schen, die jetzt noch keine Arbeit haben, eine schwierige Wegstrecke beginnt oder weiterhin vor ihnen liegt. Daran kann gar kein Zweifel bestehen.
Aber lassen Sie mich kurz vortragen, wie die Politik der Bundesregierung diesbezüglich ist. Sie sagt erstens: Für verfestigt Langzeitarbeitslose sollen auch weiterhin Sondermaßnahmen möglich sein. Damit daran gar kein Zweifel ist: Die Bundesregierung verkennt in keiner Weise, dass es Langzeitarbeitslose besonders schwer haben und dass sie tatsächlich mehr Förderung haben müssen.
Zweitens sollen Langzeitarbeitslose auch weiterhin Eingliederungsleistungen nach SGB II und SGB III angeboten werden. Aber damit hier gar keine Märchen erzählt werden: Die Bundesregierung sagt: Auch in diesem Bereich des Arbeitsmarkts soll weiterhin aktive Förderpolitik stattfinden.
- Herr Kollege Baasch, damit sind wir bei dem, was wir hier in Schleswig-Holstein wollen. Hierzu haben CDU und FDP einen Antrag vorgelegt. Ein besonderes Lob für die Initiative hierzu gebührt Herrn Kollegen Vogt von der FDP. Das muss man klar feststellen.
Mit unserem Antrag schlagen wir erstens die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflege vor. Wir haben gerade hierüber diskutiert. Es ist auch für die Behebung des Fachkräftemangels von großer Bedeutung, dass hier ein weiterer Akzent gesetzt wird. Zweitens geht es um Berufsorientierungsmaßnahmen vor allem bei der Förderung schwerbehinderter junger Menschen und von Menschen mit sonderpädagogischem Lehrbedarf. Auch dies ist, wie wir den geänderten Anträgen inzwischen entnehmen dürfen, in diesem Haus unstrittig.
Drittens. Niedrigschwellige Maßnahmen für Lernwerke und Werkstattschulen. Herr Kollege Vogt wird hierzu bestimmt nähere Ausführungen machen. Als vierten Punkt haben wir die Berufsbegleitung, den Übergang von Schule in den Beruf,
Dies sind konkrete Vorschläge, bei denen man mitnichten sagen kann, dass hierbei mit dem Rasenmäher vorgegangen würde. Vielmehr werden gezielt weitere aktive arbeitsmarktpolitische Akzente gesetzt. Deswegen ist, so denke ich, der Weg für eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik auch bei uns geebnet. Wir haben gute Instrumente, die fortgeführt werden. Einige Akzente werden auch verändert, und dies ist auch richtig. Im Mittelpunkt muss jetzt stehen, für die 100.000 arbeitslosen Menschen in unserem Land die richtigen Maßnahmen zu finden. Auf diesem Weg gibt es in diesem Haus einen breiteren Konsens, als es zunächst erscheinen mag.
Herr Kollege Vogt, ich mache jetzt Schluss. Die letzte Minute meiner Redezeit schenke ich Ihnen. Sie sind der Initiator.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine aktive Arbeitsmarktpolitik braucht eine gute Arbeitsvermittlung, sie braucht effektive Fortbildungsprogramme für Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind beziehungsweise bereits arbeitslos sind. Aktive Arbeitsmarktpolitik muss auch dafür sorgen, dass junge Menschen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf schaffen. Aber eine aktive Arbeitsmarktpolitik braucht auch ein ausgewiesenes Programm, um die Spaltung am Arbeitsmarkt in jene, die schon länger arbeitslos sind, und jene, die erst kurzfristig arbeitslos sind, zu überwinden.
Genau und vor allem an dieser Stelle versündigt sich die Bundesregierung mit ihrem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt an den Menschen, die längerfristig arbeitslos sind.
Von dem erfreulichen konjunkturbedingten Abbau der Arbeitslosigkeit profitieren vor allem gut Qualifizierte, die in der Regel nicht länger als ein Jahr arbeitslos sind. Dieser Aufschwung geht an den langzeitarbeitslosen Menschen und an anderen Grup
Die vorgelegte Arbeitsmarktreform der Bundesregierung wird den aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt nicht gerecht. Durch das unverantwortliche Zusammenstreichen von Förderinstrumenten spart die Bundesarbeitsministerin kurzsichtig auf Kosten von Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und Älteren. Dies ist eine Bewertung, die übrigens von vielen geteilt wird.
