- Ich würde mich freuen, wenn ein bisschen mehr Ruhe bei dem Thema herrschte. Denn ich glaube, es ist ein sehr wichtiges Thema.
Genau seit diesem Jahr hat es keine Gebührenerhöhung mehr gegeben, und zwar hat die Bundesregierung versäumt, Art und Umfang der Hebammenhilfe verbindlich gesetzlich festzulegen. Die Hebammenhilfe ist jetzt immer noch in der Reichsversicherungsordnung geregelt, während andere Heilberufe ins SGB V überführt worden sind. Warum es bisher keine Honorarerhöhungen für die Hebammen gab, aber zum Beispiel bei Ärztinnen und Ärzten - und das trotz des Wirtschaftlichkeitsgebots ist in keinster Weise nachvollziehbar.
Wenn dann auch noch - so wie im Juli 2010 - die Haftpflichtversicherungsbeiträge ins Unermessliche steigen, ist es doch kein Wunder, dass die Existenz von Hebammen und Geburtshelfern akut gefährdet sind. Laut der Vorsitzenden des Hebammenverbandes, Frau Salzmann, die heute auch anwesend ist, hat jede fünfte freiberufliche Hebamme in Schleswig-Holstein die Geburtshilfe aufgeben müssen. Das ist mehr als der Bundesdurchschnitt. Die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung sehen ohne mit der Wimper zu zucken mit an, wie einer der ältesten Berufsstände kaputt gemacht wird. Er wird regelrecht zerstört. Keiner von Ihnen macht wirklich etwas. Das Thema ist so nebensächlich, dass im Ältestenrat auch ganz schnell deutlich gemacht wird, dass bei diesem Thema nicht Herr Dr. Garg selbst da sein müsste, der eigentlich für diesen Bereich zuständig ist , sondern es langt ja, wenn seine Vertretung dazu spricht.
Meine Fraktion und ich sind da fast sprachlos darüber, wie ignorant mit diesem Thema bisher umgegangen wurde.
Dann reichen FDP und die Union einen Änderungsantrag ein, in dem wir einen Erlass begrüßen sollen, der nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, in dem wir eine Erhebung über die Vergütungssituation der Hebammen und Geburtshelfer der Bundesregierung begrüßen sollen und die Prüfung eines Modellprojekts aus Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, Sie sind doch alle nur mit Täuschungsmanövern überhäuft. Sie tun jetzt so, als wollten Sie was tun, jetzt, nachdem die Hebammen keine Ruhe geben und vorm Landeshaus stehen, so wie am 5. Mai 2011.
Diese Frauen und Männer sind verzweifelt. Sie können ihren Beruf bald nicht mehr ausüben, weil nichts getan wird. Wann haben Sie sich denn einmal mit allen Beteiligten hingesetzt, sie angehört und wirkliche Lösungsvorschläge entwickelt? Das kurze Zusammentreffen mit der Vorsitzenden des Hebammenverbandes war doch auch nur eine Show-Veranstaltung, um den Hebammen das Gefühl zu vermitteln, Sie würden sich dafür interessieren.
Ich sage das, weil Sie noch in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage - wir haben dazu eine Anfrage gestellt; vielleicht kennen Sie die - aus dem Juni 2010 die Unterstützung der Hebammen von staatlicher Seite vollständig abgelehnt haben.
Sie müssen doch endlich kapieren, dass es hier nicht ausschließlich um das finanzielle Wohl von Hebammen und Geburtshelfern geht, die bei Ihnen schon der Sache wegen keine große Lobby haben.
Denn Sie machen ja immer wieder deutlich, dass pflegende und sorgende Berufsfelder bei Ihnen kein hohes Ansehen genießen. Ich glaube, Sie müssen kapieren, dass es hier auch um Mütter und Kinder, um Familien und um die Zukunft geht.
Der Witz ist doch auch, dass bislang jede Frau einen Rechtsanspruch auf Hebammenleistungen hat. Wenn Hebammen nun aber ihren Job mangels gerechter Entlohnung aufgeben müssen, ist doch auch dieser Rechtsanspruch nicht aufrechtzuerhalten und die Versorgung in Gefahr, insbesondere im ländlichen Raum.
Und das ist Ihre Schuld. Von daher wünsche ich mir, dass wir einmal einen Runden Tisch einberufen, was wir in unserem Antrag fordern. Ich wünsche, dass wir über den Änderungsantrag der Grünen, den ich auch sehr gut finde, abstimmen. Wir werden dem zustimmen. Aber der CDU und der FDP kann man nicht zustimmen. Deren Vorschläge kann man nur ablehnen. Sie enthalten keinerlei Verbesserungen für die Hebammen.
Frau Fraktionsvorsitzende Prante, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise darauf hin, dass Beratungen im Ältestenrat vertraulich sind. Ich gebe hier keinerlei Bewertung ab im Sinne von richtig oder nicht richtig. Im Grundsatz sind diese Beratungen vertraulich. Ich gehe davon aus, dass das im Ältestenrat auch zu besprechen sein wird.
Ich rufe als Nächstes für die CDU-Fraktion die Frau Abgeordnete Ursula Sassen auf und erteile ihr das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Den Hebammen ist nicht damit gedient, wenn wir hier polemisch diskutieren und Wahlkampf machen, sondern nur damit, dass gemeinsame Taten folgen.
Die Fraktion der LINKEN fordert mit ihrem Antrag die Landesregierung auf, einen Runden Tisch zu initiieren - wir haben das vorhin gehört -, um die Versorgung durch Hebammen und Geburtshelfer sicherzustellen und deren Einkommen zu verbessern.
So gut ein Runder Tisch auch sein mag, die Notwendigkeit sehen wir nicht, weil die Fakten und Positionen bekannt sind, schriftliche umfangreiche Stellungnahmen vorliegen und die Landesregierung bereits Aktivitäten zur Verbesserung der Situation
unternommen hat. Weitere Maßnahmen werden und müssen folgen. Dahin gehend haben wir unseren Antrag gestellt.
DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern weiter, dass die Leistungen von Hebammen und Geburtshelfern vor, während und nach der Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in die gesetzliche Krankenversicherung überführt werden sollen. Aus rein formalen Gründen hält die Landesregierung dies „wegen des damit verbundenen Abstimmungsprozesses für“ - ich zitiere aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage -: „nicht mit der gebotenen Sicherheit erfolgreich. Die Landesregierung wird aber eine Überführung in das SGB V bei einer geeigneten Gesetzesänderung prüfen.“
Dazu muss man auch wissen, dass allein die Überführung in das SGB V automatisch noch keine Verbesserung der Einkommenssituation oder Leistungsverbesserung in allen Punkten darstellt.
In ihrem Änderungsantrag schlagen die Grünen eine Bundesratsinitiative vor, die mit Sicherheit ins Leere laufen würde. Wie in der Antragsbegründung richtig dargestellt, liegt die Verantwortung für die Höhe der Honorare für Hebammenleistungen nicht mehr bei der Bundesregierung, sondern beim GKVSpitzenverband und den Hebammenverbänden. Daher ist eine direkte Einflussnahme der Bundesregierung in die Tarifverhandlungen nicht möglich.
Das ist schade, aber es ist so. Der Spitzenverband der GKV war bei den letzten Verhandlungen leider nicht bereit, die gestiegenen Prämien für die Berufshaftpflicht zu berücksichtigen, sodass die Verhandlungen scheiterten. Und die Situation der Hebammen hat sich auch nach der Anrufung der Schiedsstelle nicht wesentlich verbessert, was wir sehr bedauern.
Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung eine Erhebung über die Vergütungssituation von Hebammen durchführt, um die Verhandlungsposition der Hebammen zu stärken. Die Nachverhandlungen zwischen Hebammenverbänden und dem GKVSpitzenverband sollen auf der Basis der neuen Erhebungsdaten durch das Bundesministerium für Gesundheit moderiert werden. Wir hoffen, dass dadurch ein akzeptableres Ergebnis erzielt werden kann.
Wir sind uns parteiübergreifend einig, dass wir den Erhalt der freiberuflichen, wohnortnahen Geburtshilfe unterstützen wollen, und wir sind uns der besonderen Rolle der Hebammen in der Gesell
Der Beitrag der Arbeit der Familienhebamme zur Sicherung des Kindeswohls ist unumstritten. Wir möchten auch, dass das Recht der Frauen auf die freie Wahl des Geburtsortes nicht weiter ausgehöhlt wird. Der zwangsläufige Rückzug einiger freiberuflich tätiger Hebammen - das muss man allerdings auch eingestehen - ist nicht nur eine Folge hoher Versicherungsprämien und mangelhafter Vergütung. Die niedrige Geburtenrate hat ebenfalls dazu beigetragen, dass freiberuflich tätige Hebammen ihre Arbeit einstellen mussten.
CDU und FDP haben sich daher im vorliegenden Antrag auch dafür ausgesprochen, dass die Landesregierung prüfen möge, ob sich das Modellprojekt in Rheinland-Pfalz über die Ausweitung der Wochenbettbetreuung von zwei auf sechs Monate bewährt hat, um sich gegebenenfalls im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine einheitliche Anwendung dieser Regelung einzusetzen.
Die SPD hat beantragt, für die Sozialausschusssitzung am 9. Juni 2011 einen Bericht der Landesregierung über das weitere Vorgehen auf Landes- und Bundesebene einzufordern und eine Vertreterin des Hebammenverbandes mündlich anzuhören.
Wir, CDU und FDP, fordern die Landesregierung in unserem Antrag auch auf, den Sozialausschuss zum gegebenen Zeitpunkt Bericht zu erstatten, um, falls erforderlich und möglich, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergreifen zu können. Die umfangreichen Stellungnahmen zum Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe und auch die Gespräche mit den Vertreterinnen der Hebammenverbände, zuletzt am 5. Mai 2011, haben uns über die Situation informiert. Wir haben Argumente ausgetauscht. Ich denke, bis zum 9. Juni wird nichts Entscheidendes dazu kommen. Daher wollen wir abwarten, ob wir auf Bundesebene Erfolg haben. Dann soll berichtet werden.
Wie gesagt, mit einer erneuten Anhörung und einen Meinungsaustausch zum jetzigen Zeitpunkt ist niemandem wirklich geholfen. Jetzt müssen erst wesentliche Dinge verändert werden. Dann sehen wir weiter.
Wir werden den Antrag der LINKEN und den Änderungsantrag der Grünen aus den genannten Gründen ablehnen. Ich hoffe, dass ich die Opposition mit meinen Argumenten überzeugen konnte, unse