Protocol of the Session on September 9, 2010

(Wolfgang Kubicki)

ihres Hoheitsgebietes oder gänzlich ausschließen.“

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Matthiessen?

Ja, das mache ich.

Herr Minister de Jager, ich habe folgende Frage:

In Ihrer damaligen Funktion als Energiestaatssekretär im Ausschuss haben Sie auf eine Nachfrage von mir geantwortet. Meine Frage lautete: Werden die schleswig-holsteinischen Kohlegroßkraftwerke in Brunsbüttel „Capture Ready“ gebaut, setzen Sie also auf die Option von CCS im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Kohlekraftwerken?

Meine schlichte Frage lautet nun, ob die geänderte Positionierung der Landesregierung hinsichtlich der CCS-Politik irgendwelche Konsequenzen für den Neubau von Kohlekraftwerken in Brunsbüttel oder im übrigen Schleswig-Holstein hat.

Nein. Das hat sie nicht. Nach wie vor machen wir die Genehmigung dieser beiden Kraftwerke - die Zuständigkeit hierfür liegt aber in einem anderen Ressort - davon abhängig machen, dass sie CCSready sind. Das bedeutet nicht notwendigerweise, dass das CO2 in Schleswig-Holstein eingelagert wird. Ich glaube, ich habe anfangs deutlich gemacht, dass die Landesregierung deshalb gegen eine Einlagerung von CO2 auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins ist, weil es dafür keine Akzeptanz in der Bevölkerung gibt. Wir haben nicht gesagt, dass wir diese Technologie in Bausch und Bogen verdammen, sondern wir haben gesagt: Wenn es keine Akzeptanz in der Bevölkerung gibt, dann kann man es hier nicht machen. Das ist der Grund, weshalb wir so vehement für das eintreten, was ich eben geschildert habe.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Präsidentin!)

Möchten Sie eine zweite Frage -

Jetzt muss mich die Präsidentin fragen, ob ich es zulasse, und ich lasse es zu.

(Heiterkeit)

Herr Minister, nachdem sich die CCS-Debatte so sehr auf den norddeutschen Raum und auf Schleswig-Holstein konzentriert hat, weil diese hierfür besonders geeignet sind, bitte ich die Frage zu beantworten, wo denn das durch CCS abgespaltene CO2 aus Brunsbütteler Großkraftwerken eingelagert werden sollte, wenn nicht in SchleswigHolstein.

- Sie wissen, dass es möglich ist, bestimmte Gase durch Pipelines zu transportieren. Das wird seit einigen Jahren auch im Bereich des Gastransports gemacht. Sie wissen, dass es in Brandenburg durchaus ein Interesse gibt, solche Technologien anzuwenden. Wir wissen, dass auch die Niedersachsen, die zwar unsere Länderklausel unterstützen, gleichwohl nicht ausschließen, dass sie es auf ihrem Gebiet machen wollen. Insofern gibt es nach wie vor die Möglichkeit, dies in Deutschland zu tun.

Das bringt mich übrigens zu der Fragestellung, die in dem Antrag der LINKEN aufgeworfen wurde, ob man es für Deutschland insgesamt verbietet. Ich bin der Auffassung, es geht darum, dass wir sicherstellen müssen, dass das in Schleswig-Holstein nicht geschieht. Wenn die Brandenburger und die brandenburgische Landesregierung der Auffassung sind, dass es dort geschehen soll, dann haben wir keine Mission, es dort zu verbieten oder verhindern zu wollen. Wir wollen nur sicherstellen, dass dies in Schleswig-Holstein nicht geschieht.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Nein, jetzt möchte ich zum Schluss kommen.

(Minister Jost de Jager)

Wir werden deshalb der Bundeskanzlerin den Vorschlag machen, den eben genannten Paragrafen in den Gesetzentwurf der Bundesregierung einzufügen. Ich halte das für besser als den Vorschlag, wir sollten es ins Bundesratsverfahren einspeisen, den Herr Röttgen letztens gegenüber dem SchleswigHolsteinischen Zeitungsverlag gemacht hat. Wir sind der Auffassung, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Entweder man passt die Pressekonferenzen den Gesetzentwürfen an oder die Gesetzentwürfe den Pressekonferenzen. Wir sind dafür, dass Herr Röttgen und Herr Brüderle den Gesetzentwurf ihrer Pressekonferenz anpassen. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass dies durch die Bundesregierung eingebracht werden sollte.

Ansonsten ist nicht mir diese Frage gestellt worden, sondern Herrn Kubicki. Ich will sie aber dennoch beantworten. Wenn es allerdings nicht möglich sein sollte, spätestens durch die Bundesregierung oder im Bundesratsverfahren eine solche Klausel in geeigneter Weise in dem Gesetz zu verankern, werden wir ihm nicht zustimmen.

(Beifall bei CDU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar ist beantragt worden, den Antrag in der Drucksache 17/818 sowie die Änderungsanträge in den Drucksachen 17/845 und 17/848 (neu) als selbstständige Anträge dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW und der LINKEN abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SSW in der Drucksache 17/848 (neu) abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW abgelehnt.

Des Weiteren lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 17/845 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt diesem

Antrag nicht zu? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW gegen die Stimmen der SPD abgelehnt.

Schließlich lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/818, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der LINKEN mit den Stimmen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 12:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/794

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache zur Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in der letzten Legislaturperiode ein neues Hochschulgesetz verabschiedet, das am 30. März 2007 in Kraft getreten ist. Mit dem damaligen Hochschulgesetz sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen grundlegend neu geordnet worden. Aus Sicht der Landesregierung hat sich dieses neue Gesetz äußerst gut bewährt. Gleichwohl ist es nötig, nach drei Jahren der Anwendung in einigen Bereichen nachzusteuern und damit neben Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zum Teil auch den berechtigten Protesten der Studierenden im Zusammenhang mit den Protesten gegen Bachelor- und Master-Studiengänge gerecht zu werden. Insofern geht es nicht um eine Veränderung der wesentlichen Rahmenbedingungen in Form einer großen Novelle, sondern es geht um pragmatische Anpassungen in Form einer kleinen Novelle, die wir hiermit vorlegen.

Wir wollen im Wesentlichen die Intentionen der großen Novelle mit der kleinen Novelle fortschreiben. Das ist an erster Stelle eine bessere Umsetzung der Bologna-Strukturvorgaben vom Febru

(Minister Jost de Jager)

ar 2010. Wir wollen weniger Regularien und damit mehr Autonomie und flexiblere Personalstrukturen für die Hochschulen einführen. Wir wollen die Bachelorund Master-Studiengänge verschlanken. Wir wollen mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Wir wollen die Kooperation zwischen Hochschulen verbessern. Und vor allem wollen wir direkte Promotionsmöglichkeiten für Bachelor-Absolventen auch von Fachhochschulen erreichen. Das sind einige der wesentlichen Schwerpunkte dieser kleinen Novelle.

Lassen Sie mich mit dem Stichwort „Bologna“ beginnen. Von den Studierenden ist ja vor allem die Überfrachtung der neuen Bachelor- und MasterStudiengänge immer wieder kritisiert worden. Der neue Gesetzentwurf sieht da unter anderem eine Reduktion der Prüfungsdichte und eine Erleichterung bei der gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen vor. Das fördert die Mobilität der Studierenden und löst damit eine der ursprünglichen Annahmen der neuen Bachelor- und Master-Studiengänge ein.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass Studienleistungen von anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen leichter anerkannt werden, indem nicht mehr die strikte Gleichwertigkeit gefordert wird. Zudem ist es so, dass künftig die Hochschulen nachweisen müssen, dass eine Leistung nicht anerkennungswürdig ist. Die Beweislast wird also umgedreht, und damit wird die Position der Studierenden deutlich vereinfacht. Zudem ist es so, dass die einzelnen Module des Bachelor-Studiums nur noch mit einer einzigen Prüfungsleistung abschließen sollen und nicht mehr mit mehreren Teilprüfungen.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genauso sollen die Leistungen, die außerhalb von Hochschulen erbracht werden, auch leichter anerkannt werden. Insofern geht es insgesamt darum, dass wir das Bachelor- und Master-System nicht in seinen Grundzügen verändern, aber doch im Wesentlichen leichtgängiger machen.

Zweites Stichwort Deregulierung: Wir wollen den Bürokratieabbau, den wir schon in der großen HSG-Novelle angefangen haben, fortsetzen, indem wir die Berichtspflichten im Rahmen der Zielvereinbarung deutlich zurückfahren werden. Statt einer jährlichen Berichtspflicht gibt es nur noch zwei Berichte pro Zielvereinbarungsperiode, was eine deutliche Erleichterung ist, übrigens nicht nur für die Hochschulen, sondern auch für uns im Ministerium.

Wir werden ebenfalls bestimmte Genehmigungserfordernisse aufheben. Das führt auch dazu, dass künftig die Promotionsordnungen von den Hochschulen selber auf den Weg gebracht werden können. Künftig soll es möglich sein, dass BachelorAbsolventen von einer Fachhochschule direkt an einer Universität promovieren können. Das ist sachgerecht, weil wir zum Teil forschungsintensive Fachhochschulen haben. Es fördert die Durchlässigkeit zwischen den Fachhochschulen und den Universitäten, und es löst vielleicht auch die sehr lange und zum Teil leidige Debatte über das Promotionsrecht der Fachhochschulen insgesamt auf.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Es wird immer auf der falschen Seite geklatscht. Ich muss mal die eigenen Leute animieren, dass sie das auch gut finden. Aber vielleicht jetzt beim Stichwort Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung. Wir wollen, dass es leichter ist, Kenntnisse, die man in der beruflichen Ausbildung erworben hat, künftig auch im Hochschulstudium anzuerkennen. Das ist die Umsetzung eines KMK-Beschlusses.

(Beifall im ganzen Haus)

- Da sieht man mal, wie gut Wettbewerb wirkt! Das ist, wie gesagt, die Umsetzung eines KMK-Beschlusses. Wir wollen vor allem auch, dass Fortbildungsabschlüsse künftig besser anerkannt werden.

Wir haben auch eine Reihe von Regelungen, die ich nur kurz skizzieren möchte, die die Hochschullehrer betreffen, die Professoren. Wir werden die Mitgliedschaft von Professoren in zwei Fakultäten ermöglichen. Das ist dort wichtig, wo Cluster zusammenarbeiten. Das ist aber auch dort wichtig, wo Studiengänge zusammenarbeiten, zum Beispiel Fachhochschulen im Bereich CEwind. Das ist aber auch wichtig für die Zusammenarbeit zwischen den Medizinischen Fakultäten und den Clustern. Das ist eine Sache, die wir leichter machen wollen.

Wir werden übrigens auch - darauf wird sicherlich der Redner oder die Rednerin der Grünen zurückkommen - die Kooperation von Hochschulen durch gemeinsame Studiengänge wieder einführen, allerdings in einer anderen Form, als Sie es vorgeschlagen haben, weil wir die Lehren aus den Schwierigkeiten der alten Hochschulgesetzgebung gezogen haben und dies deshalb auf eine andere Ebene bringen wollen.

Wir werden, was noch einmal die Professuren betrifft, bei einer Fachhochschulprofessur künftig dar

(Minister Jost de Jager)

auf verzichten, dass zwingend eine wissenschaftliche Tätigkeit vorgeschaltet werden muss. Das ist vor allem eine Lex Nautik, weil wir festgestellt haben, dass es kaum möglich ist, die Nautikprofessuren in Flensburg zu besetzen, weil diejenigen, die Nautiker gewesen sind, im Regelfall nicht wissenschaftlich gearbeitet haben. Gleichwohl brauchen wir aber die Nautikausbildung an der Fachhochschule.