Generell befindet sich die Raucherquote auf einem historischen Tiefstand. Die Tendenz ist also gut, aber kein Grund, hier Bemühungen einzustellen. Ich möchte darauf hinweisen - das wurde hier natürlich nicht abgefragt beziehungsweise dargestellt -: Es gibt eine Verlagerung vom Rauchen hin zum Alkoholkonsum bei Jugendlichen, den ich für ein ganz großes Problem halte. Deutlich wird auch: Es ist schon wichtig, welchen sozialen Status die Familien haben, wenn die Kinder verstärkt zur Zigarette greifen. Hier betone ich nochmals: Die Vorbildfunktion der Eltern ist hier nicht ganz unwesentlich. Ich denke, da muss weiter aufgeklärt werden. Es muss einfach für jeden selbstverständlich sein, dass dann, wenn man ein Kleinkind, einen Säugling in seiner Umgebung hat, die Zigarette dort nichts zu suchen hat.
Studien belegen ebenfalls, dass im privaten Umfeld eine größere Belastung durch passives Rauchen gegeben ist als im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz. Da erinnere ich noch einmal an die Eigenverantwortung der Menschen. Aber ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Der Staat hat nicht das Recht, den Menschen in privaten Bereichen zu bevormunden. Daher sehe ich es als eine unserer Schwerpunktaufgaben an, effektive Projekte fortzuführen, Eltern über die Folgen ihres eigenen Rauchverhaltens aufzuklären und somit vorrangig die Kinder vor den Folgen des passiven Rauchens zu schützen.
Ich halte abschließend fest: Aus unserer Sicht besteht nach dem vorliegenden Bericht kein weiterer Handlungsbedarf, gesetzgeberisch tätig zu werden. Wir haben ein gutes Nichtraucherschutzgesetz, und wir unterstützen die Einschätzung der Landesregierung.
Die Verwirklichung des Vorrangs von Nichtrauchern gegenüber dem Rauchen ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der nur durch Bewusstseinsbildung und nicht durch Repression erreicht werden kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute blicken wir zurück auf drei Jahre Nichtraucherschutzgesetz in Schleswig-Holstein. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der SPD für die Große Anfrage und bei der Landesregierung für den vorliegenden Bericht.
Die gute Nachricht: Die Akzeptanz des Gesetzes ist gut. Ein Großteil der Bevölkerung begrüßt rauchfreie Gaststätten. Das ist sehr erfreulich. Die befürchteten negativen Auswirkungen auf das Hotelund Gaststättengewerbe sind ausgeblieben. Drastische Umsatzeinbußen und massive Arbeitsplatzverluste blieben aus. Auch das ist sehr erfreulich.
Der ehemalige Oppositionspolitiker Garg sprach in seinen Reden zum Nichtraucherschutz in der letzten Legislatur viel von der Tabaksteuer und unterstützte das Nichtraucherschutzgesetz nicht. Der Gesundheitsminister Garg von heute begrüßt die Auswirkungen genau dieses Gesetzes. Das ist ein bemerkenswerter politischer Erkenntnisgewinn.
Trotzdem bleibt die Landesregierung auf halber Strecke stehen. Das ist bedauerlich. Ein umfassender und konsequenter Gesundheitsschutz sieht anders aus.
Das sehen auch die gesetzlichen Krankenkassen so. Sie sprechen sich im vorliegenden Bericht für weitergehende Regelungen ohne Ausnahmen aus.
Das gilt auch für die Ärztekammer SchleswigHolstein. Sie kritisiert die Ausnahmeregelung für abgeschlossene Nebenräume. Auch sie fordert weitergehende Regelungen.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum ist ebenfalls gegen die jetzt noch bestehenden Ausnahmeregelungen.
Das alles kann die Landesregierung nicht beeindrucken. Sie steckt den Kopf in den Sand und meint, sie habe jetzt genug getan. Das Gegenteil ist der Fall.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen schwanger gibt es nicht, und ein bisschen Gesundheitsschutz reicht eben nicht aus. Im Juli letzten Jahres haben CDU und FDP unseren Antrag auf einen einheitlichen bundesweiten Nichtraucherschutz abgelehnt. Ich halte das aus gesundheitspolitischer Sicht für einen großen Fehler.
Für meine Fraktion steht fest: Wir Grünen erwarten von einem Gesundheitsminister hundertprozentigen Einsatz bei der Prävention von Erkrankungen. Wer hier magere 50 % liefert, kann von uns keinen Beifall erwarten.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir brauchen mehr Prävention, mehr Nichtraucherschutz und weniger Zigarettenqualm. Nur so wird es gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur damit das klar ist: Jeder Mensch kann so viel rauchen, wie er möchte, aber nicht da, wo andere arbeiten, und nicht da, wo er die Gesundheit anderer gefährdet.
Die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Hotel- und Gaststättengewerbe ist nach wie vor besonders gefährdet. Die im Bericht angeführten Feinstaubmessungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Das kann so nicht bleiben.
