Der letzte Punkt im SSW-Antrag ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Natürlich müssen die Polizeibeamten wissen, bevor sie zu einem Einsatzort fahren, ob sich eventuell Schusswaffen im Haus befinden. Nicht erst seit der KFN-Studie zur Gewalt gegen Polizeibeamte wissen wir, welches hohe gesundheitliche Risiko Polizeibeamte vor allem im Einsatz im Streifendienst - gerade bei häuslichen Einsätzen - sowieso schon eingehen. Wozu sollte so ein Register auch nützen als zur Gefahrenabwehr. Nur wenn ich richtig informiert bin, sieht das Register das längst vor. Mit anderen Worten: Es ist zwar gut, dass der SSW das noch einmal bekräftigt, aber wie ich Ihnen dargestellt hatte, wäre es sonst vollkommen zweckfrei, ein bundesweites Register zu schaffen, denn auf der anderen Seite hat man auch noch Datenschutzbelange, die man hier aus Gründen der Gefahrenabwehr zurückstellt.
(Beifall der Abgeordneten Ingrid Brand- Hückstädt [FDP] - Anke Spoorendonk [SSW]: Das wichtige Wort ist gewährleis- ten!)
Wir sollten bei der ganzen Diskussion nicht vergessen, dass trotz der spektakulären und zweifellos tragischen Fälle die größte Bedrohung nicht von den legalen Waffen und ihren Besitzern ausgeht,
die fast ausschließlich umsichtige Sportschützen und Jäger sind. Der Tag, an dem kriminelle Rockerbanden ihre illegalen Waffendepots behördlich kontrollieren lassen, dürfte wohl in noch weiterer Ferne liegen, als dass ein Plöner damit rechnen muss, verdachtsunabhängig kontrolliert zu werden.
Bei illegalen Schusswaffen hilft kein Register, sondern nur ordentliche Ermittlungsarbeit. Dafür brauchen wir entsprechendes Personal bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften. Der Kollege Kubicki wird vielleicht nicht mehr klatschen, wenn ich
die die notwendigen staatlichen Aufgaben entsprechend finanzieren. Wir brauchen kein Wirrwarr aus fragwürdigen Einzelsteuern, die genauso sinnvoll sind wie die Steuer zur Finanzierung der Kriegsmarine.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren! Herr Dr. Dolgner, dass ich das noch einmal erleben durfte. Sie haben ins Schwarze getroffen. Ich darf Ihre Rede noch um einige Worte ergänzen.
- Das fiele unter verbotenen Waffenbesitz, denn ich glaube, Sie haben keinen Waffenschein. Im Ernst: Ich darf die Rede meines erkrankten Kollegen Jens Dankert hier vortragen, dem ich von dieser Stelle aus noch einmal gute Besserung wünsche.
In den vergangenen Jahren wurde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit immer wieder auf das Problem des Missbrauchs von Waffen gelenkt. Ein Beispiel dafür ist der Amoklauf an Schulen in Erfurt, Emsdetten und Winnenden und zuletzt auch außerhalb Deutschlands beim Massaker in Oslo. Parallel dazu fand eine breite öffentliche Diskussion über die Möglichkeiten zur weiteren Einschränkung des Waffenbesitzes in Deutschland und die Möglichkeiten der Behörden zur Kontrolle des Waffenbesitzes statt. Es wurde eine ganze Reihe von Änderungen des Waffenrechts beschlossen. Unter anderem wurden die Bestimmungen zur Aufbewahrung von Schusswaffen verschärft. Verstöße dagegen wurden zur Straftat erklärt. Außerdem wurden die Kontrollen der Waffenaufbewahrung deutlich ausgeweitet.
