Im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz wurde in § 21 der Forderung nach weniger Bürokratie in Teilen bereits Rechnung getragen, indem Regelprüfungen unter bestimmten Voraussetzungen in größeren Zeitabschnitten erfolgen können, sodass damit weniger Personal durch die Prüfungen gebunden wird.
Mit dem § 20 Abs. 9 im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz, Prüfung von stationären Einrichtungen, könnte allerdings eine neue bürokratische Hürde entstehen. Dort heißt es:
,,Um eine möglichst einheitliche Durchführung der Prüfung sicherzustellen, erlässt das zuständige Ministerium eine Richtlinie im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden. Der Landespflegeausschuss ist zu beteiligen. Kommt das Einvernehmen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht zustande, entscheidet das zuständige Ministerium.“
Der Entwurf dieser Prüfrichtlinie liegt vor. Es gibt bereits erste kritische Stimmen zum Entwurf, der in seinem Umfang und seiner Fragestellung auf insgesamt 105 Seiten in der Tat ein weiteres Bürokratieaufkommen verheißt. Doppelprüfungen und Abstimmungsmängel zwischen MDK und Heimaufsicht werden befürchtet. Es gibt die Sorge, dass mit diesem weiteren aufwendigen Prüfverfahren und den daraus resultierenden Aufstockungen des heimaufsichtlichen Personals eine Erhöhung der Verwaltungskosten verbunden sein wird.
Wir bitten das Ministerium, uns zum gegebenen Zeitpunkt darüber zu berichten, und hoffen, dass es zu einer einvernehmlichen Ausgestaltung der Prüfrichtlinie kommt, sie nachvollziehbare Kriterien enthält und dennoch den Qualitätsanforderungen entspricht.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Noch in dieser Le- gislaturperiode? - Wolfgang Baasch [SPD]: Moment, wir wollten am Entwurf beteiligt werden!)
Ich sage Ihnen dies alles, um zu zeigen, wie wenig konkret im Gegensatz dazu Ihr Antrag ist. Sie zeigen gar nicht auf, wo wir ansetzen sollen.
Frau Kollegin Sassen, erinnern Sie sich daran, dass wir bei unserer Diskussion zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz bei der Verabschiedung allgemein mit allen Fraktionen übereingekommen sind, dass Entwürfe für Verordnungen und die Umsetzung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes natürlich vom Ministerium mit allen Fraktionen in diesem Haus diskutiert und auf den Weg gebracht werden sollte? Und nun zitieren Sie aus einem Entwurf, den wir nicht kennen. Wie kann das passieren?
- Das ist ganz einfach zu erklären. Ich habe diesen Entwurf auch nicht aus dem Ministerium. Der Informationsstand ist hier also doch von allen Fraktionen der gleiche. Ich habe ihn aus einer anderen Quelle. Darum könnten Sie sich auch bemühen.
(Peter Eichstädt [SPD]: Das ist unglaublich! - Zuruf von der SPD: Das macht es auch nicht besser! - Wolfgang Baasch [SPD]: Das ist ja unglaublich!)
Die Grenze der Belastbarkeit des Pflegepersonals ist bereits überschritten. Daher muss sich für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen etwas ändern. Darin stimmen wir überein.
Für die CDU-Fraktion haben die bedarfsorientierte Neuausrichtung in der Pflege auf Bundes- und Landesebene und das Ziel, die Pflegeberufe attraktiver zu machen, Vorrang.
Die Verordnung zur Durchführung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes bei stationären Einrichtungen muss zeitnah erfolgen. Da sind wir uns alle einig.
Die Prüfrichtlinie nach § 20 Abs. 9 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes für die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein ist so zu gestalten, dass der zusätzliche Bürokratieaufwand leistbar ist und auch kleinere Einrichtungen nicht überfordert.
Ja, ich formuliere meinen letzten Satz. - Auf dem Weg dorthin werden wir die Landesregierung konstruktiv begleiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Pauls, Ihre beiden Anträge sind aus Sicht der Liberalen ohne Mehrwert. Ich habe allerdings ein persönliches Verständnis dafür, weil ich annehme, dass es aus Ihrer beruflichen Situation und Ihren Erfahrungen kommt, dass Sie an diesem Thema so engagiert arbeiten. Dafür haben Sie meinen Respekt.
Ich möchte daran erinnern, dass wir zu dem Thema Ausbildung in der Pflege bereits in der 7. Tagung sowie anschließend im Sozialausschuss den Bericht des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit beraten haben. Uns allen ist bekannt, dass Minister Dr. Garg seinen persönlichen Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Pflege, der generellen Weiterentwicklung und in der Förderung der Ausbildungssituation hat. Ich erinnere in diesem Zusammenhang gern daran, dass diese Regierungskoalition dafür gesorgt hat, dass wir die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich der Pflege trotz einer katastrophalen Haushaltslage - das betone ich auf 1.200 landesweit erhöht haben.
Ich kann verstehen, Frau Pauls, dass Sie fordern, das solle alles kostenlos sein. Aber wo ist ein Finanzierungsvorschlag?
Das Land beteiligt sich weiterhin vielfältig am Reformprozess bei der Pflegeausbildung auf Bundesebene. Ziel muss sein, eine stärkere Modularisierung und eine Optimierung der Ausbildung zu erreichen.
Die Altenpflegeausbildung wird überarbeitet. Dass wir nicht an jedem einzelnen Schritt so beteiligt sind, wie Sie es gerne hätten - das könnte auch ich kritisieren. Aber es lässt sich nicht ändern. Sie müssen berücksichtigen, dass wir dem Ministerium Aufträge erteilt und Freiräume eingeräumt haben. Ich sehe darin kein Problem.
Geplant ist, die Berufsausbildung für Berufserfahrene zu straffen und einen Seiteneinstieg zu ermöglichen. Das ist hinsichtlich der demografischen Entwicklung ganz wichtig.
Ich verstehe auch nicht, warum Sie die Forderung nach Förderung der beruflichen Weiterbildung über den gesamten Ausbildungszeitraum erneut aufbringen. Ich weiß nicht, ob Sie sich an die Drucksache 17/915 - Ihr eigener Antrag - und die Drucksache 17/940 - das war unser Antrag zu dieser Thematik erinnern. Beide Anträge decken sich inhaltlich in diesem Punkt. Es gibt einen übergreifenden Konsens in dieser Frage, der auch dokumentiert ist. Die Landesregierung kommt diesen Forderungen in Ihrem Sinne nach, bringt sich im Bundesrat entsprechend mit verschiedenen Initiativen ein, zum Beispiel jüngst mit der umfassenden Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf Bundesebene. Und weil die Opposition das alles weiß, erklärt sie ihre Anträge für erledigt. Da müssen Sie mir mal erklären, welcher Sinn dahintersteht.
Ich frage mich: Was wollen Sie mit dem aufgewärmten Antrag erreichen? Ich kann in diesem Zusammenhang wirklich nur auf das Papier des Landtagspräsidenten hinweisen, auf das in dieser Tagung schon mehrfach Bezug genommen wurde.
Auch zu Ihrem zweiten Antrag „Mehr Zeit für Pflege“ stellt sich mir die Frage, ob Ihnen bekannt ist - davon gehe ich aufgrund Ihrer guten Vernetzung in diesem Bereich aus -, dass das Ministerium nach § 20 Abs. 9 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz gerade zusammen mit dem Landespflegeausschuss eine Prüfrichtlinie in diesem Bereich erarbeitet. Ich betone noch einmal: Es ist verabredet
und festgehalten worden, das ist eine Aufgabe des Ministeriums. Wir haben das abgegeben. Das noch einmal zu Ihrer Anmerkung von gerade eben.
In Ihrer Kleinen Anfrage von September 2010 fragten Sie, Kollegin Pauls, ob die Landesregierung plane, den Umfang von Dokumentationen in der Pflege zu reduzieren. In der Antwort ist nachzulesen, dass das Sozialministerium in den Jahren 2002 bis 2004 ein Modellprojekt zur vereinfachten Pflegeplanung und Dokumentation durchführte. Es wurde ein Standardtagesplan entwickelt, der eine Halbierung des Dokumentationsaufwandes ergab. In den Folgejahren wurden die Pflegekräfte entsprechend geschult. Ich bin erstaunt, dass Sie so ganz andere Zahlen haben als ich. Diesem Bericht konnte ich nämlich entnehmen, dass der Dokumentationsaufwand von zehn Minuten auf fünf Minuten reduziert werden konnte. Wieso Sie von 20 Minuten sprechen, sollten wir einmal klären.
Aus meiner Sicht sind Fortschritte erzielt. Soweit ich informiert bin, sind zum Beispiel die viel kritisierten Doppelprüfungen zwischen MDK und Heimaufsichtsbehörden entfallen. Die Landesregierung räumte damals - wie Sie das heute auch noch tut - dem Aspekt der Entbürokratisierung auch im Pflegebereich einen hohen Stellenwert ein. Auch wir unterstützen den Anspruch der Entbürokratisierung bei gleichzeitiger Sicherstellung von transparenter und qualifizierter Pflege.
Auch ich kenne die Kritik, dass das Personal mit Dokumentationen überlastet sei. Aber ganz ehrlich: Wir können wenig in die betriebsinternen Abläufe eingreifen. Frau Pauls, vielleicht erinnern Sie sich an eine Veranstaltung, auf der wir beide gemeinsam waren, auf der das Thema Dokumentation sehr kontrovers diskutiert wurde. Es wurde auch gesagt, es sei eine Frage der Organisation der einzelnen Institutionen. Ein gewisses Maß an Dokumentation das muss ich ganz klar sagen - ist notwendig. Das ist der Träger seinem Personal, seinen Patienten, den ihm anvertrauten Personen gegenüber schuldig. Im Zweifel muss er nachweisen können, ob er allen alles hat zukommen lassen.
Meine Damen und Herren, die Unterstellung in den Anträgen der SPD, die Landesregierung handele nicht, weise ich entschieden zurück. Sie entspricht nicht der Faktenlage. Sie versuchen, etwas in die Öffentlichkeit zu transportieren, was dafür untauglich ist. Ich bin der Auffassung, die Landesregierung handelt in dieser Frage umfassend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein leben heute 80.000 Pflegebedürftige. Im Jahr 2020 werden es etwa 100.000 sein. Diese Entwicklung ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik, besonders an die Regierung. Wir müssen heute den Grundstein für die Versorgung von Morgen legen. Daran gibt es keinen Zweifel.
Ein Sozialminister, der ankündigt, dass ihm die Pflege besonders wichtig ist, weckt bei allen Beteiligten, auch bei der Opposition, große Hoffnungen.
Leider sind diese Erwartungen bisher enttäuscht worden - bis auf die Ausnahme, die die Kollegin Pauls fairerweise angeführt hat, nämlich die Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege.
„CDU und FDP werden sich für ein modernes, bedarfsorientiertes Personalbemessungsverfahren einsetzen …“