Protocol of the Session on December 16, 2010

gesehen und die Landesregierung auch hier unterstützt.

Als dritte Bedingung wurde die feste Zusage von Ryanair, eine Base in Lübeck einzurichten, genannt. Dies scheint erst einmal in weiter Ferne zu liegen. Gleichwohl bleibt dies eine unverzichtbare Forderung - auch für uns als SSW.

Betrachtet man nun also den Antrag der SPD, so beinhaltet dieser nach unserer Auffassung zwei Punkte, die wir kritisch sehen. Da ist zum einen davon die Rede, dass sich das Land zum Betrieb des Flughafens an Investitionsmaßnahmen beteiligen soll. Genau dieser Betrieb des Flughafens ist aber nicht förderfähig. Daher ist diese Formulierung zumindest ungenau und weckt Hoffnungen, dass eine Förderung des Betriebs - über welchen Umweg auch immer - doch noch möglich und gewollt ist. Dies ist aber nicht der Fall.

Der zweite Punkt ist, dass davon gesprochen wird, dass die Förderung „im zugesicherten Rahmen“ gewährt werden soll. Diesen zugesicherten Rahmen gibt es nicht.

(Beifall des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP])

Was es gibt, sind Förderrichtlinien, die für alle Flugplätze im Land gleich sind. Es gibt die Möglichkeit, eine erhöhte Förderung in Höhe von 75 % zu gewähren. Beides wird nicht in Zweifel gezogen. Wie hoch aber die Summe der Förderung letztendlich sein wird, ist unbekannt und hängt vom Antrag der Stadt Lübeck und von den dann als förderfähig festgestellten Investitionen ab. Auch hier ist daher die Formulierung missverständlich, ungenau und suggeriert, dass hier schon ein konkreter Förderbescheid angekündigt ist.

Der Antrag von CDU und FDP hingegen ist da genauer. Er stellt fest, dass der erfolgreiche Bürgerentscheid ein deutliches Bekenntnis zum Erhalt und Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee ist. Bei einer Mehrheit von 67,4 % der abgegebenen Stimmen wird dies niemand bezweifeln können. Übrigens finde ich es vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit Stuttgart 21 ausgesprochen gut, dass man die Bürger schon vor Beginn der Maßnahme beteiligt hat. Wenn dann dabei ein Ergebnis herauskommt, was manch einem nicht passt, ist das für denjenigen zwar ärgerlich, aber ich muss sagen, unter Demokratieaspekten ist es wirklich klasse gewesen, was man dort gemacht hat.

(Beifall bei SSW, CDU und FDP)

(Antje Jansen)

Ich als Politiker - so finde ich - muss mich dann auch an das, was die Bürger in Lübeck entschieden haben, halten. Dies werde ich zumindest dann auch nicht hinterfragen.

(Beifall bei SSW, CDU und FDP)

Weiter stellt der schwarz-gelbe Antrag fest, dass die Anforderungen für eine Förderung, die durch die Landesregierung formuliert wurden, erst teilweise erfüllt sind. Daran, dass eine Base durch Ryanair weder zugesagt noch eingerichtet ist, kann auch niemand Zweifel haben, sodass auch diese Aussage im Antrag richtig ist.

Als dritten Punkt fordert der Antrag die Überarbeitung des Take-off-Konzepts. Diese Forderung stimmt ebenfalls mit den Aussagen der Landesregierung überein und deckt sich mit den Forderungen der Mehrheit der Fraktionen, auch der des SSW, hier im Landtag. Daher ist der Antrag von CDU und FDP in sich konsistent und deckt sich mit den Auffassungen von uns.

Ob der Flughafen Lübeck wirklich in dem Umfang ausgebaut wird wie geplant, hängt von vielen Faktoren ab. Das hängt davon ab, ob die Stadt Lübeck weiterhin den politischen Willen hierzu hat und ob die Stadt bereit ist, hier auch finanzielle Leistungen zu erbringen. Weiter ist der Ausbau und die damit verbundene Förderung durch das Land davon abhängig, ob es gelingt, ein in sich nachvollziehbares und zukunftsträchtiges Konzept vorzulegen. Dies müssen wir abwarten.