Der SSW fordert in seinem Antrag verschiedene Maßnahmen zur Kontrolle des Waffenbesitzes in Schleswig-Holstein, die bereits zum Teil den der
zeitigen Zustand darstellen, beziehungsweise von der Landesregierung vorgesehen sind. Wir haben dies schon gehört. Gefordert wird in diesem Antrag nicht nur eine intensive Kontrolltätigkeit der Waffenbehörden, welche die Landesregierung sicherstellen soll. Ich bin davon überzeugt, dass die Kontrolle der Waffenaufbewahrung bei den Kreisen in den besten Händen ist und von diesen insgesamt verantwortungsvoll organisiert und durchgeführt wird, ohne deren personelle Möglichkeiten zu überfordern. Den Zusammenhang mit den 400 Jahren pro Waffenbesitzer müssen Sie mir noch einmal erklären. Ich bin kein Mathematiker, aber ich komme auf etwas geringere Zahlen. Das ist eine spannende Betrachtung.
Es muss betont werden, dass die Waffenbehörden zunehmend von ihrem Recht Gebrauch machen, die Aufbewahrung auch ohne einen konkreten Verdacht vor Ort zu kontrollieren. Die FDP sieht jedenfalls keinen Anlass für weitergehende Maßnahmen der Landesregierung.
Der SSW fordert auch die Einführung einer bundesweiten Waffensteuer, die nach seiner Ansicht zur Finanzierung der Kontrollen beitragen soll. Nun ist es grundsätzlich keine schlechte Idee, die Verursacher eines zusätzlichen Aufwandes für die Verwaltungen auch für entstehende Kosten aufkommen zu lassen.
- Herr Harms, der Beifall hört auf, wenn ich sage: Das Innenministerium hat jedoch bereits in der Antwort auf eine Anfrage der SSW-Abgeordneten Silke Hinrichsen, der ich auch gute Besserung wünsche, vor wenigen Wochen klargestellt, dass die Erhebung einer kommunalen Aufwandsteuer für Waffenbesitzer unzulässig und verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar anzusehen ist.
- Ja, ich kann das lesen. Vielleicht wäre es angebracht, vor dem Einbringen eines Antrags in den Landtag die Antworten auf vorherige Anfragen an die Landesregierung zum selben Thema zu würdigen und sich so zunächst eine entsprechende Informationsbasis für die Formulierung des Antrag zu verschaffen.
Meine Damen und Herren, ich halte ich es - mit Verlaub - schlichtweg für übertrieben, mehr als 74.000 Schleswig-Holsteiner unter Generalverdacht zu stellen, die ganz legal eine Waffe besitzen, um damit ihren Hobbys im Bereich des Schießsports oder der Jagd nachzugehen, und die ihre Waffen ordnungsgemäß nutzen und lagern, während einige wenige gegen die strengen Vorschriften zur Waffenaufbewahrung verstoßen. So liegen aus Niedersachsen beispielsweise Zahlen vor, die besagen, dass nur etwa 2,5 % der kontrollierten Waffenbesitzer bei der Aufbewahrung gegen das Waffengesetz verstießen. Die Einführung einer solchen Steuer würde wohl kaum mehr Sicherheit für die Bürger unseres Landes bedeuten, dafür aber ganz sicher mehr bürokratischen Aufwand und eine unnötige Belastung für alle Waffenbesitzer im Lande.
Schließlich fordern Sie noch, dass die Landesregierung einen schnellen Zugriff der Landespolizei auf das im Aufbau befindliche nationale Waffenregister gewährleisten möge. Diesem Vorschlag kann ich nur zustimmen, denn selbstverständlich haben Polizisten im Lande ein berechtigtes und hohes Interesse daran, sich bereits bei der Anfahrt zu einem Einsatzort darüber zu informieren, ob vielleicht Waffen angetroffen werden können beziehungsweise am Einsatzort aufbewahrt werden. Leider bringen Sie mit diesem Punkt jedoch keinen neuen Vorschlag in die Diskussion, sondern greifen lediglich die Position des Innenministeriums und der Landesregierung auf. Dabei bleibt es dann auch.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns immer bewusst sein, dass es auch mit den besten Kontrollen eine absolute Sicherheit nicht geben wird. Ein Restrisiko, dass Waffen in die falschen Hände gelangen, bleibt erhalten, zumal die größte Gefahr nicht von den Besitzern legaler und angemeldeter Waffen ausgeht, sondern vielmehr von illegalen Waffen, die in Schleswig-Holstein in nicht zu beziffernder Anzahl im Umlauf sind. Ich glaube auch nicht, dass alle diese Besitzer illegaler Waffen nun zu den Ämtern drängen, um Steuern zu bezahlen. Ich denke, wir werden dieser Besitzer leider nicht habhaft werden, zumindest nicht auf diesem Wege. Es gibt noch eine Menge zu bedenken. Das Weitere besprechen wir dann in dem zuständigen Aus
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Aufmerksamkeit ist das so eine Sache. Der Geräuschpegel ist relativ hoch.
