Gerade vor dem Hintergrund der bei uns im Land geführten CCS-Debatte und dem einstimmigen Beschluss des Landtages hierzu ist der Neubau von Kohlekraftwerken abzulehnen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss vorangebracht werden. Hier bin ich dann doch wieder beim LEP, wo die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung auf 1,5 % der Landesfläche erhöht wurde.
Diese Maßgabe haben wir alle unterstützt. Aber das ist natürlich nicht alles. Die dezentrale Energieversorgung wird künftig eine größere Rolle spielen als bisher. Dafür brauchen wir aber neue Netzstrukturen. Ohne Netzausbau keine Energiewende. Daher muss dies in den Grundsätzen der Landesentwicklung künftig stärker berücksichtigt werden.
Natürlich sollte dabei der Bau von Erdkabeln im Grundsatz Vorrang vor Freileitungen haben, um die entsprechende Akzeptanz zu gewährleisten.
(Beifall bei der LINKEN und des Abgeord- nete Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf von der CDU: Koste es, was es wolle!)
Unser heutiger Gesetzentwurf soll jetzt schon die Planungsgrundlagen schaffen, die nötig sind, um die Energiewende in Zukunft zu schaffen und um nachhaltig mit unseren Ressourcen umgehen zu können. Das ist der Sinn und Zweck unseres Antrages: keine konkrete Änderung irgendwelcher Planungsgrundlagen, sondern erst einmal die Schaffung der Grundlagen, dass man einen neuen LEP, neue Planungsgrundlagen schaffen kann. Dies muss sich an den Zielen orientieren, die wir unter anderem heute Morgen besprochen haben. So ist unser Antrag zu verstehen. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Antrag. Ich freue mich jetzt in der Tat auf die Ausschussberatung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz - das Gute an dem Begriff ist, wenn ich ihn dreimal wiederhole, habe ich die Redezeit schon um
setzt den Rahmen für Investitionen. Investitionen brauchen Planungssicherheit. Deshalb sollten wir an dem Rahmengesetz nur wirklich dann etwas ändern, wenn es notwendig ist. - Es ist nicht notwendig. Denn die Themen, die Sie eben angesprochen haben, sind entweder bereits an anderer Stelle geregelt, und zwar ausreichend, oder sie sind politisch noch gar nicht abschließend geklärt.
Lassen Sie mich vorweg Folgendes sagen: Heute Morgen ist viel über einen neuen energiepolitischen Konsens gesagt worden, der entsteht, und eine neue Richtung, in die wir gehen. Ich habe den Eindruck, dass sich schon am Nachmittag herausstellt, dass sich dieser energiepolitische Konsens gleich im Bürokratischen verheddern wird. Vielleicht ist der Konsens auch gar nicht so groß, wie wir glauben.
Lassen Sie mich zunächst einmal mit den Dingen anfangen, die aus meiner Sicht gar nicht geregelt werden müssen. Das ist - erster Punkt - die Fragestellung des flächensparenden Bauens. Dort ist es
so, dass über den neuen Landesentwicklungsplan bereits geltendes Recht ist, dass eine unnötige Inanspruchnahme von Flächen zu vermeiden ist. Das gilt sowohl für den Wohnungsbau als auch für die Gewerbeflächen. Damit halten wir uns an die bundesrechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches.
Ein weiterer Punkt, wo eine Regelung im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz nicht erforderlich ist, ist der Bereich der Windenergie. Es ist so, dass über den Landesentwicklungsplan die Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass wir bis zu 9.000 MW zusätzlich dadurch ausbauen können, dass die Windeignungsfläche auf 1,5 % ausgeweitet wird. Das ist hinsichtlich der Nettonutzung eine faktische Verdoppelung der Fläche, die für Windenergieanlagen zur Verfügung steht. Der Innenminister hat zugesichert, dass dieser Erlass noch im Jahr 2011 über die Fortschreibung der Regionalentwicklung so umgesetzt werden kann, dass wir zum Ende des Jahres den Startschuss für die Investitionen in diese Bereiche geben können. Insofern ist es nicht notwendig, eine Regelung im LEGG vorzunehmen.
