Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das Meiste ist über die Haltung der Tiere in Schleswig-Holstein gesagt worden, ich will daher auch nicht weiter darauf eingehen. Nur so viel: Auch wir haben uns mit der Pelztierindustrie in Schleswig-Holstein auseinandergesetzt, und auch uns konnten sie nicht davon überzeugen, dass es eine artgerechte Haltung ist, wie die Tiere jetzt gehalten werden. Auch uns konnten sie nicht davon überzeugen, dass Tiere für Luxus sterben müssen. Wir
sind entschieden dagegen und unterstützen deswegen genau diesen Beschluss, dass ab dem nächsten Jahr neue Richtlinien in Schleswig-Holstein eingeführt werden sollen.
Für uns ist es so: Wenn es schon kein Verbot von gewerblicher Nutzung und Haltung von Pelztieren zu diesem Zeitpunkt geben kann, muss - zumindest für uns - aus ethischen, moralischen und rechtlichen Gründen sichergestellt werden, dass die Verordnung, das sagte ich eben schon, zur TierschutzNutztierhaltung auch in Bezug auf Pelztiere eingehalten wird. Deswegen verwundert es mich ein bisschen, dass wir uns darauf nicht einigen können, weil ich denke, dass es eine Gesetzgebung ist, die uns eigentlich alle betrifft und die wir alle abnicken könnten. Trotz alledem sind auch wir für die Ausschussüberweisung.
Ich möchte aber noch auf eine kleine Problematik hinweisen. Wir haben uns auch Gedanken über die Menschen gemacht, die in diesem Bereich arbeiten. Wenn diese Betriebe aufgrund der Gesetzgebung schließen müssen - was wir als Fraktion begrüßen -, sollten wir Überlegungen anstellen, was man mit den Menschen zusammen erarbeiten könnte, damit die Menschen Arbeit finden. Es geht um Tier und Mensch.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abgeord- neten Sandra Redmann [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD] - Unruhe)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Ruhe. Insbesondere die SPD-Fraktion der oberen Ränge spreche ich jetzt an, etwas mehr Ruhe zu wahren und den Wortbeiträgen mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Kollegin Redmann das mit Anke Spoorendonks Pelz geklärt hat, wage ich doch, meine Rede zu halten. Die Diskussion im Landtag über die Haltung von Pelztieren ist nicht neu. Es hat dazu hier im Haus schon mehrere Debatten gegeben. 2001 gab es sogar eine breite Mehrheit, die Haltung von Pelztieren bundesweit ganz zu verbieten, doch daraus ist bekanntlich nichts geworden. Man hat sich das Ziel zur damali
gen Zeit wahrscheinlich zu hoch gesetzt. Es ist dann aber ein Erlass geworden, und Schleswig-Holstein bekam damit bundesweit die strengsten Tierschutzauflagen für die Pelztierhaltung. Das war gut, aber es reicht nicht. Das Ziel, die Haltung von Pelztieren ganz zu verbieten, werden wir nicht aus den Augen verlieren.
Mit der Aufnahme von Pelztieren in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2006 wurde erstmals eine bundesweite Rechtsverordnung zur Haltung von Pelztieren erreicht. Diese Errungenschaft wurde seinerzeit auch von den Tierschutzorganisationen als ein erster Schritt begrüßt. Mit dem vorliegenden Antrag werden wir das Verbotsziel zwar noch nicht erreichen, aber es geht darum, die Haltungsbedingungen im Sinne des Naturschutzes weiter zu verbessern. Es geht darum, dass die Bestimmungen eingehalten und entsprechend kontrolliert werden.
Das ist nicht das Ende der Fahnenstange, aber zumindest ist dies ein weiterer Schritt, um die Aspekte des Tierschutzes bei der Pelztierhaltung zu verbessern. Ein Effekt, den wir uns von der Umsetzung der Haltungsverordnung versprechen, ist, dass die hohen Auflagen die Züchter zur Aufgabe der Pelztierhaltung bewegen werden. Der langwierige politische Prozess in dieser Angelegenheit bis hin zu einer bundesweiten Verordnung, um die Haltungsbedingungen für Pelztiere zu verbessern, macht deutlich, dass hier sehr dicke Bretter gebohrt werden. Man fragt sich, welche Interessen eine gemeinschaftliche Regelung im Sinne des Tierschutzes so lange verhindert haben.
Nebenbei bemerkt: Wenn es um die politische Frage der Schächtung geht, wird von den Gegnern immer wieder das Argument angeführt, dass es grausam sei und gegen Aspekte des Tierschutzes verstoße. Das gleiche Engagement und die Vehemenz vermisse ich aber, wenn es um die Haltung und Tötung von Pelztieren geht.
Ich will die beiden Sachen nicht gegeneinander ausspielen, aber ich will deutlich machen, wie unterschiedlich hier argumentiert wird und wie der Tierschutz in der politischen Diskussion mal so und mal so an Gewicht gewinnt.
einschwemmen, in denen Tiere unter wesentlich schlimmeren Verhältnissen gehalten werden, muss ich an dieser Stelle stark zurückweisen. So etwas darf uns nicht daran hindern, politische Beschlüsse zu treffen, von denen wir der Auffassung sind, dass sie richtig sind.
