Das Gesetz ist gleichzeitig das Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein. In den §§ 14 und 15 MFG werden die Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Land und Kommunen beschrieben. Das ist nicht neu. Neu ist aber die Aufnahme der Tariftreueverpflichtung in dieses Gesetz, nachdem sich das alte Gesetz als europa
rechtswidrig erwiesen hat und auslaufen musste. Da wir die Tariftreueregelungen rechtssicher gestalten wollten, haben wir genau die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs eingehalten. Nunmehr dürfen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich zu den Mindestarbeitsbedingungen gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichten. Dies gilt auch für die Nachunternehmen. Verstöße dagegen - so im Gesetz nachzulesen - sind mit Sanktionen belegt.
Auch beziehen sich die Tariftreueregelungen nicht mehr auf vorgegebene Branchen, wie zum Beispiel die Baubranche, die Abfallbranche oder den Verkehrsbereich, nunmehr gelten die Regelungen nur noch dort, wo es für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gibt. Um einem Streitpunkt gleich vorzubeugen: Das ist derzeit zum Beispiel im gesamten ÖPNV-Bereich nicht der Fall.
Ich weiß, es gibt auch andere Auffassungen, dass nämlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht für den Verkehrssektor gelte und da die Tariftreueregelung nach altem Muster zulässig sein müsste, wir wollen aber mit unserem neuen Mittelstandsförderungsgesetz auf „Nummer sicher“ gehen und haben uns deshalb für die vorliegende Fassung entschieden.
Die Förderung des Mittelstands ist das wesentliche wirtschaftspolitische Ziel dieser Landesregierung.
Sie liegt im Interesse des Landes Schleswig-Holstein und seiner Unternehmen. Dies ist allerdings ein Arbeitsfeld, das sich nicht allein auf das Mittelstandsförderungsgesetz beschränkt. Es geht darum, alle rechtlichen Normen auf die Mittelstandsfreundlichkeit hin zu überprüfen, es geht darum, bei der Vergabe und anderen Anwendungen dafür zu sorgen, dass mittelständische Unternehmen nicht in einen Nachteil geraten. Wir müssen die verschiedenen Instrumente und Mechanismen daraufhin überprüfen. Wir müssen zum Beispiel überprüfen, inwieweit PPP-Verfahren sich unter Umständen als mittelstandsfeindlich erweisen. All diese Dinge gehören auch auf die Tagesordnung. Insofern ist dieses Mittelstandsförderungsgesetz oder auch die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes nicht die alleinige Antwort auf die Herausforderungen, sondern ein Teil eines größeren Plans.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke dem Wirtschaftsminister für seine Ausführungen zum neuen Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz. Er hat deutlich gemacht, welche Änderungen es gibt und welche Schwerpunkte wir zukünftig im Mittelstandsförderungsgesetz setzen werden. Ich glaube, es ist auch deutlich geworden, dass dieses Gesetz noch stärker die Belange des Mittelstands berücksichtigen wird. Beispielsweise werden Behörden angehalten, die Kommunikation mit den Unternehmen über das Internet zu verbessern, wird der internationalen Verflechtung der Unternehmen besser Rechnung getragen, etwa durch die Beteiligung an schleswig-holsteinischen Businesscentern, und es werden öffentliche Aufträge zukünftig auch unterhalb der Schwellenwerte grundsätzlich in Losen ausgeschrieben, was den kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommt.
Und es wird - das hat der Herr Minister ausgeführt, und das haben wir zugesagt - eine Tariftreueregelung aufgenommen, die europarechtskonform ist und das derzeit Mögliche abbildet.
Mit allen Änderungen machen wir das Mittelstandsförderungsgesetz wieder ein Stück besser und moderner. Aus diesem Grund wird dieses Gesetz auch zu einem Symbol, nämlich zu einem Symbol für diese Regierung. Es wird zu einem Symbol für eine gute Wirtschaftspolitik in diesem Land.
Wir verbessern Schritt für Schritt weiter die Rahmenbedingungen für unsere Betriebe, wir schaffen die Grundlage für neue Arbeitsplätze, und wir eröffnen den nachwachsenden Generationen neue Perspektiven.
Die Arbeitslosigkeit im Land ist so niedrig wie seit knapp zwei Jahrzehnten nicht mehr. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse war zuletzt vor der Jahrtausendwende so hoch, und das Wirtschaftswachstum ist trotz der Weltwirtschafskrise robust. Das Handwerk hat erst jüngst gesagt, es sehe sich auf dem Wachstumspfad. IHK und UV Nord sehen ebenfalls einen positiven Trend. All dies und auch die Entwicklung in den Seehäfen sind hervorragende Indikatoren für
Dabei unterscheiden wir uns in einem weiteren wie ich finde wichtigen - Punkt von der Opposition. Wir, diese Koalition, trauen dem Mittelstand nämlich etwas zu.
Wir wissen, dass eine überwältigende Mehrheit der Unternehmen seine Mitarbeiter anständig behandelt, ordentliche Löhne zahlt und Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft. Daher ist es eben nicht unsere Philosophie, die Wirtschaft von oben zu gängeln.
Ich glaube, das haben wir mit dem Landesentwicklungsplan deutlich gemacht, aber auch bei der kürzlichen Diskussion im Wirtschaftsausschuss über den erhöhten Schwellenwert im Vergaberecht konnte man das Misstrauen großer Teile der Opposition gegenüber dem Mittelstand deutlich spüren. Noch einmal: Wir trauen den Menschen etwas zu.
Gerade der jüngst vereinbarte Branchentarifvertrag im Schienenpersonennahverkehr hat doch die Handlungsfähigkeit der Sozialpartner gezeigt.
Meine Damen und Herren, wir werden auch zukünftig die Weichen für Wachstum und Arbeit stellen. Ich nenne den Landesentwicklungsplan, den Ausbau der erneuerbaren Energien oder den Ausbau des Breitbandnetzes. Viele Akzente werden in diesem Land positiv gesetzt.
Ich will darauf hinweisen, dass sich das Primäreinkommen der schleswig-holsteinischen Haushalte jetzt wieder dem Bundesdurchschnitt nähert, während es unter Rot-Grün stetig auseinanderdriftete. Rot-Grün hat seit 1996 die Menschen im Land ärmer gemacht, die Bürger nehmen jetzt aber wieder an der allgemeinen Entwicklung teil.
98,1 % der Haushalte in Schleswig-Holstein können - auch dank unserer Landesförderung - über Breitband-Internet verfügen. Wir sind damit übrigens auf Platz 2 unter den Flächenländern.
Wir schaffen eine hochmoderne Verkehrsinfrastruktur, und wir stehen zu den wichtigen Zukunftsprojekten feste Fehmarnbelt-Querung und A 20. Diese Liste ließe sich mit zahlreichen Bei
spielen fortführen. Sie ist Ausdruck der Handlungsfähigkeit und des Handlungswillens dieser Koalition.
Wir werden verhindern, dass Sie mit Parteien, die sich auf dem Weg zum Kommunismus befinden, gemeinsame Sache machen.
Einige Worte noch zum Änderungsantrag der Grünen: Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf doch nur den Eindruck erwecken, Sie seien mittelstandsverliebt. Aber ich sage Ihnen: Sie hätten keinen Änderungsgesetzentwurf vorlegen müssen. Eigentlich hätte ein Dreizeiler genügt, in dem gestanden hätte: „Wir sind für gesetzliche Mindestlöhne, und wir sind für neue Auflagen für die Unternehmen“.
(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Und ansonsten sind wir dagegen! - Vereinzelter Beifall bei der FDP und Beifall des Abgeord- neten Dr. Christian von Boetticher [CDU])
(Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war zynisch! - Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist denn jetzt dagegen?)
- Herr Kollege Dr. Tietze, Ich möchte noch darauf hinweisen: Sie haben in der Einführung zu Ihrem Gesetzentwurf den Hinweis auf die EU-Konformität des Gesetzes gestrichen. Ich schließe daraus, dass Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf auch nicht für europarechtlich zulässig halten. Ich beantrage Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Callsen, wovor haben Sie eigentlich so viel Angst?
Vor diesem Gespenst, das in Europa umgeht? Dieses Gespenst scheint aus Ihrer Sicht ganz offensichtlich die Tariftreue zu sein.
Ihr Minister ist da deutlich weiter. Ich will mich einmal mit dem von Herrn Minister de Jager eingebrachten Gesetzentwurf befassen. Zunächst könnte man meinen, dass das, was lange währt, endlich gut wird. Ich will auch sagen: In mehreren Punkten teilt die SPD-Landtagsfraktion die Vorstellungen, die Minister de Jager in Sachen Mittelstandsförderung, Vergabe und Tariftreue heute vorgestellt hat.