Ich zitiere den Vorsitzenden des Deutschen Krebsforschungszentrums: „Nur eine vollständig rauchfreie Gastronomie schützt Mitarbeiter und Gäste
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht alles Gold, was glänzt. Das vorliegende Nichtraucherschutzgesetz in Schleswig-Holstein verdient die gesundheitspolitische Silbermedaille, mehr nicht. Wir Grüne fordern weiterhin eine bundesweit einheitliche Regelung beim Arbeitsschutz und bei der Arbeitsstättenverordnung. Das ist konsequenter und umfassender Nichtraucherschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedes Jahr sterben in Schleswig-Holstein etwa 115 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Viele von ihnen könnten noch leben und gesund sein. Das ist ein klarer Handlungsauftrag für uns in der Politik. Wir Grüne nehmen diesen Auftrag an und werden uns auch weiterhin für einen konsequenten Nichtraucherschutz einsetzen - gern mit Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir begrüßen, dass die SPD diese Große Anfrage gestellt hat. Sie macht noch einmal klar, dass nicht nur für die Raucher das Rauchen schädlich ist, sondern auch für die Passivraucher. Vielleicht sollte ich hier noch einmal klar darstellen: Wenn eine Raucherin oder ein Raucher an einer Zigarette zieht, dann entsteht der sogenannte Hauptstromrauch. Dabei bilden sich bei Temperaturen um 950 °C mehr als 4.000 Substanzen, von denen viele als krebserregend eingestuft werden.
Noch giftiger als die Verbrennungsprodukte im Hauptstromrauch sind die Produkte im Nebenstromrauch. Diese entstehen, wenn eine Zigarette abbrennt, ohne dass an ihr gezogen wird. Das liegt an den niedrigen Verbrennungstemperaturen aufgrund geringerer Sauerstoffzufuhr. Der Anteil an Substanzen wie Formaldehyd, Blausäure oder Benzol - um nur ein paar zu nennen - sind wesentlich höher. Gerade diese, in Folge niedriger Tempe
raturen entstehenden, besonders schädlichen Verbrennungsprodukte des Nebenstromrauchs aber sind es, denen Raucher wie Nichtraucher gleichermaßen ausgesetzt sind. Passivrauchen ist also nicht Rauchen zweiter Klasse oder gar halb so schlimm. Leider bietet das schleswig-holsteinische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens nur einen sehr lückenhaften Schutz vor diesen Giftstoffen. Das liegt an den zahlreichen Ausnahmen und Sonderregelungen.
Die Inhaber kleiner Kneipen - das macht auch die Antwort auf die Große Anfrage klar - haben zwar theoretisch die Wahl, ob sie Nichtraucherschutz wie vom Gesetz vorgesehen umsetzen, oder ob sie sich zur Raucherkneipe erklären. Praktisch besteht diese Wahl aber oft gar nicht, wenn sie - ob nun zu Recht oder zu Unrecht - davon ausgehen, dass ihre Gäste in großer Zahl in nahe gelegene Raucherkneipen, also zur Konkurrenz, abwandern und sie dann damit ihre Existenz aufs Spiel setzen.
Kurz gesagt haben Sie die Wahl zwischen Vergiftung oder Verarmung. Beides wirkt - wie wir wissen - lebensverkürzend. Die gesetzlichen Regelungen in Schleswig-Holstein führen also faktisch dazu, dass Betreiber kleiner Kneipen in gewisser Weise genötigt werden, Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen.
In besonderer Weise ist das Personal in Gaststätten - das hat meine Vorrednerin auch angesprochen von den Ausnahmeregelungen besonders betroffen, und das nicht nur, wenn sie die Raucherbereiche betreten, die in einer Reihe von Gaststätten geschaffen wurden. Feinstaubmessungen haben ergeben - das sagt uns der Bericht -, dass in den Nichtraucherbereichen von Kneipen mit Raucherraum zwar vier- bis fünfmal geringere Feinstaubkonzentrationen vorgefunden wurden als in den Raucherbereichen, trotzdem waren diese Konzentrationen in den Nichtraucherbereichen aber immer vier- bis fünfmal höher als in reinen Nichtraucherrestaurants.
Die Maßnahmen zur Abtrennung der Raucherbereiche zeigen nur eine eingeschränkte Wirkung. Das bedeutet aber nicht nur für die Angestellten einen halbherzigen Gesundheitsschutz. In den Nichtraucherbereichen von Restaurants mit Raucherräumen ist man einer zwar deutlich reduzierten, aber gegenüber reinen Nichtrauchergastronomiebetrieben immer noch deutlich erhöhten Feinstaubkonzentration ausgesetzt.
Weiterhin geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage hervor, dass das Gesetz auch für die Kommune nicht immer einfach umzusetzen ist. So sind die Ordnungsbehörden beim Vollzug auf eine Reihe von Problemen und ungeklärten Detailfragen gestoßen. Die sind im Wesentlichen auf die zahlreichen Ausnahme- und Sonderregelungen zurückzuführen. Die werden auch von den gesetzlichen Krankenkassen, der Ärztekammer, dem deutschen Krebsforschungszentrum, der Weltgesundheitsorganisation - um hier nur einige zu nennen - bemängelt und zu Recht bemängelt. Sie fordern einen größeren Schutz.
Weil gerade durch das Passivrauchen Menschen gefährlichen Giftstoffen ausgesetzt sind, weil bauliche Maßnahmen zur Abtrennung von Raucherbereichen keinen ausreichenden Schutz bieten, weil immer noch zu viele Inhaber, Angestellte und Gäste gegen ihren Willen hohen Feinstaubbelastungen ausgesetzt sind, weil die zahlreichen Ausnahmeregelungen die Umsetzung unnötig erschweren und nicht zuletzt, weil alle maßgeblichen Vertreter aus dem Gesundheitswesen dazu raten, treten wir für ein vollständiges Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen ein.