Protocol of the Session on January 28, 2011

Das Angebot ist vielfältig. Auf Freiwilligenbörsen und Ehrenamtsmessen stellen sie sich vor, suchen nach Nachwuchs, so zum Beispiel am 2. Februar hier im Landeshaus beim Ehrenamtforum Schleswig-Holstein. Laut Engagementatlas 2009 sind 37,6 % der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ehrenamtlich engagiert und wenden dafür im Durchschnitt 17,4 Stunden pro Monat auf. Mit diesen beiden Werten liegen wir bundesweit im Vergleich auf Platz 5. Damit sind wir die Besten im Norden, denn die vier ersten Plätze teilen sich die süddeutschen Bundesländer. Einen Rang besser schneiden wir sogar noch beim Potenzial ab, denn 27,7 % unserer Bevölkerung möchte das Engagement ausweiten oder erstmals aufnehmen.

Wir können stolz und dankbar sein, dass wir so viele ehrenamtlich engagierte Menschen in unserem Land haben, denn sie sind in der Tat unersetzlich.

Steuerbefreiungen für ehrenamtlich tätige Personen sind in § 3 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs setzen Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen voraus, dass die Steuerfreiheit nur für den Ausgleich von Betriebsausgaben oder Werbungskosten infrage kommt, also vergleichbar dem, was im Einkommensteuerrecht als sogenannte absetzbare Er

werbsaufwendungen zum Tragen kommt. Würde davon abgewichen, würde es gegenüber der Allgemeinheit der Steuerzahler und gegenüber den Empfängern von Aufwandsentschädigung aus anderen Kassen zu einer Ungleichbehandlung kommen. Die wäre ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz -

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Ich wollte die Unterhaltung des Kollegen Eichstädt nicht stören. - Dies wäre ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Schon jetzt steht zum Beispiel nebenberuflichen Übungsleitern im Sportverein oder Chorleitern ein Freibetrag von bis zu insgesamt 2.100 € pro Jahr zu. Dies gilt auch für diejenigen, die als ehrenamtliche rechtliche Betreuer, als Vormund oder als Pfleger tätig sind. Dies gilt analog auch für die Mitglieder in Kommunalvertretungen.

Sie erhalten nach dem sogenannten Ratsherrenerlass steuerfreie Pauschalen, deren Höhe nach der Gemeindegröße und der ausgeübten Funktion gestaffelt sind, letztlich also nach dem mit dem Ehrenamt verbundenen Aufwand. Danach sind zum 1. Januar 2007 der Mindestbetrag von 154 € auf 175 € pro Monat angehoben worden. Die übrigen Pauschalen wurden ebenfalls um rund 15 % angehoben. Diese Erhöhung ist der Initiative und der Durchsetzungskraft Schleswig-Holsteins zu verdanken.

Sie sehen, dass Sie uns voll an Ihrer Seite haben. Mir ist bewusst - und dem Herrn Finanzminister auch -, dass die Ausführungen einmal mehr die Komplexität des deutschen Steuerrechts vor Augen führen. Deshalb erspare ich es mir und Ihnen, jetzt die betreffenden Vorschriften des § 3 Einkommenssteuergesetz zu zitieren. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass wir gern Ihrem Antrag folgen und Ihnen Vorschläge unterbreiten, wie wir die Situation von ehrenamtlich Tätigen weiter verbessern können. Dazu gehören für mich zu allererst mögliche Änderungen landesrechtlicher Vorschriften. Ich erinnere daran, dass sich der Bund in der Vergangenheit gegen Änderungen der steuerrechtlichen Vorschriften gewehrt hat. Wie ich aber bereits ausgeführt habe, lassen wir uns davon nicht abschrecken. Wir werden Gespräche führen und gegebenenfalls Bundesratsinitiativen starten, um in ihrem Sinne tätig zu werden. Das Ergebnis der Prüfung und die entsprechenden Vorschläge werden wir bis Ende Mai den zuständigen Fachausschüssen des Landtages vorlegen.

(Silke Hinrichsen)

In Bezug auf die Maßnahmen im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierungspolitik der Landesregierung möchte ich noch eine Anmerkung zum Kollegen Fürter machen: Herr Kollege Fürter, die verlogenste Politik wäre die, die den Menschen suggeriert, dass wir weiterhin Schulden zulasten der nächsten Generation machen könnten, um Wohltaten zu verbreiten. Dann wäre der Begriff der Verlogenheit wahrlich richtig angewandt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Ich fasse zusammen, was beantragt worden ist. Danach gebe ich gegebenenfalls Herrn Abgeordneten Eichstädt noch einmal das Wort.

Die sozialdemokratische Fraktion möchte ihren Antrag gern als einen selbstständigen Antrag behandelt haben. Die anderen Fraktionen haben in ihren Diskussionsbeiträgen deutlich gemacht, dass sie ihn gern überweisen würden.

Die grüne Fraktion ist mit einem solchen Verfahren nicht einverstanden ist. Sie möchte über ihren Antrag in der Sache abstimmen lassen.

Ich werde zunächst den Antrag der Grünen, den Änderungsantrag zu dem Antrag von CDU und FDP, aufrufen. Danach rufe ich den Antrag von CDU und FDP auf. Als dritten Punkt lasse ich darüber abstimmen, ob der Antrag der Sozialdemokraten an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden soll. - Einverstanden?

(Zurufe: Ja, ja!)

- Dann machen wir das so.

Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1217, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hier bin ich! - Heiterkeit)

- Der Kollege Detlef Matthiessen sitzt gerade nur auf der falschen Seite. - Gegenstimmen? - Gegen diesen Antrag votieren jetzt die Fraktionen, die die Hände heben. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit stelle ich fest, dass der Änderungsantrag Drucksache 17/1217 abgelehnt worden ist.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion von CDU und FDP, Drucksache 17/1190, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen.

(Werner Kalinka [CDU]: Einstimmig, Herr Präsident!)

Ich komme zur dritten Abstimmung, zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1214. Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so votieren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit stelle ich fest, dass dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet ist.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 41 in der Februar-Tagung aufzurufen. Damit sind wir am Ende der Tagung. Wir treffen uns am 23. Februar 2011 wieder. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:39 Uhr

(Minister Klaus Schlie)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst