lauf von Frauen und Männern deutlich auseinanderdriften. Wenn wir uns ansehen, welches Geschlecht sich vor allem um Kinder und Pflegebedürftige kümmert, welches Geschlecht in Teilzeit oder in Minijobs arbeitet, dann wissen wir, dass Frauen das deutlich höhere Armutsrisiko tragen.
Das Gutachten zeigt, wo gehandelt werden muss. Es bringt auf den Punkt, was wir seit Jahren wissen, aber noch nie so komprimiert lesen durften: Gleiche Rechte reichen nicht. Es braucht auch gleiche Chancen und vor allen Dingen Chancengleichheit bei der Verwirklichung.
Die GFMK hat sich weitere Aussagen des Gutachtens zu eigen gemacht. Wir brauchen eine in sich stimmige Politik. Dies gilt in besonderem Maße für die Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe. Anderenfalls setzten wir ungewollt widersprüchliche Anreize. Warum etwa bilden wir Frauen gut aus, wenn wir gleichzeitig Systeme fördern, die verhindern, dass sie ihr Potenzial in das Erwerbsleben einbringen?
Wir wissen doch alle: Die Bedingungen für nachhaltige Veränderungen in der Wirtschaft sind derzeit so gut wie nie zuvor. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass vor allem gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dazu beitragen, Vorsorge zur Fachkräftesicherung zu treffen sowie Arbeitskräfte zu gewinnen, zu mobilisieren und zu halten. Viele Männer wollen mehr für die Familie da sein; viele Frauen wollen mehr arbeiten, um sich eine eigene Existenzsicherung zu schaffen. Wie dies gelingt, zeigen die über 130 Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der Website erfolgsfaktor-familie.de mit ihren guten und vielfältigen Beispielen aus der Praxis. Für beide Seiten ist dies eine Win-Win-Situation. Wirtschaft und Gesellschaft sind darauf angewiesen, dass Frauen und Männer Zeit für Verantwortung, Zeit für Kinder und zu Pflegende, aber auch für das Ehrenamt haben und zugleich Leistung in ihrem Beruf bringen. Darauf stellt sich die Wirtschaft ein.
Doch auch Staat und Kommunen mit ihren Angeboten, Regeln und Institutionen sind zum Umdenken und Nachsteuern aufgefordert. Damit ist moderne Frauen- und Gleichstellungspolitik ein starkes Element einer zukunftsfähigen Wirtschaftsund Innovationspolitik und eine Antwort auf den Fachkräftemangel.
Wir haben verabredet, uns im laufenden Jahr in Abstimmung mit den Ressorts insbesondere folgenden vier Themen zu widmen:
Erstens darf eine frühe Schwangerschaft nicht zum Ende der Ausbildung führen. Weiterbildung muss für Frauen mehr in den Vordergrund geraten.
Zweitens. Das in der Wirtschaft bereits an der Lebensverlaufsperspektive orientierte Personalmanagement sollte stärker publik werden. Es ist zu prüfen, inwieweit Elemente in den öffentlichen Dienst übernommen werden können. Unterschiedliche Lebensabschnitte von Frauen und Männern, wie Berufseinstieg, Familiengründung, Familienplanung oder Vorbereitung auf das Berufsende, erfordern differenzierte Angebote und Begleitung seitens des Arbeitsgebers. Nur so können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut begleitet, motiviert und auch stärker an den Arbeitgeber gebunden werden.
Viertens. Frauen und Männer sollten wissen, welche Regeln für den Bund des Lebens gelten und wie sie sich im Fall des Scheiterns auswirken können.
Natürlich ist der Bund gefordert, in seinem noch ausstehenden Rahmenplan deutliche Akzente zu setzen. Die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten und den Handlungsempfehlungen ist bisher noch ausgesprochen offen formuliert.
Auch das uns alle hier im Haus bewegende Thema der Frauenhausfinanzierung konnten wir in Plön ein gutes Stück voranbringen. Wir haben verdeutlicht, dass bei Aufenthalten von ortsfremden Frauen die bisherige gesetzliche Regelung des § 36 a SGB II eine Anwendungslücke hat, die wir aus Gerechtigkeitsaspekten und zugunsten aller Frauen im Bundesgebiet schließen müssen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass unser beispielgebendes Finanzierungssystem dazu führt, dass wir für eine Bayerin, die bei uns Zuflucht sucht, keine Erstattungsansprüche gegenüber südlichen Kommunen geltend machen können. Umgekehrt können diese, wenn eine Schleswig-Holsteinerin nach Bayern geht, sehr wohl einen Anspruch gegen uns durchsetzen, und das tun sie auch kräftig.
