Zu diesen Ausgaben gehören weiterhin die Fahrten zu Gerichtsterminen und damit die Erhöhung der Planstellen bei der Landespolizei, die längeren Anfahrtswege für die Vernehmungen und damit mehr Stellen bei der Kripo, Mehrarbeit und vor allen Dingen Mehreinstellungen. Weiterhin gibt es durch die Verlegungen in den Vollzug nach Kiel, Neumünster oder Lübeck einen größeren Bedarf an Vollzugsbeamten, denn diese müssen auch fahren, mehr Pflichtverteidiger durch das rechnerische Aufkommen an Besuchen, mehr Streifen- und Gefangenentransporte, zusätzliche Anwaltskosten, Fahrtkosten für die Gerichtsvollzieher, die Bewährungshilfe und - was auch wichtig ist - die Kosten für den möglichen weiteren Erhalt der Liegenschaften. Interessant wäre, wie diese Ausgaben beziffert werden und zu welchem Ergebnis die Landesregierung dann käme.
Es ist für mich weiter, auch angesichts des jetzt abgegebenen mündlichen Berichts, unklar, wieweit die Berechnungen mittlerweile sind und ob es tatsächlich zu Einsparungen in Millionenhöhe kommen wird - wie von der Landesregierung postuliert - oder ob nicht vielmehr die Kosten, die an einer Stelle eingespart werden, an anderer Stelle wieder ausgegeben werden müssen.
Zu der Schließung der kleinen Justizvollzugsanstaltsstandorte gibt es allerdings noch weitere Fragen, hier fehlen noch konkrete Antworten. Da sind zum einen die mit einer möglichen Schließung verbundenen Veränderungen der Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte. Hierzu haben Sie in Ihrem Bericht nunmehr Auskunft gegeben. Sie wissen, dass die Angst in Flensburg natürlich war, dass hiermit das langsame Sterben des Landgerichts eingeläutet wird. Wir fragen uns natürlich weiter: Was passiert mit den Zuständigkeiten bei der Großen Strafkammer langfristig im Land?
Zum anderen stellt sich die Frage nach den sozialen Auswirkungen einer möglichen Schließung. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Insassen durch die dezentrale Lage der JVAs die Möglichkeit haben, die sozialen Kontakte zu Familien und Freunden durch die räumliche Nähe und die kurzen Verkehrsverbindungen aufrechtzuerhalten. Es geht auch darum, dass bei den meisten Familien durch die Inhaftierung sowieso schon ein Einkommen wegfällt. Viele Familien können sich durch den erheblichen Zeitaufwand und die zum Teil schlechten öffentlichen Verkehrsanbindungen die Wahrnehmung der Besuchszeiten dann nicht mehr leisten. Ein sozialer und heimatnaher Strafvollzug fällt daher mit einer Schließung der kleinen Justizvollzugsanstalten im Land weg.
Es geht dabei nicht darum, es den Insassen so gemütlich wie möglich zu machen. Es geht schlichtweg darum, die Resozialisierungschancen zu erhöhen, und da gibt es in Schleswig-Holstein ausreichend Eckpunkte, an denen angesetzt werden sollte.
Dies ist im Übrigen auch den Insassen selbst klar. Am 22. Juni titelte der „sh:z“ „Aufregung im Knast: Keiner will raus“. Den Insassen ist nämlich durchaus klar, dass sie in den größeren Gefängnissen des Landes untergehen würden und keine Chancen hätten, wieder zurück zu einem eigenen straffreien Leben zu finden.
Während der Haft in der Justizvollzugsanstalt in Flensburg gibt es Arbeitsmöglichkeiten, die in den anderen Anstalten nicht mit so hoher Wirkung verbunden sind.
