Frau Damerow, man kann in Schleswig-Holstein nicht die Flüchtlinge der ganzen Welt retten, das ist klar. Wir können aber einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass es etwas besser wird. Wenn ich sehe, dass jeder Zehnte, der momentan aus Libyen kommt, stirbt, im Mittelmeer ertrinkt - das sind die Zahlen, die wir im Moment haben, denn sie sind sehr schwer zu bekommen -, müssen wir uns alle auch wenn es jetzt pathetisch klingt - in 40, 50 Jahren fragen: Was haben wir dagegen getan? Man muss sich fragen, wie man als Europäer zulassen konnte, dass das Mittelmeer zu einer Grabesstätte für die Menschen an unseren Grenzen wird. Das ist pathetisch. Es ist aber ein wichtiger Punkt. Wir leisten deshalb nur einen ganz kleinen Beitrag mit den Punkten, die Frau Amtsberg hier vorgestellt hat. Das ist nicht übertrieben, sondern es ist das mindestens Gebotene in der Situation, in der wir uns befinden.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Flemming Meyer von der SSW-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir haben gerade sehr viel über den Mittelmeerraum gehört - Libyen, Syrien, Tunesien und Ägypten. Ich kann es aber nicht lassen, auch noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass wir dort unten noch einen Brennpunkt, die Kurden in der Westtürkei, haben.
Die Kurden haben durch die Ereignisse in Afrika auch Morgenluft gewittert. Jetzt haben wir eine Situation, dass jeden Montag Demonstrationen mit Tausenden von Menschen stattfinden. Sie werden niedergeknüppelt, erschossen. Es gibt Tote und Verletzte. Wir hören dies täglich - Europa schweigt. Eine Delegation der Kurden ist beim Außenminister gewesen und hat ihn darauf aufmerksam gemacht. Sie bat darum, die politischen Möglichkeiten zu nutzen, bevor es zu Flüchtlingsströmen komme.
Wir haben gerade gehört, dass wir uns in diesem Haus alle einig sind, wenn es darum geht, Demokratiebewegungen zu unterstützen. Dies muss auch für die Demokratiebewegung in der Westtürkei, in Kurdistan, gelten. Das sollten wir nicht vergessen.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Serpil Midyatli von der SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich mich nicht zu Wort melden, weil schon vieles gesagt wurde, aber mittlerweile ist so viel Kuddelmuddel in der Diskussion, dass ich einiges klarstellen möchte.
freue mich aber, dass er Ihnen so gut gefällt, dass Sie ihn zu Ihrem Antrag gemacht haben. Das ist ja schon einmal eine Zusage. Gerrit Koch hat in seiner Rede ausgeführt, dass der Antrag von den Grünen mit dem Erlass von Minister Schmalfuß im Grunde genommen nichtig ist.
Zweitens. Zu den Demonstrationen in der Türkei: Einerseits ist das Kurdengebiet im Osten der Türkei, und auch Syrien und der Irak liegen im Osten. Andererseits demonstrieren in der Türkei Mütter, kurdische und türkische. Es sind Demonstrationen von Frauen, die sagen, dass sie auf beiden Seiten keine Gewalt wollen. Das ist etwas völlig anderes, als zu sagen, demonstrierende Kurden würden niedergeknüppelt. Es sind Frauen, die das Wort erhoben haben und sagen, dass sie auf keiner Seite der Bevölkerung Leid haben wollen. In dieser Thematik ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen. Es ist ganz toll, dass sich die Frauen in der Türkei endlich solidarisieren, egal ob kurdische oder türkische, und sagen, wir wollen auf beiden Seiten kein Leid. Einfach zu sagen, die Kurden würden im Westen der Türkei niedergeprügelt, wäre zu wenig.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zur Beratung zusammengefassten Anträge können unter die Überschrift “aktive humanitäre Flüchtlingspolitik Deutschlands” als Beitrag zum Kampf gegen autoritäre Gesellschaftsordnungen in Nordafrika gestellt werden. Die Maßnahmen und Mittel, die Sie hierfür vorschlagen, sind vielfältig und stehen unserem Land soweit sie außenpolitische Positionen betreffen als Handlungsmöglichkeiten nur begrenzt zur Verfügung.
Daher kann ich Ihre Anträge nicht uneingeschränkt unterstützen. Die Antragsinhalte überschneiden sich teilweise. Lassen Sie mich zu den Punkten Stellung nehmen, für die wir zuständig sind, für Außenpolitik sind wir es jedenfalls sind.
ger Flüchtlinge aus Nordafrika sowie nach einem größeren, regelmäßig aufzunehmendem Flüchtlingskontingent. Vor dem Hintergrund des eskalierenden Libyen-Konflikts hat das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR am 11. Mai 2011 zu einer weltweiten Solidaritätsinitiative vor allem für jene Flüchtlinge aufgerufen, die vor Ausbruch der Kämpfe in Libyen Zuflucht gesucht hatten. Es handelt sich laut UNHCR dabei vor allem um einige Tausend Flüchtlinge und Schutzsuchende aus afrikanischen Krisengebieten, die in Libyen zwischen alle Fronten geraten sind. Die Betroffenen seien in einer akuten Notsituation, könnten nicht dort bleiben, aber auch nicht zurück in ihre Heimat. Die Nachbarländer Ägypten und Tunesien befinden sich nach dem politischen Umbruch selbst noch in einer Übergangsphase und können keinen ausreichenden Schutz gewähren.
