Wir wissen, dass eine Waffensteuer alles andere als populär ist, aber die Sicherheit der Menschen muss höchste Priorität haben. Die damit finanzierten Kontrollen sind auch im Interesse der Schützenvereine, der Sportschützen und Jäger, denn ihnen ist ebenso daran gelegen, dass die schwarzen Schafe, die fahrlässig handeln und die Regeln brechen, mit einer Kontrolle rechnen müssen. 2009 hat das Bundesinnenministerium die Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollen in § 36 Waffengesetz damit begründet, das höhere Entdeckungsrisiko lasse eine Verhaltensänderung bei Waffenbesitzern erwarten. Diese präventive Wirkung stellt sich aber
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland hat eines der strengsten Waffengesetze der Welt, und das ist gut so. Es nützt aber nichts, wenn es nicht umgesetzt wird. Ein solches Vollzugsdefizit kann für Menschen tödlich sein, und deshalb muss dieses Vollzugsdefizit behoben werden. Es geht uns nicht darum, alle Waffenbesitzer zu verdächtigen oder zu bestrafen.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Wer aber eine potenziell tödliche Schusswaffe besitzt, muss damit leben, dass diese kontrolliert wird, und sich mit einem geringen Beitrag an dem Aufwand beteiligen, den im Übrigen alle Steuerzahler dafür tragen. Ich denke, das ist nur fair.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Kreisberufsschule Pinneberg und Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Pinneberg auf der Tribüne. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade vor dem Hintergrund der schrecklichen Amokläufe von Erfurt, Winnenden und in Norwegen ist klar, dass der Umgang mit Schusswaffen besonderer Beobachtung und Sorgfalt bedarf. Schusswaffen gehören nur in sachkundige und zuverlässige Hände, und nur, wenn ein gerechtfertigtes Interesse daran besteht. Über diese gemeinsamen Grundlagen gibt es überhaupt keine Differenzen.
Auch besteht Einigkeit darin, dass waffenrechtliche Vorschriften eingehalten und kontrolliert werden müssen. Sie müssen auch praxistauglich sein, denn es kann nur dann kontrolliert werden, wenn der Waffeninhaberberechtigte auch zu Hause ist.
Das ist tagsüber häufig nicht einmal der Fall, von daher sind damit auch noch viele praktische Frage verbunden. Ich habe große Zweifel daran, dass sich die Plöner Erkenntnisse von einigen Stunden ohne Weiteres auf die Situation des ganzen Landes übertragen lassen. Ich glaube, das muss man noch einmal kritischer hinterfragen.
Wenn wir über den Antrag des SSW sprechen, muss natürlich auch klar sein, dass darin ein großes Problemfeld von Kriminalität und Risiken im Zusammenhang mit Schusswaffen ausgeklammert wird. Das ist nämlich der Schwarzmarkt, und das sind die Strukturen der einfachen und organisierten Kriminalität. Dieses Feld will sich naturgemäß staatlichen Kontrollen entziehen, und ich meine, dass auch hier ein stärkeres Hinsehen notwendig ist. Mit Waffensteuer und nationalem Waffenregister ist das aber nicht ohne Weiteres zu machen. Deswegen schlage ich vor, dass wir darüber im Ausschuss beraten, um dieses gemeinsam zu erörtern. Das gilt natürlich auch für die anderen beiden Anträge, wobei ich den Kollegen von der LINKEN natürlich nicht vorgreifen möchte. Aber dass künftig nur noch in rund um die Uhr bewachten Unterkünften Waffen gelagert werden können, sollte man vielleicht noch einmal kritisch hinterfragen.
Bei - in Anführungsstrichen - legalen Waffen kann eine noch intensivere Kontrolltätigkeit in den Kreisen und kreisfreien Städten durchaus wünschenswert sein. Bevor wir allerdings über Ziffer 1 des Antrags beschließen, sollten wir darüber nachdenken, Frau Kollegin Spoorendonk, ob wir zunächst nicht einmal den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten die Gelegenheit zur Äußerung geben, wie sie es bisher in der Praxis gemacht haben, welche repräsentativen Erkenntnisse sie haben und welche Möglichkeiten sie angesichts der praktischen Fragen sehen, dies selbst nachher umzusetzen. Ich kann also nur wiederholen: Das Urteil sollte nicht aufgrund der Plöner Erkenntnisse eines Tages für das ganze Land gefällt werden. Wir sollten hier umfassender die Gelegenheit geben, sich zu äußern.
