Im Laufe der Untersuchungsausschussarbeit hat sich auch das Bild weiter verfestigt, dass die Informationspolitik der Landesregierung nach Eintritt der HSH-Krise gelinde gesagt suboptimal war und dass dies auch sehr bewusst so betrieben wurde. Informationen wurden immer nur dann gegeben, wenn Entscheidungen gefallen waren und diese nicht mehr vom Parlament beeinflusst werden konnten. Damit war der Landtag, der keine Chance hatte, im Vorwege an die Informationen zu kommen, völlig außen vor. Hier bestand eindeutig eine Bringschuld der Landesregierung, der sie damals nicht oder allenfalls ungenügend nachgekommen ist. Sie hat im Gegenteil Ende 2008 und insbesondere zu Beginn des Jahres 2009 zielgerichtet und systematisch den Druck auf die Landtagsabgeordneten so weit erhöht, dass diese dem Handlungsdruck mehrheitlich unterlagen, 1,5 Milliarden € in die Bank zu schießen und für 5 Milliarden € Garantien zu übernehmen.
In diesem Zusammenhang ist es wenig tröstlich, dass der dem CDU-Lager zugehörige ehemalige Wirtschaftsminister Marnette ebenfalls über mangelnde Informationen klagte und dass auch die SPD-Kabinettskollegen in der damaligen schwarzroten Koalition nicht ausreichend im Bilde waren. Die Handelnden der CDU haben den Bündnispartner SPD offensichtlich ausgebootet und vor vollendete Tatsachen gestellt. Dies entlässt die SPD allerdings nicht aus der Gesamtverantwortung für die Fehlentscheidungen bei der HSH Nordbank-Krisenbewältigung, die sie als Teil der damaligen Landesregierung mit zu tragen hat.
Wir können feststellen, dass riesige Verluste mit hochspekulativen Geschäften gemacht wurden. Der Aufsichtsrat hat diese Geschäftspolitik nicht verhindert und ist dadurch mittelbar für die Misere der HSH Nordbank mit verantwortlich. Dies mag strafrechtlich nicht relevant sein, aber es gibt hier die gesellschafts-politische Verantwortung dieses Kontrollgremiums. Diese Verantwortung lässt sich auch in Zahlen fassen: 3,6 Milliarden € Verluste in nur zwei Jahren, 1,5 Milliarden € Überlebensspritze der schleswig-holsteinischen Steuerzahler für dieses so grandiose Geschäftsmodell und die alleinige Über
nahme von Risiken in Form von Garantiegewährung, Gewährträgerhaftung und hohem verbleibendem wirtschaftlichen Risiko für die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger.
Am Ende haben Vertreter der damaligen Landesregierung mit Finanzminister Wiegard an der Spitze bewusst gegen die Interessen des Landes gehandelt, indem sie keine Bundeshilfen nahmen und dabei die freie Entscheidungsfindung des Parlamentes behindert und die Abgeordneten ungebührlich unter Druck gesetzt haben. Als Parlamentarier kann ich hier nur fordern, dass personelle Konsequenzen gezogen werden müssen. Allerdings, meine Damen und Herren, ist mir auch klar, dass die Mehrheit in diesem Hause genau dies nicht tun wird und sich schützend vor die entsprechenden Personen stellen wird und damit die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auf all den Problemen alleine sitzen bleiben.
Was bleibt, ist: null Konsequenzen aus der HSHNordbank-Krise, ein misslungenes KooperationsVorzeigeprojekt der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, Milliardenverluste für das Unternehmen, ein Mehr an Schulden für den Landeshaushalt in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden € - in Klammern gesprochen: das haben wir noch nie in diesem Land so erleben müssen, bei keiner Landesregierung -, ein Verlust des Wertes unserer Unternehmensanteile von fast 2 Milliarden € mit steigender Tendenz und ein wirtschaftliches Risiko für das Land, das das Land in den Ruin treiben kann.
Meine Damen und Herren, deutlicher kann man das Versagen der damaligen Großen Koalition mit ihrem Finanzminister Wiegard nicht darstellen. Das Land hätte damals eine bessere Regierung verdient gehabt.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jost de Jager das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf mich namens der Landesregierung zunächst einmal bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Untersuchungsausschusses für die geleistete
Arbeit bedanken. Dass es sich um eine Aufgabe mit großer Komplexität handelt, kann man ja an der nicht immer großen Eindeutigkeit der Aussagen des Abschlussberichts erkennen, aber auch an der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaften, die in Teilen ja ebenfalls involviert sind, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bislang noch nicht abgeschlossen haben.
Der Dank geht auch in die Richtung, dass der Untersuchungsausschuss nicht nur rückwärts gewandt untersucht hat, was passiert ist, sondern auch Empfehlungen ausgesprochen hat, auf die ich gern eingehen möchte. In der Kürze der Zeit - der Bericht liegt ja erst seit einer Woche vor - sind es erste Einschätzungen, die ich vornehme. Es ist aber, glaube ich, jetzt auch adäquat, dass sich die Landesregierung vor allem zu diesen in die Zukunft gerichteten Empfehlungen äußert.
Eine der Empfehlungen lautet, dass die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden von einem Vertreter des Hauptanteilseigners übernommen wird, um diesen über bedeutende Vorgänge unterrichten zu können. Mit Ihnen stimme ich darin überein, dass der Aufsichtsratsvorsitzende eine herausragende Stellung hat und auch gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern einen Informationsvorsprung hat. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist das Bindeglied zwischen den Anteilseignern und dem Vorstand; auch das ist richtig. Er muss daher allerdings auch eine besondere Sachkunde besitzen. Mit Herrn Kopper haben wir bei der HSH Nordbank einen Aufsichtsratsvorsitzenden, der diese Eigenschaften mitbringt und aus Sicht der Landesregierung seine Aufgabe sehr gewissenhaft und hervorragend erfüllt. Warum sollten wir uns von jemandem, der sich in sehr schwieriger Zeit bewährt hat, jetzt trennen? Dafür sehen wir keine Veranlassung.
Hinzu kommt, dass die beiden von den Ländern entsandten Vertreter im Aufsichtsrat, die Herrn Koopmann und Klemmt-Nissen, Mitglied im Risikound Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates sind und die Berichtspflichten, die übrigens im Fall von Herrn Koopmann, der kein Angehöriger der Landesverwaltung ist, in einem Vertrag geregelt sind, aus unserer Sicht auch sehr befriedigend erfüllt werden.
Oberste Priorität aus unserer Sicht bei der Besetzung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, aber auch bei den anderen Aufsichtsratsmitgliedern hat die fachliche Kompetenz. Insofern stimme ich mit dem Ausschuss vollkommen überein, dass diese nicht in Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen gewonnen werden kann. Ich bin der Auf
- Okay. Aber das war auch zu hören. - Im Wesentlichen muss sich diese Kompetenz aus der Vita der Mitglieder ergeben. Aus diesem Grund glauben wir, dass wir bei der Regelung bleiben sollten, die wir haben, dass der Aufsichtsratsvorsitzende vor allem als eine herausragende Person des Wirtschaftslebens gesehen wird, der in der Lage sein muss, über seine Erfahrungen und seine Kenntnisse ein so komplexes System auch tatsächlich zu leiten.
Als eine der Konsequenzen aus der Krise der HSH haben wir uns seinerzeit ganz bewusst entschlossen, auf die Entsendung von Fachministern im Aufsichtsrat zu verzichten. Ich halte dies nach wie vor für eine richtige Entscheidung, die wir nicht rückgängig machen sollten. Insofern vermag ich dem Sondervotum der SPD auch nicht zu folgen. Es hat sich bewährt, dass wir Mitglieder entsenden, die tatsächlich von der Sache etwas verstehen. Dabei sollten wir auch bleiben.
Ich darf an dieser Stelle sehr eindeutig auch noch einmal auf das eingehen, was vor allen Dingen Sie, Herr Fürter, vorgetragen haben hinsichtlich des Kollegein Rainer Wiegard. Ich darf zunächst einmal das unterstreichen, was auch Sie selber gesagt haben. Ihre Kritik an Rainer Wiegard ist nicht der Beschluss des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, sondern ein Sondervotum Ihrer Fraktion, mit dem Sie sich nicht haben durchsetzen können. Ich sage auch sehr eindeutig, dass festzuhalten ist, dass der Aufsichtsrat und damit auch Finanzminister Rainer Wiegard seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem Vorstand der HSH Nordbank stets in adäquatem Rahmen nachgekommen ist. Dies ist übrigens auch durch zwei umfangreiche Gutachten bestätigt worden. Insofern darf durch ein Sondervotum nicht der Eindruck im Raum stehenbleiben, hier sei irgendwie schlampig gearbeitet worden. Dies ist aus der Welt geschafft. Mir ist ausgesprochen wichtig, dies hier noch einmal darzustellen.
Interessant finde ich den Vorschlag, die Geschäftsführer der HSH Finanzfonds AöR in den Aufsichtsrat zu entsenden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es Verknüpfungen gibt, die man beachten muss. Aber das ist ein Hinweis, den wir aufnehmen werden und dem wir nachgehen werden.
