Ebenso unbefriedigend ist die Lage in Einkaufszentren, in denen der Nichtraucherschutz außerhalb der Gaststätten im überdachten Bereich nur mit der Einsicht der Eigentümer und mit Initiative der Eigentümer umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, die Berichte über die Erfahrungen der Ordnungsbehörden mit der Kontrolle des Nichtraucherschutzgesetzes klingen gut. Trotzdem stehen vielfältige gegenläufige Erfahrungen dagegen: Kneipen, in denen sich niemand darum schert, ob das Gesetz eingehalten wird, Gaststätten, in denen es zwar abgetrennte Nebenräume gibt, zu denen jedoch Kleinkinder Zugang haben oder zu denen die Türen offenstehen, oder Gaststätten, in denen zum Beispiel ab 22 Uhr die Aschenbecher auf dem Tisch stehen. All dies zeigt noch einmal, dass eine klare, umfassende Regelung am besten zu erreichen ist, wenn im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes das Rauchen überall dort verboten wird, wo gearbeitet wird. Damit wären wir in der Tat einen großen Schritt weiter.
Ich will die Erfolge des Nichtraucherschutzes nicht kleinreden. Aber die Beantwortung der Großen Anfrage macht bei genauerem Lesen deutlich, wo es noch Mängel gibt. Der Grundsatz kann nicht lauten, dass ein Interessenausgleich zwischen Rauchern und Nichtrauchern, zwischen Nichtrauchern und Gastronomie, zwischen Nichtrauchern und Tabakindustrie gesucht wird. Der Leitgedanke kann nur der sein, dass Raucher nur überall dort rauchen dürfen, wo Nichtraucher nicht beeinträchtigt werden.
Vielleicht haben wir ja bald wieder einen Gesundheitsminister, meine Damen und Herren - damit komme ich gezwungenermaßen auch zum Schluss
der von sich aus aktiv sein wird und nicht erst Erkenntnisse sammelt, wenn er vom Parlament einen ausdrücklichen Auftrag hierzu erhält.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte begrüßen Sie zunächst gemeinsam mit mir auf der Tribune Neumitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Seien Sie im Schleswig-Holsteinischen Landtag herzlich willkommen!
Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Mark-Oliver Potzahr das Wort. - Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Eichstädt, ich glaube, wir haben eine voneinander abweichende Fassung der Beantwortung der Anfrage gelesen und zwei unterschiedliche Reden des Ministers dazu gehört. Ich glaube, der Gesundheitsminister hat hier eindeutig klargestellt, dass er für einen konsequenten Nichtraucherschutz ist, dass er auch vor den Gefahren des Passivrauchens schützen will, und dass er das Gesetz, das Sie mit beschlossen haben, vollumfänglich unterstützt. Das wird in der Antwort auf die Anfrage ebenfalls deutlich. Daher kann ich die Kritik, die Sie an der Einstellung des Ministers haben, überhaupt nicht nachvollziehen.
Wie Sie bereits erwähnt haben, haben wir bereits im September 2010 eine Debatte über mögliche gesetzliche Änderungen geführt. Dabei wurde deutlich - das stellt man fest, wenn man Ihren damaligen Redebeitrag noch einmal liest -, dass Sie die Große Anfrage gar nicht gebraucht hätten, um das, was Sie heute gefordert haben, zu entwickeln. Ich stelle also fest: Am Ende haben wir wenig Neues erfahren; wir haben wenig erfahren, was wir nicht zuvor bereits analysiert, geahnt oder erlebt hätten. Wir leben in diesem Land mit dem Nichtraucherschutzgesetz. Sie haben recht: Es sind einige Fragen offengeblieben. Aber ich glaube bislang nicht das stelle ich zumindest für die CDU-Fraktion fest -, dass wir einen Bedarf sehen, dies bereits jetzt so weit zu eruieren, dass wir mit Erkenntnissen rechnen können, die unsere Haltung ändern.
Das Gesetz ist in der Zeit der Großen Koalition beschlossen worden. Herr Eichstädt hat das im September als „Steinzeit“-Position gebrandmarkt. Aber das Gesetz läuft weitgehend reibungslos.
