Protocol of the Session on January 26, 2011

Weitere Anträge zur Geschäftsordnung liegen vor. Zunächst ist Herr Dr. Stegner an der Reihe.

Frau Präsidentin, wenn ich das richtig verstanden habe, haben wir eben schlichtweg über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abgestimmt.

Sie ist mehrheitlich gegen die Stimmen des SSW und der Linkspartei angenommen worden. Das hätte nur festgestellt werden müssen, dann wären wir am Ende.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gut. Wenn alle damit einverstanden sind, bestätige und bekräftige ich das. Damit ist die Abstimmung zu b) erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

Berechtigung zum Leistungsbetrieb für das Kernkraftwerk Brunsbüttel

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1165

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung erstattet werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einer Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel stehen schon aus technischen Gründen zahlreiche, nicht abgeschlossene Sanierungsprojekte entgegen. Schlagwortartig will ich diese zusammenfassend noch einmal in Erinnerung rufen. Es geht um die notwendige Optimierung des Sicherheitssystems und die Entmaschung der Notstromversorgung, die Sanierung von Dübel-Verbindungen, die Sanierung von Stahlbühnen, den Austausch von Transformatoren sowie die Sanierung und den Austausch von Armaturen, Flanschen und Kleinleitungen aufgrund von Rissen infolge transkristalliner Spannungsrisskorrosion.

(Vizepräsidentin Dr. Gitta Trauernicht)

Vattenfall hat wiederholt selbst erklärt, dass sich diese Arbeiten noch bis weit in das gerade begonnene Jahr 2011 hinein ziehen werden. Wäre aber nach einem unterstellten erfolgreichen Abschluss all dieser Arbeiten eine Wiederinbetriebnahme der Anlage rechtlich zulässig? - Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Dezember 2010 vorgestelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Brunsbüttel in entsprechender Anwendung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes erloschen sei, weil die Anlage seit Mitte 2007 abgeschaltet ist und keinen Strom mehr produziert.

Das Imissionsschutzrecht sieht vor, dass eine Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist. Kann aber diese im BundesImissionsschutzgesetz verankerte Regelung - wie in dem Gutachten behauptet - so einfach auf das Atomrecht angewendet werden? - Meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Ich teile die Auffassung nicht, denn auf die im Gutachten Bezug genommene Regelung des § 18 des Bundes-Imissionsschutzgesetzes findet auf kerntechnische Anlagen und damit auf die Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel keine Anwendung, und zwar weder direkt noch analog.

So wie sich im Bundes-Imissionsschutzgesetz verschiedene Erlöschungstatbestände für imissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen finden, enthält das Atomgesetz für atomrechtlich genehmigte Anlagen verschiedene eigenständige, unterschiedliche und abschließende Regelungen zur Frage des Erlöschens der Betriebsgenehmigung. Das Atomgesetz sieht vor, dass atomrechtliche Genehmigungen widerrufen werden, wenn von ihnen innerhalb von zwei Jahren kein Gebrauch gemacht worden ist, soweit die Genehmigung nicht etwas anderes bestimmt. Danach führt im Atomrecht im Gegensatz zum Bundes-Imissionsschutzrecht ein Anlagenstillstand nicht automatisch und obligatorisch zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung, sondern es bedarf einer Widerrufsentscheidung der dafür zuständigen Behörden.

Im Übrigen zielt das Atomrecht in diesem Zusammenhang nicht auf das Merkmal Betrieb beziehungsweise Betreiben ab, sondern darauf, ob von einer Genehmigung Gebrauch gemacht worden ist. Genau dies kann vorliegend nicht in Zweifel gezogen werden. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel laufen seit der Abschaltung im Jahr 2007 umfangreiche Sanierungs- und Reparaturarbeiten. Von der Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Brunsbüttel

werden ausdrücklich Stillstandsarbeiten wie die Abwicklung von Revisionen, Instandsetzungsvorgänge, Reparaturen und Brennelementewechsel et cetera umfasst. Deshalb greift auch die soeben dargestellte atomrechtliche Widerrufsvorschrift nicht.

Auf all diese Aspekte geht das Gutachten mit keinem Wort ein. Dass atomrechtliche Genehmigungen automatisch erlöschen können, lässt sich entgegen der in diesem Gutachten vertretenen Position auch nicht aus § 7 Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes herleiten. § 7 Abs. 4 des Atomgesetzes hat die verfahrensrechtliche Abwicklung von Genehmigungsverfahren im Blick. Die dortige Regelung des Satzes 3 sieht vor, dass das Genehmigungsverfahren entsprechend den dort genannten imissionsschutzrechtlichen Verfahrensgrundsätzen durch Verordnung geregelt werden soll. Dies ist durch die atomrechtliche Verfahrensverordnung erfolgt. Zu Recht findet sich dort keine Regelung zum Erlöschen einer atomrechtlichen Betriebsgenehmigung, denn dies ist eine materielle und nicht eine verfahrensrechtliche Frage, die zudem bereits - wie gesagt im Atomgesetz abschließend geregelt ist.

Nach alledem setzt sich das Gutachten mit den wesentlichen Gesichtspunkten nicht auseinander. Es erfüllt nach meiner Auffassung deshalb nicht den Standard, der von einem juristischen Gutachten zu erwarten ist.

(Beifall bei FDP und CDU)

Auch wenn ich zusammenfassend keinen Zweifel daran habe, dass die Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk nicht erloschen ist, haben Kernkraftwerksbetreiber nach wie vor die Möglichkeit, Strommengen älterer Anlagen auf jüngere zu übertragen. Angesichts der jüngsten Äußerungen des Vattenfall-Vorstands Hatakka gehe ich davon aus, dass E.ON und Vattenfall in ihren angelaufenen Verhandlungen zu einer Übernahme der Betriebsführung der Vattenfallanlagen durch den E.ONKonzern für das Kernkraftwerk Brunsbüttel auch diese Möglichkeit in Betracht ziehen werden. Dies wäre auf der Grundlage des Koalitionsvertrags sehr zu begrüßen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgerodneter Dr. Habeck, das Wort.

(Minister Emil Schmalfuß)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Schmalfuß, lassen Sie mich zunächst ausdrücklich sagen, dass Sie persönlich, Ihr Ministerium, aber vor allem auch die Atomabteilung bei uns in der Fraktion und in der Partei einen sehr guten Leumund haben. So danke ich für Ihren Bericht und Ihre Einschätzung und auch für die Hinweise, die Sie geliefert, und die Ausführungen, die sie gemacht haben, sowie für die strenge Prüfung, die Sie dem Atomkraftwerk Brunsbüttel zumuten und auferlegen. Das ist verantwortungsvoll - auch für die Bevölkerung in Schleswig-Holstein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt bei der SPD)

Aber der infrage gestellte Sachverhalt ist auch nach Ihren Ausführungen nur negativ beschieden und nicht beantwortet worden. Das kann er vermutlich auch heute gar nicht, weil wir mit dieser Debatte juristisches und politischen Neuland betreten.

AKWs sind auch technische Großanlagen. Darüber haben wir uns kaum Gedanken gemacht; wir haben uns ethische und energiepolitische Debatten geliefert, sind aber kaum auf den technischen Aspekt eingegangen. Deswegen halten wir daran fest, dass für sie selbstverständlich auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt. Das haben AKWs mit einer Chemieanlage, einer Brotfabrik oder einem großen Schweinestall sehr wohl gemeinsam.

Selbstverständlich müssen für Atomanlagen immissionsschutzrechtliche Grundsätze gelten. Ich komme auf die von Ihnen genannten Widersprüche gleich zurück. Dass dem so ist, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich so entschieden. Für den hier fraglichen Fall enthält das Atomgesetz sogar einen ausdrücklichen Verweis - Sie sprachen es an. Nach § 7 Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes „wird das atomrechtliche Genehmigungsverfahren nach den Grundsätzen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Rechtsverordnung geregelt“. Dann wird ausdrücklich auf § 18 verwiesen.

Herr Minister, Sie sprachen es an, § 7 verwendet den Begriff „Genehmigungsverfahren“, also Neubetrieb oder Zulassung von Anlagen. Die weiteren Ausführungen im Atomgesetz machen jedoch deutlich, dass dies sehr wohl, anders als Sie es dargestellt haben, auch den materiellen Betrieb einer Anlage betrifft. Sonst macht der Passus logisch keinen Sinn, da es im Atomgesetz keine weiteren Ausfüh

rungen zu Genehmigungsverfahren gibt. Das haben Sie angesprochen, aber Sie haben die Rechtsauffassung damit nicht widerlegt.

