Protocol of the Session on September 8, 2010

Abstimmung zu a): Gesetzentwurf über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/590 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und der LINKEN abgelehnt.

Abstimmung zu b): Entwurf des Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2011/2012.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/740 federführend dem Finanzausschuss und mitberatend allen weiteren Landtagsausschüssen zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Abstimmung zu c): Entwurf eines Hauhaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan 2011/2012.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/741 federführend dem Finanzausschuss

und mitberatend allen weiteren Landtagsausschüssen zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Abstimmung zu d): Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Zukunft finanzieren - Steuereinnahmen steigern.

Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 17/588 (neu) abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/588 (neu) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der LINKEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und SSW abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt weiter, den für selbstständig erklärten Antrag Drucksache 17/647 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag Drucksache 17/647 ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der LINKEN bei Enthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.

Abstimmung zu e): Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2010 bis 2014.

Es ist beantragt worden, den Bericht Drucksache 17/803 dem Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Entwurf eines Gesetzes zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/795

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/795 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

(Wolfgang Kubicki)

Entwurf eines Gesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/744

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Ministerpräsidenten Peter-Harry Carstensen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist aus unserer modernen Gesellschaft überhaupt nicht mehr wegzudenken. Jederzeit und mit den unterschiedlichsten Geräten vom Telefon bis hin zum Computer kommen wir heute ins Netz. Wir alle nutzen das im Tagesgeschäft und im Alltag. Schließlich macht das Internet vieles einfacher, einiges sogar besser. Der schnelle Meinungsaustausch und der freie Zugriff auf Wissen erlauben uns Kommunikation mit nie dagewesener Aktualität.

Aber wir wissen auch um die dunklen Seiten des Internets. Kinder und Jugendliche stoßen leicht auf Inhalte, die für ihr Alter nicht geeignet sind, Inhalte, die sie überfordern, Inhalte, die ihre Entwicklung und Erziehung beeinträchtigen, kurzum: Inhalte, die sie gefährden. Wer Kinder am Computer beobachtet, der weiß, wie selbstverständlich sie mit dem neuen Medium aufwachsen. So wie wir Baustellen für Kinder sicher machen müssen, so müssen wir auch diesen Bereich ihrer Lebenswirklichkeit bestmöglichst anpassen und für sie sichern. Denn Kinder können Gefahren nicht einschätzen.

Die Politik ist zum Handeln aufgefordert. Wir wollen Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen, indem wir mit dem Vierzehnten Rundfundänderungsstaatsvertrag den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag novellieren. Das ist insofern eine schwierige Aufgabe, weil das Internet kein traditionelles Medium ist. Inhalte werden nicht nur von einem bestimmten Anbieterkreis produziert; im Internet wird munter gegoogelt, gebloggt, gepostet, ja einige sind auch am Twittern. Nicht alles ist von Belang, und man sollte auch gar nicht alles ernst nehmen, doch dort, wo es im Web 2.0 jugendgefährdend wird, ist es unsere Aufgabe, für den bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Der Staatsvertrag ist daher durch die Länder sorgfältig, sorgsam novelliert worden. In die Beratungen wurden sämtliche betroffenen Insti

tutionen im Bereich Jugendschutz, Wirtschaft und Wissenschaft einbezogen, und der so entstandene Staatsvertrag stößt bei allen beteiligten Institutionen und in der Medienwirtschaft auf eine breite Akzeptanz.

Gerade die Einführung einheitlicher Altersstufen von sechs, zwölf, 16 und 18 Jahren halte ich für einen großen Fortschritt. Das ist im Medium Internet ein echtes Novum. Die Anbieter von Medieninhalten sind aufgerufen, ihre Inhalte freiwillig mit entsprechender Altersfreigabe zu versehen. Ich bin ziemlich sicher, dass viele Anbieter das aufgreifen werden, denn im Ergebnis können Eltern ihre Geräte so einstellen - das ist das Wichtige -, dass Kinder nur die Angebote ihrer Altersstufe abrufen können. Angebote, die nicht gekennzeichnet werden, erreichen das Kind gar nicht erst.

Die Skepsis gegenüber der geplanten Altersfreigabe teile ich nicht. Warum sollte diese Maßnahme im Netz nicht wirken? Keine Maßnahme würde nicht wirken, aber diese kann wirken. Als Schutzmaßnahme hat sich die freiwillige Kennzeichnung bei den klassischen Medienprodukten bereits bewährt. Auch im Internet haben wir in der Mehrzahl seriöse Betreiber, die durchaus ein Interesse an einem funktionierenden Jugendschutz haben.