Nein, lasse ich nicht. - Ich möchte nämlich zu einem weiteren Punkt kommen, bei dem wir uns nicht in einem Bereich befinden, der nicht geregelt werden muss, sondern bei dem wir unter Umständen einen politischen Dissens haben. Das ist die Frage des Vorrangs für Erdkabel. Wir wissen alle, dass die Achillesferse des Ausbaus der erneuerbaren Energien der Leitungsbau ist. Wir haben am Freitagnachmittag eine übrigens sehr konstruktive Runde mit allen energiepolitischen Sprecherinnen und Sprechern gehabt, in der wir zusammen mit den Netzbetreibern in Schleswig-Holstein die Ausbauprojekte für den Leitungsbau vorgestellt haben. Wir haben miteinander beraten, welche Investitionen nötig sind. Wir haben miteinander beraten, welche Infrastruktur nötig ist. Wir haben miteinander beraten, wie schwierig es sein wird, das Kapital dafür zu generieren.
Wenn wir von vornherein, bevor wir die Maßnahmen überhaupt genau kennen, sagen, dass alle Leitungen als Erdkabel gebaut werden, kommen wir zu
einer künstlichen Verteuerung in diesem Bereich in einer Größenordnung, die dafür sorgt, dass es mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien nichts wird.
Insofern, meine Damen und Herren: Wir können nicht alles gleichzeitig. Wir können nicht aus allem aussteigen, was uns nicht passt. Wir können nicht alles verhindern oder ausschließen, was wir nicht haben wollen. Es gibt ein paar bittere Wahrheiten. Die bittere Wahrheit - das hat der Ministerpräsident heute Morgen schon gesagt - des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist, dass wir uns mit einer neuen Form von Infrastruktur auseinandersetzen müssen. Der Verzicht auf konventionelle Kraftwerke bedeutet die Akzeptanz der Infrastrukturleitungen.
Hier in Aussicht zu stellen, man könnte einen Leitungsbau vornehmen, den keiner bemerkt, ist doch völlig verrückt. Die Vorstellung, dass das Erdkabel kein Eingriff ist, ist nämlich auch falsch. Ein Erdkabel ist, wenn es gebaut wird, ein Rieseneingriff. Das wird eine Riesenschneise, die dort gemacht wird. Sie führt am Ende bei einer 380-kV-Leitung zu einem Streifen, der fast so breit ist wie dieser Plenarsaal, der dauerhaft nicht genutzt werden kann.
Die Frage, ob es einen Vorrang für Erdkabel gibt, würde ich erstens aus finanziellen Gründen bestreiten. Sie ist zweitens politisch überhaupt noch nicht entschieden und gehört deshalb drittens nicht in ein LEGG hinein.
Das Gleiche gilt für das Thema Kohlekraftwerke. Am Ende ist es das Thema CCS, das im LEGG angesprochen wird. Wir sind beim Thema CCS noch nicht so weit, dass wir es für Schleswig-Holstein ausschließen können - leider Gottes. Ich wäre froh, wenn die Regelungen, die wir verhandelt haben, schon Gesetz wären. Wir müssen noch ein bisschen nachverhandeln. Aber auch diese politische Entscheidung müssen wir noch abwarten. Selbst die politische Entscheidung, dass wir CCS in Schleswig-Holstein rechtlich ausschließen können, kann mitnichten bedeuten, dass wir überhaupt keine Kohlekraftwerke mehr bauen. Auch bei der Frage der Verkürzung der Brücke Kernenergie, bei der Frage, in welches Zeitalter wir einsteigen, kenne ich kein Szenario, das beinhaltet, dass wir in den kommenden Jahren auf alle konventionellen Kraftwerke verzichten können.
Insofern werden wir weiter die Nutzung fossiler Kraftwerke einbeziehen müssen. Hier haben wir einen Punkt, der politisch noch nicht endgültig entschieden ist. Entweder sind die Dinge, die Sie ansprechen, politisch noch nicht entschieden, oder sie sind schon woanders geregelt. Unterm Strich brauchen wir Ihre Vorschläge für ein neues LEGG nicht.