Es ist erfolgreich, sowohl in der Zielerreichung als auch hinsichtlich dessen, dass einige Befürchtungen, die im Zuge der damaligen Gesetzesdiskussion laut wurden, nicht eingetreten sind.
Deswegen stellen wir heute fest: Wir haben eine hohe Akzeptanz, nicht nur bei Nichtrauchern, sondern auch bei Rauchern. Dies zeigt sich nicht nur in der Statistik, sondern dies erleben wir täglich selbst.
Die Umsetzung in der Verwaltung, in den Ministerien, in den öffentlichen Einrichtungen verlief weitgehend reibungslos. Natürlich kann man nicht von dem Punkt an, an dem ein Gesetz gültig ist, erwarten, dass sofort alles ohne weitere Diskussion abgeht. Aber heute stellen wir fest: Für uns ist das Ergebnis zufriedenstellend.
Zu der häufig wiederkehrenden und auch in der Großen Anfrage thematisierten Diskussion über das „Ausstempeln“ bei Raucherpausen sage ich Ihnen als Nichtraucher: Ich habe die Situation auch in der freien Wirtschaft erlebt. Ich sehe überhaupt nicht ein, wieso Mitarbeiter, die nicht rauchen, mit ihrer Arbeitszeit sozusagen die Pausen von Rauchern finanzieren sollen. Daher halte ich eine entsprechende Regelung nur für konsequent.
Auch bei den Gaststätten gibt die Beantwortung der Großen Anfrage, meine ich, Anlass zu sagen: Die Befürchtungen bezüglich Umsatzeinbrüchen und erhöhte Insolvenzraten haben sich nicht bestätigt; zumindest sind solche Entwicklungen nicht auf das Nichtraucherschutzgesetz zurückzuführen. Ich glaube, dass ein fairer Ausgleich ein Wert an sich ist, und diesen Ausgleich wollen wir beibehalten.
Das Problem, das Sie im Hinblick auf die Diskotheken nannten, haben Sie bereits früher schon einmal im Zusammenhang mit dem Jugendschutz angesprochen. Da muss ich einfach sagen: Ich erwarte schlicht und ergreifend, dass - ob in Diskotheken oder in Gaststätten - der Jugendschutz konsequent eingehalten wird. Dann haben wir auch nicht das Problem, dass in als Tanzflächen ausgelegten Raucherräumen Jugendliche tanzen dürfen. Diese dürfen dann dort gar nicht hinein.
- Aber sie dürfen nicht in den Raucherraum, Herr Kollege Baasch. Sie dürfen den Raucherraum nicht betreten.
Sie dürfen auch nicht in den Raucherraum, wenn dieser zur Tanzfläche umfunktioniert worden ist. Ich habe nichts Falsches gesagt, Herr Kollege Baasch.
Es ist positiv, dass weniger Leute rauchen, dass diejenigen, die rauchen, weniger rauchen, und besonders positiv ist, dass weniger Jugendliche rauchen. Aber das ist natürlich nicht genug; da gebe ich Ihnen absolut recht. Wir brauchen eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes, und zwar nicht nur bezüglich Alkohol, sondern auch bezüglich des Tabakkonsums. Wir brauchen zudem natürlich auch das Vorbild in der Familie. Ich kann nur an alle Eltern appellieren, auch in ihren privaten Räumen ihre Kinder nicht den Gefahren des Passivrauchens auszusetzen. So etwas können wir nicht gesetzlich regeln, aber wir können dringend appellieren.
Weitergehenden Schutz können wir alle im täglichen Miteinander gestalten, denn ein Gesetz ersetzt nicht Rücksicht und Vernunft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst danke ich dem Ministerium für die Beantwortung der Großen Anfrage. Dabei muss ich für mich feststellen, dass darin vieles steht, was wir schon vorher wussten. Dies ist nun schriftlich fixiert, und in der Beantwortung ist sicherlich auch noch der eine oder andere zusätzliche Hinweis enthalten.
fahren des Passivrauchens ist ausgewogen und wird als pragmatischer Kompromiss bewertet. Generell ist positiv festzustellen, dass es in der Bevölkerung eine steigende Akzeptanz für die in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gibt.