Meine Damen und Herren, die Anwendungspraxis hat der Vertrag ebenfalls im Blick. In den Kennzeichnungsverfahren werden die Entscheidungen sowohl bei Offline- als auch bei Online-Medien gegenseitig anerkannt. Durch die einheitliche Kennzeichnung wird einerseits die Sicherheit der Verbraucher erhöht und andererseits Rechtssicherheit für die Anbieter geschaffen. Schließlich wird „jugendschutz.net“ als Einrichtung der Länder dauerhaft finanziell abgesichert. Sie ist unsere Kontrollinstanz und wird im Netz Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufspüren.

Ich halte die Bedenken, der Vertragsentwurf würde zu einer Zensur des Internet führen, für ganz und gar abwegig. Die Kontrollpflichten von Anbietern werden beispielsweise nicht erweitert, was fremde Inhalte anbelangt. Ich wünsche mir vielmehr, dass dieser Vertrag zum Vorbild für andere Staaten wird, denn unsere Regelungen können jugendgefährdende Inhalte ausländischer Anbieter leider nicht verhindern. Es ist gut, dass der deutsche Gesetzgeber die Hände dennoch nicht in den Schoß legt.

Ich bin überzeugt, dass wir durch die vorgeschlagene Novellierung das Schutzniveau für Kinder und Jugendliche erheblich erweitern können. Mit der

(Vizepräsidentin Anita Klahn)

Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags können wir heute einen wichtigen Schritt machen, den Jugendmedienschutz zu stärken. Ich bitte daher, dem Staatsvertrag zuzustimmen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die CDU hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Dr. Christian von Boetticher, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht erst seit den Amokläufen von Erfurt und Winnenden unterhalten wir uns über die Frage, was Gewaltspiele bei Jugendlichen auslösen können. Ich sage ganz deutlich, dass ich nicht der Meinung bin, dass das die Ursache für die Straftaten und Bluttaten gewesen ist, aber die Diskussion hat das natürlich massiv befördert. Wir wissen, dass Jugendliche über Internet eben auch Zugang zu Inhalten haben, die für ihr Alter nicht geeignet sind, die auf sie völlig unterschiedliche Einflüsse ausüben und eben nicht immer die allerbesten. Es gab eine lange und breite Debatte in Deutschland über die Frage der Änderung der Rundfunkstaatsverträge. Wer die Mechanismen kennt, weiß, dass die sehr langwierig und schwerfällig sind. Darum dauert es seine Zeit, bis man sich über bestimmte Grundzüge geeinigt hat.

Jetzt haben wir den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geändert wird. Es wird versucht, ein Stück weit die Warnhinweise, die wir beispielsweise über die Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften haben, über das, was wir im Audiobereich bei DVDs haben, bei CDs zum Teil, an Altersangaben zu übertragen auf Internetprodukte, auf Onlineangebote. Mit einer Altersstruktur von sechs, 12, 16 und 18 Jahren werden die Anbieter verpflichtet, bestimmte Produkte mit Altersfreigaben zu versehen. Das wird da klappen - davon bin ich überzeugt -, wo wir seriöse Betreiber haben, wo wir seriöse Anbieter haben. Da kann das durchaus ein wirkungsvoller Mechanismus sein.

Auch die Einrichtung einer sogenannten Kontrollinstanz, „jugendschutz.net“, begrüßen wir ausdrücklich. Wenn man solche Regeln setzt, braucht man anschließend natürlich auch Kontrolle, die ausgeübt wird. Wir müssen gucken, ob das Ganze funktioniert.

Ich warne aber vor der Schlussfolgerung, dass, nachdem der Gesetzgeber die Arbeit getan hat, sich jetzt alle gemütlich zurücklehnen können, die Eltern unbesorgt vielleicht sogar ganztägig ihre Kinder dem Computer überlassen können, weil jetzt ja jede Gefahr gebannt wäre. Das ist nicht der Fall.

