Wir bleiben dabei, dass diejenigen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, die gleichen Pflichten wie Eheleute übernehmen, und folglich auch die gleichen Rechte haben, beispielsweise
Was wir allerdings den Antragstellern von den Grünen voraus haben, ist, dass wir - kaum in der Regierung - dieses Problem mit unserem Koalitionspartner angehen. Nur zur Erinnerung: Das Lebenspartnergesetz gibt es seit dem Jahr 2001. Weder rotgrüne noch schwarz-rote Koalitionen haben sich darum gekümmert.
Die noch bestehenden Ungleichbehandlungen im Landesrecht und speziell im öffentlichen Dienst zu beseitigen, dies macht nun Schwarz-Gelb.
Am 17. Oktober 2009, also bereits fünf Tage vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente, haben sich CDU und FDP im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, bestehende Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu beseitigen. Beide Koalitionspartner von CDU und FDP wissen, dass - wie das Bundesverfassungsgericht es beschreibt - ich zitiere:
„Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe gemäß Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz eine solche Differenzierung nicht.“
Die Koalitionspartner sind sich bewusst, dass der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes einen Begünstigungsausschluss verbietet, bei dem einem Personenkreis die Begünstigung vorenthalten wird.
Die FDP hat genau daran bereits in den Debatten der letzten Legislaturperiode - zuletzt im März dieses Jahres - immer wieder erinnert. So führte der Kollege Kubicki seinerzeit aus: „Das rechtliche Argument trage nicht, man habe nach dem Grundgesetz die Wahlfreiheit für eine solche Regelung.“ Genau aus diesem Grund wird die Koalition nicht nur - wie im Antrag der Grünen gefordert - landesspezifische Regelungen im Beamtenrecht ändern. Der erste Schritt wird die Anpassung der Vorschriften für den öffentlichen Dienst sein. Wir bitten die
Im Übrigen haben CDU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, noch bestehende Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Landesrecht zu beseitigen. Lesen Sie einmal auf Seite 34 nach!
Lassen Sie uns diesen ersten Schritt gehen! Weitere werden folgen. Wer einen Schritt nach dem anderen macht, kommt am Ende schneller ans Ziel als derjenige, der auf beiden Beinen hüpft.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind die Familien, die der Baustein unserer Gesellschaft in unserem Land sind. Sie sind ein Teil von dem Fundament für unsere Zukunft. Darum ist der Schritt hin zu einer Gleichstellung eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit den Heteroehen begrüßenswert. Ich möchte hier noch einmal klarstellen: Es geht hier um die Familie, nicht um die sexuelle Orientierung. Es geht um ein Vorleben von dauerhafter Verantwortung füreinander und miteinander.
Es kann nicht sein, dass wir unseren Kindern Toleranz predigen, aber nicht in der Lage sind, die unterschiedlichen Lebensentwürfe zu akzeptieren und so anzuerkennen. Die eingetragenen Lebenspartnerschaften besitzen deutlich weniger Rechte als die heterosexuellen Ehen. Es kann nicht sein, dass im öffentlichen Dienst die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für die gleichgeschlechtliche Ehe nicht greift. Im Einkommensteuer-, Erbschaftsteuer- und - ich gehe noch einen Schritt weiter im Adoptionsrecht werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert.
Die Gleichstellung muss hier rechtlich vollzogen werden. Denn eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft hat die gleichen Grundgedanken wie eine Heteroehe. Es ist ein Zusam
menschluss von Menschen, die - wie es so schön heißt - „bis dass der Tod euch scheidet“ zusammenleben wollen.
Darum unterstützen wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und hoffen, dass er ein erster Schritt zur völligen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen gegenüber der Heteroehe ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie die Kolleginnen und Kollegen vorher schon gesagt haben, die Koalition des Aufbruchs hat ganz klar im Koalitionsvertrag festgelegt:
Dies findet natürlich unsere Unterstützung. Ausdrücklich hat der Bundesgesetzgeber im Gesetz für Eingetragene Lebenspartnerschaften festgelegt, dass die Partner füreinander Verantwortung tragen sollen. Wenn aber ein Partner im öffentlichen Dienst angestellt ist, war das bisher nur eingeschränkt möglich. Im Gegensatz zu den Ehepartnern waren die eingetragenen Lebenspartner ausdrücklich von den Zusatzleistungen der VBL ausgeschlossen.
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009, die der Öffentlichkeit am 22. Oktober 2009 mitgeteilt wurde, festgestellt, dass diese Regelung, wie sie in der VBL eben gerade nicht enthalten ist, trotzdem anzuwenden ist. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind gleichzustellen. Damit stand der klagenden Person auch eine Hinterbliebenenversorgung zu.
Dies bedeutet erneut ein Gesetz, bei dem man neben den Gesetzestext wieder eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts legen muss, damit man weiß, wie das Gesetz zu lesen ist. Sehr bedauerlich. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die das gern auch im Gesetz festgeschrieben haben wollen. Das finden wir richtig klasse.
Zum Inhalt des Urteils nehme ich jetzt weniger Stellung, das haben die Kollegen vorher schon getan. Unabhängig davon weisen wir jedoch darauf hin, dass bereits nach Verabschiedung des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft das Bundesverfassungsgericht auch weitere Benachteiligungen einkassierte, die in diesem Gesetz vorhanden waren.
Es wäre auch ein Leichtes gewesen, Gleichstellung im öffentlichen Dienst herzustellen, insbesondere in Schleswig-Holstein. Soweit ich mich erinnere, hat es Ende 2008 hier im Landtag eine Diskussion über das Beamtenrecht gegeben, in der unter anderem meine Kollegin Frau Spoorendonk gefordert hat, dass die Gleichstellung durchgesetzt werden soll. Das wurde damals nicht so gesehen.
Immerhin gibt es noch eine weitere Institution, die jetzt erkannt hat, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften doch wie eine Ehe anzusehen sind. Die GEZ - unglaublich aber wahr - hat das jetzt sogar auch erkannt. Seit wenigen Monaten müssen Paare, also zusammen lebende Partner, nicht zweimal Rundfunkgebühren bezahlen. Das hatte sie vorher auch noch gefordert.
Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die ausstehenden Regelungen im Bereich des öffentlichen Dienstes beziehungsweise der Rechtsaufsicht, die das Land Schleswig-Holstein hat. Wir fordern, dass es auch überall durchgesetzt wird. Wir sehen aber der Entwicklung auf Bundesebene weiterhin positiv entgegen und hoffen, dass endlich eine Änderung im Einkommensteuergesetz herbeigeführt wird. Der Staat sollte nämlich nach unserer Ansicht die Gemeinschaften fördern, die Kinder erziehen,
und nicht nur diejenigen, in denen zwei Menschen zusammen leben oder „verpartnert“/verheiratet sind.
Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und hoffen, dass diese so schnell wie möglich durchgeführt wird, auch was die Versorgungsseite angeht. Dort hat das Land die Rechtsaufsicht, sodass man die entsprechenden Hinweise geben kann. Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - zwar zur VBL, aber ich denke, es wird auch weitere Beschwerden zu den Versorgungswerken geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist bemerkenswert, mit welcher Geschwindigkeit und mit welchem Einvernehmen das Hohe Haus daran arbeitet, den Koalitionsvertrag dieser Koalition umzusetzen. Ich bin geradezu begeistert.