Protocol of the Session on December 16, 2009

(Beifall bei CDU und FDP - Wolfgang Baasch [SPD]: Bei Ihnen stockt das doch al- les!)

- Nein, ich finde das bemerkenswert.

Der Antrag der Grünen stammt vom 29. Oktober, wenn ich das richtig gesehen habe. Da war die Koalition zwei Tage alt, und der Koalitionsvertrag war immerhin schon 12 Tage alt.

Deshalb haben Sie gut damit zu tun, immer die einzelnen Passagen abzuschreiben und in Anträge umzusetzen. Ich bedanke mich dafür.

(Zurufe von der SPD)

- Dazu kommen wir gleich. Jetzt war dieser Bereich dran.

(Zurufe)

Das Ziel haben Sie alle relativ einfach beschrieben. Ich finde es auch gut, dass man sich kurz fassen kann. Die Landesregierung wird gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst der Ehe gleichstellen. Das ist eine klare Vereinbarung. Das Finanzministerium hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der

(Silke Hinrichsen)

dienstrechtlichen Vorschriften vorbereitet. Die Ressorts sind eingebunden. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der ersten Beteiligung von Kommunen, Gewerkschaften und Verbänden eingeleitet. Die Anhörungsfrist endet - man höre und staune am 16. Dezember 2009. Das ist heute. Sie haben sich also gerade noch rechtzeitig zu Wort gemeldet. Danach werden die erste Befassung des Kabinetts und das formelle Beteiligungsverfahren erfolgen. Die Unterrichtung des Landtags nach dem Parlamentsinformationsgesetz wird sich anschließen.

Mit diesem Gesetz sollen die Beamtinnen und Beamten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, in ihren Rechtsansprüchen den Regeln gleichgestellt werden, die für Eheleute gelten. Das gilt insbesondere hinsichtlich des Familienzuschlages, der bisher nur für Verheiratete gilt. Es gilt aber auch für alles, was in der Hinterbliebenenversorgung zu regeln ist. Hier können und werden wir als Gesetzgeber unmittelbar aktiv werden.

Bei den Versorgungswerken der freien Berufe haben die Berufsstände allerdings eine hohe eigene Verantwortung für entsprechende Regelungen. Das Land stellt als Gesetzgeber lediglich den rechtlichen Rahmen für die Gründung eines solchen Versorgungswerkes bereit. Das Land hat die Rechtsund die Versicherungsaufsicht.

Anpassungen an geänderte Lebensumstände oder auch Anpassungen an geändertes Recht sind deshalb vorrangig Aufgaben der Versorgungswerke selbst, die dies in ihren Satzungen zu regeln haben. Deshalb waren die Stellungnahmen der Verbände in der Anhörung in der vorigen Legislaturperiode außerordentlich unterschiedlich, jedenfalls aber sehr kritisch zu einer Regelungskompetenz des Gesetzgebers.

Kammern und ihre Versorgungswerke entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Satzungen und über diese Fragen. Sie werden dies selbstverständlich auch im Sinne der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts tun. Ich denke, dass wir in Kürze mit der parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs beginnen. Dann können wir die Feinheiten im Ausschuss miteinander austauschen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Ich möchte noch einmal nachfragen: Ist es richtig, dass eine Ausschussüberweisung beantragt wurde?

(Zurufe: Nein, nein!)

- Nein, gut. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag Drucksache 17/63 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und des SSW angenommen.

Ich lasse dann über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/20, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich soll noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Antrag nun in der soeben geänderten Fassung vorliegt. Bleiben Sie trotzdem bei Ihrem Abstimmungsverhalten?

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sie haben 17/20 vorgelesen und nicht gesagt, das ist der Antrag in seiner geänder- ten Fassung!)

- Genau.

Wir wiederholen das, damit es keine Missverständnisse gibt. Ich lasse über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/20, in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 17/94

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Frau Abgeordneten Serpil Midyatli von der SPD das Wort.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dieser Änderung des Landeswahlgesetzes geht es um die Korrektur einer Regelung. die nach Auffassung der SPD von Anfang an überflüssig war, jedoch auf Druck unseres damaligen und

(Minister Rainer Wiegard)

Ihres heutigen Koalitionspartners, Herrn Kubicki, in das Gesetz aufgenommen werden musste.

Die CDU war damals der Auffassung, mit der elektronischen Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen, dem sogenannten Kennzeichenscanning, und dem Abgleich des Fahndungsbestandes eine Stärkung der inneren Sicherheit zu erlangen. Sie hatte dies neben anderen Einschränkungen von Bürgerrechten in ihrem Wahlprogramm gefordert. Falls Sie mir nicht glauben möchten, schlagen Sie bitte auf Seite 73 nach. Da finden Sie auch noch Begriffe wie: „Unterbindungsgewahrsam“, „finaler Rettungsschuss“ oder „Wiedereinführung der öffentlichen Ordnung“.

Vieles davon konnte die SPD in den damaligen Koalitionsverhandlungen verhindern, jedoch leider nicht die Forderungen der CDU nach Einführung der Schleierfahndung, der Ausweisung der Telekommunikationsüberwachung oder der Ausweitung weiterer technischer Überwachungsmaßnahmen, darunter auch das Kennzeichenscanning. Da es jedoch neben den grundrechtlichen Bedenken gegen gerade diese Maßnahme auch erhebliche Zweifel an der Geeignetheit zur Gefahrenabwehr gab, konnten wir die CDU zumindest davon überzeugen, dies vor Schaffung einer endgültigen Regelung zunächst einmal auszuprobieren. So ist damals das Modellvorhaben gestartet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. März 2008 die schleswig-holsteinische Regelung für verfassungswidrig erklärt. Am gleichen Tag wurde das Modellvorhaben beendet. Nach dessen Auswertungen können wir heute sagen, dass von den über 130.000 automatisch erfassten Kennzeichen kein einziger Fahndungserfolg wegen gestohlener Fahrzeuge oder schwerer Straftaten erzielt werden konnte. Diese Maßnahme hat sich damit auch in der Praxis als ein ungeeignetes Instrument für die Abwehr von Gefahren in der öffentlichen Sicherheit erwiesen.

Um hier einer Legendenbildung vorzubeugen: Die CDU-Landtagsfraktion hat dem Gesetzentwurf des damaligen Innenministers Ralf Stegner aus dem Jahr 2007, mit dem das Landesverwaltungsgesetz in diesem und in anderen Punkten geändert wurde, nicht nur zugestimmt, sie hatte im Vorweg noch weitere Forderungen nach Ausweitung polizeilicher Eingriffsbefugnisse und Einschränkungen von Freiheitsrechten erhoben, die Gegenstand einer Sitzung des Koalitionsausschusses im Dezember 2006 waren. Leider hat die CDU in der letzten Wahlperiode nicht die Kraft gefunden, mit uns gemeinsam die notwendige Korrektur am Gesetz vorzunehmen.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von CDU und FDP)

Sie hat vielmehr von uns verlangt, einem neuen Gesetzentwurf zuzustimmen, der die erwiesenermaßen nutzlose Maßnahme des Kennzeichenscannings dauerhaft im Landesverwaltungsgesetz festschreiben wollte. Dies haben wir unter Hinweis auf die fehlende Grundlage im Koalitionsvertrag abgelehnt. Vielleicht können Sie ja Ihren neuen Koalitionspartner noch für dieses Vorhaben begeistern. Die FDP ist schließlich für ihre Flexibilität bekannt.

(Beifall bei der SPD)

Wir waren damals und sind immer noch der Meinung, dass eine Regelung, die nicht nur verfassungswidrig, sondern obendrein auch noch ohne praktischen Nutzen ist, in einem Landesgesetz nichts mehr zu suchen hat.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Deshalb haben Sie zugestimmt!)

Dies ist nicht nur ein redaktionelles Problem. Ein Polizeigesetz, das wie kaum ein anderes Landesgesetz Eingriffe in die Bürgerrechte erlaubt, ist nicht nur für die Anwender dieses Rechts da. Auch die einfachen Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass dieses Gesetz vollständig und abschließend das beschreibt, was der Staat darf und was nicht.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das stimmt!)

Dies gilt insbesondere für das Verständnis von Menschen mit Migrationshintergrund, von denen ja häufig in besonderer Weise Rechtstreue verlangt wird.

Wir, die SPD-Fraktion, möchten mit Ihnen gemeinsam diese notwendige Korrektur vollziehen. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Langer Worte kurzer Sinn, ganz einfach zusammengefasst könnten wir auch sagen: Außer Spesen nix gewesen!

(Beifall bei SPD und der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Werner Kalinka das Wort.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Jetzt geht die Sonne auf! - Heiterkeit)

(Serpil Midyatli)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! - Herr Kollege, wenn Sie einordnen könnten, was der Kollege damit gemeint hat, würden Sie sich im Augenblick etwas weniger freuen.

Wenn man den Beitrag der Kollegin von eben gehört hat, kann man nur eines sagen: Hier scheint eine Fraktion ihre eigene politische Vergangenheit der letzten Wahlperiode nicht verarbeitet zu haben.