rung bezogen auf Bildung, Betreuung und soziokulturelle Teilhabe zu gewährleisten. Wir brauchen ferner die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Wir brauchen außerdem Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, um weitere Maßnahmen umzusetzen wie einen flächendeckenden Ausbau von Ganztagsangeboten, mehr Schulsozialarbeit, inklusive Kindertageseinrichtungen und ein kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen.
All dies könnte man übrigens bezahlen, wenn man nicht Milliarden für die abstruse „Kita-Fernhalteprämie“ ausgeben würde, die Frau von der Leyen plant. Damit könnte man sehr wohl Schulsozialarbeit finanzieren.
All das kostet viel Geld, es nicht zu tun, kostet uns unsere Zukunft. Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen, sondern Handeln. Das ist für Bund, Länder und Kommunen in den nächsten zehn Jahren ein Kraftakt, der auch eine Änderung des Grundgesetzes verlangt. Frau Kollegin Bohn hat das bereits angesprochen.
Herr Kollege von Boetticher, was ist eigentlich aus Ihrem Antrag geworden, den Sie im Zusammenhang mit der Aufhebung des Kooperationsverbotes in Karlsruhe stellen wollten? Michael Sommer war gerade bei mir im Büro und sagte mir, er habe auch die Erwartung an die Volkspartei Union, dass sie sich endlich dieser Aufgabe stellt und dies Kooperationsverbot in ein Kooperationsgebot umwandelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Nelson Mandela sagte im Jahr 2005 zu Recht: Das größte Problem in der Welt ist Armut in Verbindung mit fehlender Bildung. - Wir müssen dafür sorgen, dass Bildung alle erreicht.
Die Sozialdemokraten im Bundestag und die sozialdemokratisch geführten Landesregierungen im Bundesrat werden gegen diesen Gesetzentwurf stimmen. Ich wünsche mir von der Landesregierung, dass sie im Vermittlungsverfahren mehr Weitsicht zeigt als bei ihren Kürzungspaketen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig werbe ich bei Ihnen um Unterstützung für unseren Antrag; denn hierbei geht es um nicht mehr und nicht weniger als um die Kernsubstanz unseres Sozialstaats, dass wir für unsere Kinder alles tun, was wir können, und kein Kind in Schleswig-Holstein zurücklassen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Tag ist die SPD Schleswig-Holstein zu sozialistischer Politik zurückgekehrt.
(Beifall bei CDU, SPD, FDP und der LIN- KEN - Wolfgang Baasch [SPD]: Wir haben lange daran gearbeitet, dass ihr das merkt!)
- Ich glaube, Sie haben in den vergangenen Jahren gar nicht gemerkt, wofür Sie gestanden haben. Das ist das Problem an der ganzen Geschichte.
Meine Damen und Herren, ich dachte, es würde ein ruhiger Nachmittag werden, aber diesen Tag muss man sich merken. Herr Kollege Stegner, was wir gerade gehört haben, hat zwei Komponenten. Erstens. Man reibt sich die Augen und fragt sich, wofür die SPD eigentlich in den vergangenen 20 Jahren gestanden hat und was sie in der Politik getan hat.
Zweitens. Wenn man bei Kindern und bei Hartz IV fast nichts gebacken bekommen hat, dann sollte man etwas weniger über andere herziehen.
Ich kann nachvollziehen, dass es parteiinterne Wettbewerbe gibt. Solche kenne ich selbst auch. Das kann einen aber doch nicht dazu verleiten, seine Position von einem Tag auf den anderen zu verändern. Man muss doch etwas mehr Rückgrat haben. Das ist der Punkt, um den es geht.
Meine Damen und Herren, wir werden den 11. November in wirklich guter Erinnerung behalten. Ich bin ein Oldie in diesem Haus und kenne deshalb noch die politische Diskussion mit Jochen Steffen. Auf diese Zeit geht die heutige Diskussion nämlich zurück.
Was ist das Minimum dessen, was ein Mensch für ein menschenwürdiges Leben benötigt? Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe ist eine objektive Erhebung darüber, was tatsächlich verbraucht wird. Zu Recht ist damit der alte Warenkorb abgelöst worden. Zu Recht gehören Alkohol und Tabak nicht mehr in diesen Warenkorb. Die Er
gebnisse dieser Erhebung haben wir zu akzeptieren. Sie sind nachvollziehbar und transparent. Dabei muss es auch bleiben.
An mancher Stelle wünscht man sich zwar mehr, aber darum kann es nicht gehen. Von 320 Milliarden € im Bundeshaushalt gehen rund 50 Milliarden € in Hartz-IV-Sätze, 15 Milliarden € in die Grundsicherung und etwa 80 Milliarden € als Zuschuss in die Rente. Bei aller Kritik, die auch ich an manchen Dingen übe, bleibt doch eines festzustellen: Unser Staat ist sozial, auch wenn das Geld knapp ist. Das muss man im Grundsatz festhalten.
Frau Kollegin Jansen, wenn Sie sagen, Hartz IV müsse weg, dann führen wir eine ganz andere Debatte. Wer Hartz IV abschaffen möchte, der kann auch nicht für diese Hartz-IV-Sätze sein. Das ist doch logisch.
Zweiter Punkt. Die Bildungschancen von Kindern aus einkommensschwächeren Familien werden in Deutschland deutlich verbessert, und das ist gut so. Es wäre eine ganz schlimme Situation, es wäre unerträglich, wenn es im Jahre 2010 vom Portemonnaie der Eltern abhinge, welchen Bildungsweg ein Kind nehmen kann.
- Nein, das ist sie nicht. Die Zeit, Kollege Baasch, als dies dominant war, ist Gott sei Dank vorbei.
Es gibt ganz sicherlich Verbesserungsnotwendigkeiten. Aber ich möchte Sie noch einmal fragen: Was haben Sie in den letzten zehn, zwanzig Jahren in Ihrer Bilanz eigentlich getan, wenn Sie hier so vehement Schelte verteilen? Die Frage müssen Sie sich schon gefallen lassen.
Sachleistungen können zielgenauer helfen. Auch dies ist richtig, und deswegen ist dieser Kurs der Bundesregierung nicht zu beanstanden.
Meine Damen und Herren, wer ein Stück ehrlich diskutiert, der weiß, dass manches, was an HartzIV-Geld oder aus anderen Bereichen kommt, in einer Familie nicht immer so ausgegeben wird, wie dies optimalerweise für Kinder der Fall wäre. Das ist die Realität; daran kann man nicht vorbeigehen. Deswegen finde ich es richtig, dass durch Sachleistungen für Bildung, für Sport und auch für Freizeit eine Entwicklung genommen wird, durch die wirklich den Kindern zugutekommt, was die Gemeinschaft für sie geben will. Das ist ein durchaus richtiger Ansatz.
Zum Thema Missbrauch haben Sie die Grundaussage bestritten, Sanktionen müssten erfolgen, wenn sie begründet und gesetzlich geregelt sind. Sie sagen, Sanktionen sollten ausgesetzt werden. Wenn wir gesetzliche Leistungen haben, wenn wir hohe staatliche Förderungen haben, und jemand verstößt gegen die vorgegebenen Regeln, dann ist das ohne Sanktionen nicht zu machen. Dieser Grundsatz kann eigentlich nicht strittig sein. Deswegen kann man zu diesem Punkt nur ein klares Nein sagen.
Davon unabhängig ist die Frage, ob es bei der Beantragung von Hartz IV zu Streitigkeiten kommt, woran nicht immer nur die eine Seite Schuld hat. Da gibt es bestimmte Problembereiche, auch Missverständnisse; das will ich durchaus einräumen. Es gibt ja Gründe dafür, warum wir so viele Hartz-IV-Klagen haben. Ich will dieses Problem gar nicht leugnen und pauschal beiseiteschieben, um das ganz deutlich zu sagen. Aber eine Aussage dergestalt, Gelder, die gewährt werden, müssten prinzipiell ohne Sanktionen gewährt werden, auch wenn dagegen verstoßen werde, ist sicherlich nicht tragbar.
Meine Damen und Herren, Hartz IV ist die definierte Mindestgrenze dafür, auf welchem Niveau eine Familie und die Menschen in Deutschland leben sollten. Eine definierte Mindestgrenze! Wer logisch weiterdenkt, wird zu dem Ergebnis kommen müssen, dass dann ein Lohnabstandsgebot dazu führen muss, dass der Lohn in der Berechnung von dort an nach oben gehen muss. Das ist jedenfalls meine Auffassung. Ich bitte Sie, einmal genau darüber nachzudenken, was der Satz bedeutet. Das bedeutet natürlich auch, dass man die Hartz-IV-Sätze präzise berechnen muss, weil natürlich das Draufsatteln, was ja bei einem Lohnabstandsgebot erfolgen muss, zu höheren Grenzen führen wird. Das ist eine politi
Von 7 oder 8 € kann im Regelfall niemand auskömmlich und vernünftig leben. Sie werden von mir nicht erleben, dass ich Lohndumping oder anderen Dingen das Wort rede. Lohndumping ist und bleibt unsozial. Darüber braucht man sich politisch überhaupt nicht zu unterhalten.
Aber umso mehr möchte ich bei Ihnen für den gemeinsamen Korridor werben. Ich habe mir am Ende meiner Stichworte aufgeschrieben: Nach der guten gestrigen Arbeitsmarktdebatte wäre ein breiter Konsens in gemeinsamer wirtschaftlicher, sozialer und finanzieller Verantwortung eine gute Grundlage für die Betroffenen, eine Grundlage auch für die Unternehmer, die kalkulieren müssen. Das sollten meine Schlussworte sein. Ich hatte nach der gestrigen Debatte die Hoffnung, dass wir gemeinsam diesen Weg gehen würden.
Natürlich gibt es auch Dinge, über die man immer unterschiedlicher Meinung sein muss, wenn man in der Opposition ist oder wenn man regiert. Ich will das einmal an einem Beispiel aus der Bildungspolitik sagen: Sie fordern flächendeckend in Bildung zu investieren und Schulsozialarbeit auszuweiten. Dagegen kann man ja eigentlich gar nicht sein.