Der Rat der EU hat bereits am 25. März 2011 erklärt, dass die EU weiterhin allen von der Lage in Libyen und an den Grenzen Betroffenen humanitäre Hilfe leisten und mit allen beteiligten Hilfsorganisationen zusammenarbeiten werde.
EU-Kommissarin Malmström stellte am 11. April 2011 fest, dass es einen massiven Zustrom von Menschen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren könnten, wie es die seit 2001 existente EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Falle des Massenzustroms von Vertriebenen verlange, nicht gebe. Die Innenminister der EU einigten sich lediglich darauf, einige Flüchtlinge von der Insel Malta zu übernehmen. Deutschland hat zugesagt, aus humanitären Gründen und europäischer Solidarität 100 Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in Malta aufhalten. Diese Hilfsmaßnahme wird sich insbesondere auf Familienverbände beziehen. Die Aufnahmeanordnung des BMI gemäß § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz ist am 18. Mai 2011 in Kraft getreten. Mit der Aufnahme der Menschen ist ab Juli zu rechnen.
Außenminister Westerwelle erklärte zudem im April 2011, dass die Bundesregierung die humanitäre Hilfe für Libyen um etwa 2 Millionen € aufstocken werde. Dieses Geld erhalten die internationale Organisation für Migration, IOM, und UNHCR je zur Hälfte. Die Hilfestellungen für die Flüchtlinge aus Libyen in Form von Flüchtlingsaufnahmen und finanzieller Unterstützung sind also angelaufen. Gleichwohl - da stimme ich mit Ihnen überein - wird man mit diesen Mitteln nicht allen Menschen, für die es notwendig wäre und die derzeit Nordafrika verlassen wollen, ausreichend helfen können.
Aus meiner Sicht ist es deshalb von höchster Bedeutung, dass die EU in diesen Fragen weiterhin eng mit den Hilfsorganisationen zusammenarbeitet. So wird am ehestens erreicht, dass die vorrangigen Maßnahmen konkret vorgenommen werden können.
Zugleich muss sich die EU in ihrer Rolle als solidarische Hilfsgemeinschaft weiterentwickeln. Die Praxis Italiens mit Blick auf die Lage in Lampedusa, Schengen-Visa an die Flüchtlinge zu verteilen, zeigt, wie wichtig es ist, dass sich die EU in derartigen Krisensituationen besser abstimmt und geschlossen reagiert.
Ich komme zum Thema Resettlement. Sicherlich wäre es in der aktuellen Situation von Vorteil, wenn die EU bereits die Diskussion zu diesem Programm abgeschlossen hätte. Im klassischen Sinne versteht man unter Resettlement die Neuansiedlung von Flüchtlingen, die in einem Drittland - nicht ihrem Herkunftsland - zeitweiligen Schutz, aber keine dauerhafte Lebensperspektive gefunden haben. Beispielhaft ist die Aufnahme 2.500 Irakern in Deutschland in den Jahren 2009 und 2010 zu nennen. Leider haben die EU-Gremien noch keine Einigkeit über ein Resettlement-Programm erzielen können. Ich darf Ihnen versichern, dass sich Schleswig-Holstein für dieses Konzept im Rahmen der bestehenden Beteiligungsverfahren aktiv einsetzen wird. Der Landtag hat dies bereits im September 2009 ausdrücklich unterstützt.
Zur Zusammenarbeit an den europäischen Außengrenzen kritisieren die antragstellenden Fraktionen Frontex als Einsätze militärischer Strategie der europäischen Grenzpolitik. Die Forderung der Fraktion DIE LINKE, weder Personal noch Ressourcen für Frontexeinsätze zur Verfügung zu stellen, ist aus meiner Sicht abwegig. Frontex leistet mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten einen Beitrag zur Bekämpfung illegaler Migration und der damit im Zusammenhang stehenden organisierten Kriminalität. Im Stockholmer Programm hat der Europäische Rat dazu aufgerufen, ein integriertes Grenzmanagement weiterzuentwickeln. Frontex soll gestärkt und besser befähigt werden, wirksam auf die sich verändernden Migrationsströme reagieren zu können. Es ist selbstverständlich, dass Frontex sich dabei an dem menschenrechtlichen Zielen orientieren muss. Ich sage Ihnen, dass eine Feststellung, dass das nicht der Fall ist, so von mir heute nicht getroffen werden kann.
