Zeiten, in denen wir immer wieder über Politikverdrossenheit debattieren, ist das wirklich das Paradebeispiel schlechthin, wie man es nicht machen sollte.
Einfach sachkompetenten Verbänden den Saft abzudrehen, nur weil man nicht deren Meinung ist, ist wirklich das Allerletzte, was wir brauchen.
Nun haben die Oppositionsparteien eine eigene Anhörung durchgeführt, um alle Argumente zum Für und Wider zu hören. Es ist keineswegs so, dass die Argumente, die in unserer Oppositionsanhörung eine Rolle gespielt haben, zu vernachlässigen sind. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich nicht noch einmal alle die Argumente gegen dieses Gesetz anführe, die ich schon im Oktober vorgebracht habe. Wie gesagt, ist der Gesetzentwurf ja nahezu ohne Änderung, und damit sind natürlich auch die Fehler die gleichen geblieben.
Es gibt aber durchaus noch weitere Kritikpunkte, die ich hier nicht unter den Tisch fallen lassen will. So können wir zum Beispiel feststellen, dass auch unsere Anzuhörenden deutlich gemacht haben, dass der Zwang, eine Vereinbarung mit dem Land abschließen zu müssen, um überhaupt Finanzmittel zu erhalten, zu einem Demokratiedefizit führt. Daran ändert auch eine Pseudobeteiligung der Gemeindevertretungen oder Kreistage nichts, die im Nachhinein den schon gefassten Beratungsergebnissen zustimmen sollen. Kein Gremium wird sich hier verweigern können, weil das den Ruin der jeweiligen Kommune bedeuten würde. Im Übrigen wurden in unserer Anhörung durchaus berechtigte Zweifel angemeldet, ob ein solcher faktischer Zwang
rechtlich überhaupt zulässig ist. Mit kommunaler Eigenständigkeit oder gar Haushaltshoheit hat das nach meiner Auffassung jedenfalls nichts mehr zu tun. Hier werden Kommunen bevormundet, die von vornherein schon unter einer zu schlechten finanziellen Ausstattung leiden.
Wir wissen, dass kleine Kommunen vergleichsweise weniger Aufgaben erfüllen müssen als große Kommunen und dass auch die sozialen Folgekosten in einem Dorf von 500 Einwohnern anders sind als in Kiel oder Lübeck. Trotzdem reagiert der Finanzausgleich nur sehr begrenzt auf diese Tatsache. Deshalb wäre es notwendig, den kommunalen Finanzausgleich zu ändern
Letztlich haben wir aber derzeit die Situation, dass große Einheiten viele Leistungen für das gesamte Umland erbringen und dafür keine angemessenen Mittel erhalten. Da ist es der absolut falsche Weg, den betroffenen Kommunen jetzt auch noch den Hahn abzudrehen. Vielmehr müssen sie in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben nachkommen zu können. Unsere Anzuhörenden haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Sorge besteht, dass Einrichtungen, die mit freiwilligen Zahlungen unterstützt werden, für immer ihre Pforten schließen müssen. Dabei geht es nicht nur um soziale Einrichtungen, sondern auch um das breite Kulturangebot in der Fläche.
Wenn die betroffenen Kommunen jetzt unter Druck gesetzt werden, Vereinbarungen zu unterschreiben, die enorme Einsparungen verlangen, obwohl die Aufgaben erfüllt werden müssen, wird man sich zunächst einmal auf das Personal stürzen. Circa 20 % aller im kommunalen Bereich Beschäftigten haben nur Zeitverträge. Das heißt, diese kann man sehr schnell freisetzen, und das wird dann auch geschehen. Projekte werden nicht weitergeführt, und die nicht verlängerten Zeitverträge werden überwiegend den „kleinen Mann“ und die „kleine Frau“ in der Hierarchie treffen. Beides kann so nicht gewollt sein.
Statt ein solches schlechtes Gesetz mit solchen fatalen Folgen zu beschließen, sollte die Landesregierung lieber den kommunalen Finanzausgleich anpacken, den Kommunen ihre 120 Millionen € jährlich sukzessive wieder zurückgeben und endlich für kommunale Strukturen sorgen, die wirklich Geld einsparen helfen. Das, was wir heute hier vorliegen haben, ist schädlich für die Kommunen und schädlich für die Demokratie. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Dreiminutenbeiträge und den Beitrag der Landesregierung aufrufe, erlauben Sie mir folgende geschäftsleitende Bemerkung: Ich würde gern vor der Mittagspause noch den Tagesordnungspunkt 16, die erste Lesung ohne Aussprache, aufrufen und die Abstimmung über die Sammeldrucksache vornehmen. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, sich darauf zu verständigen, ob wir vor der Mittagspause auch noch den Tagesordnungspunkt 13
Zu einem ersten Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Koch aus der CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen dieser Debatte ist es meines Erachtens notwendig, auf die fragwürdige Argumentation des Kieler Oberbürgermeisters gesondert einzugehen. Bereits aus den schriftlichen Stellungnahmen konnten wir dem Kieler Vorschlag entnehmen, das Gesetz einseitig zugunsten der Stadt Kiel und zulasten aller übrigen kreisfreien Städte zu ändern.
Ich bin mir sicher, die Kollegen aus Lübeck und aus Neumünster, Herr Rother, werden sich dafür beim Kieler Oberbürgermeister noch gesondert bedanken.
Darüber hinaus hat der Kieler Oberbürgermeister wiederholt mündlich und schriftlich Kritik an diesem Gesetzentwurf geäußert mit der Begründung, es könne sein, dass die Stadt Kiel mit diesem Gesetz vielleicht sogar schlechter wegkommen würde als ohne dieses Gesetz. Da sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand: Diese Behauptung kann nicht stimmen, wenn die Hilfen von 50 Millionen € auf 95 Millionen € aufgestockt werden.
Aber wie kommt der Kieler Oberbürgermeister zu dieser Behauptung? - Er kommt einzig und allein dadurch dazu, dass er sich auf falsche Zahlen stützt.