Es herrscht eine große Unruhe. Ich bitte Sie zu überprüfen, ob die Gespräche, die Sie führen, möglicherweise außerhalb des Plenarsaals geführt werden können. Es ist für die Redner sehr schwer, hier zu sprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Amokläufe der letzten Jahre und aktuell zuletzt in Oslo, die allesamt mit legal erworbenen Waffen begangen wurden, geben uns Anlass, erneut über die Ausgestaltung des Waffenrechts nachzudenken. Die Kontrollen und die Frage, wie Waffen aufbewahrt werden, sollten wir in diese Betrachtung einbeziehen. Daher bin ich dem SSW dankbar, dass er diese Initiative in diesen Landtag eingebracht hat. Ich vermute, dass die Ereignisse in Oslo dafür der Anlass gewesen sind.
Wir sollten uns darüber unterhalten, auch wenn die Rechtsmaterie, in der wir uns bewegen, sich überwiegend im Bereich des Bundesrechts liegt.
Dieser Punkt ist wichtig: Eine umfassende Sicherheit wird es nicht geben, diese können wir nicht garantieren. Selbst wenn wir das Waffenrecht immer weiter optimieren, können wir nicht ausschließen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen doch zu einer Benutzung von Waffen kommt. Ich sage aber deutlich: Wir müssen immer das Bestmögliche tun. Wir müssen immer tun, was wir tun können. Die Binsenweisheit, dass wir keine absolute Sicherheit erreichen, entbindet uns also nicht von der Pflicht, stets zu überprüfen, wie wir die Sicherheit noch weiter erhöhen können.
Das darf keine Entschuldigung dafür sein, diese Nachjustierung nicht vorzunehmen. Der Umstand, dass die Bedrohung durch illegale Waffen im Rahmen der Kriminalität sehr viel größer ist als die Bedrohung, die von legalen Waffen ausgeht, ist mit Bezug auf die Frage nach der Anzahl der Menschen, die davon betroffen sind, wichtig. Das eine zu tun, bedeutet aber nicht, das andere zu lassen. Natürlich muss und wird es weiterhin die Bekämpfung von Kriminalität geben. Waffen müssen eingesammelt werden, und es muss auch Ausstiegsprogramme geben, wie sie viele Kommunen immer wieder durchführen. Das entbindet uns jedoch nicht von der Pflicht, zu gucken, was wir noch mehr tun können.
Es gibt das Phänomen, dass eine vorhandene Waffe in spontaner Wut benutzt werden kann, und zwar gar nicht unbedingt von demjenigen, der für die Waffe verantwortlich ist, sondern zum Beispiel von dessen Kindern und Verwandten oder möglicherweise auch von einem Eindringling. Das ist ein Problem. Daher hilft es auch nicht, mit dem Argument zu kommen, wir würden Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht stellen. Selbst dann, wenn wir garantieren könnten, dass jeder Jäger und jeder Sportschütze in Schleswig-Holstein solide ist und auf seine Waffen aufpasst, bedeutet das noch nicht, dass wir nicht doch ein Problem damit haben könnten, dass jemand anderes sich dieser Waffen bemächtigt, sie benutzt und damit großes Unheil anrichtet.
Auch wenn wir die Stoßrichtung des Antrags des SSW unterstützen, sagen wir: Wir müssen uns auch die Frage der Trennung von Munition und Waffen noch einmal stellen. Herr Dr. Dolgner, Sie haben darauf hingewiesen, dass diese Trennung als Grundsatz bereits festgeschrieben ist. Für mich als Jurist ist es jedoch so: Wo ein Grundsatz ist, da ist auch schon die Ausnahme.