Mit dem Gesetzentwurf der LINKEN betreibt die Fraktion, die den Antrag gestellt hat, nicht den Ausstieg aus der Schuldenpolitik, sondern die Vertiefung der Schuldenpolitik. Das Land soll die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung im Schulgesetz an sich ziehen. Das ist nicht nur ein Eingriff in die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung, sondern es verschiebt auch in anderer Hinsicht die Gewichte. Bisher steht die Schülerbeförderung nur deshalb im Landesgesetz, um so den Schulbesuch grundsätzlich sicherzustellen. Wenn wir uns in den vergangenen Jahren daran beteiligt haben, dann handelte es sich um freiwillige Leistungen des Landes. Um den Haushalt wieder ins Lot zu bekommen, mussten wir diese freiwilligen Leistungen reduzieren. Das ist der Hintergrund für die jetzige Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerbeförderung, denn das Land kann nicht als spendabler Onkel auftreten, der sich anschließend bei den Verwandten wieder Geld leiht.
Dieses verfehlte Prinzip der Vergangenheit würde Ihr Gesetzentwurf noch auf die Spitze treiben. Das hätte sogar Folgen für die Konsolidierungshilfen vom Bund, auf die unser Land angewiesen ist. Wir bekommen sie nicht dafür, dass wir hier in Schleswig-Holstein Wohltaten einführen, die es anderswo in Deutschland nicht gibt.
Konkret rechnen Sie selbst mit Mehrbelastungen in Höhe von bis zu 26 Millionen € für die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern aus Oberstufen und berufsbildenden Schulen. Hinzu kämen die Schülerinnen und Schüler aus den kreisfreien Städten und aus den Schulen des dänischen Schulvereins. Insgesamt landen wir dann bei einer hohen zweistelligen Millionensumme. Die gegenwärtigen Sparbemühungen würden dadurch ad absurdum ge
Darüber hinaus zeigt die gegenwärtige Umsetzung der Kostenbeteiligungsregelung, dass die Kreise sehr moderat vorgehen. Im Kreis RendsburgEckernförde etwa handelt es sich um monatlich 7 € für das erste Kind und 2 € für das zweite Kind. Weitere Kinder bleiben kostenfrei. Darüber hinaus gibt es Ermäßigungen für Einkommensschwache.
Anders als Frau Abgeordnete Spoorendonk kann ich darin überhaupt keine Benachteiligung des ländlichen Raums erkennen, wenn man beispielsweise bedenkt, dass eine Schülermonatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr in der Landeshauptstadt Kiel, den sehr viele Schülerinnen und Schüler in Kiel nutzen müssen, je nach Tarifstufe zwischen 40 € und 52 € kostet. Das ist doch ein deutlicher Hinweis darauf, dass von einer günstigeren Situation im städtischen Bereich gar keine Rede sein kann, Frau Spoorendonk.
Auch das ist ein Zeichen dafür, dass die Kreise bei der Erfüllung der Aufgabe der Schülerbeförderung vernünftig und moderat vorgegangen sind. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass die Aufgabe der Schülerbeförderung bei den Kreisen gut aufgehoben ist. So soll es auch bleiben.
Ich danke den Ausschüssen für Bildung und Finanzen für ihre Empfehlungen. Ich finde es richtig, dass dieses Haus mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Klug, ich danke Ihnen, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass es diese Problematik auch in den kreisfreien Städten gibt. Deswegen haben wir das auch entsprechend in unseren Gesetzentwurf aufgenom
Frau Loedige, dass wir diesen Gesetzentwurf beraten, ist keine Gnade, die Sie uns gewähren, sondern das ist unser parlamentarisches Recht. So lange wir dieses parlamentarische Recht haben, werden wir als Opposition versuchen, dieses Recht wahrzunehmen. Ich finde, Sie hätten sich diese Worte sparen können.
Ich fand es sehr bezeichnend, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass es eine kurze Beratung in den beiden Ausschüssen gegeben hat. Das haben Sie auch noch gelobt. Ich denke, es hätte sich gelohnt, sich noch länger mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.
Ich danke Herrn Höppner für seinen heutigen Redebeitrag, in dem er versucht hat, sich differenziert mit der Materie auseinanderzusetzen. Er hat auch einige kluge Gedanken formuliert.
Ich hätte es sehr schön gefunden, wenn wir eine Anhörung dazu durchgeführt und das Thema weiter diskutiert hätten, aber nicht aus Profilierungsgründen, sondern um dieses Problem für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern im Land vernünftig und sozial gerecht zu lösen. Ich wundere mich, dass Sie einfach von oben weiter durchregieren.
Frau Franzen, Sie zeichnen wieder das Bild, es profitierten alle, also auch die Besserverdienenden davon. Deswegen sei das doch sozial ungerecht. Deshalb brauche man eine differenzierte Lösung. Dann müssten halt Anträge gestellt werden, wenn Eltern nicht genug Geld hätten.
Wir sind aber der Auffassung, dass das zu Bürokratie führt. Das ist übrigens auch beim Bildungsteilhabepaket und bei anderen Maßnahmen der Fall. Wir hingegen wollen das verschlanken. Wir wollen durch das Drehen an der Steuerschraube eine sozial gerechte Abschöpfung und Umverteilung organisieren. Letztlich wollen wir auch die Beitragsfreiheit für Kitas und bei der Schülerbeförderung realisieren.
Das ist unser Weg, der auch dem Bürokratieabbau dient. Es wäre schön, wenn Sie sich das einmal überlegen könnten, Herr Kubicki.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1715 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der LINKEN abgelehnt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes für friedensorientierte Forschung an den Hochschulen Schleswig-Holsteins
Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Susanne Herold, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bildungsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarschluss vom 26. August 2011 überwiesenen Gesetzentwurf Drucksache 17/1711 am 22. September 2011 befasst. Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und SSW gegen die Stimme der LINKEN bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1711 abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat aus dem Grundgesetz beginnen. In Artikel 26 heißt es:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.“
Der Sozialdemokrat Willy Brandt hat in diesem Zusammenhang den Ausruf geprägt: Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen.
Wir als LINKE gehen noch einen Schritt weiter und stellen uns die Frage: Welche Bedeutung hat das für die Wissenschaft? Die Bundeswehr bezieht dazu eine klare Position. Der Heeresinspekteur HansOtto Budde fordert:
„An mittlerweile 40 deutschen Hochschulen wird Forschung für Militär und Krieg betrieben, auch in der Lehre wächst der Einfluss des Militärs. Wir Juso-Hochschulgruppen sprechen uns für Zivilklauseln in Hochschulen und Hochschulgesetzen aus. Wir lehnen Kriegsforschung an unseren Hochschulen ab und fordern eine friedliche und zivile Forschung und Lehre.
Wir wollen daher auf den Zivilklausel-Kongress in Braunschweig aufmerksam machen. Veranstaltet wird der Kongress unter anderem von der GEW, ver.di, dem fzs und der LAK Niedersachsen.“
So steht es auf der Website der Juso-Hochschulgruppen. Dieser Kongress fand übrigens nicht in den 60er-Jahren statt, sondern vor sechs Monaten.
Auch die Grünen in Baden-Württemberg haben sich in ihrem Wahlprogramm zu einer Zivilklausel bekannt. Dort heißt es:
„Die Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen des Landes sollen ausschließlich friedliche Zwecke verfolgen. Um dies deutlich zu machen, befürworten wir die Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen aller solcher Einrichtungen.“
Meine Damen und Herren, der LINKEN geht es nicht darum, die Hochschulen unter einen Generalverdacht zu stellen. Es geht uns darum, sie auch künftig davor zu schützen, ihre fachlichen Kompe