Meine Damen und Herren, die 21. GFMK hat viele Themen abgedeckt; natürlich stammen nicht alle aus Schleswig-Holstein. Einen vertieften Einblick
Damit will ich abschließend auf das Thema Gender Budgeting überleiten. Die damit verknüpften haushaltspolitischen Fragen sind äußerst komplex; denn Gender Budgeting ist ein Steuerungsinstrument zur Umsetzung von Gender Mainstreaming. Daher ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob es für die Anwendung von Gender Budgeting eines neuen Beschlusses und neuer Projekte bedarf oder ob es nicht sinnvoller wäre, das bereits seit dem Jahr 2002 bestehende Rahmenkonzept Gender Mainstreaming verstärkt mit Leben zu erfüllen. Gleichstellung von Frauen und Männern war in der Vergangenheit, ist in der Gegenwart und wird auch in Zukunft Querschnittsaufgabe in allen Ressorts bleiben. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass alle Ressorts in den Kabinettsvorlagen des Finanzministeriums zum Haushalt aufgefordert werden, das Rahmenkonzept zum Gender Mainstreaming bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zu beachten.
Ich kann Ihnen zudem mitteilen, dass auf meine Initiative hin Gender Budgeting Schwerpunktthema der Herbsttagung der Fachabteilungsleitungen der GFMK sein wird. Ziel ist es, das Thema in seinen Facetten bis zur nächsten GFMK 2012 aufzubereiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schmalfuß, vielen Dank für Ihren Bericht! Nach Ihren Ausführungen zum Gender Budgeting haben wir gute Chancen, dass die regierungstragenden Fraktionen unserem Antrag heute zustimmen. Ich stimme Ihren Ausführungen jedenfalls zu, Herr Minister, und freue mich darüber, dass Sie das Anliegen so unterstützen.
Geschlechtersensible Haushaltspolitik - das wollen wir mit unserem Antrag und das wollen auch die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein erreichen.
Ein Beispiel: 6 Millionen € bekommt der Landessportverband jährlich. Wir fragen uns: Wie werden diese Gelder verteilt? Wie viel davon kommt den Mädchen und Frauen dieses Landes zugute?
Gender Mainstreaming ist uns allen mittlerweile ein Begriff. Herr Minister Schmalfuß hat auch schon Ausführungen dazu gemacht. Es geht darum, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von Beginn an zu berücksichtigen. Mit Gender Budgeting soll speziell die Haushaltspolitik hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Frauen und Männer untersucht werden. Hierbei geht es um Transparenz.
Im Haushalt werden politische Inhalte materiell verfestigt, festgelegt und unterfüttert. Geld ist das Instrument, mit dem Schwerpunkte in der Politik festgelegt werden. Das wissen wir alle. Auf den ersten Blick ist Geld geschlechtsneutral, nicht aber auf den zweiten Blick. Sie, Herr Minister Schmalfuß, sagen, die einzelnen Abteilungen sollten auf das Gender Mainstreaming und vielleicht auch auf das Gender Budget und darauf schauen, dass die Gelder gerecht verteilt werden. Ich möchte auf den Doppelhaushalt 2011/2012, auf den Kürzungshaushalt, verweisen, den Sie hier vorgelegt haben. Sie haben bei den Familienbildungsstätten gekürzt, was vornehmlich Frauen trifft. Sie haben Frauenhäuser geschlossen, was vornehmlich Frauen betrifft. Das beitragsfreie Kita-Jahr wurde gestrichen, was ebenfalls vornehmlich Frauen trifft. Dies sind nur einige Beispiele der Politik, bei denen wir nachhaken müssen; denn Gender Mainstreaming und Gender Budgeting müssen weiterverfolgt werden.
Die Finanzen, die Grundsätze der Haushaltsführung, müssen im Einklang mit Artikel 3 GG und auch mit Artikel 6 der Landesverfassung Schleswig-Holsteins und den dort formulierten Gleichstellungszielen stehen. Dort heißt es:
„Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.“
Wie ich bereits gesagt habe: Dem widerspricht der Doppelhaushalt 2011/2012, den wir hier verabschiedet haben. Es sind keine Anhaltspunkte zu entdecken, die einen Hinweis darauf geben könnten, dass Mittel nach Gender Budgeting Gesichtspunkten vergeben worden sind. Ich finde keine Kennzahlen zur Darstellung geschlechtergerechter Verwendung von finanziellen Mitteln. Das finde ich erschreckend. Es ist erschreckend, weil die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sich nur allzu gern das Label „moderne Gleichstellungspoli
Dies ist auch in rechtlicher Hinsicht erschreckend. Hat nicht die EU-Kommission den Mitgliedstaaten schon vor einigen Jahren aufgetragen, die Haushalte auf Geschlechtergerechtigkeit zu untersuchen? Und ist in Schleswig-Holstein etwas passiert? Hat sich Schleswig-Holstein mit Modellprojekten hervorgetan und bewiesen, wie effizient Gender Budgeting im Haushalt wirken kann? - Nein. Sie haben nichts getan. Nirgendwo im Haushalt ist ein Gender Check einer Titelgruppe oder eines Kapitels zu finden, und das, obwohl schon die Machbarkeitsstudie „Gender-Budgeting auf Bundesebene“ zu der Erkenntnis führte, dass geschlechtersensible Haushalte effizienter sind als das schlichte Ertragen von Geschlechterungerechtigkeit.