Auch Ziffer 2 des SSW-Antrags - die Waffensteuer - ist nicht einfach zu bejahen, und sie ist auch nicht unkritisch zu sehen. Die Landesregierung hat bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Silke Hinrichsen auf die verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen. Selbst wenn man auf Bundesebene das Steuerrecht ändern würde, müssten wir schon genau sagen, was wir mit einer Waffensteuer bewirken und wen wir damit treffen wollten. Und wir müssen sagen, was sie nützt und was an
Sicherheitsgewinn konkret dabei herauskäme. In der Anlage zur Polizeilichen Kriminalstatistik von 2010 ist zu lesen, dass von circa 221.000 Straftaten bei 386 mit einer Schusswaffe gedroht wurde, und dass es in 309 Fällen dazu kam, dass auch geschossen wurde. Ein Schwerpunkt sind also Raubdelikte. Ob eine durch eine Waffensteuer finanzierte stärkere Kontrolle legaler Waffen in diesem Umfeld überhaupt Wirksamkeit entfalten kann, erscheint mir sehr fraglich. Herr Kollege Kubicki, ich glaube, wir können es schon verneinen.
Wen wir allerdings mit einer Waffensteuer treffen, ist auch klar: Es sind Tradition und Ehrenamt in Schleswig-Holstein, denen wir eine Erschwernis bereiten würden. Es gibt in Schleswig-Holstein rund 18.000 Jäger. Es gibt in jedem Kreis Schützenvereine, in denen Tausende Mitglieder organisiert sind - in der Regel 2.000 bis 3.000 in den Schützenvereinen. Sogar in der Landeshauptstadt Kiel haben wir rund 1.600 Sportschützen.
Wer wissen möchte, was Brauchtum und Tradition bedeuten, der sollte sich dort einmal kundig machen und ein vernünftiges Schützenfest besuchen. Wenn wir die Menschen, die diese Tradition leben, mit einer Waffensteuer belasten würden, würden wir genau die Falschen treffen.
Deshalb muss man auch diesen Aspekt sehr ernsthaft in die Betrachtung einbeziehen und dort Vorbehalte haben.
Zu Ziffer 3 des SSW-Antrags ist zu sagen, dass es der gewünschten Aufforderung an die Landesregierung nicht bedarf. Das hat die Landesregierung bereits in der eben zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage von Silke Hinrichsen deutlich gemacht. Es ist vorgesehen, dass die Polizeien des Bundes und der Länder Zugriff auf das NWR erhalten. Dies wird von der Landesregierung unterstützt.
Zusammenfassend sollten wir sorgfältig darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es wirklich gibt und welche Erkenntnislagen wir haben. Dies ist aber kein Thema der Waffenlobby und kein Thema, mit dem man organisierter Kriminalität zu Leibe rücken könnte. Wir müssen sorgsam bedenken, dass wir nicht diejenigen, die sich in guter Absicht
in ihrer Freizeit mit einer Waffe beschäftigen, am falschen Punkt treffen. Das müssten wir mit einbeziehen. Insofern sollten wir im Ausschuss über diese Themen in Ruhe und Sorgfalt diskutieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der letzten Verschärfung des Waffenrechtes 2009 wurden verdachtsunabhängige Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition ermöglicht. Die müssen übrigens schon seit 2003 nach § 36 Waffengesetz getrennt aufbewahrt werden.
Zweifellos geht von einer unsachgemäßen Aufbewahrung eine erhebliche Gefahr aus. Das hat natürlich nicht nur der anlassgebende Amoklauf von Winnenden gezeigt. Bei der Kontrolle der Umsetzung scheint es allerdings einige Probleme zu geben, wenn man die Zahlen glauben darf, die in der Presse stehen. Wenn im Kreis Plön - es ist übrigens interessant, dass wir nicht vom Kreis Plön auf das restliche Land schließen sollen, Herr Kollege Kalinka, dass ich das noch einmal hören würde von Ihnen! - bei 4.832 Waffenbesitzern elf Kontrollen stattgefunden haben, bedeutet das rechnerisch, dass man in 440 Jahren mit einer Kontrolle zu rechnen hat. Nun wird sicherlich keine jährliche Kontrolle notwendig sein.
- Nein, wird sie nicht. Wer sich ein- oder zweimal als zuverlässig gezeigt hat, wird nicht drei oder vier Jahre später plötzlich ausrasten, jedenfalls nicht in meinem Menschenbild. In Ihrem mag das so sein.
