DIE LINKE erwartet aber von denen, die sich jetzt darauf vorbereiten, ab Juni 2012 dieses Land zu regieren, ein klares Bekenntnis zur Erhaltung und zum Ausbau des schleswig-holsteinischen Archivwesens. Ein klares Bekenntnis war das, was ich von Herrn Müller gehört habe, aber das, was ich von Frau Strehlau gehört habe, war kein klares Bekenntnis, das sehe ich anders. Sagen Sie uns heute, dass Sie nicht nur die vom SSW in diesem Antrag angemahnten Mängel abstellen werden, sondern auch andere Defizite, die aus der Antwort der Lan
desregierung im letzten Juli hervorgehen! Sorgen Sie dafür, dass im Archivwesen wieder ausgebildet wird, sorgen Sie dafür, dass Überlieferungslücken ausgeschlossen werden, dass in den Kommunalarchiven wieder die Fachlichkeit gewährleistet wird, dass wieder Grund- und Aufbauseminare für die Archivarbeit in Schleswig-Holstein angeboten werden, dass es keine weiteren Personalreduzierungen gibt und keinesfalls die Öffnungszeiten der Archive eingeschränkt werden, dass die Überlieferungen der schleswig-holsteinischen Unternehmen erhalten bleiben und dass ausreichende Mittel für den Ankauf, die konservatorische Bearbeitung und die Erschließung von Gutsarchiven zukünftig zur Verfügung stehen!
Ein großer Teil dieser Forderungen ist schon einmal erfüllt worden. Da geht es nur um die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Ich fange jetzt nicht an, darüber zu diskutieren, wer es denn beim letzten Mal abgeschafft hat. Ich glaube, wir können es in der nächsten Legislaturperiode wesentlich besser machen. Sie können sich darauf verlassen, DIE LINKE wird auch im nächsten Herbst hier stehen und Ihre heutigen Versprechungen an den Taten messen, die Sie bis dahin gezeigt haben.
Lassen Sie mich aber noch einige versöhnliche Worte zum Änderungsantrag meiner Fraktion sagen. Die kontinuierliche Ausbildung qualifizierten Personals ist die Grundlage eines funktionierenden Archivwesens.
Da im schleswig-holsteinischen Landesarchiv nach Angaben der Landesregierung bereits seit 2006 im höheren Dienst beziehungsweise 2008 im gehobenen Dienst nicht mehr ausgebildet wird, droht in einigen Jahren eine ganze Generation von Mitarbeitern und Archivarinnen und Archivaren zu fehlen. Angesichts des von der Landesregierung und von wissenschaftlichen Instituten prognostizierten Fachkräftemangels darf das Land Schleswig-Holstein sich aber nicht darauf verlassen, dass andere Institutionen schon ausbilden und dass die so Ausgebildeten dann schon irgendwie nach Schleswig-Holstein kommen werden. Man muss die Ausbildung am Landesarchiv sicherstellen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag in den Ausschüssen, um das schleswig-holsteinische Archivwesen auch für die etwas entferntere Zukunft qualitativ so ausgezeichnet aufzustellen,
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Vorsitzenden der SSW-Fraktion, Frau Anke Spoorendonk, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens bedanke ich mich für diese offene und sehr differenzierte Debatte. Sie ist eine gute Grundlage für die weitere Beratung im Ausschuss. Von allen habe ich auch Positives gehört, und ich denke, dass wir in den Beratungen ein Stück weiterkommen können.
Zweitens. Laut Auskunft der Landesregierung betrugen die öffentlichen Ausgaben für den Kulturbereich 1,4 % der Haushalte von Land und Kommunen. - 1,4 %! - Ich hebe das noch einmal hervor, weil die Keule der Schuldenbremse hier vielleicht doch etwas überzogen ist.
Unsere Frage, wie es jetzt beim Archivwesen - ich gebe zu, lieber Kollege Müller, das gilt auch für andere Kulturinstitutionen - mit den Personalkosten, aber auch mit den Personalressourcen weitergehen soll, muss nicht nur gestellt, sondern auch beantwortet werden.
Wir wissen, dass nicht nur das Archivwesen große Schwierigkeiten hat, seine Pflichtaufgaben wahrzunehmen. Das gilt auch für andere Behörden, so beispielsweise für den Denkmalschutz. Das heißt, die zentrale Frage lautet: Wann ist das Ende der Fahnenstange erreicht? Wir können nicht sagen: Alle müssen kürzen, und hier muss auch gekürzt werden. Wir müssen endlich eine qualitative Diskussion darüber führen, was die Pflichtaufgaben sind und wie sie heute, in fünf Jahren und im Jahr 2020 wahrgenommen werden sollen. Das ist das Zentrale.