Ich vermute, dass Schwarz-Gelb auch keine politischen Schwerpunkte bei der Gleichstellung setzen will. Sie wollen keine Anstrengungen darauf verwenden, Geschlechterungerechtigkeiten aufzuspüren und gegenzulenken, damit sich diese nicht noch vertiefen. Sie missachten die Gleichstellungsziele im Grundgesetz.
Wenn Sie verstehen, dass es bei Gender-Politik, beim Gender Budgeting, nicht um die Bevorzugung eines Geschlechts geht - das wird immer missverstanden -, sondern um geschlechtersensible Politik, dann müssen Sie heute unserem Antrag zustimmen, damit wir endlich den Weg zu einem neuen, geschlechtersensiblen Land Schleswig-Holstein gehen.
(Beifall bei der LINKEN - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Der Antrag ist grausam! Warum sollen wir zustimmen?)
- Ihr Minister Schmalfuß hat schon die ersten kleinen Trippelschritte hierzu gemacht und auch eine Konferenz zu diesem Thema einberufen, was ich sehr lobe. Das geht in die richtige Richtung, wenn wir auch den nächsten Haushalt in diesem Haus unter diesen Aspekten verabschieden.
(Beifall bei der LINKEN - Zuruf der Abge- ordneten Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Antje Jansen [DIE LINKE]: „In diesem Hause“, habe ich gesagt! - Weitere Zurufe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt haben wir hier oben das Wort! - Für die CDUFraktion hat nun die Frau Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich der Landesregierung, speziell dem federführenden Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration, für den Bericht über die Ergebnisse der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz.
Das Gutachten setzte sich mit der Lebensverlaufsperspektive von Frauen und Männern auseinander. Wesentliche Kernthemen waren hierbei die Bildung, das Erwerbsleben, die Rollenbilder, die Zeitverwendung im Spannungsfeld von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie die soziale Sicherung im Alter. Aus diesem Gutachten ergeben sich konkrete Punkte für die Politik. Wir begrüßen daher den einstimmigen Beschluss der Konferenz zum Leitantrag. Die unterschiedlichen Lebensentwürfe müssen gewürdigt werden, und die Politik muss mit verschiedenen Ansätzen die Partizipation von Frauen stärken, vorrangig in den Bereichen Recht, Bildung und Erwerbsleben. Es besteht konkreter Handlungsbedarf, vorhandenes Potenzial vor allem von Frauen zu verstärken und die Wahlmöglichkeiten durch weniger tradierte Rollenbilder der Geschlechter auszubauen. Dazu sind einige Voraussetzungen notwendig, wie zum Beispiel lebenslanges Lernen sowie Qualifizierung, bessere und flexiblere Arbeitsbedingungen, bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gerade auch im Hinblick auf die sich verändernden Familienbilder.
Die Bundesregierung wird von der Konferenz aufgefordert, Handlungsempfehlungen zu diesem Bericht in den Bereichen des Arbeits-, Familien-, Sozial-, Unterhalts-, Versorgungs- und Steuerrechts zu ergreifen. Darauf sind wir sehr gespannt. Besonders begrüßen wir den von Schleswig-Holstein mit eingebrachten Antrag, einen Prüfauftrag zur Kostenerstattung für Frauenhausaufenthalte ortsfremder Frauen zu erteilen. Der Minister hat dies gerade erwähnt. Wir haben hier in diesem Haus schon mehrfach darüber diskutiert, dass Schleswig-Holstein zwar ein beispielhaft einfaches und unbürokratisches Frauenhausfinanzierungssystem aufweist, aber bedauerlicherweise keine Erstattungsansprüche zwischen den kommunalen Trägern für die
Ganz besonders begrüßen wir die Entscheidung der Gleichstellungsminister, ab 2013 eine bundesweite „Helpline“ für von häuslicher und sexueller Gewalt betroffene Frauen einzurichten.
Weitere Impulse gab es zum Ausbau der Tagesbetreuung in der Pflege, die die besonderen Belange der Frauen in den Pflegeberufen thematisiert. Die Initiativen zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel begrüßen wir ebenfalls.