betriebsbedingte Kündigungen mit dem Stellenabbau einhergehen. Dies ist ein Stellenabbau der die Zielperspektive des Jahres 2014 hat. Möglicherweise gelingt es dem Vorstand, über Altersabgänge, Fluktuation und begleitende Maßnahmen betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Das ist nicht sicher. Dies wird derzeit geprüft. Ich glaube, wir empfinden es alle als wünschenswert, wenn man betriebsbedingte Kündigungen vermeiden könnte. Aber, wie gesagt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann man es nicht zusagen.
Bevor ich zu der dritten Frage komme, darf ich vielleicht noch einen Punkt, auch wenn er nicht abgefragt wurde, ergänzen.
Ich glaube, wir alle teilen die Betroffenheit über diesen Stellenabbau. Wir wissen, was es für die Menschen bedeutet. Ein solcher Stellenabbau geht oft nicht nur damit einher, dass Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern auch damit, dass Menschen ihren Arbeitsplatz verlagern müssen, was wiederum mit sehr umfangreichen organisatorischen Maßnahmen verbunden ist. Aber gleichzeitig - das ist sicherlich auch der Grund dafür gewesen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zugestimmt haben - ist dies die logische Folge der Entwicklung der Bank, die durch das Beihilfeverfahren noch einmal beschleunigt worden ist und die natürlich auch Auswirkungen haben muss.
Im Vergleich zum Vorkrisenniveau des Jahres 2008 wird sich die Bilanzsumme, auch durch das Beihilfeverfahren, um 60 % verringern. Dass eine solche Verringerung notwendigerweise auch Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten haben muss, übrigens aber auch auf die Kostenstruktur der Bank, die mit den zwei Standorten ja nicht günstiger ist als die anderen Banken, ist auch klar und gehört ebenfalls zu den Realitäten, die damit einhergehen. Das ist ein sehr unschöner Vorgang. Ich denke, wir alle fühlen mit jenen, die sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen; aber dies ist eine leider nicht vermeidbare Folge der Entwicklung und der Auflagen, die wir bekommen haben.
Die Auflagen sind auch Gegenstand der dritten Frage, wann und durch wen die Landesregierung der HSH Nordbank zugesagt hat, den Landesanteil an der Einmalzahlung der HSH Nordbank von 500 Millionen € an Hamburg und Schleswig-Holstein der HSH Nordbank wieder als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
und des Zusagenkatalogs der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Beihilfeverfahren. Der Begriff „Zusage“ ist trügerisch. Dies ist nur eine rechtliche Unterscheidung, weil nämlich die EUKommission gesagt hat, dass das Beihilfeverfahren nur dann beendet wird, wenn alle Auflagen und alle Zusagen auch tatsächlich erfüllt werden.
Die 500 Millionen € - das mag man mögen oder nicht - sind in der Logik der Europäischen Kommission so entstanden, dass die Kommission gesagt hat: Gemessen an dem Beihilfevorgang und der Höhe der Beihilfe durch die Überweisung der beiden Länder, ist die Beteiligung der Bank nicht ausreichend hoch, und deshalb wird nicht eine höhere Gebühr erhoben, sondern es soll eine einmalige Zahlung der Bank in Höhe von 500 Millionen € an die Garantiegeber und damit an den Finanzfonds erfolgen.
Wenn es - das ist ja der Hintergrund der Frage - nur bei dieser Abführung von 500 Millionen € geblieben wäre, wäre die Kapitalausstattung der Bank derart nach unten gerutscht, dass sie nicht mehr lebensfähig gewesen wäre, schon gar nicht vor dem Hintergrund der Anforderungen von Basel III. Aus diesem Grund sieht der Auflagen- und Zusagenkatalog nunmehr vor, dass dieser einmal überwiesene Betrag, das heißt die Beteiligung der Bank an der Stabilisierung, sofort wieder in das Eigenkapital zurück überführt wird, um die Bank damit zu stabilisieren und zukunftsfester zu machen, als sie es sonst gewesen wäre. Insofern ist dies keine spontane Zusage, die wir gemacht haben, sondern dies ist eine Forderung der EU-Kommission, die in diesem Fall aber sinnvoll ist, weil sie die Bank am Ende auch stabilisiert.
Es gibt dabei ein anderes Problem mit den kleineren Anteilseignern; das ist ein wahres Problem. Aber aus Sicht der Länder ist das soweit in Ordnung.
„Wurden in diesem Kontext Absprachen über die Sicherung von Arbeitsplätzen am Bankenstandort Kiel getroffen und wenn ja, welche?“
Die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze waren nicht Gegenstand dessen, was uns die EU-Kommission präsentiert hat, und konnten es auch gar nicht. Die Auswirkungen sind jetzt vom Management berechnet und uns so mitgeteilt worden, wie ich es eben dargestellt habe. Insofern war es gar nicht möglich, in diesem Zusammenhang Dinge zu regeln.