Die Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik seien kontraproduktiv, lautet die Bewertung der Bischöfe der evangelischen und der katholischen Kirche im Norden und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Gemeinsam fordern diese drei Organisationen - ich zitiere -:
„Die so genannte Instrumentenreform müsse deshalb grundlegend korrigiert werden. Ziel müsse eine langfristig ausgerichtete, nachhaltige Arbeitsmarktpolitik sein.“
,,Die Mittelkürzungen werden dafür sorgen, dass weniger Menschen aus diesem HartzIV-Bezug herauskommen.“
Aber auch aus Schleswig-Holstein kommt prominente Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Arbeitsminister dieses Landes hat im Bundesrat die nach wie vor durch die Bundesagentur nicht geregelte Finanzierung eines dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflege bemängelt.
- Vor diesem Hintergrund, Herr Kollege Vogt, frage ich mich, warum Sie unseren Antrag, den wir vor zwei Monaten hierzu gestellt haben, hier im Plenum abgelehnt haben. Jetzt bringen Sie ihn genauso wieder ein. Ich empfehle Ihnen die Drucksache 17/1594. Diese haben Sie im Juli dieses Jahres abgelehnt.
- So etwas passiert. Wahrscheinlich trug sie die falsche Überschrift. Hier geht es ja nicht nur um Inhalte, Herr Kollege Kalinka, sondern es geht darum, welches Kleid Herr Vogt trägt.
Des Weiteren kritisiert der Minister die Einschränkungen bei den Förderkonditionen für Existenzgründungen. Richtig. Auch das ist ein wichtiges
Herr Minister, es ist gut, dass Sie diese Punkte aufgegriffen haben. Darauf haben wir reagiert. Wir haben die Spiegelstriche aus dem CDU/FDP-Antrag übernommen, weil wir sie - in Ergänzung dessen, was an Instrumentenreform durch die Bundesregierung zu tun ist und was an Kritik diesbezüglich zu üben ist - für richtig halten. Aber das Hauptproblem, das in der strukturellen Arbeitslosigkeit liegt, von der vor allem Langzeitarbeitslose, Menschen über 58 Jahre, alleinerziehende Frauen, Jugendliche, Menschen mit Handicap, Migrantinnen und Migranten betroffen sind, denen die Bundesregierung die Fördermittel viel stärker kürzen will, als es dem Rückgang der Leistungsempfänger entspricht, sprechen Sie nicht an. Diese überproportionalen Kürzungen werden unweigerlich dazu führen, dass weniger Menschen aus dem Grundsicherungsbezug herauskommen. So wird wieder Arbeitslosigkeit statt Arbeit finanziert.
Bis 2015 will die Bundesregierung 19 Milliarden €, davon 11,5 Milliarden € bei Menschen im Bezug des Arbeitslosengeldes I und 7,5 Milliarden € bei Menschen im Bezug des Arbeitslosengeldes II, einsparen. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein. So haben die aktuellen Kürzungen für das Jahr 2011 die Mittel für die Arbeitsförderung in der Hansestadt Lübeck um über 15 Millionen € verringert. Dies bedeutet eine Kürzung aller finanziellen Leistungen um ein Viertel.
Um noch ein Beispiel anzufügen, das die bedrohliche Situation verdeutlichen soll: Insgesamt droht Schleswig-Holstein ein Verlust von 1 Milliarde €, wenn alle Kürzungen bei den Instrumenten und bei den Leistungen - zum Beispiel die Streichung des Elterngeldes für Bezieher von Hartz-IV - vorgenommen werden. Dies ist eine Bedrohung für unser Land. Ich finde, da gehört es sich, dass die Landesregierung auch die Interessen dieses Landes wahrnimmt.
Die schmerzlichen Schönheitsfehler im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Arbeitsmarktreform so war zumindest Ihre Bewertung - sollen aus schleswig-holsteinischer Sicht deutlich angesprochen werden. Verantwortliche schleswig-holsteinische Politik muss eine Rücknahme dieser unsozialen Sparbeschlüsse fordern, um die weitere Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
- Der letzte Satz! - Aktiver Arbeitsmarkt muss gegen prekäre Beschäftigung vorgehen und für Fairness auf dem Arbeitsmarkt sorgen. Deshalb brauchen wir gute Arbeit und endlich auch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.