Weitere Fragen stellen sich bezüglich der Sicherheitslage in Flensburg. Sie haben hierzu ausgeführt, dass die Polizei mitgeteilt habe, dass es hier
keine Einschränkungen gebe. Ich weise darauf hin, dass es schon jetzt Probleme mit der Regionalleitstelle Harrislee gibt und gab. Wenn man die Umrechnung von 17 Monaten nimmt, stellt sich die Frage, wieweit insbesondere auch die Grenzlage Flensburgs berücksichtigt ist. Wie uns allen bekannt ist, werden des Öfteren Menschen der Haft zugeführt, die sich auf dem Weg in den Urlaub oder aus dem Urlaub befinden. Das gibt es selbstverständlich nicht noch einmal, eine so grenznahe Auffindung von Menschen, die dort sind.
In Flensburg hat man in den letzten Jahren für 2,14 Millionen € saniert. Weitere Investitionsmaßnahmen stehen an, auf die die Landesregierung gern verzichten würde. Nach der Stellungnahme der Stadt Flensburg zu diesem Thema stellt sich für den SSW allerdings die Frage, ob hier zwischen den gewünschten und den notwendigen Sanierungen unterschieden wird. Auch ist unklar, warum der Auftrag für die Sanierungen dem teuersten Anbieter übertragen wurde und ob es nicht auch kostengünstigere Alternativvorschläge gibt. Wie sieht die Landesregierung außerdem die bisher getätigten Investitionen, wenn die JVA geschlossen wird? Für ein Hotel dürfte sie kaum nutzbar sein. Ist es nicht absurd, erst so viel Geld zu investieren und dann alles stehen und liegen zu lassen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, gibt es viele Fragen in Bezug auf eine Schließung der kleinen JVAen im Land, die zu beantworten sind. Es kann einfach nicht sein, dass man aufgrund von wahllos herausgegriffenen Zahlen hier und dort kürzt. Das Justizministerium stellt sich nach meiner Ansicht auch noch nicht ausreichend die Frage, ob das Vorhandensein einer JVA in jedem Landgerichtsbezirk aus fachlicher Sicht geboten ist. Genau darum geht es nämlich: Es geht hier um Menschen, die nicht einfach nur ein zu kürzender Kostenfaktor sind.
Für den SSW fordere ich daher die Landesregierung auf, ihren Sparvorschlag noch einmal zu überdenken und eine transparente Argumentation auf den Tisch zu legen, damit Richter- und Anwaltsvereine, die Stadt Flensburg, der Bund der Strafvollzugsbediensteten, die GdP und die Gefangenen und
ihre Angehörigen verstehen können, warum die Schließung ihrer JVA von Vorteil wäre. Aus Sicht des SSW ist es im Übrigen eine weitere Schwächung des nördlichen Landesteils und kein Vorteil, sondern ein Armutszeugnis für die schwarz-gelbe Landesregierung.
Ich möchte noch kurz auf das eingehen, was Sie einmal gesagt haben, Herr Kubicki. Sie hatten in einer Zeitung angekündigt, dass die JVA geschlossen werden solle. Dann kam eine Pressemitteilung direkt aus dem Justizministerium, das sei nicht so. Eine Woche später wurde seitens der Haushaltsstrukturkommission verkündet, sie solle doch geschlossen werden. Ich finde es schwierig, hierzu Worte zu finden. Ich gehe davon aus, dass ich von Ihnen noch Näheres dazu hören werde.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Schmalfuß, vielen Dank für den ausführlichen Bericht zur Situation der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein. Besonders bemerkenswert finde ich, dass Sie Ihr persönliches Engagement zum Ausdruck gebracht und Ihren Bericht mit durchaus kritischen Anmerkungen versehen haben. Damit bringen Sie zum Ausdruck, dass dieses Thema bei Ihnen durchaus Gewicht hat.
Ich freue mich auch, dass wir uns mit diesem Thema während der letzten Plenartagung so langsam von einem irgendwo am Nachmittag anberaumten Zeitpunkt über einen späten Abendzeitpunkt 22 Uhr - zu diesem Zeitpunkt - 15 Uhr - vorgearbeitet haben. Denn ich finde, jetzt ist für dieses Thema ein sehr angemessener Zeitpunkt, wenn man guckt, mit wie viel Betroffenheit dieses Thema in der Bevölkerung bearbeitet wird. Ich bedanke mich dafür, dass wir zu diesem Zeitpunkt darüber debattieren dürfen.
Herr Minister, Ihr Bericht gibt zum einen einen umfassenden Überblick über die derzeitige Sachlage, zum anderen enthält er Vorschläge zu möglichen Einsparpotenzialen. Im Bereich der Bauplanung und des derzeitigen Investitionsstands kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass von den aus dem Investitionsprogramm der 15. und 16. Legislaturperiode zur Verfügung gestellten Mitteln immerhin 90 % in die Modernisierung und Instandsetzung der JVAs investiert worden sind. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass der Landesrechnungshof die bauliche Zielplanung der Justizvollzugsanstalten uneingeschränkt positiv bewertet. Diese Zielplanung ist in enger Abstimmung mit dem Justizministerium unter Berücksichtigung der Gefangenenstruktur, besonderer Sicherheitsanforderungen, zeitlicher, finanzieller und organisatorischer Aspekte ebenso wie des Abbaus einer verfassungsrechtlich unzulässigen Belegung verfasst worden. Kontinuierlich werden Bauunterhaltungsmaßnahmen und kleine Baumaßnahmen zur Sanierung durchgeführt.
In Bezug auf die Personalsituation kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass diese ausreichend ist. Ich begrüße sehr die kritische Anmerkung des Justizministers, dass hier weiter Aufmerksamkeit geboten ist.
Meine Damen und Herren, als im Mai dieses Jahres die Haushaltsstrukturkommission ihre Vorschläge zur schrittweisen Sanierung unseres ernsthaft angeschlagenen Haushalts vorlegte, da war dieses Unternehmen von der Leitidee getragen, dass es in einer so desolaten Finanzsituation eigentlich keine Denkverbote geben darf. Keinen Bereich kann man vorab aus dem Sparprogramm herausnehmen, denn wenn man dies tut, dann möchte jeder vorab aus den Sparüberlegungen herausgenommen werden.
Deshalb müssen wir - so schmerzlich es ist - auch die Lage und Entwicklung der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund möglicher Einsparpotenziale bewerten.
Die Anregung des Landesrechnungshofs, die vorgegebene Einsparquote durch Schließung der kleineren Einrichtungen in Flensburg und Itzehoe zu erreichen, darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Auch wenn die Überprüfung der konkreten Einsparpotenziale des Justizministeriums derzeit nicht abgeschlossen ist, so rechtfertigen überschlägige Wirtschaftlichkeitsberechnungen den vorliegenden Vorschlag.
Große Baumaßnahmen in Millionenhöhe werden nicht mehr anfallen. Der langfristig unabdingbar werdende Austausch sicherheitstechnischer Anlagen entfällt. Wenn man die Anzahl der in den jeweiligen Einrichtungen Beschäftigten ins Verhältnis zu der Zahl der einsitzenden Straffälligen setzt, so wird außerdem deutlich, dass die Personalintensität in den großen Einrichtungen günstiger ist.
Man kann auch nicht bestreiten, dass bestimmte Verwaltungsleistungen, die neben dem eigentlichen Vollzug auch in kleineren Anstalten vorgehalten werden müssen, durch die Konzentrierung auf große JVA-Standorte eingespart werden können. Kostenintensive Angebote der Vollzugsgestaltung wie Bücherei, Freizeit und Seelsorge werden in großen Anstalten effizienter genutzt. Ich glaube, jeder teilt meine Meinung, dass diese Angebote äußerst wichtig sind.
Wer in seiner Analyse der gegenwärtigen Situation aufrichtig ist, der muss zugeben, dass die zwischenzeitlich von vielen Betroffenen zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen und Sorgen diese Einsparpotenziale im Kern auch nicht infrage stellen,
sondern dass sich die Kritik überwiegend mit dem Problem möglicher Folgekosten befasst. Diese sind durchaus ernst zu nehmen. Es geht es um die Frage längerer Anfahrtswege zu den Gerichten. Es geht um die Aufrechterhaltung der räumlichen Nähe der Inhaftierten zu ihren Familien, den Pflicht- und Wahlverteidigern und anderen Hilfsorganisationen sowie um den Umgang mit möglichen Problemen bei der Tätertrennung. Schließlich und letztendlich geht es um die Frage, ob die empfohlenen Schließungen mit Bezug auf mögliche Folgekosten tatsächlich zur Haushaltssanierung des Landes Schleswig-Holstein beitragen oder ob laufende oder zukünftige Ausgaben nur auf andere Ressorts und Ministerien verlagert werden.
Als justizpolitische Sprecherin der CDU nehme ich diese in sehr fundierter und sachlicher Form vorgetragenen Bedenken sehr ernst. Wir haben Gespräche mit den Betroffenen geführt, und man muss einräumen, dass sich die betroffenen Menschen viel Mühe geben, die Justizvollzugsanstalten und ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Auch dies ist im Bericht des Justizministeriums deutlich und mit Anerkennung zum Ausdruck gebracht worden.
Ich möchte deshalb für die CDU-Fraktion ausdrücklich klarstellen, dass wir den Belangen der Sicherheit, der betroffenen Mitarbeiter und der betroffenen Regionen wirklich einen hohen Stellenwert beimessen. Wir alle, die Opposition eingeschlossen, können am Ende aber auch nicht verdrängen, wo wir im Jahr 2020 stehen müssen. Wir müssen heute eine Antwort auf die Frage formulieren, wie der Strafvollzug in den kommenden Jahren finanziert werden soll. Ein einfaches „Weiter so!“ reicht als Antwort nicht aus. Ich glaube, hier sind wir uns alle einig.
Ich möchte deshalb auch die Mitglieder der Oppositionsfraktionen bitten, es sich in der Diskussion bitte nicht zu einfach zu machen. Als CDU liegen uns und mir persönlich die Sicherheit und die Fürsorge für die Betroffenen sehr am Herzen. Deshalb würden wir uns wirklich nur zu gern voll auf ihre Seite stellen. Nur zu gern würden wir einfach darauf verzichten und den Betroffenen quälende Diskussionen um ihre Arbeitsplätze ersparen, aber so einfach geht es eben nicht. Der Vorschlag zur Auflösung der Justizvollzugsanstalten kommt nicht von irgendwoher, und es geht durchaus um viel Geld. Herr Präsident, ich erlaube mir ein kurzes Zitat aus den Bemerkungen 2010 des Landesrechnungshofs:
„Der LRH hält es für unwirtschaftlich, die kleinen JVA zu erhalten. Es ist weder überzeugend noch realistisch, die zum Teil mehr als 100 Jahre alten Bauten nur teilweise herrichten zu wollen.“
Auch wenn ich sicherlich nicht jede Einschätzung des Landesrechnungshofs uneingeschränkt teile, so sind wir hier in die Verantwortung genommen. Wir können den Menschen in Flensburg und Itzehoe die derzeit stattfindenden Auseinandersetzungen mit diesem Thema beim besten Willen nicht ersparen. Wer jetzt konstruktive Antworten geben kann, der sollte es jetzt tun.
Wir werden den zu erwartenden Haushaltsentwurf mit Blick auf alle diese Probleme hinterfragen und diskutieren müssen. Darüber hinaus werden wir unter Umständen auch über neue Konzepte nachdenken müssen, um Folgekosten zu vermeiden. Herr Minister Schmalfuß, ich habe heute den Eindruck gewonnen, dass Sie die angesprochenen Aspekte in Ihre Beurteilung einbeziehen und ihnen im Rahmen der anstehenden konkreten Wirtschaftlichkeitsanalysen mit Sachverstand und dem nötigen Respekt
entgegentreten. Von daher bin ich zuversichtlich, dass wir im Rahmen der Beratungen gemeinsame Lösungen finden werden.