Zu Dublin II! Des Weiteren wird durch die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Rücknahme von Dublin II gefordert. Auch diese
Forderung findet meine Unterstützung nicht. Das sogenannte Dublin-Verfahren ist ein unverzichtbarer Baustein des europäischen Asylsystems. Auf dem Weg zu vergleichbaren Standards für schutzsuchende Menschen in allen Mitgliedstaaten der EU sind wir schon ganz schön weit vorangekommen. Das gilt für die Aufnahme Schutzsuchender und für die Verfahrensregelungen und Entscheidungskriterien in Asylverfahren. Die EU-Mitgliedstaaten sind bereits heute rechtlich verpflichtet, festgelegte Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden und Durchführung entsprechender Verfahren sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund bin ich überzeugt, dass ein europäisches System zur Regelung von Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Durchführung von Asylverfahren sachgerecht und unverzichtbar ist. Um Härten abzufedern, gibt es für die Mitgliedstaaten ein Selbsteintrittsrecht, von dem in Deutschland durchaus Gebrauch gemacht wird.
Darüber hinaus hat auch die Rechtssprechung bewiesen, dass sie sehr wohl in der Lage ist, auf Entwicklungen in einem Mitgliedstaat zu reagieren, wie das Beispiel Griechenland zeigt. Letztlich unterstütze ich die geplante Einführung einer zeitlich begrenzten Aussetzungsmöglichkeit zugunsten besonders belasteter Mitgliedstaaten, zumal Deutschland Anfang der 90er-Jahre selbst Erfahrungen mit einem Massenzustrom aus osteuropäischen Ländern und der Balkanregion machen musste.
Ich komme zum Abschiebungsstopp nach Syrien. Schließlich wird hier - wie auch im Deutschen Bundestag - angesichts der politischen Lage ein Abschiebungsstopp nach Syrien gefordert. Ich betone ausdrücklich: Es war eine Initiative meines Ministeriums, das die schwierigen Diskussionen über ein Abschiebungsstopp nach Syrien schon im April mit der Einleitung eines sogenannten Konsultationsverfahrens zwischen Bund und Ländern handfest gemacht hat. In der Folge wird nach meiner Kenntnis derzeit bundesweit auf Rückführung nach Syrien verzichtet. Für Schleswig-Holstein habe ich mit Erlass vom 16. Mai 2011 eine Regelung getroffen. Allerdings ist diese Anordnung - wie in allen anderen Ländern auch - nicht als formeller Abschiebungsstopp ergangen; diesen hätte ich im Rahmen eines schleswig-holsteinischen Alleingangs nur sechs Monate aufrechterhalten können. Wie die meisten Bundesländer hat Schleswig-Holstein eine praktische Lösung gewählt, die keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt, aber dafür sorgt, dass kein unbescholtener syrischer Staatsbürger nach Syrien abgeschoben wird.
Soweit ein generelles Bleiberecht für Syrer sowie ein Abschiebungsstopp für andere Staaten Nordafrika gefordert wird, sehe ich keinen Handlungsbedarf. Die bestehenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen bieten ausreichende Gestaltungsmöglichkeiten für eine angemessene Bearbeitung jedes Einzelfalls.
Schleswig-Holstein hat sich der Umsetzung einer verantwortungsvollen humanitären und zukunftsorientierten Menschenrechts- und Flüchtlingspolitik schon immer und auch heute verschrieben. Wir können aber als einzelnes Land zwar positive Signale senden, die Geschwindigkeit, mit der sich die Verfahren entwickeln, liegt jedoch nicht in unserer Hand.
Die heutige Debatte werde ich zum Anlass nehmen, im kommenden Abstimmungsverfahren alle positiven Signale, die heute angesprochen sind, zu transportieren.
Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 4 Minuten überschritten. Ich frage, ob die Fraktionen von der weiteren Redezeit Gebrauch machen möchten. Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen und ich deshalb die Beratung schließe.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Mir wurde mitgeteilt, dass die Anträge zu selbstständigen Anträgen erklärt werden sollen. - Ich bitte um Aufmerksamkeit, damit wir das ordnungsgemäß protokollieren können.
Ich komme damit zur Abstimmung zu a), Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1363 (neu). Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1363 (neu) mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die LINKE bei Enthaltung des SSW abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1498, sowie Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1552. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung beide vorliegenden Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1498, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1498 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1552, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1552 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und SSW bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung zu c), Sofortiger Abschiebestopp nach Syrien, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1511, sowie zu den Änderungsanträgen Drucksachen 17/1545, 17/1553 und 17/1562. Ich schlage vor, die Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1553, sowie der SPD, Drucksache 17/1562, abweichend von der Geschäftsordnung zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Da der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1545, den Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzt, lasse ich über diesen Änderungsantrag zunächst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 17/1545 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1511, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1511 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1562, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1562 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.
Ich lasse schließlich über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1553, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1553 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW angenommen worden.