In der Gesellschaft sagt man immer häufiger - das, denke ich, ist der größte Wert -: Raucher sollten vielleicht nach draußen gehen. Das ist heute nichts Dramatisches mehr. Der ganz positive Nebeneffekt ist: Es wird weniger geraucht. In Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Gesundheits-, Sportund Kultureinrichtungen sowie in Speiselokalen besteht ein generelles Rauchverbot.
Anfängliche Polarisierungen zwischen Anhängern einer noch restriktiveren Regelung ohne jedwede Ausnahme und den Verfechtern von weiteren Ausnahmeöffnungen haben sich gelegt. Auch die Anzahl der gemeldeten Verstöße hält sich nach meinem Dafürhalten in Grenzen. Zumindest finden sie nicht in der Zahl statt, dass man von diesen auf Akzeptanzprobleme schließen könnte - vielleicht mit Ausnahme von Wyk auf Föhr, wo offensichtlich gesonderte Probleme bestehen, obwohl ich sagen muss: Dort hat mich seinerzeit begeistert, dass es bereits rauchfreie Strandabschnitte gibt.
Dem vorliegenden Bericht zufolge haben gastronomische Betriebe Umsatzeinbußen durch das Schutzgesetz erfahren, aber die Umsätze haben sich inzwischen wieder stabilisiert. Die Anzahl von Insolvenzen in den letzten fünf Jahren soll gleich gewesen sein. Damit ist positiv festzustellen, dass nach wissenschaftlichen Studien es zu keinen nachhaltigen Umsatzeinbrüchen in der Gastronomie als Folge des Rauchverbots gekommen ist und dass hier die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bestimmend war.
Ich bin der Meinung, Lokale, in denen nicht geraucht werden darf, müssen nicht unattraktiv sein, auch wenn sich die Gastronomen wünschen - das kann ich als Liberale nur unterstützen -, dass sie selber entscheiden, ob ihre Lokale rauchfrei sind oder ob sie das Rauchen erlauben wollen. Der Mensch kann und soll für sich individuell entscheiden, welche Veranstaltung, welches Restaurant er besuchen möchte. Er muss nur sicher sein, dass er vorher erkennen kann, ob dort geraucht wird oder nicht, sodass er dann seine Entscheidung treffen kann.
Die gegenwärtige Interessenlage, die letztlich in der Interessenabwägung dem besonderen Schutz des Menschen Rechnung trägt, ist weithin akzeptiert. Der Bericht belegt dies nachdrücklich. Im Bericht wird häufig ausgeführt, dass keine Klagen bekannt seien und die Akzeptanz hoch sei. Das entspricht auch meiner persönlichen Erfahrung. Das Gesetz erfüllt seinen Zweck, und es erfüllt ihn gut. Weitere Verschärfungen in diesem Bereich lösen keine Probleme. Wir sollten unser Hauptaugenmerk weiterhin auf die Frage der Prävention richten und dabei in erster Linie auf Kinder und Jugendliche.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass schleswig-holsteinische Kinder und Jugendliche in allen Altersgruppen weniger rauchen als ihre Altersgenossen in den anderen Bundesländern. Ich bin der Meinung, dazu tragen auch die verschiedenen Projekte auf Landesebene bei, die hier gezielt präventiv ansetzen.
Generell befindet sich die Raucherquote auf einem historischen Tiefstand. Die Tendenz ist also gut, aber kein Grund, hier Bemühungen einzustellen. Ich möchte darauf hinweisen - das wurde hier natürlich nicht abgefragt beziehungsweise dargestellt -: Es gibt eine Verlagerung vom Rauchen hin zum Alkoholkonsum bei Jugendlichen, den ich für ein ganz großes Problem halte. Deutlich wird auch: Es ist schon wichtig, welchen sozialen Status die Familien haben, wenn die Kinder verstärkt zur Zigarette greifen. Hier betone ich nochmals: Die Vorbildfunktion der Eltern ist hier nicht ganz unwesentlich. Ich denke, da muss weiter aufgeklärt werden. Es muss einfach für jeden selbstverständlich sein, dass dann, wenn man ein Kleinkind, einen Säugling in seiner Umgebung hat, die Zigarette dort nichts zu suchen hat.