Ich möchte ohnehin dem Eindruck vorbeugen, dass dies ein offener Diskussionsprozess mit der Kommission gewesen ist. Die Wahrheit ist: Wenn die ursprüngliche Vorstellung der Kommission zum Tragen gekommen wäre, dann wäre die Bank jetzt tot. Die ursprüngliche Forderung wäre eine Reduzierung der Bilanzsumme auf 50 Milliarden € gewesen. Dass es gelungen ist, diese Summe überhaupt noch einmal heraufzusetzen, und dass es durch die Gespräche, die Herr Carstensen und Herr Scholz federführend mit den beteiligten Ministern in Brüssel geführt haben, gelungen ist, den Shippingbereich in einer Größenordnung zu retten, wie dies die Kommission ursprünglich nicht zulassen wollte, führt dazu, dass wir am Ende des Beihilfeverfahrens eine günstigere Situation vorfinden als wir zwischendurch befürchten mussten. Insofern ist es nicht so, dass wir uns über das Ergebnis des Beihilfeverfahrens freuen können, aber es hätte eben sehr viel schlimmer kommen können, zum Beispiel durch eine Zerschlagung wie bei der WestLB. Dies wird vom Aufsichtsrat und vom Management als Grundlage dafür gesehen, die weiteren Geschäfte so aufzubauen, dass die Bank mit diesem Konzept auch tatsächlich überleben kann.
„Trifft es zu, dass trotz gestiegener Unternehmensergebnisse über die Erwartungen hinaus die Umstrukturierungsfolge allein durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bank getragen werden soll?“
Was die Frage genau beinhaltet, weiß ich nicht, aber es gibt natürlich verschiedene Kostenanpassungen, die nicht allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch durch organisatorische Veränderungen zu tragen sind.
Wir kommen jetzt zu den Fragen, die mit einem Sternchen versehen sind. Dieses Sternchen bedeutet, dass sie in einer Form beantwortet werden sollen, die eine parlamentsöffentliche Erörterung zulässt. Ich könnte jetzt auch sagen, dass ich sie nicht beantworte, sondern sie in den Beteiligungsausschuss schiebe. Das tue ich nicht, weil ich Ihren Versuch, Herr Stegner, Legenden zu bilden, nicht durchgehen lassen werde.
Sie werden verstehen, dass ich keine Summen nennen kann. Aber ich kann Sie über die Vorgänge hinsichtlich der Vertragsauflösung mit Herrn Nonnenmacher in Kenntnis setzen. Ich habe das an anderer Stelle auch schon im Plenum getan. Insofern gibt es gar keinen Grund, aus dem ich etwa die Frage 6 nicht beantworten sollte, die da lautet:
„Trifft es zu, dass in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem früheren HSH-Nordbank-Chef Professor Nonnenmacher (Auflö- sungsvertrag) de facto jegliche Haftungsansprüche gegenüber den Anteilseignern der HSH Nordbank ausdrücklich ausgeschlossen wurden?“
Das trifft meiner Kenntnis nach nicht zu. Der Auflösungsvertrag fällt in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats und liegt uns nicht vor. Die Landesregierung hat sich daher auch nicht in die Verhandlungen eingeschaltet.
- Sie lachen, Herr Stegner. Aber die kurze Zeit, die Sie im Aufsichtsrat der HSH Nordbank waren, scheinen Sie schon vergessen zu haben.
- Ich meine, die kurze Anwesenheitszeit scheinen Sie vergessen zu haben. Es gibt bestimmte Organzuständigkeiten. Die Organzuständigkeit lautet, dass für die Auflösung von Verträgen von Vorstandsmitgliedern der Aufsichtsratsvorsitzende zuständig ist, der dann den Aufsichtsrat informiert. Ich gehöre dem Aufsichtsrat nicht an. Wir haben das gerade geschildert, wie wir das hier geregelt haben.
Wenn Sie nicht gelacht hätten, hätten Sie gehört, was ich Ihnen jetzt gleich vortrage, nämlich dass ich den Aufsichtsratsvorsitzenden mit Schreiben vom 12. November angeschrieben und mitgeteilt habe, dass es aus Sicht der Landesregierung für den Fall einer einvernehmlichen Trennung unverzichtbar ist, eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen, wonach mögliche Zahlungen und Abgeltungen zurückgezahlt werden müssen, wenn es im Nachhinein zu einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit der Ausübung der Vorstandstätigkeit kommen sollte beziehungsweise arbeitsrechtliche Pflichtverstöße nachgewiesen werden.
Das bedeutet, dass es keinen „goldenen Handschlag“ für Herrn Nonnenmacher gegeben hat. Es war eine einvernehmliche Vertragsauflösung, die beinhaltet hat, dass die ihm vertraglich zustehenden Zahlungen ausgezahlt werden. Etwas anderes wäre auch gar nicht möglich gewesen. Es hätte nämlich keine rechtliche Grundlage gegeben, ihm bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung diese Zahlungen vorzuenthalten. Es gibt keine strafrechtlichen Vorgänge und keine nachgewiesenen Vor
gänge, die arbeitsrechtlich dergestalt sind, dass man ihm diese Zahlung hätte verweigern können. Es hat sich um eine einvernehmliche Vertragsauflösung auf der Grundlage des Vertrags gehandelt. Das haben wir übrigens auch immer mitgeteilt. Ich habe das am 19. November - das habe ich gerade noch einmal nachgucken lassen - auch hier im Plenum mitgeteilt. Das war alles überhaupt kein Geheimnis.
Nun kann man natürlich nachträglich, wenn Sie das wollen, in eine Diskussion über die Frage eintreten, ob man sich von ihm einvernehmlich hätte trennen müssen. Meine Beobachtung - ohne dass ich Herrn Nonnenmacher Steine hinterherwerfen möchte - ist, seitdem Herr Lerbinger die Geschäfte der HSH Nordbank führt, ist der Geschäftsgang der HSH Nordbank deutlich ruhiger geworden.
Stellen Sie sich die gegenwärtige Situation mit der Umstrukturierung der Bank und dem Stellenabbau mit einem Vorstandsvorsitzenden Nonnenmacher vor! Sie hätten das in einer völlig anderen Umgebung miteinander diskutiert. Insofern stehe ich dazu, dass es richtig war, den Vertrag einvernehmlich aufzulösen. Ich stehe dazu, dass es richtig war, einen neuen Vorstandsvorsitzenden zu benennen. Die Umstände sind übrigens nie im Dunkeln geblieben. Insofern ist es unproblematisch, hier öffentlich darüber zu berichten.
„Seit wann sind die Inhalte der vertraglichen Vereinbarung mit Professor Nonnenmacher der Landesregierung bekannt, und hat sie diesen vorab zugestimmt?“
Die Landesregierung ist vom Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Koopmann, am 15. Dezember 2010 über die Eckwerte der Aufhebungsvereinbarung unterrichtet worden. Danach enthält die Aufhebungsvereinbarung einen Rückforderungsvorbehalt für Tantiemen und Abgeltungsbeträge bei neuen Erkenntnissen innerhalb der nächsten zwei Jahre, wenn diese neuen Erkenntnisse im Dezember 2010 objektiv eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt hätten. Insofern gehe ich davon aus, dass der Anforderung der Landesregierung nach dem, was uns berichtet wurde, nachgekommen worden ist.
„Für den Fall, dass der Landesregierung der Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit Professor Nonnenmacher nicht bekannt ist
und/oder sie diesem vorab nicht zugestimmt hat: Werden gegebenenfalls Haftungsansprüche gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Hilmar Kopper, in Betracht gezogen?“
„Wann hat die Landesregierung geplant, den Schleswig-Holsteinischen Landtag über die vorstehenden Sachverhalte in Kenntnis zu setzen?“
Meine Damen und Herren, bevor ich die Aussprache eröffne, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Mitglieder der Gemeinschaftsschule Probstei, Schönberg, und Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Deutschkurses der AWO Kiel auf der Tribüne zu begrüßen. - Seien Sie uns alle herzlich willkommen hier im Landeshaus!
Meine Damen und Herren, wir haben hier oben eine kleine technische Panne gehabt, was die Zeituhr angeht. Sie ist zwischendurch ausgegangen. Nach meiner Erinnerung haben wir die Debatte um 11:35 Uhr begonnen, sodass ich davon ausgehe, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass wir jetzt 20 Minuten Redezeit haben. Der Bericht der Landesregierung hat 20 Minuten gedauert. Diese Zeit steht jetzt auch allen anderen Rednerinnen und Rednern zur Verfügung.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort der Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner von der Fraktion der SPD.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand will hier Angst und Schrecken verbreiten. Ich werde mit deutlich weniger Redezeit auskommen. Ich gehe davon aus, das tun die anderen Kolleginnen und Kollegen auch.
Ich bedanke mich sehr dafür, dass der Dringlichkeit dieses Antrags zugestimmt worden ist. Die Beantwortung der Fragen durch den Herrn Wirtschaftsminister de Jager hat gezeigt, dass es notwendig ge