Protocol of the Session on August 26, 2011

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich begrüße Sie alle sehr herzlich. Erkrankt sind die Kollegen Dr. Christian von Boetticher, Mark-Oliver Potzahr, Ranka Prante, Ellen Streitbörger und Silke Hinrichsen. Allen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir von dieser Stelle aus gute Besserung.

(Beifall)

Beurlaubt am heutigen Tag ist Sandra Redmann, und für die Nachmittagssitzung hat sich abgemeldet und ist beurlaubt der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Ralf Stegner.

Ich begrüße auf der Zuschauertribüne unsere Gäste; es sind Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Probstei, Schönberg, sowie der Gemeinschaftsschule aus Meldorf. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich bekanntgeben, dass Herr Ministerialdirigent Dr. Hans-Jochen Waack heute zum letzten Mal an unserer Tagung teilnimmt, jedenfalls in seiner Funktion als Leiter der Abteilung Parlamentarische Dienste.

Lieber Herr Dr. Waack, Sie sind 1988 in den Geschäftsbereich des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages versetzt worden und haben hier zunächst als Mitglied des Wissenschaftlichen Dienstes gewirkt, seit 2002 dann als Abteilungsleiter die wissenschaftliche, vor allem die juristische Beratung des Ältestenrats, der Abgeordneten, der Fraktionen und der Ausschüsse des Landtags übernommen. Ihnen haben wir auch den ordnungsgemäßen Ablauf unserer Plenartagungen zu verdanken. Darüber hinaus zeichnen Sie verantwortlich für das Wissensmanagement, den Stenografischen Dienst und die Geschäftsführungen der Ausschüsse. Als Dienstleister für Abgeordnete und Fraktionen haben Sie in diesem Haus bewegte, aber auch bewegende Zeiten erlebt. Sie sind wie wohl kaum ein anderer Verwaltungsfachmann mit dem Herzschlag der parlamentarischen Arbeit in Schleswig-Holstein vertraut, und Sie sind diesem Haus sehr vertraut.

Mit der einen oder anderen trockenen Nebenbemerkung im Tagesgeschäft haben Sie uns daran gelegentlich teilhaben lassen. Dies, vor allen Dingen

aber Ihre Expertise, lieber Herr Dr. Waack, werden uns fehlen, wenn Sie sich in Kürze ausschließlich Ihrer Familie widmen werden und Ihrer Passion, dem Segeln. Sie waren uns Abgeordneten stets ein exzellenter Berater, eine sichere Bank gerade in schwierigen Situationen, an denen die Arbeit in einem politisch geprägten Umfeld alles andere als arm ist. Doch wen wundert es? Denn Sie selbst sind ein durchaus politischer Mensch, der sich allerdings stets und in vorbildlicher Weise seiner besonderen Pflicht zur Neutralität bewusst war.

(Beifall)

Wir alle, Abgeordnete, Fraktionen und Landtagsverwaltung, wissen, dass wir mit Ihrer Pensionierung reichen Erfahrungsschatz und einen allseits geschätzten Menschen hier im Haus verlieren. Ohne Zweifel haben Sie sich Ihren Ruhestand verdient. Wir hätten es Ihnen aber sicherlich nachgesehen, wenn Sie sich damit noch ein wenig Zeit gelassen hätten.

(Heiterkeit)

Lieber Herr Dr. Waack, der Schleswig-Holsteinische Landtag dankt Ihnen für die ausgezeichnete, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir für den neuen, Freiheiten eröffnenden Lebensweg alles Gute, Glück, Gesundheit. Wir Abgeordneten, die Regierung, alle Anwesenden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses danken Ihnen für Ihre Arbeit von ganzem Herzen.

(Anhaltender Beifall)

- Herr Dr. Waack hat mich aufgefordert, dass wir die Arbeit wieder aufnehmen.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, es liegt uns jetzt ein Dringlichkeitsantrag vor.

Stellenabbau bei der HSH Nordbank

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1753

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Dringlichkeit ab. Wer der Dringlichkeit die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig. Dann fügen wir diesen Punkt nachher in die Tagesordnung ein, und die Parlamentarischen Geschäftsführer müssen mir einen Hinweis geben, an welcher Stelle

wir diesen Punkt in die Tagesordnung einreihen wollen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ich würde vor- schlagen, unmittelbar im Anschluss an die folgende Debatte!)

