- Ja, ich bin dabei, ich komme dazu. Ich habe darauf hingewiesen, wodurch der Trend entstanden ist, und auch auf die Problemfelder, die wir im Naturschutz haben.
Mit Erlaubnis der Präsidentin setze ich noch einmal dort an, wo ich eben versuchte, zu den von Ihnen geforderten Themen zu kommen, und beginne noch einmal mit dem Absatz.
Der von unserer Agrar- und Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf am 5. Mai dieses Jahres herausgegebene Erlass sieht nun vor, durch Bewirtschaftungsvorgaben diesem von mir skizzierten Trend in der Ökologie Einhalt zu gebieten. - Jetzt sind wir beim Naturschutz, Herr Matthiessen. - Besonders die unterschiedliche negative Bestandsentwicklung der Wiesenvögel zwischen Vogelschutzgebieten und Nichtschutzgebieten zeigt uns dabei leider deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen des freiwilligen Naturschutzes nicht überall zum Erfolg geführt haben. Der starke Populationsrückgang der Zeigerart Uferschnepfe ist anscheinend auf den Verlust von vernässtem Grünland zurückzuführen. Ein 23-prozentiger Rückgang der Bestände in Vogelschutzgebieten und ein 75-prozentiger in Nichtschutzgebieten in den Jahren 2001 bis 2010 zeigen, dass wir nicht auf dem richtigen Weg gewesen sind. Die sogenannten Kaskadenmöglichkeiten in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Durch Maßnahmen des Gebietsschutzes, durch Artenschutzprogramme, vertragliche Vereinbarungen und gezielte Aufklärung sind die bisherigen Wiesenvogelarten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, geschützt worden.
In der ab Mai 2011 festgelegten Gebietskulisse wird in der Brutzeit vom 1. April bis 30. Juni ein absolutes Umbruchverbot ausgesprochen. Das ist positiv.
Sollte ein Antrag auf Umbruch gestellt werden, darf zukünftig mit ökologisch gleichwertigem Ausgleich im gleichen Naturraum weiterhin Grünland umgebrochen werden. Das ist für uns praxisorientierter Naturschutz.
Diese Auflagen gelten zukünftig neben den Nordseeinseln auf Eiderstedt und in Teilen der EiderTreene-Sorge-Niederung und in kleinen Gebieten der Unterelbe und deren Nebenflüssen. Diese mit den Akteuren vor Ort hart diskutierten Maßnahmen -
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Mitglieder des CDU-Ortsverbands Badendorf aus dem Kreis Stormarn. Herzlich willkommen in unserem Haus!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grünland ist aus vielen Gründen von hoher Bedeutung für Gewässer-, Arten-, Erosions- und Klimaschutz und verdient daher unbestritten den besonderen staatlichen Schutz. Dies bedarf eigentlich - so dachte ich - nicht der weiteren Diskussion. Nach
Wir beobachten mit großer Sorge den seit Jahren wachsenden bundesweiten und in Schleswig-Holstein besonders ausgeprägten Druck auf das Grünland. Durch den Ausbau der Biomasse und den damit unvermeidbar verbundenen Anbau von Energie-Mais wird Grün- in Ackerland umgebrochen. Dadurch hat sich auch bei uns die Situation dramatisch entwickelt.
Die Reißleine ist 2008 in Schleswig-Holstein zu Recht - ich betone: zu Recht - gezogen worden, denn seitdem gilt ein Umbruchverbot für Grünland. Dieses allgemeine Verbot hat offensichtlich nicht genügt, denn bis heute wurden weitere mindestens 6.700 ha Dauergrünland umgebrochen. Dies hat insbesondere negative Auswirkungen in den besonders schützenswerten Gebieten für Wiesenvogelarten auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-SorgeNiederung mit katastrophalen Rückgängen in den Beständen von Uferschnepfe, Feldlerche und Kiebitz. Ich will die Zahlen nicht erwähnen, weil Frau Fritzen das eben gemacht hat. Die europäischen Vorgaben verpflichten jedoch das Land SchleswigHolstein, gerade in diesen Gebieten diese Vogelarten zu schützen.
Sehr spät erst hat das Umweltministerium gehandelt und im März 2011 einen Erlass zum Schutz der Vogelarten durch ein Verbot des weiteren Umbruchs von Grünland ins Verfahren gegeben, dessen Inhalt von den Naturschutzverbänden begrüßt wurde. Bis Anfang Mai 2011 herrschte dann ja auch verdächtige Ruhe. Verwundert nahmen wir dann allerdings Kenntnis von der veröffentlichten, in Kraft getretenen Fassung. Der ursprünglich beabsichtigte Schutz des Grünlands und damit der Wiesenvogelarten ist durchlöchert und bietet keinesfalls die Sicherheit vor weiteren Verschlechterungen. Offensichtlich ist es der Agrarlobby gelungen, die zuvor fachlich korrekte Arbeit des Umweltministeriums zu unterlaufen und die Interessen der Landwirte vor den Umwelt- und Artenschutz zu ziehen.
In diesem Zusammenhang ist es besonders bedenklich, dass Landwirte gezielt den ungenehmigten Umbruch von Grünland unter Verzicht auf die vollständigen Direktzahlungen in Kauf nehmen.
Aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage meines geschätzten Kollegen Lothar Hay haben wir aktuell erfahren, dass seit 2009 bereits über 100 derartige Verstöße vom Ministerium erfasst und durch Prämienkürzungen sanktioniert wurden. Dieses rein auf Profit ausgerichtete Vorgehen muss unterbunden werden. Es führt zu weiteren Akzeptanzverlusten in der Gesellschaft,
- Herr von Boetticher, das mag Ihnen nicht gefallen. Das ist aber die Antwort auf die Kleine Anfrage.
Es ist völlig unverständlich und wohl nur mit taktischen Manövern zu erklären, wenn selbst dieser seichte Grünlandschutzerlass vom Bauernverband als noch zu weitgehend kommentiert wird.
Wer sich so gegen die Interessen der Allgemeinheit stellt und lediglich auf seinen wirtschaftlichen Interessen beharrt, verliert gesellschaftliche Akzeptanz.
Dies ist angesichts der gewaltigen Subventionen für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein mit allein 340 Millionen € Direktzahlungen nicht zeitgemäß. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union steht auf der Agenda, und die Beibehaltung der Subventionen für die Landwirtschaft steht hier ebenfalls auf dem Prüfstand. Um sie weiter auf einem hohen Niveau zu rechtfertigen, müssen die Landwirte selber ein Interesse daran haben, die gesellschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft über die reine Erzeugung von Lebensmitteln und den Energiepflanzenanbau zu rechtfertigen.
Der Bevölkerung muss ein gesellschaftlicher Mehrwert der Landwirtschaft in den Bereichen Umweltund Naturschutz deutlich werden. Die Beharrungsmentalität des Bauernverbandes - auch weiterer Vertreter hier in der CDU-Fraktion - in Richtung
wirtschaftliche Interessen beim Schutz des Grünlands ist genau das Gegenteil hiervon. Wir brauchen in Schleswig-Holstein auch auf Dauer eine wirtschaftlich starke Landwirtschaft. Das ist unbestritten. Insgesamt aber muss sie wesentlich naturnaher werden.
Ein erstes Zeichen hierfür ist der wirksame Schutz des Dauergrünlands, wie wir ihn mit diesem Antrag erreichen wollen. Ich bitte um Zustimmung in der Sache.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 5. Mai 2011 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume einen neuen Erlass zum Umbruch von Dauergrünland veröffentlicht. Dieser Erlass hat in ganz Schleswig-Holstein unter den Naturschutzverbänden, aber auch unter den Landwirten für Unmut und Aufregung gesorgt. Die Grünen bringen heute nun einen Antrag mit dem Inhalt ein, den Grünlanderlass weiter zu verschärfen. Die FDP-Fraktion hält dieses für einen falschen Weg.
Aus Sicht der FDP-Fraktion war ein schnelles Handeln des Ministeriums geboten. In den letzten Jahren ist es durch den weiteren Bau von Biogasanlagen und den in diesem Zusammenhang verstärkten Anbau von Mais für den jeweiligen Betrieb zu vermehrten Dauergrünlandumbrüchen gekommen.
In der möglichen Folge dieser Umbrüche gab es einen starken Rückgang der Wiesenvogelarten in Schleswig-Holstein. Allein der Bestand der Uferschnepfe hat sich seit dem Jahr 2001 halbiert, wobei allerdings bis heute die Frage noch offen und nicht endgültig geklärt ist, ob der starke Rückgang der Population an Wiesenbrütern allein auf den Umbruch von Grünland zurückzuführen ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Erkenntnisse aus dem Gebiet ETS.
Dort hat man Wiesen naturbelassen. Wir hatten langes Gras auf den entsprechenden Wiesen. Das führte dazu, dass sich die Wiesenbrüter die bewirt
Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren sind 7 % der Grünlandfläche in ganz SchleswigHolstein verschwunden. Hätte das Ministerium jetzt nicht gegengesteuert, müssten wir durch den Verlust an Dauergrünland eventuell mit einem EUVertragsverletzungsverfahren rechnen.
Auch in sensiblen Bereichen wie der Halbinsel Eiderstedt kam es in den letzten Jahren verstärkt zu Umbrüchen. Der Erlass aus dem Jahr 2008 zum Umbruch von Dauergrünland führte nicht nur zum weiteren Rückgang der Gesamtfläche, sondern auch zu einer räumlichen Verlagerung der Grünlandflächen. Denn während an der Westküste vermehrt Umbruch stattfand, sind Ausgleichsflächen vor allen Dingen in der Mitte und im Osten des Landes bereitgestellt worden. Da war es eine richtige Entscheidung, in bestimmen Bereichen eine Eingrenzung der Gebietskulisse zu schaffen, um so in Zukunft eine Verschiebung des Dauergrünlandes zu vermeiden. Für wichtig halte ich es, dass sich die Gebietskulisse nur auf einen relativ kleinen Teil der Landesfläche bezieht. Somit wird der größere Teil der Landwirte in Schleswig-Holstein nicht von dem Erlass erfasst.