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herrn Abgeordneten Dr. Robert Habeck, das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Minister de Jager, es kann gut sein, dass wir nicht in allen Punkten einer Meinung sind, möglicherweise auch konfliktbeladen. Wir hatten ja ein paar Diskussionen bei der Eröffnung der „new energy“, zum Beispiel auch zur Kohlekraft.
Was die Erdverkabelung angeht, sehe ich nicht, dass man da zwingend einen Konflikt herbeireden muss. Auch das hatten wir schon bei der Vorstellung Ihres Energieberichts in der letzten Plenartagung. Detlef Matthiessen hat es in seinem Beitrag auch noch einmal mündlich deutlich gemacht. Die Verlegung von 380-kV-Erdkabeln ist im Moment nicht Stand der Technik und ihre Kosten nicht auffangbar. Im 110-kV-Bereich, der, wenn wir 380kV-Trassen bauen, kleiner als erwartet geworden ist, ist es technisch möglich, das schneller zu realisieren und die Kosten umzulegen, und trotzdem wird es in Schleswig-Holstein nicht gemacht. Das ist das Problem.
- Es war Ihre Rede? - Entschuldigung, das habe ich falsch verstanden. Sie haben in Ihrer Rede deutlich gemacht, dass Sie auf ein Erdkabelgesetz setzen. Wir glauben, das ist nach den Gutachten, die wir eingeholt haben, nicht der richtige Weg. Deswegen
In der Sache heißt das: Wir wollen die Netzausbauer stärker dazu bewegen - um nicht zu sagen: zwingen -, den 110-kV-Bereich als Erdkabel zu bauen, weil dafür schon alles geregelt ist und es trotzdem nicht umgesetzt wird. Das ist der Punkt.
Das ist kein Widerspruch zur Debatte heute Morgen, dass wir die Netze schnell ausbauen. BreklumFlensburg ist ja das dunkle Beispiel dafür: Wir haben da zehn Jahre Ausbauverzögerung gehabt, weil diese Regelung nicht gemacht wird. Nun mögen sich Unterschiede in der Frage einstellen, ob da gepokert wurde, ob das bewusst verschleppt wurde oder ob es tatsächlich eine betriebswirtschaftliche Rechnung gegeben hat, die das für E.ON nicht attraktiv erscheinen ließ. Tatsache ist, dass wir längst mehr Windstrom ins Netz ein- und abführen könnten, hätten wir da vor fünf Jahren ein Erdkabel gelegt. Genau dieses Problem wollen wir mit unserem Gesetz lösen.
Zu einem weiteren Beitrag für die Landesregierung erteile ich dem Wirtschaftsminister, Herrn Jost de Jager, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, dass ich die Redezeit aller verlängere, möchte ich nicht, dass sich hier Dinge festsetzen, weil sie im Protokoll stehen und unwidersprochen geblieben sind. Wir sind hier an einem sehr interessanten Punkt bei der Frage der Beschleunigung des Leitungsbaus, aber auch der Frage der Bedingungen des Leitungsbaus. Zunächst ist mir die Frage wichtig, warum wir eigentlich weniger Erdverkabelung haben, als es sich viele wünschen. Das hat damit zu tun, dass die Netzbetreiber es nicht beantragen
- Frau Fritzen, bevor Sie Ihr weises Haupt schütteln -, das wiederum hat damit zu tun, dass die Netzbetreiber gehalten sind, die Netze möglichst
Herr Habeck, nun kann man natürlich sagen - das ist Ihre Argumentation -: Das ist alles gar nicht so schlimm, man kann die Kosten ja umlegen, insofern sind das keine schlimmen Kosten. Das ist falsch, denn auch wenn man die Kosten umlegen kann, muss sie ja jemand bezahlen, nämlich Sie mit Ihrer Stromrechnung. Das ist nämlich die Logik des Erdkabels.