Drittens. Liebe Kollegin Strehlau, selbstverständlich war das ein überzogenes Beispiel. Aber ich denke, als Gesetzgeber dieses Landes haben wir
Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Bildung und Kultur, Herrn Dr. Klug, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon die Debatte zur Großen Anfrage im vergangenen Jahr hatte gezeigt, dass die Arbeit der Archivare eine hohe Wertschätzung in diesem Haus genießt.
Wenn wir uns erinnern, so war die Debatte im September 2010 auch in anderer Hinsicht aufschlussreich. Das betrifft die Anstrengungen des Landes für die Archivkultur in Schleswig-Holstein und die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind. Insoweit macht es sich der Antrag des SSW, der heute vorliegt, ein wenig leicht.
Auf der kommunalen Ebene gibt es bekanntermaßen einen hohen ehrenamtlichen Anteil. Dieser lässt sich seitens des Landes nicht einfach steigern. Ich verweise auf das Konnexitätsprinzip. Wir haben insoweit keine Handhabe, die Umsetzung auf kommunaler Ebene zu erzwingen. Natürlich wollen wir alle, dass sämtliche politischen Ebenen in Schleswig-Holstein ihrer Pflicht zur fachgerechten Archivierung nachkommen. Dies liegt aber in der Verantwortung der jeweiligen Ebene. Da, wo ich mit Vertretern der kommunalen Seite über kulturpolitische Fragen diskutiere, spreche ich das Thema kommunale Archive jedenfalls an.
Gerade weil wir die Bedeutung der kommunalen Ebene kennen, haben wir ab dem Haushalt 2011 erstmals Projektmittel für den Verband der Kommunalarchivarinnen und -archivare eingestellt, damit dieser Verband in guter Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv seine wichtige Qualifizierungsaufgabe wahrnehmen kann.
Darüber hinaus unterstützen wir durch Beratung, durch fachliche Expertise die Bildung von Archivgemeinschaften zwischen Kommunen. Dadurch können Kommunen die Archivkosten auf mehrere Schultern verteilen. Das wird in den letzten 25 Jahren sehr erfolgreich im südlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg praktiziert. Der von der
Stadt Schwarzenbek angestellte Archivar betreut auch die Archive in Geesthacht, Lauenburg, Wentorf und im Amt Hohe Elbgeest. Ein anderes Beispiel ist die Archivgemeinschaft Gettorf, der sich inzwischen die Stadt Büdelsdorf sowie drei größere Gemeinden und fünf Ämter angeschlossen haben.
Zudem können die Kommunen die fachliche Unterstützung des Landes für ihre Archive in Anspruch nehmen, indem sie Beratungsverträge mit dem Landesarchiv abschließen.
Auf Landesebene haben wir natürlich direkten Einfluss auf die Arbeit des Landesarchivs. Der Antrag fordert, das Landesarchiv von Kürzungen im Personalbereich auszunehmen. Das wäre sicherlich wünschenswert. Allerdings müssen wir dabei bedenken, dass wir im Land in den kommenden zehn Jahren das Tableau der Haushaltskonsolidierung insgesamt einhalten müssen. Die Frage ist also, wie man eine Ausnahme an einer Stelle durch höhere Kürzungen, durch stärke Einsparungen, an anderer Stelle kompensieren kann. Sachdienliche Hinweise sind sehr hilfreich. Im Übrigen ist es, wie hier schon gesagt wurde, die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, ob er so vorgehen will oder nicht.
Wir sollten uns jetzt also in erster Linie darauf konzentrieren, dass das Landesarchiv seine gesetzlichen Aufgaben erfüllt, und anschließend ist danach zu fragen, wie viel Personal auf Landesebene dafür erforderlich ist. Das tun wir, und das ist auch der Grund, warum wir nach langer Pause, nach vielen Jahren, in denen nicht ausgebildet worden ist, in diesem Herbst wieder damit beginnen, neue Archivarinnen und Archivare im Landesarchiv auszubilden.
Die entsprechenden Stellen im Landeshaushalt sind von uns vorgeschlagen und von der Koalitionsmehrheit mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 beschlossen worden. Auch dies ist ein Beleg dafür, dass wir handeln, wo dringender Bedarf besteht, und für fachlich qualifizierten Nachwuchs für die Archive sorgen.