- Ich sehe dazu Übereinstimmung. Dann werden wir diesen Tagesordnungspunkt anschließend an die folgende Debatte aufrufen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 35 auf:

Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss HSH Nordbank

Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses Drucksache 17/1675

Nicht öffentliche Fassung des Teils II.: Feststellungen des Untersuchungsausschusses Drucksache 17/1676

Ich erteile dem Berichterstatter des Untersuchungsausschusses, Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss hatte den Auftrag, die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Herbst 2009 und in diesem Zusammenhang das Handeln und die Verantwortlichkeit des Bankvorstands und der Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat zu untersuchen und darüber hinaus dem Parlament Vorschläge für die Ausgestaltung seiner Kontroll- und Informationsmöglichkeiten in der Zukunft zu unterbreiten.

Der vorliegende Abschlussbericht zeichnet die Entwicklung der HSH Nordbank vom Sommer 2003 bis zum Herbst 2009 detailliert nach. Er benennt die vielschichtigen Gründe, weshalb eine grundlegende strategische Neuausrichtung der HSH Nordbank notwendig wurde und der Fortbestand der Bank durch eine Garantieerklärung des Landes Schleswig-Holstein in Milliardenhöhe gesichert werden musste. Der Bericht zeigt weiter auf, in welchem Umfang die Mitglieder der schleswig-holsteinischen Landesregierung in den Gremien der Bank Kenntnis von den Ereignissen hatten und wie sie darauf reagiert haben.

Der Untersuchungsausschuss konnte unter Wahrung des Bankgeheimnisses und anderer schutzwür

(Präsident Torsten Geerdts)

diger Belange der Beteiligten die Ereignisse in der HSH Nordbank und die Ursachen für ihre Fehlentwicklung seit dem Jahr 2003 in rechtsstaatlicher Weise untersuchen.

Der Untersuchungsausschuss kann dem Landtag einen auf eigenen Ermittlungen und Erkenntnissen beruhenden, umfassenden Bericht über die Entwicklung der HSH Nordbank vorlegen und zugleich die Öffentlichkeit über seine Ergebnisse weitreichend informieren. Trotz des außerordentlichen Umfangs des Untersuchungsverfahrens, den komplexen bankfachlichen Fragen und der Vielzahl der dazu vernommenen Zeugen und geprüften Unterlagen konnte das Untersuchungsverfahren zügig und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten abgeschlossen werden.

Die Fraktionen stimmen im Ergebnis überein, dass die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden zukünftig von einem Vertreter des Hauptaktionärs wahrgenommen wird, wobei die SPD und DIE LINKE zudem die Rückkehr von Mitgliedern der Landesregierung beziehungsweise der zuständigen Fachminister in den Aufsichtsrat fordern, dass das Land darauf hinwirkt, dass in den Satzungen der Gesellschaften, an denen es beteiligt ist, Qualifikationsanforderungen für Aufsichtsratsmitglieder festgeschrieben werden, die den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entsprechen - eine verpflichtende Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten an Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen ist nicht notwendig; alternativ regt der Ausschuss an, die Geschäftsführer des HSH Finanzfonds AöR in den Aufsichtsrat der HSH Nordbank zu entsenden -, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 315 HGB tätigt - dabei geht es um die Offenlegung von Zweckgesellschaften, insbesondere von ausländischen Zweckgesellschaften, und ihre Einbindung in den Konzernabschluss -, dass eine Klausel in die Arbeitsverträge der Bank und ihrer Vorstände eingefügt wird, die es in einer wirtschaftlichen Krisensituation erlaubt, deren Vergütungen einschließlich Gratifikationen, Pensionen und sonstiger geldwerter Leistungen zu kürzen, dass die vom Land gehaltenen Aktien an der HSH Nordbank so zügig und werthaltig wie möglich veräußert werden sollen und der damit erzielte Erlös zum Abbau des Schuldenbergs des Landes verwendet werden soll - dabei sind selbstverständlich die Belange der Belegschaft am Standort Kiel zu berücksichtigen.

In der Zeit vom 9. November 2009 bis zum 15. August 2011 ist der Untersuchungsausschuss zu insge

samt 76 Sitzungen zusammengekommen. Davon dienten 32 Sitzungen der Beweisaufnahme, und 44 Sitzungen waren Beratungssitzungen. Die Sitzungen fanden an insgesamt 50 Sitzungstagen statt. Während die Beratungssitzungen des Untersuchungsausschusses grundsätzlich nicht öffentlich waren, konnte der wesentliche Teil der Beweisaufnahmesitzungen öffentlich durchgeführt werden. Lediglich von rund 12 % der auf die Beweisaufnahme entfallenen Sitzungszeit musste der Ausschuss zum Schutz von Rechten Dritter die Öffentlichkeit von der Beweisaufnahme ausschließen.

Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt 27 Auskunftspersonen vernommen und in erheblichem Umfang Schriftstücke von der HSH Nordbank und der Landesregierung beigezogen und ausgewertet. Zu Ihrer Information: Das Aktenverzeichnis des Untersuchungsausschusses umfasste am Schluss 172 laufende Nummern.

