Protocol of the Session on May 27, 2011

Schließlich stimmen wir über die Nummer 4 ab. Wer dieser Nummer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist diese Nummer mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.

Wir müssen abschließend über den so geänderten Antrag eine Gesamtabstimmung machen.

(Unruhe)

- Frau Kollegin, die Nummer 2 bleibt übrig. Das ist hier oben im Präsidium gerade so beraten worden. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass über den so geänderten Antrag abgestimmt wird. Ich bitte Sie also um Ihr Handzeichen, wer diesem Antrag zustimmen will. - Oh, da muss ich jetzt noch einmal genau gucken. Ist sich die SPD-Fraktion einig, oder gibt es einzelne Stimmen -

(Christopher Vogt [FDP]: Es gibt einzelne Stimmen!)

Wer lehnt diesen Antrag ab? - Wer enthält sich? Damit ist dieser Antrag bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen worden.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

(Andreas Beran)

- Bei einigen Enthaltungen der SPD-Fraktion.

(Unruhe)

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 20 auf:

Aufhebung der Einführung eines Betreuungsgeldes - mehr Geld für den Betreuungsausbau in den Kommunen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1454

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache, wenn sich die Unruhe im Saal gelegt hat.

(Anhaltende Unruhe - Abgeordnete verlassen den Plenarsaal- Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit für die Debatte und eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Dr. Marret Bohn von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe befürchtet, dass sich die Reihen jetzt lichten. Das wird mich nicht davon abhalten, Ihnen zu beweisen, warum wir das Betreuungsgeld nicht möchten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN - Christopher Vogt [FDP]: Wir hören zu!)

- Danke schön! - Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Schleswig-Holstein muss verbessert werden. Daran gibt es keinen Zweifel. Dabei müssen nach dem Grundgesetz alle Familien gleich gut unterstützt werden. Eines sollten wir auch nicht vergessen: Alle Familien, die ihre Kinder gut erziehen und jeden Tag alles geben, haben unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient. Wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gute Kinderbetreuung.

CDU und FDP planen auf Bundesebene die Einführung eines Betreuungsgeldes, der sogenannten Herdprämie. Es soll eine Höhe von 150 € haben und gegebenenfalls in Gutscheinform verteilt werden. Das ist ein familienpolitischer Blindflug, und den wollen wir Grünen verhindern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es heute 150 € Betreuungsgeld gibt, wissen Sie, wie hoch

später einmal die Rente ist? Da ist die Altersarmut vorprogrammiert. Das kann nicht in unserem Sinne sein.

Experten schätzen die Kosten des Betreuungsgeldes auf 1,5 bis 2 Milliarden € pro Jahr. Das sind nach konservativen Schätzungen - die müssten Ihnen naheliegen - etwa 50 Millionen € pro Jahr hier in Schleswig-Holstein. 50 Millionen €, die mit der Gießkanne verteilt werden. 50 Millionen €, die wir in Schleswig-Holstein beim Ausbau der Kinderbetreuung gut gebrauchen könnten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen für die Kinderbetreuung eine bessere Infrastruktur in Schleswig-Holstein. Das wissen wir doch alle.

Ab 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Kommunen. Aber die Kassen der Kommunen sind leer. Auch das wissen doch wir alle.

Ob die Kommunen es schaffen werden, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung umzusetzen, steht in den Sternen. Der Verband der Evangelischen Kindertagesstätten sagt klar: Unter den derzeitigen Bedingungen ist es nicht zu schaffen.

Wir Grüne wollen, dass die gesetzlichen Bestimmungen auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Das gilt für die Quantität genauso wie für die Qualität der Kinderbetreuung. Deswegen sind wir gegen das Betreuungsgeld.

Kommen wir zu einem weiteren Punkt. Nach dem Grundgesetz müssen alle Familien gleich behandelt werden. Daher müssen wir uns auch die verfassungsrechtliche Lage einmal genau ansehen - jetzt kommt es -: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Das besagt das Gutachten von Frau Dr. Ute Sacksofsky, Professorin an der Harvard University. Es ist unvereinbar mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, weil es dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Es ist unvereinbar mit Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, weil er der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern widerspricht. Es ist unvereinbar mit Artikel 6 des Grundgesetzes, weil es dem Schutz der Familie widerspricht. Ich fordere die Landesregierung auf: Stimmen Sie dem Betreuungsgeld

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

nicht zu! Es ist verfassungswidrig, und das in gleich drei Punkten.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen Sie, dass die Leute sagen: „Schwarz-gelbe Familienpolitik erinnert an einen Schwarz-Weiß-Film aus den 60er-Jahren“? Oder wollen Sie, dass die Leute sagen: „CDU und FDP haben sich in Schleswig-Holstein getraut, gegen den Strom zu schwimmen, haben den Rücken gerade gemacht und unterstützen den Antrag der Grünen, weil es um die gute Sache geht“?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Betreuungsgeld ist aus familienpolitischer Sicht falsch, es ist aus frauenpolitischer Sicht falsch, und es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht falsch. Deswegen wollen wir es verhindern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei SPD und der LINKEN)

Die 50 Millionen € können wir für den Ausbau der Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein gut gebrauchen. Das kommt allen Familien zugute. Wir Grüne wollen Kinder und Kommunen in Schleswig-Holstein stärken. Das hat für uns Vorrang. Die Zeit drängt, daher bitten wir um Abstimmung in der Sache.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE])

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Katja Rathje-Hoffmann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktionen im Land und im Bund stehen für Familienfreundlichkeit, und wir setzen auf die selbstbestimmte Wahlfreiheit junger Eltern. Wir sind überzeugt, dass die jungen Eltern ziemlich genau und gut wissen, wie sie ihre Kinder in den ersten Lebensjahren betreuen wollen.

Zum einen bietet sich ihnen die Möglichkeit, nach der Elternzeit und einer möglichen Inanspruchnahme der Partnermonate wieder in den Beruf einzusteigen. Die dazu nötigen Betreuungsangebote für die Unter-Dreijährigen werden zügig von den Kommunen ausgebaut. Im Zeitraum zwischen 2008 und

2010 wurde der Ausbau von Krippenplätzen in Schleswig-Holstein um 54 % gesteigert. Das ist nach Niedersachsen der zweitbeste Wert in Deutschland.

Unser Land gehört damit laut einer Prognose von FiFo-Experten zu den Ländern, die die bundesweit geplante Betreuungsquote von 35 % bis 2013 bei gleicher Ausbaugeschwindigkeit locker erreichen werden.

(Beifall bei der CDU)

Aktuell liegt Schleswig-Holstein mit einer Betreuungsversorgung der Unter-Dreijährigen von derzeit 18 % erstmals über dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer. Das Erreichen der 35-%-Quote ist nach Ansicht der FiFo-Forscher in SchleswigHolstein gesichert. Land und Kommunen investieren kräftig in die Betreuung unserer Jüngsten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zum anderen sollte der Staat aber auch diejenigen Familien unterstützen, die sich dazu entschließen, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren daheim zu betreuen und zu erziehen. In so manchem Familienbild haben scheinbar nur die Eltern Platz, die arbeiten gehen. Tatsache ist, dass es Eltern schwer fallen kann, nach dem ersten Lebensjahr ihr Kleinkind in der Krippe oder von einer Tagesmutter betreuen zu lassen, dass es Eltern gibt, die sich bewusst dafür entscheiden, ihr Kind selbst zu betreuen. Wir haben dafür Verständnis. Das Betreuungsgeld kann eine Anerkennung dieser Erziehungsleistung sein.

Über die Art der Leistung des Betreuungsgelds sind aktuell mehrere Varianten denkbar. Laute Stimmen gegen eine Barauszahlung des geplanten Betrages von 150 € monatlich sollten bei der letztendlichen Entscheidung nicht überhört werden. Wahlweise wäre denkbar, eine Verbesserung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise eine Aufstockung der Rente zu erzielen oder eine Einzahlung in die private Altersversorgung, beispielsweise im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente. Damit könnte für diese Zeit zusammen mit der Grundförderung und der Kinderförderung der jährliche Höchstbetrag in der Riester-Rente erreicht werden. Denkbar ist auch die Förderung durch berufliche Weiterbildung während der Erziehungszeit oder im Anschluss zur Verbesserung der Chancen für einen beruflichen Wiedereinstieg beziehungsweise Aufstieg.