Ich darf mich kurz zu dem Vorschlag äußern, in Krisenzeiten die Bezüge von Vorstandsmitgliedern zu kürzen. Auch das muss man nicht von vornher
ein ausschließen. Ich weise aber daraufhin, dass das technisch alles gar nicht so einfach ist. Es fängt mit der Frage an: Wann liegt eine Krise vor? Wer bestimmt das? Muss die HSH sozusagen einen Krisenbestimmungsausschuss bilden, der das feststellt? Das sind alles schwierige Fragestellungen. Insofern kann man das diskutieren. Ich glaube nicht, dass das die wichtigste Forderung ist.
Ich darf auf eine weitere Forderung eingehen, was die Zweckgesellschaften anbelangt. Das ist eine Problematik, die auch in die Bundesgesetzgebung aufgenommen werden soll. Im Jahr 2013 soll eine Änderung des § 315 HGB vorgenommen werden.
Ich darf zum Schluss noch einmal sehr explizit auf die Empfehlung zum zügigen und werthaltigen Verkauf der Landesanteile an der Bank Bezug nehmen und darf mich dort für das sehr große und breite Votum des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedanken, weil es eine notwendige und gute Rückenstärkung für die Haltung ist, die die Landesregierung eingenommen hat.
Ich sage auch: Durch das Beihilfeverfahren, über das wir gleich noch in dem gesonderten Tagesordnungspunkt beraten werden, wird das erleichtert, was wir uns vorgenommen haben, nämlich einen werthaltigen Ausstieg aus diesen Anteilen tatsächlich vorzunehmen. Das Jahr 2014 wäre gefährlich gewesen, weil wir hätten verkaufen müssen, ohne dass sichergestellt ist, dass die Werthaltigkeit der Anteile tatsächlich gewährleistet werden kann. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit, dass die beiden Länder aus der HSH Nordbank ohne Schaden herauskommen, größer, als sie vorher gewesen ist.
Bei all den Rechenkünstlern, die mit ziemlich genauen Milliardensummen schon jetzt sagen können, wie groß der wirtschaftliche Schaden für die beiden Länder gewesen ist, darf ich sagen: Der wirtschaftliche Schaden ist noch nicht eingetreten, sondern es ist so, dass die HSH sehr fleißig und sehr brav ihre Gebühren an den Finanzfonds tatsächlich auch erstattet. Insgesamt sind bis dato 900 Millionen € überwiesen worden. Insofern hat es einen wirtschaftlichen Schaden nicht gegeben. Der wirtschaftliche Schaden kann eintreten, wenn wir unsere Anteile nicht werthaltig verkaufen können, er ist aber noch nicht eingetreten. Ich warne davor, solche Mark-to-market-Bewertungen vorzunehmen, nach dem Motto: Wenn wir jetzt verkaufen würden, hätten wir 1,9 Milliarden € Verlust. Das kann man gerne rechnen, aber wir verkaufen jetzt ja nicht. Insofern ist es kleine Leute erschrecken, was Sie machen. Das weise ich ausdrücklich von mir.
Ich glaube, dass wir die weiteren Punkte, die die HSH Nordbank und die gegenwärtige Situation betreffen, im nachfolgenden Tagesordnungspunkt miteinander erörtern, und darf mich nochmals hinsichtlich der Landesregierung bei den Mitgliedern bedanken. Wir werden die weiteren Empfehlungen beraten.
Der Untersuchungsausschuss empfiehlt dem Landtag, seinen Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen und den ihm durch die Plenaraufträge vom 27. Oktober 2009 und 20. November 2009 erteilten Auftrag für erledigt zu erklären. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen und ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer diesem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich erteile damit das Wort für die Landesregierung dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die gestellten Fragen - es ist eigentlich weniger ein Berichtsantrag als vielmehr eine Art Fragestunde in Camouflage - gern beantworten.
„Seit wann ist die Landesregierung darüber informiert, dass die HSH Nordbank über den bereits angekündigten Stellenabbau hinaus beabsichtigt, weitere 900 Vollzeitstellen zu streichen?“
Ich bin am Dienstag von dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Lerbinger, darüber informiert worden, dass es einen solchen Stellenabbau geben wird. Er hat mir in dem Telefonat gesagt, dass er auch mit dem Ministerpräsidenten noch einmal reden wird. Ich habe unverzüglich nach dem Telefonat den Ministerpräsidenten darüber in Kenntnis gesetzt. Es gab dann ein Telefonat - ich glaube, am Dienstagabend oder im Verlauf des Mittwochs - zwischen Herrn Lerbinger und Herrn Carstensen. Ich habe in dem Telefonat mit Herrn Lerbinger natürlich auch das abgefragt, was jetzt bekannt geworden ist, nämlich die Struktur des Personalabbaus, der überwiegend in den Auslandsgesellschaften und an den beiden Standorten Hamburg und Kiel proportional zu der Größe der beiden Standorte stattfinden wird. Es ist ein Abbau von 31 % in Hamburg und 30 % in Kiel. Das hängt damit zusammen, dass der Hamburger Standort leicht größer ist als der Kieler. Am 31. Dezember 2010 waren in Hamburg 1.550 Menschen in Vollzeitstellen verbucht gewesen, in Kiel waren es 1.143. Insofern kann man sehen, dass der Hamburger Standort leicht größer ist und der Personalabbau deshalb dort auch leicht größer sein wird. Nach den ersten Schätzungen wird es so sein, dass es sich in Kiel um einen Abbau von 354 Stellen und in Hamburg von circa 480 Stellen handeln wird. Ich bin jetzt noch nicht bei der Bewertung, sondern immer noch bei der ersten Frage, nämlich der Information.