Ich sage ganz eindeutig, dass Warnhinweise durchaus auch als Kaufanreiz wirken können. Ich erinnere mich noch sehr gut an meine eigene Jugendzeit, wo es eine berühmte CD der „Ärzte“ gab, ab 18, damals mit Warnhinweis der Prüfstelle. Das war der reinste Renner. Wir alle sind hingerannt und wollten diese CD haben, obwohl wir alle noch keine 18 waren; die muss dann ja besonders spannend gewesen sein. Das zeigt, dass Warnhinweise nicht immer automatisch zu einer Regulierung in die richtige Richtung führen.

Wir wissen auch, dass wir Internetanbieter haben, die leider nicht unter die seriösen fallen. Wir wissen, dass es im Internet vielfältige Foren gibt, die wir nicht kontrollieren können, weil es ausländische Anbieter gibt, weil es viele Anbieter gibt, die unserem Rechtskreis nicht unterliegen.

Darum muss von einer Debatte wie dieser auch das Signal ausgehen, dass wir die Eltern nach wie vor nicht aus ihrer Pflicht entlassen können, sie nicht in den Glauben versetzen dürfen, der Gesetzgeber könne alles regeln oder habe alles geregelt, sondern ihnen weiterhin die Pflicht auferlegen, dass sie dort, wo Kinder im Netz sind, Kinder online sind, Kinder Internet benutzen, ihre Aufsichtspflicht als Erwachsene wahrnehmen, und dass nichts so wirksam ist wie der Schutz, den Eltern durch wirksame Schutzprogramme selber auf ihrem Computer installieren können. Kein rechtlicher Schutz kann diesen Schutz und die Informationspflicht von Erwachsenen ersetzen. Auch das ist wichtig.

Wir finden den Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner Zielrichtung in Ordnung, aber es gibt auch noch Protokollerklärungen. Wir wünschen uns darüber werden wir noch einmal reden müssen; das betrifft nur die Protokollerklärungen -, die Frist für eine Evaluation etwas kürzer zu fassen, im Augenblick stehen dort drei Jahre. Ich habe das mit den Kollegen aus den anderen Landesparlamenten abgesprochen. Wir wünschen eine etwas kürzere Evaluierungsfrist von zwei Jahren. Vielleicht wird man darüber noch einmal reden können.

Uns ist auch ein bisschen suspekt, dass das Institut, das von Rheinland-Pfalz beauftragt worden ist, um diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu begleiten, am Ende auch die Evaluierung vornehmen soll.

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

Ich finde, man muss da zumindest noch einmal draufgucken, damit nicht diejenigen, die etwas entwerfen und damit maßgeblich befasst sind, am Ende auch im Evaluierungsprozess ihre eigenen Regeln überprüfen.

Das sind also zwei, drei Dinge, über die wir uns auch mit der Landesregierung noch einmal unterhalten werden. Ansonsten ist das eine richtige Stoßrichtung, ein richtiges Signal. Es ist aber - wie gesagt - auch für die Eltern wichtig zu wissen, dass sie damit nicht aus der Pflicht genommen werden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Für die SPD hat Herr Abgeordneter Peter Eichstädt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Ministerpräsident, Sie haben sicherlich bei den Worten von Herrn von Boetticher genau zugehört. Das waren sehr kritische Worte. Eine Verkürzung der Evaluationszeit, das heißt eigentlich, keine große Begeisterung, was diesen Staatsvertrag angeht. Aber die Wahrheit ist, dass im Grunde genommen niemand so richtig glücklich damit ist. Das ist auch richtig so.

Dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Kompromiss, genau hierin liegt auch das Problem. Er versucht nämlich etwas in eine Kompromissform zu bringen, was sich vermutlich eher unversöhnlich gegenübersteht. Unzweifelhaft ist nämlich, dass Kinder und Jugendliche im Internet vor gefährdenden Inhalten geschützt werden sollen, genauso wie dies bei anderen Medienangeboten im Rundfunk, im Fernsehen, in Videotheken oder im Kino der Fall ist. In den anderen Medien ist dies allerdings auch deutlich einfacher als im Internet. Es ist richtig, dass ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Netz bieten sollte - das auch wirkungsvoll. Aber wie ist das zu erreichen, ohne dass ein zweiter wichtiger Grundsatz, nämlich ein wesentlicher Charakter des Internets, die Freiheit und Abwesenheit von Zensur und unnötiger Regulierung, nicht verletzt wird? Wir meinen, ohne eine große Anstrengung bei der Vermittlung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen wird das nicht zu erreichen sein.