Der Untersuchungsausschuss hat nahezu alle von der HSH Nordbank und der Landesregierung angeforderten Schriftstücke, Protokolle und sonstigen Urkunden erhalten. Die HSH Nordbank hat im Ergebnis lediglich die Herausgabe der Arbeitsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern an den Ausschuss unter Hinweis auf das dadurch berührte Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Vorstandsmitglieder verweigert, was der Ausschuss auch akzeptiert hat. Deshalb konnte der Ausschuss zu der Frage 4.9 - Welche Abfindungszahlungen, Halteprämien, Pensionsleistungen oder sonstigen Sondervergütungen oder -zahlungen wurden zu welchem Zeitpunkt welchen Mitgliedern des Vorstands vertraglich eingeräumt? - mangels Herausgabe der entsprechenden Verträge durch die HSH Nordbank nur rudimentäre Erkenntnisse gewinnen, die zudem auch nur teilweise veröffentlich werden dürfen.

Der Untersuchungsausschuss konnte lediglich acht Auskunftspersonen nicht vernehmen, weil das mit Blick auf die schwebenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg umfassende Aussageverweigerungsrecht dieser Personen zu respektieren war.

Der Untersuchungsausschuss schloss seine Beweisaufnahme, die am 22. Februar 2010 mit der Vernehmung der KPMG-Prüfer begonnen hatte, am 10. Juni 2011 mit der Einführung der letzten relevanten Schriftstücke, ab. Die Dauer der Beweisaufnahme belief sich damit auf knapp 17 Monate.

Obwohl der Untersuchungsausschuss weitreichenden gesetzlichen Beschränkungen zur Wahrung der Geheimschutzbelange unterlag, konnte er im Ein

(Wilfried Wengler)

vernehmen insbesondere mit der HSH Nordbank, aber auch der Landesregierung den weitaus überwiegenden Teil seiner Feststellungen und Erkenntnisse veröffentlichen. Das Ergebnis ist der öffentliche Abschlussbericht, den der Ausschuss in seiner letzten Sitzung am 15. August dieses Jahres festgestellt hat und der dem Landtag als Drucksache 17/1675 vorliegt.

Um dem Landtag auch die weiterhin geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen zur Kenntnis zu geben, hat der Ausschuss zudem eine nicht öffentliche Darstellung seiner Feststellungen beschlossen, die den Mitgliedern des Landtages als gesonderte Drucksache 17/1676 ebenfalls zur Kenntnis gegeben worden ist. Der Kern des Berichts sind die Darstellungen der getroffenen Feststellungen - das ist Teil II - und die Bewertungen in Teil III. Die Darstellung in Teil II orientiert sich an den insgesamt 77 Einzelfragen des Einsetzungsbeschlusses des Landtags, zu denen bis auf wenige Ausnahmen Feststellungen getroffen werden konnten. Die weiterhin geheimhaltungsbedürftigen Feststellungen konnten aus rechtlichen Gründen in dem öffentlichen Abschlussbericht nicht dargestellt werden, worauf an den entsprechenden Stellen hingewiesen wird.

Weiterhin geheimhaltungsbedürftig und nicht im öffentlichen Abschlussbericht dargestellt ist eine Reihe von Feststellungen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der HSH Nordbank betreffen, sowie die aus den Kabinettsprotokollen der Landesregierung gewonnenen Erkenntnisse.

Die dargestellten Feststellungen sind in großem Umfang einvernehmlich getroffen worden. Zu einigen Fragen haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre abweichenden Feststellungen in Sondervoten darzustellen. Auch die Schlussfolgerungen für künftige Regelungen und Verfahren im 7. Komplex des Untersuchungsauftrags sind weitgehend einvernehmlich getroffen worden. Die Fraktionen sind während der Beratungen des Abschlussberichts übereingekommen, jeweils eigene Bewertungen der getroffenen Feststellungen und der Ergebnisse des Verfahrens vorzunehmen. Diese Bewertungen bilden den Teil III des Abschlussberichts.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich der HSH Nordbank und der Landesregierung meinen Dank für eine durch die Bereitstellung der angeforderten Unterlagen nahezu reibungslose Zuarbeit aussprechen. Mein Dank gilt ebenfalls den beteiligten Kollegen und ihren Mitarbeitern in den

Fraktionen für eine äußerst konstruktive Zusammenarbeit. Mein letzter, aber nicht minderer Dank gilt meinen Geschäftsführern und ihren Mitarbeitern für ihre ausgezeichnete Unterstützung.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich bitte den Landtag, den Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen und den Untersuchungsauftrag für erledigt zu erklären.