Wenn man den Beitrag der Kollegin von eben gehört hat, kann man nur eines sagen: Hier scheint eine Fraktion ihre eigene politische Vergangenheit der letzten Wahlperiode nicht verarbeitet zu haben.
Der Antrag der SPD geht ausschließlich um § 184 des Landesverwaltungsgesetzes. Im Gesetz zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen vom 13. April 2007 - federführender Minister war Herr Innenminister Dr. Stegner
„Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e (§ 184 Abs. 5 des Landesverwal- tungsgesetzes) tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Unabhängig davon, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift für nichtig erklärt hat, ist sie auch aufgrund des Beschlusses des Gesetzgebers durch Fristablauf außer Kraft getreten. Eines weiteren Gesetzgebungsaktes bedarf es daher nicht.
Durch die als Gesetzentwurf titulierte Initiative soll eine Beratung in den Ausschüssen herbeigeführt werden. Angesichts der ausgeführten Sachlage ist die SPD-Initiative allerdings nichts weiter als Zeitverschwendung, Selbstdarstellung und der Versuch der Effekthascherei.
Im Übrigen spielt das Thema in der Wirklichkeit des Landes eine Nullrolle, wie selbst der Begründung des Antrags zu entnehmen ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte charmante junge Kollegin, ich habe den Kollegen Dr. Stegner im Ältestenrat gefragt, ob das ernsthaft debattiert werden soll. Er hat darauf bestanden. Mittlerweile ist mir auch klar geworden, warum. Ich darf zitieren:
„Andrea Ypsilanti knöpft sich die SPD vor. Die ehemalige hessische Parteichefin wirft den Genossen Ideenlosigkeit vor.“
Das hatten wir schon bei der Abarbeitung des Koalitionsvertrags. Hier ist nicht nur Ideenlosigkeit, sondern ein Maß an Unprofessionalität erreicht, Herr Kollege Dr. Stegner, das nicht nur dieses Hohen Hauses, sondern auch Ihrer intellektuellen Kapazität unwürdig ist.
Uns damit zu beschäftigen, eine Norm abzuschaffen, die gar nicht mehr existiert - das hat es noch in keinem Parlament, weder in einem Landtag, noch im Deutschen Bundestag, gegeben.
Es gibt manche Anträge, die wären besser nicht gestellt worden. Dieser Gesetzentwurf der SPD-Fraktion gehört dazu.
Also, was - so habe ich mich gefragt - ist der Sinn des heutigen Antrags? - Wollte uns unsere charmante junge Kollegin noch einmal die Unfähigkeit des Ex-Innenministers Dr. Stegner vor Augen halten, die Verfassung zu achten? Oder wollte sie nur den völligen Mangel juristischer Grundkenntnisse in der SPD-Fraktion dokumentieren? Da gibt es ja keinen Juristen mehr.
Wie insbesondere dem Oppositionsführer Dr. Ralf Stegner bekannt sein dürfte, ist er mit dem KfzScreening im März 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Es durfte seitdem nicht mehr angewandt werden und wurde auch nicht
mehr angewandt. Das hatte ich Ihnen übrigens Herr Kollege Dr. Stegner, wenn Sie sich daran erinnern - vorausgesagt, dass das verfassungswidrig ist. Sie haben damals eine völlig andere Auffassung vertreten.
Aber selbst, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht - wie gesagt - entschieden hätte, gäbe es heute kein Kfz-Screening im Landespolizeirecht mehr. Der Kollege Kalinka hat mir diese Pointe weggenommen. Die Hälfte meiner Rede kann ich jetzt streichen. Dankenswerterweise hat der Kollege Kalinka darauf hingewiesen, dass die Norm schon von Gesetzes wegen nicht mehr existent ist.
Dass Sie das übrigens hätten wissen müssen, Herr Kollege Dr. Stegner - ich denke, Sie erinnern sich an Ihre eigenen Taten der Vergangenheit -, können Sie in Ihrem eigenen Argumentationspapier zur Novellierung des Polizeirechts vom 20. Februar 2007 ausdrücklich nachlesen. Dort steht auf Seite 11, dass das Gesetz auf zwei Jahre befristet ist. - Die zwei Jahre waren 2009 um.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist sinnlos. Er kostet Arbeitszeit von Abgeordneten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vor allen Dingen Papier. Gott bewahre, dass wir uns nicht die Frage stellen müssen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wie viele Bäume haben sterben müssen für dieses Papier, das nutzlos beschrieben wurde!
Er ist auch handwerklicher Müll. Das muss man wirklich sagen. Es ist schade, dass sich die SPDFraktion dieses Landtags - sie hat eine glorreiche Geschichte auch mit Innenministern und Justizministern, die etwas von der Sache verstanden - der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit heute mit einem solchen Antrag präsentiert.
In einem größer angelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeirechts, der in Vorbereitung ist darauf haben wir uns ja verständigt -, hätte auch der vorliegende Antrag vielleicht Sinn gemacht. Aber anscheinend wollen die Sozialdemokraten gar nicht über die Abschaffung der Rasterfahndung diskutieren. Sie wollen anscheinend nicht, dass die Verknüpfung von Vorratsdatenspeicherung im Polizeirecht gestrichen wird. Anscheinend sitzen die Hardliner in der Sicherheitsgesetzgebung eher auf der linken Seite dieses Hauses.
- Frau Präsidentin, ich sehe die Wortmeldung; ich beende meinen Satz noch - in 38 Punkten verfassungswidrig war.
Herr Kollege Kubicki, Sie haben eben lange Ausführungen über die Sinnhaftigkeit von Anträgen gemacht. In welchen Zusammenhang stellen Sie das mit dem folgenden Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, Auskunft zu geben, wie lang die Wahlperiode von Kreistagsabgeordneten ist. Ein kleiner Tipp: Die von mir sehr geschätzte Kreistagskollegin, Frau Conrad, hätte das auch beantworten können.
- Ich versuche zunächst, die Frage zu verstehen, damit ich eine ordentliche Antwort geben kann. Ich habe definitiv keine Anfrage zur Dauer des Wahlrechts in Kreisen und Kreistagen gestellt.
Das wissen Sie selbst nicht mehr? Sie haben so viel geschrieben! Drucksache 16/1379, der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, in der 22. Tagung mündlich mitzuteilen, ob die Wahlperiode für Kreistagsabgeordnete, die am 25. Mai 2008 gewählt werden, fünf Jahre währt oder nicht. In diesem Zusammenhang würde mich schlicht und ergreifend interessieren, ob Sie diesen Antrag ähnlich qualifizieren würden wie unseren Antrag. Ich glaube, auch hier waren Regierungshandeln und Bericht nicht unbedingt notwendig, oder?