Warum ist solch eine Nachbesserung der Konzessionsabgabenverordnung Gas so wichtig für die Kommunen? - Die Konzessionsabgabenverordnung ist eine Art kommunale Energiesteuer. Die Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgabe richten sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und der Art des Versorgungsvertrags, den das Stadtwerk mit dem jeweiligen Kunden abgeschlossen hat. Dabei wird zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden unterschieden, wobei der Energieversorger für einen Sondervertragskunden nur circa ein Zehntel der Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde an die Gemeinde zahlen muss, die im Vergleich zu einem Tarifkunden fällig wird.
Die Energieinteressierten im Hohen Haus werden sich daran erinnern, als wegen der Regelung für Sondervertragskunden im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität das Thema „Bündelkunden“ aktuell wurde. Filialen wie zum Beispiel Tchibo-Geschäfte taten sich zusammen und bildeten Großkunden mit dem Status der Sondervertragskunden. Überregionale Energieversorger boten für ihre neuen Kunden nunmehr nur noch Sonderverträge an. Um zu verhindern, dass zukünftig auch von regionalen Versorgern nur noch Sonderverträge angeboten werden, wurde die Konzessionsabgabenverordnung Strom so geregelt, dass alle Kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 KWh als Sondervertragskunden definiert werden und die übrigen, die unter dieser Grenze liegen, als Tarifkunden eingestuft werden.
Eine vergleichbare Regelung ist bisher für den Gasbereich vom Gesetzgeber leider versäumt worden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es beim Verkauf von Strom und Gas unterschiedliche Regelungen bezüglich der Einteilung von Tarifkunden und Sondervertragskunden gibt. Wir Grünen wollen ein einheitliches Vorgehen.
Für eine Gemeinde mit einer Einwohnerzahl zwischen 25.000 und 100.000 Einwohnern beläuft sich die Konzessionsabgabe Heizgas für Tarifkunden je Kilowattstunde auf 0,27 ct, für Sondervertragskunden beträgt die Konzessionsabgabe nur 0,03 ct. Es ist leicht einsehbar, welche Einnahmeausfälle auf die Kommunen zukommen, wenn es keine Tarifkunden mehr gibt. Die Gefahr besteht in der Tat, da der Wettbewerb auch im Gasbereich jetzt mehr und mehr einsetzt und überregional agierende Gashändler ausschließlich Konzessionsverträge anbieten.
Dem kommunalen Gasversorger in Ahrensburg wurde vom Bundeskartellamt aufgegeben, sämtliche Gaslieferungen Dritter im Wege der Durchlieferung als Lieferung von Sondervertragskunden einzustufen, dann natürlich mit der niedrigen Konzessionsabgabe für die Stadt. Die Stadt Ahrensburg beziehungsweise ihre Stadtwerke haben deshalb gegen das Kartellamt geklagt, um ihre kommunalen Finanzen zu retten. Leider haben sie sich vor Gericht bisher noch nicht durchsetzen können, eben auch weil eine eindeutige Rechtsgrundlage fehlt.
Es ist - das geht auch aus der Stellungnahme der Stadt Eckernförde an den Ausschuss hervor - ein Verlangen, das Dritte, nämlich die Neuanbieter, in bestehende Verträge zwischen dem Betreiber des Gasnetzes und der Kommune als Konzessionsgeber eingreifen lässt. Derselbe Kunde, von dessen Gasrechnung ein Teil als Konzessionsabgabe an den Stadtkämmerer abgeführt wird, ändert nicht seinen Verbrauch, er bleibt derselbe, er ändert auch nicht etwa die Gasleitung, die er benutzt, sondern hat nur einen anderen Lieferanten. Dieselbe Gasleitung wird benutzt, es ändert sich nichts, außer dass der Lieferant ein neuer ist. Plötzlich wird derselbe Kunde Sonderkunde, und der Kämmerer erhält nur noch ein Zehntel der bisherigen Konzessionsabgabe. Der neue Lieferant lobt sich noch mächtig für seine Tüchtigkeit im Wettbewerb, hat aber als Vorteil dem neuen Kunden häufig nicht mehr als die verminderte Konzessionsabgabe zu bieten.
Das Stadtwerk hat die Wahl, entweder den weglaufenden Kunden traurig nachzusehen oder selber seine Kunden zu „Sondervertraglern“ umzudeklarieren. Das ist eine dramatische Entwicklung für unsere Kommunen.
In Eckernförde zum Beispiel geht es um eine viertel Million € per annum. Damit wird die Dimension für unsere Kommunen deutlich. Es geht nicht um ein Mehr oder neue Einnahmen für unsere Kommunen, sondern es gilt zu verhindern, dass bestehende Einnahmen brutal wegbrechen.
Daher hat auch der Landesrechnungshof unserem Antrag in seiner Stellungnahme ohne Wenn und Aber zugestimmt. Die Landesregierung sollte Schaden von den Kommunen im Land abwenden und mögliche Einnahmeausfälle aus der Konzessionsabgabe Gas vermeiden helfen. Das waren stabile und sichere Einnahmen für die Kommunen mit Stadtwerken. Es liegt auch im Eigeninteresse des Landes, dass keine kommunalen Einnahmen wegbrechen. Sonst gibt es mehr kommunalen Finanzausgleichsbedarf. Auch deshalb ist die von der grünen Landtagsfraktion beantragte Bundesratsinitiative so wichtig.
Wer Sparen, Sparen, Sparen im Mund führt, muss auch an die öffentlichen Haushalte der Kommunen denken. Stimmen Sie daher nicht der Ausschussempfehlung zu, stimmen Sie unserem Antrag zu!