Im Übrigen stimmt es nicht, dass das Landesarchiv in den vergangenen zehn Jahre starke personelle Einschnitte hinnehmen musste. Frau Kollegin Spoorendonk, der Haushalt für 2001 sah 34 Stellen und fünf Anwärterstellen vor. In diesem Jahr sind es im Landeshaushalt 35 Stellen und zwei Anwärterstellen. Hinzu kommen drei Beschäftigte, deren Stellen über Drittmittel finanziert werden. Dennoch mag der Eindruck von Einsparungen entstanden
sein, weil die früher einmal vorhandenen Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Sie alle wissen, dass es sie heute nicht mehr gibt - mittlerweile entfallen sind. Diese Entscheidung hat aber bekanntlich der Bund getroffen. Bei den ABM-finanzierten Stellen handelte es sich um zeitlich befristete Beschäftigungen. Diese waren nicht für die Erfüllung von Kernaufgaben des Landesarchivs vorgesehen. Dies zur Faktenlage, damit wir keine schiefe Diskussion haben.
Meine Damen und Herren, ungeachtet der angesprochenen Unschärfen im SSW-Antrag gilt aus meiner Sicht Folgendes: Das kommunale Archivwesen in Schleswig-Holstein ist ohne Frage ausbaufähig, und auch über die weitere Entwicklung des Landesarchivs lohnt es sich, eine gemeinsame Diskussion zu führen. Ich hoffe, dass sie uns weiter voranbringen wird. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die anstehenden Beratungen im Bildungsausschuss.
Es ist beantragt worden, den Antrag in der Drucksache 17/1571 und den Änderungsantrag in der Drucksache 17/1747 in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile das Wort der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Frau Abgeordneten Katja RathjeHoffmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen heute, wie so manche Male zuvor, den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das zweite Quartal 2011 vor. Der Bericht umfasst die Monate April bis Juni. Insgesamt hat der Ausschuss im letzten Quartal 109 neue Petitionen
erhalten. In sechs Sitzungen haben wir 112 Petitionen abschließend beraten, davon drei Gegendarstellungsverfahren in bereits abgeschlossenen Fällen. Von den 112 Petitionen, die der Ausschuss abschließend beraten hat, erledigte er 35 Petitionen, also etwas mehr als 35 %, ganz oder teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. Bei 64 Fällen, die einem Anteil von 57 % entsprechen, konnten wir den Betroffenen nicht zum Erfolg verhelfen. Die restlichen Petitionen wurden im Laufe des Verfahrens zurückgezogen oder haben sich anderweitig erledigt.
Einer unserer Petitionsschwerpunkte war in diesem Quartal die Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an den Gymnasien, kurz G 9 genannt - wie hier jeder weiß. Hier stand insbesondere der Wunsch von Gymnasiasten beziehungsweise deren Eltern im Vordergrund, aus dem achtjährigen Bildungsgang in den neunjährigen Bildungsgang zu wechseln. Für Schülerinnen und Schüler, die mittlerweile die 7. beziehungsweise 8. Klasse eines Gymnasiums besuchen, gibt es diese Möglichkeit nicht. Auch der Petitionsausschuss konnte hier nicht abhelfen. Eine Rückkehrmöglichkeit in den neunjährigen Bildungsgang sieht das Gesetz für diese Jahrgänge nicht vor. Sie wäre auch aus praktischen Gründen nicht umsetzbar gewesen. Die Schülerinnen und Schüler haben bereits einen Großteil der Mehrbelastung, die durch die erhöhte Stundenzahl bei G 8 entsteht, absolviert. G 9 kann es für diese Jahrgänge daher nicht mehr geben. In einigen Fällen konnte die Belastung der Schülerinnen und Schüler allerdings durch einen Wechsel auf eine Gemeinschaftsschule abgemildert werden.
In einem anderen Petitionsverfahren konnte der Petitionsausschuss schnell und unbürokratisch helfen. Eine Petentin aus Kiel wollte unmittelbar vor ihrer Hochzeit einen neuen Reisepass beantragen. Sie war verwundert und erstaunt über die Auskunft, ein Eintrag des zukünftigen Familiennamens sei nicht möglich, sie könne den Pass nur unter ihrem Mädchennamen beantragen. Auf Nachfrage hat die Stadt Kiel eingeräumt, die Petentin falsch beraten zu haben. Die Petentin hat gebührenfrei - das finde ich sehr gut - einen neuen Reisepass für ihren neuen Familiennamen erhalten, und die Stadt Kiel hat sich ausdrücklich für diesen Fehler und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigt.