Die Akzeptanz der Rechtsordnung ist und bleibt einer der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates, und daran wird niemand rütteln.
Es gibt allerdings im Ausländerrecht einige marginale Ausnahmen: bei geringfügigen Geldstrafen etwa für eine fahrlässige Körperverletzung bei einem versehentlich verursachtem Verkehrsunfall. Natür
lich können auch im Bundeszentralregister getilgte und damit gar nicht mehr bekannte Strafen keine Berücksichtigung finden.
Hinter diese anerkannten und bewährten Standards können und sollten wir nicht zurückfallen. Davon abgesehen muss aber jede andere rechtskräftige Verurteilung den Ausschluss der Vergünstigung zur Folge haben.
Weiter geht es dann um die ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten am aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Auch das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Dabei geht es vor allem um die Mitwirkungspflicht und korrekte Angaben zur eigenen Person.
Wie ich aber schon andernorts ausgeführt habe, müssen wir Verständnis dafür aufbringen, dass jemand in der Sondersituation der Flucht und der Ankunft in einer fremden Umgebung zunächst Falschangaben zu seiner Identität macht, weil er nicht weiß, was ihn erwartet. Ihm muss aber die Pflicht auferlegt werden, in einer noch zu bestimmenden, aber kürzeren Frist - nennen wir es einmal eine Besinnungsphase - seine Angaben zu korrigieren und auch hier zur Rechtsordnung zurückzukehren. So werden gleichzeitig hartnäckig Täuschende von dem Genuss des neuen Aufenthaltstitels ausgeschlossen, und, meine Damen und Herren, die Asylverfahren werden beschleunigt, weil ein Anreiz geschaffen wird, die eigene Identität rechtzeitig offenzulegen.
Nächster Punkt: Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit. Dieses Kriterium findet sich ebenfalls bereits in meinen Eckpunkten. Sämtliche Aspekte aus dem Erwerbsleben des Antragstellers sollten bei dieser Prognose berücksichtigt werden: die bisherige Teilnahme am Arbeitsmarkt, die bisherigen Schul- und Ausbildungs- oder Einkommenssituationen. Natürlich komme ich auch gern dem Auftrag nach, entsprechende Härtefallkriterien zu entwickeln, wie sie etwa für behinderte oder alte Menschen erforderlich sein können.
Meine Damen und Herren, auch die letzten drei Kriterien entsprechen meinen Vorschlägen: das Bekenntnis zu Demokratie und bundesdeutscher Gesellschaft als gemeinsame Grundlage des Miteinander, die Partizipation am sozialen Leben durch bürgerschaftliche Aktivitäten und schließlich die aktive Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern.
Klarstellend will ich an dieser Stelle sagen: Natürlich müssen nicht alle Voraussetzungen auf einmal und vollständig erfüllt sein. Sie wissen, dass es einer Ermessensentscheidung in jedem Einzelfall bedarf.
Meine Damen und Herren, ein neuer Aufenthaltszweck soll in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden für Menschen mit nachweisbarer nachhaltiger Integration. Das ist keine Lösung für alle aufenthaltsrechtlichen Dauerduldungsfälle, aber es ist ein Weg, schwierige Fallkonstellationen, die sich durch hervorragende Integrationsleistung auszeichnen, nunmehr in einen legalen Aufenthalt zu überführen. Der aufenthaltsrechtliche Grundkanon Einreise, Aufenthalt, Ausreise wird um ein weiteres Aufenthaltsrecht ergänzt, von dem dennoch nicht alle Geduldeten werden profitieren können, aber viele, bei denen bisher die korrekte Anwendung der geltenden Gesetze zu großem Unbehagen in weiten Teilen der Bevölkerung führte, wie Sie wissen.
Herr Jezewski, zu Einzelfällen werde ich hier nicht Stellung nehmen. Dafür werden Sie Verständnis haben.
Die Menschen in Schleswig-Holstein begrüßen unsere Initiative. Dies zeigen die vielen zustimmenden Schreiben, die ich erhalten habe. Allein in den letzten beiden Tagen sind über 50 zustimmende Schreiben in meinem Haus eingegangen.
Meine Damen und Herren, wenn wir alle parteipolitischen Brillen einmal absetzen und uns dieses Ziel vor Augen führen, werden wir erkennen, dass die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses mit den darin enthaltenen Zielvorstellungen eine sehr gute Grundlage ist.
Sie wird es mir und der Landesregierung insgesamt ermöglichen, eine Bundesratsinitiative auszuarbeiten, die dann hoffentlich zu dem von allen gewünschten Aufenthaltstitel für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer führen wird.
Sollte es der schleswig-holsteinischen Initiative zu verdanken sein, dass erstmals eine dauerhafte Lösung für das Problem der Kettenduldung geschaffen wird, wäre das ein enormer Erfolg der Integrationspolitik unseres Landes.
Abweichend von unserer Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, alle vorliegenden Anträge zu eigenständigen Anträgen zu erklären und über sie jetzt jeweils einzeln abzustimmen. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1905. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktion der SPD. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, SSW und der Fraktion DIE LINKE. - Enthaltungen? - Enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1905 abgelehnt.
Ich rufe jetzt auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1700 (neu). Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der SPD und des SSW. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? - Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1700 (neu), abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1748, ist von den Antragstellern zurückgezogen worden.
Ich rufe auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1750. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Fraktion der SPD. Enthaltungen? - Enthalten haben sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Damit stelle ich fest, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1750, abgelehnt worden ist.
Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1746, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE und der SSW-Fraktion. Stimment
haltungen? - Enthalten haben sich die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit stelle ich fest, dass der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1746, angenommen worden ist.
Ich schlage Ihnen vor, die Anträge Drucksachen 17/1870 und 17/1878 sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/1895 federführend dem Umweltund Agrarausschuss sowie mitberatend dem Europaausschuss abschließend zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen worden.
Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. - Widerspruch sehe ich nicht.
Ich weise noch darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit der Mitglieder des Landtags - das sind 48 Abgeordnete - erforderlich ist. Wer dem Wahlvorschlag in der Drucksache 17/1882 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag in der Drucksache 17/1882 einstimmig angenommen worden ist.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags