Protocol of the Session on December 16, 2009

- Zuhören ist gut, auch für Sie.

Denn das Zitat stammt -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wenn es neue Er- kenntnisse gibt!)

Denn das Zitat stammt aus der Einbringungsrede des Ministerpräsidenten vom 8. Oktober 2008.

(Beifall bei der SPD)

Die Sozialbindung des Eigentums ist ein Eckpfeiler unseres Grundgesetzes, und mit solchen gesetzlichen Regelungen werden sie mit Leben erfüllt.

(Sandra Redmann)

Das sollte auch meine Kollegin, Frau MusculusStahnke, wissen.

Leider ist es dem Ministerpräsidenten nicht gelungen, eine Lobbygruppe mitzunehmen, ohne die eine Verabschiedung nicht möglich war. Ich meine damit seine eigene Fraktion, die in den zentralen Fragen des Denkmalschutzes uneinig war.

Die SPD-Fraktion hatte damals deutlich gemacht, dass sie den Gesetzentwurf der Staatskanzlei im Wesentlichen für tragfähig hält, insbesondere was den Übergang zum deklaratorischen Verfahren angeht. Sie hat aus der Anhörung eine Reihe von kleineren Änderungsvorschlägen abgeleitet, die insbesondere mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung ermöglichen sollten. Um eine Verabschiedung des Gesetzes zu ermöglichen, hatten wir auf der Ebene der beiden Facharbeitskreise von SPD und CDU weitere Zugeständnisse gemacht. Aber das hat nicht zum Erfolg geführt.

Um die unendliche Geschichte abzukürzen, haben wir deshalb jetzt einen Entwurf eingebracht, der weitgehend dem der Staatskanzlei entspricht. Aufgrund der Anhörung haben wir ihn in folgenden wesentlichen Punkten verändert: Die Berufungen der Vertrauensleute in § 3 Abs. 1 durch die oberen Denkmalschutzbehörden sollen im Einverständnis mit den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen. Der Denkmalrat soll nicht ausschließlich zur Beratung, sondern auch zur außergerichtlichen Schlichtung dienen, um auf diese Weise - wo immer möglich - gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Denkmalschutzbehörden und den Eigentümern zu vermeiden. Die Verfügungsberechtigten werden explizit zur Duldung angeordneter Wiederherstellungsmaßnahmen verpflichtet. Die Pflicht zur Anmeldung von Funden soll nicht nur beim unmittelbaren Entdecker, sondern auch beim Auftraggeber der betreffenden Arbeit angesiedelt werden. Gerade nach den Auseinandersetzungen um das Dresdner Elbtal wollen wir auch die Stätten, die noch nicht den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes erlangt haben, als Denkmalbereich ausweisen, auch diejenigen, die erst auf der nationalen Tentativliste angemeldet sind.

Wir unterstützen die von den Koalitionsfraktionen beantragte Verlängerung der Geltung bestehender Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete, um die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen.

Ich bitte darum, unseren Entwurf federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Wilfried Wengler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Müller, ich möchte deine Verdienste bei diesem Thema nicht schmälern, aber ich möchte eigentlich zu allererst dem Kollegen Henning Höppner, der von mir sehr geschätzt wird, dafür danken, dass er das Thema in diese, eine der ersten Sitzungen des Landtages eingebracht hat. Und ich möchte der SPD dazu gratulieren, dass sie nahezu fehlerfrei den Entwurf der Landesregierung aus der letzten Wahlperiode kopiert hat.

(Zurufe von der SPD: Witzig, witzig!)

Für mich ergeben sich vier Änderungen, die der Kollege Müller genannt hat. Ich halte sie eher für marginal. Aber dieser Entwurf wirft uns zurück auf das Datum vom 23. September 2008, nämlich den Regierungsentwurf der damaligen Koalition. Für mich fehlen jedoch jegliche Anhaltspunkte, dass die Ergebnisse der umfangreichen Anhörungen der vergangenen Legislaturperiode auch nur den geringsten Einfluss auf die Meinungsbildung der SPD-Fraktion gehabt haben.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP - Zu- rufe von der SPD)

Ganz zu schweigen vom Ergebnis der Verhandlungen der damaligen Koalitionspartner mit der Landesregierung, die auch der Kollege Müller eben erwähnt hat. Hier insbesondere auch -

(Zurufe von der SPD)

- Wir verstecken uns nicht, lieber Henning Höppner, sondern ganz im Gegenteil. Ich vermisse hier zum Beispiel das Recht zum Widerspruch des Eigentümers eines potenziellen Denkmals, über den wir uns in der damaligen Verhandlung bereits einig waren.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Wie von CDU und FDP nun vereinbart, wird das Ministerium für Bildung und Kultur in 2010 eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vorlegen. Wir werden dann im neuen Jahr ausreichend Gelegenheit finden, das Thema im Plenum und in den Ausschüssen zu behandeln.

Das sieht offensichtlich auch der Gesetzentwurf der SPD vor, denn die Inkraftsetzung ist auf den

(Hans Müller)

31. Dezember 2010 terminiert. So viel zur Voraussicht.

Allerdings: Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes ist es erforderlich, die bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Verordnungen zu Denkmalbereichen und Grabungsschutzgebieten zu entfristen. Die Fraktionen von CDU und FDP haben daher mit der Drucksache 17/106 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt. Dadurch soll eine mögliche Gefährdung von Kulturdenkmalen durch ein Auslaufen der Verordnungen vermieden werden.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Bildungsausschuss.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Für die Fraktion der FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Musculus-Stahnke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Müller! Denkmalschutz verfolgt das Ziel, das kulturelle Erbe unserer Gesellschaft zu erhalten. Dem Denkmalschutz kommt auch die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte unseres Landes zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz ist auch ein Stück Lebensqualität.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es! - Bei- fall des Abgeordneten Dr. Henning Höppner [SPD])

Ein funktionierender Denkmalschutz soll anhand von ausgewählten Beispielen die kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft sichtbar machen. Er ist nicht dafür gedacht, dass Ortsbilder auf alle Zeiten eingefroren werden.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Er darf nicht statisch sein. Er muss vielmehr auch Weiterentwicklungen und Veränderungen möglich machen. Baulich sind es oftmals der gelungene Einklang und die Verbindung von Altem und Neuem oder mit neuen Elementen, die dynamische Prozesse in einer Gesellschaft am besten nachvollziehen lassen.

Denkmalschutz funktioniert allerdings nicht oder ist sogar kontraproduktiv, wenn der Erhalt von wertvollen Baudenkmalen durch ihn sogar gefährdet wird oder wenn er willkürlich erscheint und dadurch die Akzeptanz in der Bevölkerung verliert. Hierzu könnte ich Ihnen viele Beispiele nennen. Ich möchte mich auf zwei beschränken. An dieser Akzeptanz verliert ein Denkmalschutz, der beispielsweise die energetische Sanierung des Rathauses Elmshorn - was ich nun für keinen wirklich ästhetischer Bau halte - verhindert

(Anke Spoorendonk [SSW]: Denkmalschutz hat nichts mit Ästhetik zu tun!)

und dazu führt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im Sommer bei 40 °C schwitzen müssen und im Winter bei Kälte zu frieren haben.

(Vereinzelter Beifall bei FDP und CDU)

Ein Denkmalschutz ist kontraproduktiv, wenn wie am Beispiel eines Gebäudes auf dem Kieler Ostufer - Sie können da sogar rübergucken; Sie werden es zwar nicht direkt erkennen, aber es liegt genau in der Richtung, in die Sie blicken; ich meine hier das Hotel Stadt Kiel neben der Sparkasse in Wellingdorf - der Denkmalschutz daraus besteht, das Gebäude zu erhalten und es deshalb seit geraumer Zeit vor sich hin verfällt. Der Eigentümer hat die Vorstellung, das alte Gebäude abzureißen, neu zu errichten und danach die Fassade wiederherzustellen. Er wird aber daran gehindert. Einen solchen Denkmalschutz möchte die Koalition in Kiel nicht weiterführen.

(Beifall bei der CDU)

CDU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Denkmalschutz und berechtigte Eigentümerinteressen in einen angemessenen Ausgleich zueinander zu bringen sind. Das gilt sowohl für das Denkmalschutzrecht als auch für die Praxis der Denkmalpflege. Hier werden aber derzeit Eigentümerinteressen nicht ausreichend berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, uns liegen hier zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vor: ein notwendiger von CDU und FDP - so hat es bereits Herr Müller eingeschätzt - und ein nicht so überzeugender von der SPD-Fraktion.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Mit dem Gesetzentwurf zeigen die Sozialdemokraten auf, dass sie einen ganz anderen, nämlich den gegenteiligen Weg gehen wollen als die Koalition. Die SPD hat den Regierungsentwurf der letzten Ko

(Wilfried Wengler)

alition zwar fast wortgleich übernommen, an einigen Stellen aber noch Verfahrensschritte eingebaut und Möglichkeiten geschaffen, die weiter zulasten der Eigentümerinteressen gehen. Das halte ich für Obrigkeitsdenken à la SPD statt einer Verständigung.

(Beifall bei der CDU)

Zentrale Vorschrift dieses Gesetzentwurfs ist dabei wohl § 5, der regelt, wie ein altes Haus, alte Gegenstände, ein alter Garten, ein Park oder archäologische Funde den Status eines Kulturdenkmals erhalten. Dabei soll es nach den Vorstellungen der SPD genügen, das alte Haus in das Denkmalbuch einzutragen und den Eigentümer anschließend davon zu benachrichtigen, wenn ich es richtig verstehe.

Es wird bei einem Haus vielleicht nicht unbemerkt bleiben, wenn das Landesamt für Denkmalschutz im Vorgarten steht. Der Gesetzentwurf sieht aber ausdrücklich nur vor, dass ein Eigentümer vorher von der Absicht der Eintragung informiert beziehungsweise benachrichtigt wird. Es ist aber nicht vorgesehen - was ich für zwingend erforderlich halte -, dass mit ihm gesprochen wird, dass Verhandlungen mit ihm geführt und seine Einwände berücksichtigt werden, dass diese Einwände gegen die Belange des Denkmalschutzes abgewogen werden und dann eine Entscheidung getroffen wird.