Diese Unterstützung erbitte ich mir auch bei der Frage der Gebührenregelung. Sie wissen, dass wir das in die Diskussion eingebracht haben. Wir haben
leider keinerlei Unterstützung in dieser Frage bekommen, auch nicht vom nordrhein-westfälischen Minister von den Grünen. Also bitte arbeiten Sie auch dort mit uns zusammen, damit wir dies auch durchsetzen können.
Frau Fritzen, zu Ihnen: Wer macht denn hier Gräben auf? Sie werden mich nicht dazu bringen, eine pauschale Verurteilung unserer Landwirtschaft in Schleswig-Holstein vorzunehmen.
Ich stehe zu unseren Betrieben, und zwar zu allen Betrieben in Schleswig-Holstein. Ich bin überzeugt davon, dass alle qualitativ hochwertige Lebensmittel erzeugen. Wir können gern die Diskussion darüber führen, und ich will gern mit Ihnen debattieren, dass es daran nicht liegt und dass die Umstellungsdebatte hier fehl am Platze ist.
Die Redezeit der Ministerin betrug drei Minuten. Das steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. Wird davon Gebrauch gemacht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal reingehen. Zunächst einmal hat es von uns eine Presseerklärung zu dem Dioxinskandal bei Biofutter gegeben, die ganz klar auch die Botschaft hatte, dass es auch hier Futtermittel unbekannter Herkunft waren, und auch hier gab es die Mahnung, genau zu gucken, woher man etwas bekommt, und auf von vornherein regionale Kreisläufe zu setzen. Das vielleicht dazu.
Mir macht Ihr letzter Beitrag ein bisschen Sorgen, Frau Ministerin, wenn Sie jetzt schon wieder anfangen zu sagen, die Positivliste stehe nicht vorn an. Wir haben unseren Antrag ganz bewusst gestellt und ganz bewusst gesagt, dass es vier zentrale Punkte gibt, die umgesetzt werden müssen. Einer davon ist, in der Öffentlichkeit die Betriebe zu nennen, die kriminell sind und unmittelbar damit han
deln. Das ist wirklich eine Positivliste. Es ist immer wieder das gleiche Ursachenschema. Wenn wir nicht bereit sind, da ranzugehen, wird demnächst der Rauch wieder verfliegen und nichts wird geschehen sein. Es gilt für die offene Deklaration ähnlich wie für die Haftung.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Appell an Sie richten, an die zentralen Punkte heranzugehen und nicht zu versuchen, allein über Kontrollen und genaues Hingucken die Dinge in den Griff bekommen zu wollen. Stattdessen sind es Probleme, die im System des jetzigen Futtermittelrechts liegen und bei denen bisher von der Lobby der Futtermittelwirtschaft seit Jahrzehnten mit Erfolg verhindert wurde, dass diese Punkte umgesetzt werden.
Vielleicht noch einmal zum Schluss: Es geht hier auch um die Systemfrage. So, wie sich Bewirtschaftung bei uns entwickelt, so, wie sich die Tierhaltung bei uns entwickelt, so, wie sich die Ausrichtung der Strukturen bei uns entwickelt, werden wir diese Skandale wieder haben. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen das nicht. Sie wollen klar informiert werden. Insofern werden wir an der Systemfrage dranbleiben.
Begrüßen Sie bitte mit mir Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums, Preetz, auf der Besuchertribüne. - Herzlich willkommen!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/1163 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksache 17/1157 (neu) und 17/1164 (neu) dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich erteile der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Dioxin im Futtermittel rückt das Verbraucherinformationsgesetz - das VIG - als gesetzliche Grundlage für eine transparente Verbraucherinformation weiter in den Fokus.
Ich begrüße daher den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Bericht zu erstatten. Aufgrund der geringen Fallzahl ist es allerdings schwierig, eine fachlich fundierte Bewertung des Gesetzes allein auf der Grundlage der schleswig-holsteinischen Erfahrungen vorzunehmen. In Schleswig-Holstein gab es in den ersten zweieinhalb Jahren seit Inkrafttreten des VIG lediglich acht Auskunftsersuchen. Bundesweit waren es in den ersten zwei Jahren 801 Anträge.
Die geringe Nachfrage in Schleswig-Holstein liegt wohl auch daran, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land über das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz eine sehr offene Information erhalten können, zum Teil mit weniger strengen Anforderungen an die Antragsstellung, als im VIG vorgesehen.
Die bundesweit gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass der Umgang mit Verbraucherinformationen im jetzigen VIG zu passiv und zu ungenau geregelt ist.
Das VIG sollte aus meiner Sicht in den folgenden drei Einzelbereichen optimiert werden. Verfahrensrechtliche Regelungen müssen ebenso vereinfacht werden wie das Antragsverfahren. Das Drittbeteiligungsverfahren muss effektiver gestaltet werden, und es ist auch wichtig, die zentralen Begriffe zu definieren. Das gilt ganz besonders für den Begriff des Verstoßes, auf den sich die meisten Anträge beziehen.
Gerade die aktuelle Diskussion um dioxinbelastete Lebensmittel zeigt mir, warum eine eindeutige Definition so wichtig ist. Unklare Definitionen können in solchen Situationen Existenzen Unschuldiger gefährden oder sogar vernichten.
Stellen wir uns beispielsweise vor, im aktuellen Dioxinskandal wäre - anders als tatsächlich geschehen
- Futtermittel in den Verkehr gelangt, das über dem Grenzwert liegende Dioxinwerte aufwiese. Dann stellte sich die Frage, ob wir verpflichtet wären, auf Antrag bekanntzugeben, welche Höfe gesperrt wurden. Diese Verpflichtung bestünde, wenn die das Futter verfütternden Landwirte gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verstoßen hätten. Dafür spräche, dass das Futtermittel geeignet wäre, die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Lebensmittel zu beeinträchtigen. Andererseits hätten die Landwirte diesen Verstoß weder vorhersehen noch vermeiden können. Es gehört nicht zu ihren Sorgfaltspflichten, freikäufliche Futtermittel darauf zu untersuchen, ob sie diese tatsächlich verfüttern dürfen. Vielmehr dürfen und müssen Landwirte davon ausgehen, dass nur verkehrsmäßige Futtermittel auf dem Markt gehandelt werden. Würden wir in einem solchen Fall die gesperrten Betriebe namentlich bekannt geben müssen, würden wir die ohnehin schwierige wirtschaftliche Situation der Landwirte weiter verschärfen. Ich habe Bedenken, dass dies so gewollt ist, wenn - wie ich noch einmal betonen möchte - den einzelnen Landwirt daran kein noch so geringes Verschulden trifft.
Deshalb ist es mir neben der Definition zentraler Begriffe wichtig, eine klare und eindeutige Rechtsgrundlage zu haben, die den Behörden die Möglichkeit eröffnet, Untersuchungsergebnisse proaktiv im Internet veröffentlichen zu können und damit eine nachvollziehbare Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, dennoch werde ich gerade zum jetzigen Zeitpunkt eine Gesetzesinitiative des Landes Berlin nicht unterstützen. Vielmehr sollte der von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwurf zur Änderung des VIG abgewartet werden, um alle notwendigen Änderungen im Rahmen eines Verfahrens vornehmen zu können.
Abschließend möchte ich auf die Forderung eingehen, das VIG auszuweiten und mit dem Informationsfreiheitsgesetz und den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und der Länder zusammenzuführen. Rechtspolitisch wäre es durchaus erstrebenswert, ein einheitliches Informationszugangsgesetz zu schaffen. Denn Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfte am ehesten erreicht werden, wenn sie sich nicht einer Fülle zum Teil komplizierter und unterschiedlicher Spe
zialgesetze gegenüber sähen. Da dem Bund aber die hierzu erforderliche einheitliche Gesetzgebungskompetenz fehlt, ist eine Ausweitung des VIG schon aus diesem Grund momentan nicht möglich.
Ich halte es allerdings für sinnvoll, die verschiedenen Informationszugangsregelungen auf Bundesebene in einem einheitlichen Modellgesetz zusammenzufassen, das den Ländern als Muster dienen könnte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verbraucherinformationsgesetz ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten und soll der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation dienen. Im Bericht der Landesregierung heißt es:
„Das Gesetz zielt zum einen auf die Erhöhung der Lebensmittelsicherheit und zum anderen auf die Verbesserung der Markttransparenz und damit der Auswahl- und Entscheidungskompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher ab.“
Es kann nicht auf aktuelle Fragen reagieren, sondern lediglich auf registrierte Ergebnisse, abgeschlossene Prozesse und grundsätzliche Entscheidungen Bezug nehmen und darüber Auskunft erteilen. So auch im laufenden Dioxinskandal. Dies zeigt aus meiner Sicht die Grenzen und Schwächen des Verbraucherinformationsgesetzes, das von uns allen mit großer Erwartung begleitet wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher möchten jetzt und sofort Antworten auf aktuelle Fragen haben. Das kann das Verbraucherinformationsgesetz leider nicht leisten. Möglicherweise ist das ein Grund dafür, dass das Interesse der Verbraucher an diesem Gesetz überraschend gering war.
Mit dem im Mai 2010 vorgelegten Bericht über die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes hat die Bundesregierung die aus ihrer Sicht wesentlichsten Ergebnisse zusammengefasst. Wirtschaftsverbände, Verbraucherschutzorganisationen und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer haben sich eingebracht. Es liegt also für den Evaluationszeitraum vom 1. Mai 2008 bis 1. Mai 2009 viel Material vor. Dennoch ist - wie
Denn im ersten Jahr sind auf Bundesebene insgesamt nur 487 Anträge auf Auskunft gestellt worden, von denen 261 Privatpersonen und 226 Verbänden und Journalisten zuzuordnen waren. Im zweiten Jahr ging die Zahl der Auskunftsanträge bundesweit sogar auf 314 zurück. In SchleswigHolstein wurden im Evaluationszeitraum des ersten Jahres und bis zum 26. November 2010 - der Erfassung des Berichts, nehme ich an - nur acht Anträge gestellt. Von diesen insgesamt acht Anträgen entfallen lediglich vier auf Privatpersonen und der Rest auf Presse und Verbände.
Das lässt vermuten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Schleswig-Holstein nach wie vor auch im Geltungsbereich des Lebensmittelrechts verbraucherrelevante Informationen eher über das Informationsfreiheitsgesetz verlangen oder sich an die Verbraucherzentralen wenden.