Und zu guter Letzt steht und fällt der Ausbau und die Landesförderung damit, ob Ryanair eine Base einrichtet oder nicht.

Werden alle diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Förderung nichts im Wege. Fällt eine der Voraussetzungen weg, ist eine Förderung nicht möglich. So einfach ist das, und das wurde durch die Landesregierung und viele andere in diesem Hohen Haus auch schon vorher bestätigt. Das wurde bei der letzten Befassung des Ausschusses mit diesem Thema durch die Landesregierung auch ganz deutlich gesagt. Ich finde, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Es gibt rechtliche Bedingungen, nach denen man fördern kann. Diese sind für alle Flughäfen in Schleswig-Holstein gleich und gelten auch für Lübeck. Wenn Lübeck die Voraussetzungen erfüllt, dann ist das in Ordnung, dann muss der Flughafen auch Geld bekommen. Erfüllt er die Voraussetzungen nicht, bekommt er sein Geld nicht, das wäre dann auch in Ordnung.

(Beifall bei SSW, CDU und FDP)

Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst vielleicht einmal aus Sicht der Landesregierung schildern, was sich seit der letzten Debatte hier im Landtag - nicht seit der letzten angesetzten Debatte, sondern der letzten tatsächlichen Debatte, immerhin im Februar 2010 - entwickelt hat. Denn das ist vielleicht auch Gegenstand der Betrachtung bei der Entscheidung über den Förderantrag.

Im März 2010 ist die Hansestadt Lübeck der Forderung der Landesregierung nachgekommen und hat ihr Take-off-Konzept nachgebessert. Darin sind nun ein Worst-Case- sowie ein Mittel-Case-Szenario berechnet. Die Geschäftsannahmen sind jetzt realistischer. Das Konzept ist plausibler und kann als Grundlage für die Bewertung der Entwicklung des Flughafens verwendet werden.

Im April 2010 ist der Bürgerentscheid durchgeführt worden. Die Mehrheit der Lübecker - das ist schon angesprochen worden - hat sich dafür ausgesprochen, dass die Stadt den Flughafen zunächst selbst betreibt und den Ausbau durchführt. Die Landesregierung respektiert dieses Votum. Wir alle hier in diesem Hohen Haus sollten es tatsächlich respektieren. Wer das für Stuttgart fordert, kann es in Lübeck nicht verwerfen.

(Beifall bei CDU, FDP und SSW)

In Mai hat die Bürgerschaft Lübeck dementsprechend beschlossen, dass die Liquidität der Flughafen Lübeck GmbH bis einschließlich 2012 sichergestellt wird. Außerdem hat sie beschlossen, Mittel für Investitionen bereitzustellen, damit der Ausbau gemäß Planfeststellungsbeschluss erfolgen kann.

Im Juni 2010 ist dann der erste Teil des Förderantrags für den ersten Bauabschnitt in meinem Haus eingereicht worden. Wir hatten noch eine Reihe von Nachfragen, und Ende September 2010 lagen die Antragsunterlagen komplett vor.

Auch auf der Baustelle „Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses“ gibt es Fortschritte. Der Planfeststellungsbeschluss ist im Grunde vollziehbar, aber er ist noch nicht rechtskräftig. Hauptsache- und Eilverfahren sind anhängig. Die Landesregierung hat ihre Klageerwiderung Anfang August

(Lars Harms)

2010 vorgebracht. Anfang Oktober 2010 hat nun noch die Hansestadt Lübeck als Beigeladene Schriftsätze eingereicht. Jetzt ist das OVG am Zuge, über die Eilanträge zu entscheiden. Das wird in diesem Jahr nicht mehr geschehen.