Herr Minister, bei allem Respekt, so ist die Frage nach wie vor offen und nicht beantwortet. Genauso sind bisher alle Stellungnahmen nicht auf den eigentlichen Sachverhalt, die infrage stehende Position, eingegangen, wie es zum Beispiel der selbst ernannte Atomrechtsspezialist Siegfried de Witt in seiner Stellungnahme einmal geschrieben hat - die ist am 19. Januar, als vor vier, fünf Tagen, erschienen, ich zitiere mit Verlaub -:

„Atomrechtliche Genehmigungen [sind] unbefristet. Erst mit der Laufzeitbeschränkung wurde indirekt eine Befristung eingeführt. Weitere Regelungen hat der Gesetzgeber weder beim Ausstieg aus der Kernenergie noch bei der jetzigen Laufzeitverlängerung vorgesehen.“

Weitere Regelungen habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen, heißt es. Genau das ist unserer Auffassung nach falsch. Denn tatsächlich gibt es seit 1959 eine weitere Regelung im Atomgesetz, nämlich § 7. Dazu aber gibt es bei de Witt kein Wort, und Ihre Ausführungen eben, Herr Minister, haben es nur negativ beschieden, aber sich nicht positiv der Frage gestellt. Letztlich läuft es darauf hinaus, dass wir nicht zulassen können, was nicht sein darf. Diese Logik der Atomindustrie sollten wir uns nicht zu eigen machen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Unruhe)

Es geht nicht um eine Befristung atomrechtlicher Genehmigungen, sondern um das Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Die Betreiber - in diesem Fall Vattenfall, aber auch die anderen Betreiber von Atomanlagen - haben auf Zeit gespielt, um 2009 über die Bundestagswahl zu kommen und dann 2010 bei der Kanzlerin ihre Lobbymacht auszuspielen. Diese Verzögerungstaktik rächt sich nun mit dieser Debatte. Selbst schuld!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn die bei Fabriken und Industrieanlagen maßgeblichen Kontroll- und Rechtsmechanismen sind erst recht bei der Hochrisikotechnologie Atom anzuwenden. Das war 1959 der Wille des Atomgesetzgebers. Alles andere wäre auch ein Skandal. Denn neben vielen anderen Subventionen wie mangelnde Haftpflichtversicherung, dem bis heute fehlenden Entsorgungskonzept für hochradioaktive Abfälle und der Rücklagenanhäufung wäre dies ei

ne weitere in keiner Weise zu rechtfertigende Bevorzugung.

Atomkraftwerke genießen keine Vorzugsbehandlung. Es gilt deshalb für sie das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Deshalb ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für das AKW Brunsbüttel erloschen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

Herr Minister, untersagen Sie also das Wiederanfahren, solange die Sache nicht rechtssicher geklärt ist! Sollte sie nicht rechtssicher zu klären sein, muss sie vor Gericht. Da wird sie landen - es sei denn, alle Seiten einigen sich darauf, dass das AKW Brunsbüttel gar nicht mehr ans Netz geht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

Das wäre die Lösung aller Probleme, auch der Ihren, und eine Erleichterung für die Bevölkerung, die schon seit 35 Jahren mit einem der störanfälligsten Meiler in Deutschland lebt, für das nach dieser Auffassung noch nicht einmal das Immissionsschutzgesetz gilt. Das kann doch nicht sein! Lassen Sie uns das AKW Brunsbüttel abwracken!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Magnussen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in dieser Landtagstagung hat die Fraktion der Grünen es nicht versäumt, das Thema Kernenergie auf die Tagesordnung zu setzen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erwarte wie immer völlig neue Erkenntnisse von allen Beteiligten und vor allem eine spannende Diskussion. Nur eines ist dieses Mal anders: Dieses Mal ist der Vorwand der Grünen für die Debatte wirklich plump. Es ist ja nicht so, dass man die Fragen, die gestellt wurden, nicht erörtern sollte. Doch mit dem Bericht des Ministers ist eigentlich alles gesagt. Liebe Kollegen Habeck und Matthiessen, Ihr Antrag hätte wunderbar in einer Kleinen Anfrage Platz gefunden. Die Fragen wären beantwortet

worden, und das Thema hätte sich erledigt. Aber, wie gesagt, sie brauchten offensichtlich noch einen Aufhänger für diese Landtagstagung.