Ein solches Argument dient nur dazu, politisch stillzuhalten. Es bringt uns in keiner Weise voran. Mit einem nationalen Verbot würden wir das politische Gewicht in dieser Sache auch in der EU deutlich verschieben. Darüber hinaus würden wir in der politischen Diskussion auf EU-Ebene für neuen Schwung sorgen. Es gibt EU-weite Empfehlungen zur Haltung von Pelztieren. Diese sind jedoch wenig konkret und nicht weitgehend genug. Von einer Verbesserung ist derzeit nicht auszugehen. Hier können wir nicht auf die EU warten. Aus diesem Grund haben vereinzelte EU-Mitgliedstaaten bereits vor Jahren die Zucht, Haltung und Tötung von Pelztieren zur Pelzgewinnung verboten. Genau hieran müssen wir uns orientieren.
Letztendlich wäre eine EU-weite Verbotsregelung natürlich wünschenswert, aber solange diese in weiter Ferne ist, müssen wir landes- und bundesweit alles dafür tun, um ein generelles Verbot der Haltung und der Zucht von Pelztieren anzustreben und diese Regelungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tierschutz ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung, und wir werden ihn - wo möglich - weiter konsequent betreiben und verbessern.
In den vergangenen Jahren hat sich auf dem Gebiet des Tierschutzes vieles zum Positiven gewendet. Möglich wurde dies nicht zuletzt durch das gesteigerte öffentliche Bewusstsein für die Anliegen des Tierschutzes. Die Menschen sind zunehmend nicht mehr bereit, unzureichende Formen von Tierhaltung zu akzeptieren, bei denen sich die Tiere auf Rohstofflieferanten von möglichst billigen oder wie bei Pelztieren - exklusiven Produkten reduzieren. Das Tier wird in zunehmendem Maß als Mitgeschöpf wahrgenommen, das vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen ist. Im Vordergrund der Tierschutzpolitik steht daher die ethische Verpflichtung, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dies gewährleisten. Das bedeutet insbesondere, dass verbesserte Lebensbedingungen von Tieren ein artgerechtes Verhalten ermöglichen. Der schon zitierte Grundsatzparagraph 2 des Tierschutzgesetzes heißt: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.
Durch die entsprechende Verordnung werden die Anforderungen dahin gehend konkretisiert, dass Tiere so zu halten sind, dass sie ihre Bedürfnisse insbesondere ihre Bewegungs- und Beschäftigungsbedürfnisse - jeweils art- und verhaltensgerecht befriedigen können. Pelztiere haben einen deutlich geringeren Domestikationsgrad als unsere landwirtschaftlichen Nutztiere, die seit Jahrtausenden von uns in Ställen gehalten werden.
Auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes sind nun 2006 die Haltungsbedingungen für Pelztiere in der zitierten Verordnung konkretisiert worden. Damit konnten wesentliche Verbesserungen gegenüber den bisher üblichen Haltungsbedingungen, für die keine Mindestmaße und Ausgestaltungsanforderungen der Käfige gelten, erzielt werden. Die Bedingungen haben wir bereits gehört. Mit der Vergrößerung der Bodenflächen sollen einerseits mehr artgemäße Bewegung, andererseits aber auch die Einhaltung des Mindestabstands zu Artgenossen und damit auch artgerechtes Sozialverhalten ermöglicht werden. Mit diesen Regelungen geht Deutschland, wie auch andere europäische Länder, zum Beispiel Österreich und die Schweiz, über die vonseiten der EU erlassenen Anforderungen hinaus. In der EU konzentriert sich die Pelztierhaltung im Wesentlichen auf Dänemark, Finnland und die Niederlande.
In Schleswig-Holstein haben wir zwei genehmigte Pelztierhaltungen, bei denen es sich um nach dem Tierschutzgesetz genehmigungspflichtige gewerbliche Tierhaltungen handelt. Die tierschutzrechtlichen Kontrollen erfolgen planmäßig oder anlassbe
zogen durch die zuständigen Kreisveterinärbehörden. Den Betrieben sind die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen bekannt. Sie sind selbstverständlich umzusetzen. Die Überwachungsbehörden und mein Haus als oberste Tierschutzbehörde achten natürlich darauf, dass sie umgesetzt werden. Einer besonderen Aufforderung bedarf es meines Erachtens nicht, zumal im nächsten Jahr erstmals die Mindestanforderungen für die Haltung von Pelztieren greifen.
Den Vorschlag, im Fachausschuss darüber noch einmal gesondert zu beraten, finde ich sehr gut. Dort können wir die einzelnen Argumente noch einmal austauschen, die hier genannt wurden. Wir können dann auch sehen, wie wir gemeinsam bei der Verfolgung der Ziele des Tierschutzes weiter vorankommen.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1063 an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass der Antrag unter Tagesordnungspunkt 38 von der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen worden ist und dass die Parlamentarischen Geschäftsführer übereingekommen sind, anstelle des Tagesordnungspunktes 38 Tagesordnungspunkt 48, Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee, aufzurufen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie werden sich sicherlich wundern, dass die regierungstragenden Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag den Antrag „Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung nachhaltig sichern“ auf die Tagesordnung der heutigen Landtagsdebatte gesetzt haben, obwohl - dazu komme ich jetzt - ein ähnlich lautender Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein ähnlicher Antrag von der SPD schon im Laufe des Jahres an dieser Stelle diskutiert und an den Umweltausschuss überwiesen wurden. Das stimmt. Das gebe ich zu.
Dort waren wir uns fraktionsübergreifend einig, unserer Landesregierung nach einem Anhörungsverfahren unter Einbeziehung eines von der Bundesregierung zu erstellenden Erfahrensberichtes Anfang 2012 richtungweisende Forderungen zur EEG-Novellierung mit auf den Weg zu geben.