- Hundertprozentige Sicherheit kann es in einer einigermaßen freien Gesellschaft sowieso nie geben, von dem Gedanken sollten wir uns einmal verabschieden.
Aber die Kontrollwahrscheinlichkeit sollte natürlich ausreichend hoch sein, um die Lenkungswirkung, die man damit erzielen will, auch wirklich zu
entfalten, dass man zumindest innerhalb einer normalen Lebenserwartung einmal mit einer Aufbewahrungskontrolle rechnen muss, vielleicht auch gern zwei- oder dreimal.
Es kann eigentlich nicht sein, dass die Kontrolldichte so gering ist. Aber da die Kreise und kreisfreien Städte das als Untere Landesbehörde machen, gehe ich davon aus, dass der Herr Innenminister gleich noch zu dem Punkt Stellung nehmen will.
Eine andere Frage ist allerdings, wie diese Kontrollen zu finanzieren sind. Da komme ich zu Punkt 2 des SSW-Antrags. Der Versuch, eine kommunale Aufwandsteuer einzuführen, ist übrigens nicht nur aus den von der Kollegin gerade eben vorgetragenen Gründen gescheitert, sondern es gibt ganz klare rechtliche Bedenken, ob überhaupt eine kommunale Aufwandsteuer rechtlich begründet sein kann. Dazu muss es nämlich einen entsprechenden Konsumaufwand geben.
- Entschuldigung, dann habe ich das überhört. Der Konsumaufwand ist bei Waffen noch nicht so nachgewiesen. Das wissen Sie auch. Deswegen schlagen Sie folgerichtig eine bundesweite Waffensteuer vor.
Nun ist das mit den Steuern so eine Sache. Die vielzitierte Schaumweinsteuer, die 1902 eingeführt worden ist, ist nämlich nicht nur zur Flottenfinanzierung eingeführt worden, sondern - das sage ich als Kanalanrainer - auch zur NOK-Finanzierung. Die 420 Millionen € pro Jahr könnten wir für den Nord-Ostsee-Kanal gut gebrauchen. Ich glaube, wir könnten uns viele Debatten hier schenken. Ich glaube nur, dass sich Herr Schäuble auf diese Argumentation nicht einlassen wird, denn eine Steuer ist nicht zweckgebunden. Selbst wenn man sie einführt, heißt das noch lange nicht, dass die Kommunen das Geld tatsächlich bekommen, um die Kontrollen durchführen zu können.
Wir sollten uns also davor hüten, für jede staatliche Kontrollaufgabe eine Extra-Steuer einführen zu wollen. Gibt es demnächst eine Grenzkontrollsteuer für Reisepassinhaber, eine Fahrradbeleuchtungskontrollsteuer für Radbesitzer?
Wenn die Kommunen die ihnen übertragenen Aufgaben nicht wahrnehmen können, zeigt das für uns zweierlei: Erstens brauchen wir endlich ein bundesweites Konnexitätsprinzip, schließlich hat
Zweitens müssen wir das FAG in ein kommunales Leistungsgesetz weiterentwickeln, das alle Finanzbeziehung sowie die damit verbundenen Aufgaben transparent und nachvollziehbar regelt. Für diesen Fall würde das bedeuten, dass dann der Leistungsumfang und das Finanzierungsvolumen der Aufbewahrungskontrolle zu regeln ist.
Der letzte Punkt im SSW-Antrag ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Natürlich müssen die Polizeibeamten wissen, bevor sie zu einem Einsatzort fahren, ob sich eventuell Schusswaffen im Haus befinden. Nicht erst seit der KFN-Studie zur Gewalt gegen Polizeibeamte wissen wir, welches hohe gesundheitliche Risiko Polizeibeamte vor allem im Einsatz im Streifendienst - gerade bei häuslichen Einsätzen - sowieso schon eingehen. Wozu sollte so ein Register auch nützen als zur Gefahrenabwehr. Nur wenn ich richtig informiert bin, sieht das Register das längst vor. Mit anderen Worten: Es ist zwar gut, dass der SSW das noch einmal bekräftigt, aber wie ich Ihnen dargestellt hatte, wäre es sonst vollkommen zweckfrei, ein bundesweites Register zu schaffen, denn auf der anderen Seite hat man auch noch Datenschutzbelange, die man hier aus Gründen der Gefahrenabwehr zurückstellt.