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Detlef Buder [SPD] und Antje Jansen [DIE LINKE])
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Matthiessen, wir werden Ihrem letzten Aufruf nicht ganz folgen können, ich werde das noch einmal begründen, wie wir das auch im Wirtschaftsausschuss getan haben.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Mittwoch haben wir hier eine große energiepolitische Debatte geführt, und alle Fraktionen haben sich grundsätzlich darauf verständigt, schneller aus der Kernenergie auszusteigen und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Dadurch, aber auch durch den Ausbau des Leitungsnetzes werden erhebliche finanzielle Belastungen auf den Privatverbraucher und die Wirtschaft zukommen. Das lässt sich weder vermeiden noch wegdiskutieren. Lieber Kollege Matthiessen, spätestens jetzt wäre
Denn die schriftliche Anhörung hat verdeutlicht: Ihr Antrag ist verbraucherfeindlich, klimaschädlich und kartellrechtlich bedenklich.
Worum geht es? - Derzeit profitieren Gaskunden durch den Wettbewerb immer stärker von den Sondervertragskonditionen. Demnach wird nur eine geringe Konzessionsabgabe von 0,03 ct pro kWh erhoben, was sich natürlich positiv auf den Gaspreis auswirkt.
Die Grünen wollen jedoch eine Verbrauchsgrenze einführen, unter der Gaskunden als Tarifkunden eingestuft werden. Das bedeutet dann eben auch einfach einmal eine Vervielfachung der Konzessionsabgabe und damit automatisch einen Anstieg der Gaspreise. Zugegeben, die Kommunen würden sich darüber freuen.
Letztlich haben wir hier einen Zielkonflikt, niedrigere Gaspreise stehen den finanziellen Interessen der Kommunen gegenüber. Wir müssen uns jetzt die Frage stellen: Ist die Konzessionsabgabeverordnung Gas das richtige ordnungspolitische Mittel, um die Kommunalfinanzen zu sanieren? Dazu sagt die CDU-Fraktion ganz klar Nein. Es gibt andere Wege, die deutlich transparenter sind, wie zum Beispiel eine Gemeindefinanzreform.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir mit unserer Meinung nicht allein sind, zeigen die Ergebnisse der Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Die einzigen Befürworter dieser Initiative sind - wen mag es wundern - die Gemeinde- und Stadtwerke beziehungsweise die Gemeinden selbst. Überraschenderweise wurden die örtlichen Versorger in der persönlichen Liste des Kollegen Matthiessen als neutrale Anzuhörende eingestuft. Deshalb sei ihre Stellungnahme besonders zu berücksichtigen. Das Gleiche gelte für den Landesrechungshof, der etwas eindimensional nur die Kommunalfinanzen im Blick hatte.
Vielen Dank, Herr Kollege Hamerich. Sie sagten in Ihren einleitenden Worten, das sei auch ein klimafeindlicher Antrag. Stimmen Sie mir zu, dass ein höherer Preis auf Rohstoffe zu Spareffekten beim Verbrauch führen könnte?
(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke! - Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich stimme dem zu, dass ein höherer Preis Spareffekte mit sich bringt, Herr Kollege Dr. Habeck, das ist wohl richtig. Nichtsdestotrotz sind wir nicht zuständig dafür, mit höheren Preisen über die Konzessionsabgabe die Finanzen der Kommunen zu regeln.
Herr Kollege Hamerich, es ist mir wohl klar, dass Sie darauf hinargumentieren. Ich gehe aber ausdrücklich auf das Wort klimafeindlich ein und wollte ausschließlich nur danach fragen. Wenn ein höherer Gaspreis - wie Sie zugegeben haben die Nachfrage reguliert, dann ist der Vorwurf, der Antrag des Kollegen Matthiessen sei klimafeindlich, also falsch?
- Der Vorwurf klimafeindlich stammt nicht direkt aus meiner Feder, sondern aus der Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Dort ist mit dem Wort „klimafeindlich“ argumentiert worden.
(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von wem? Mit welcher Begrün- dung, sodass Sie das einfach übernehmen?)
- Das kann ich Ihnen nachher gleich zeigen, das habe ich oben auf meinem Platz liegen, Herr Kollege Matthiessen. - Machen wir jetzt eine Fragestunde?
Ja, ich habe auch diesen Eindruck, Herr Abgeordneter. Aber würden Sie auch noch eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schulze zulassen?
Vielen Dank. Lieber Kollege, würden Sie, wenn Sie sagen, es dürfte im Gasbereich keine Tarifkunden mehr geben, dieses dann auch auf den Strombereich übertragen? Denn im Strombereich haben wir es ja jetzt, dass wir Sonder- und Tarifkunden haben. Sie haben gesagt, Sie müssten die Kosten senken. Dann müssten Sie dieses - gerade nach der Diskussion, die wir am Mittwoch geführt haben; und Ihre Argumentation ging ja mehr zum Strombereich hin - im Strombereich genauso machen.
Kollege Schulze, ich glaube, über den ganzen Bereich Strom müssen wir uns noch einmal neu unterhalten, wenn wir zum Beispiel neue Leitungsnetze brauchen. Wir müssen uns insgesamt noch einmal darüber unterhalten. Zum Bereich Strom - das hat der Kollege Matthiessen schon gesagt -: Da ist das im Moment geregelt. Es geht hier um den Antrag, im Bundesrat initiativ für den Bereich Gas zu werden. Der Strombereich ist im Moment geregelt.
Herr Kollege, Sie führten aus, dass die Gaspreise durch die Konzessionsabgabenverordnungsneuregelung steigen sollten. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass wir im Moment Tarif- und Sonderkunden haben und dass durch die Zunahme des Anteils der Sonderkunden die Einnahmen sinken? Es geht also infolgedessen nicht um eine Mehr