Am Donnerstag, also gestern, hat es dann eine Sitzung des Aufsichtsrats gegeben, in der der Stellenabbau im Zusammenhang mit dem Restrukturierungskonzept der Bank beraten worden ist. Übrigens hat der Aufsichtsrat - sowohl die Vertreter der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmer einstimmig, mindestens einvernehmlich - ich glaube, einer hat an der Abstimmung nicht teilgenommen - zugestimmt. Dieser Beschluss des Aufsichtsrats ist danach in einer Pressemitteilung bekannt gemacht worden.
Heute Morgen hat eine Sitzung des Beteiligungsausschusses stattgefunden, in der Frau Staatssekretärin Zieschang zusammen mit einem Vertreter der Bank die Mitglieder des Beteiligungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags über das Konzept und auch über den Stellenabbau in Kenntnis gesetzt hat. Herr Lerbinger hat sich für diese Sitzung entschuldigen lassen, weil er die Information der Mitarbeiter an beiden Standorten selber vornehmen wollte und heute Morgen zunächst die Mitarbeiter in Kiel unterrichtet hat und, soweit ich weiß, dies zur Stunde in Hamburg tut.
Die Sitzung des Beteiligungsausschusses - das ist mir wichtig - ist nach den telefonischen Informationen von Herr Lerbinger nicht kurzfristig und hektisch einberufen worden, sondern sie ist vorausschauend auf den Freitag platziert worden, weil wir wussten, dass der Aufsichtsrat am Donnerstag über ein Konzept beschließen würde, und weil es uns wichtig war, dass der Beteiligungsausschuss unmittelbar darüber informiert wird. Insofern, glaube ich, hat niemand den Eindruck und kann auch niemand den Eindruck haben, dass über diese Vorgänge nicht ausreichend informiert worden ist.
Wir legen Wert darauf, dass diese Entscheidungsprozesse, auch jene im Zusammenhang mit dem Beihilfeverfahren, in großer Transparenz ablaufen, weil nichts dadurch besser wird, dass man nicht informiert, und weil wir solche Situationen wie jetzt vermeiden wollen, in denen Sie, Herr Stegner, uns vorwerfen, wir würden nicht informieren. - Aber das ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass Sie heute im Beteiligungsausschuss nicht dabei waren. - Insofern bekommt jeder die Information, die er braucht. Das machen wir übrigens nicht nur aus Sentimentalität, sondern auch aus politischem Kalkül, weil wir es Ihnen nicht ersparen wollen, dass Sie alles wissen, was Sie wissen müssen, um Entscheidungen zu treffen.
„Welche Folgen für den Bankenplatz Kiel erwartet die Landesregierung und was wurde konkret unternommen, um die negativen Auswirkungen zu minimieren?“
Wir haben, weil dies notwendig war, in den vergangenen Wochen und Monaten den Vorstand, aber auch unseren Vertreter im Aufsichtsrat mehrfach und immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gleichrangigkeit der beiden Standorte Kiel und Hamburg auch im operativen Geschäft der Bank stets verdeutlicht werden muss. Das ist übrigens aufgrund der Tatsache notwendig geworden, dass fast alle Vorstandsmitglieder ihren festen Sitz in Hamburg haben und dass es bestimmte Verlagerungen gab. Die Tatsache, dass es jetzt einen proportionalen Abbau der Stellen gibt, ist aus meiner Sicht auch eine Reaktion auf diese Intervention der Mitarbeiter und der Aufsichtsratsmitglieder insgesamt. Insofern wurden, so glaube ich, die schleswig-holsteinischen Interessen und Anliegen ein Stück weit wahrgenommen.
Hinsichtlich der sozialen Auswirkungen des Stellenabbaus ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht klar, ob und, wenn ja, in welcher Größenordnung