Der Förderantrag für den ersten Bauabschnitt wurde in meinem Haus geprüft. Für die Entscheidung der Landesregierung ist es wichtig, dass mittelfristig eine zufriedenstellende Perspektive für die Nutzung der Infrastruktur des Flughafens gegeben ist. Dies ist durch das Take-off-Konzept überwiegend plausibilisiert. Zudem haben Vertreter des Flughafens und der Hansestadt Lübeck in Gesprächen die Aussagen des Take-off-Konzepts untermauert und damit letzte Zweifel ausgeräumt.

Grundlage für die Ausbauplanung ist keineswegs allein und ausschließlich die angekündigte Ausbauabsicht des Hauptkunden Ryanair. Der erste Bauabschnitt dient ebenfalls dazu, ein höherwertiges Instrument im Landesystem zu installieren. Damit wird die Infrastruktur auf den Stand der Technik gebracht und an die Anforderungen der Fluggesellschaften angepasst. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass möglicherweise neue Linien diesen Flughafen anfliegen. Es ist auch eine Voraussetzung dafür, dass ein privater Investor gefunden werden kann, der den Flughafen am Ende betreibt. Auch das ist noch eine Absicht.

Herr Abgeordneter Tietze, Sie haben recht, es ist so, dass dieses Landesystem gegenwärtig noch verpackt dort liegt. Ich sage Ihnen aber auch: Wenn der Ausbau nicht vollzogen wird, dann bleibt es dort verpackt liegen. Das heißt, wir müssen auch wissen, dass eine Nichtausbauentscheidung, eine Entscheidung dafür ist, dass das angeschaffte Landesystem ein „Stranded Investment“ ist. Auch das ist Teil einer Abwägung, die wir in der Tat zu treffen haben.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird ihre Entscheidung über die Förderung des ersten Bauabschnitts nach sorgfältiger und verantwortungsvoller Überlegung treffen. Nachdem die Hansestadt Lübeck entschieden hat, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss abzuwarten, werden auch wir dies tun.

Das Geld für die Förderung in Höhe von 75 % wie die Landesregierung in ihrem Bericht dargelegt hat - steht zur Verfügung. Der Landesanteil, den wir drauflegen, betrifft übrigens nur die 25 %, die über die 50-%-GRW-Förderung hinausgehen. Ich sage, dass es unterm Strich eine politische Ent

scheidung sein wird, die die Landesregierung und dieses Ministerium zu treffen haben. Ich kann Ihnen sagen, dass der Antrag der Grünen für mich keine Richtschnur sein kann, eine solche Entscheidung zu treffen.

Herr Minister, -

Nein, ich bin gleich fertig. - Ich darf in Anlehnung an eine Debatte, die wir vorhin gehabt haben, sagen: Eine einfache Schließung könnten Sie überhaupt nicht verantworten, weil Sie gar keine regionalökonomische Folgenabschätzung durchgeführt haben, Herr Tietze.

(Beifall bei CDU und FDP)

Sie haben sich heute Morgen als Mikroökonom profiliert. Insofern hätte ich schon die Erwartung, dass Sie diese Expertise auch in Ihren Antrag eingebracht hätten. Aber es hat wieder einmal nur für zwei Zeilen gereicht. Insofern glaube ich, dass der Antrag von CDU und FDP eine bessere Richtschnur für diese Entscheidung ist. Auf Basis der hier gehaltenen Reden und dieses Antrags werden wir entscheiden.

(Beifall bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/949, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1034. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Ich sehe keine Enthaltungen. - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE angenommen.

(Minister Jost de Jager)

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über die Anträge, zu denen ein Ausschussvotum vorliegt. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/557 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktion von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW gegen die Stimmen der SPD abgelehnt.

Schließlich lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/537 (neu), in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen wird es nicht geben. - Damit ist diesem Antrag mit

den Stimmen von CDU, FDP und SSW gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, heute keine weiteren Tagesordnungspunkte aufzurufen. Ich schließe daher die Sitzung, wünsche Ihnen allen einen guten Abend und vor allem einen sicheren Nachhauseweg.

Die Tagung wird morgen früh um 10 Uhr fortgesetzt.

Schluss: 17:44 Uhr

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst