Protocol of the Session on June 16, 2010

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion des SSW hat Herr Abgeordneter Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, ihre Position bei der aktiven Gestaltung des Gemeinwesens einzubringen und Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Denn ein großer Teil dieser Entscheidungen betrifft sie ebenso direkt, wie es die erwachsenen Bürger hier im Lande trifft.

Um die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu erhalten, ist es enorm wichtig, das politische und gesellschaftliche Engagement junger Menschen bereits früh zu wecken und zu fördern. Hier stehen wir alle, nicht zuletzt aus Gründen der demografischen Entwicklung, gemeinsam in der Verantwortung. Das Ziel der umfassenden Einbindung von Kindern und Jugendlichen in unsere politische Kultur sollte aus Sicht des SSW ganz selbstverständlich eine sehr hohe Priorität haben. Eine lebendige Demokratie durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten ist ein Gewinn für uns alle und nicht etwa, wie einige es behaupten, ein sinnloser Aufbau von Bürokratie.

(Beifall bei SSW und SPD)

Die Große Anfrage der Grünen aus der vergangenen Legislaturperiode zur Sicherung der Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen ist daher durchaus berechtigt. Denn wie wir alle wis

sen, ist die Beteiligung junger Menschen bei allen Belangen, die sie berühren, seit einigen Jahren durch § 47 der Gemeindeordnung vorgeschrieben, aber leider bei Weitem noch nicht überall Realität. Deshalb war und bleibt die Entscheidung richtig, § 47 f von einer Soll-Regelung in eine Muss-Regelung umzuwandeln, und daran sollte nicht gerüttelt werden.

(Beifall bei SSW, SPD und der LINKEN)

Die Landesregierung als oberste Instanz der Kommunalaufsicht bestreitet nicht ihre Zuständigkeit in eindeutigen Einzelfällen der Nichtbeachtung des § 47. Uns sind allerdings keine Fälle bekannt, in denen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat.

Umso häufiger verweist sie auf die Eigenverantwortung der häufig aus- beziehungsweise überlasteten Gemeinden und deren Möglichkeit, Jugendvereine und -verbände zur Umsetzung des Partizipationsgebots heranzuziehen. Dass sich die Unterstützung der Landesregierung auf eine Reihe begleitender Maßnahmen für weit über 1.000 Kommunen in Schleswig-Holstein beschränkt, ist aus Sicht des SSW nicht nachvollziehbar.

Auch der nun vorliegende Bericht bestätigt den Eindruck, dass wir noch weit von dem wichtigen Ziel entfernt sind, die Beteiligung junger Menschen an unserem Gemeinwesen in vollem Umfang zu sichern. Zwar zeigt der Vergleich mit anderen Bundesländern, dass sich Schleswig-Holstein im Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung auf dem richtigen Weg befindet. Aber der SSW vertritt die Auffassung, dass neben der Landesregierung auch von den Kommunen weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Denn sie sind es, die diese wichtigen Vorhaben tragen und voranbringen. Daher ist es dringend geboten, dass sie auch in eine Lage versetzt werden, die es ihnen ermöglicht, geeignete Strukturen in der Verwaltung zu schaffen, um damit die Beteiligungskultur aktiv zu unterstützen.

Um die vergleichsweise gute Position SchleswigHolsteins in diesem Bereich nicht zu verspielen, fordert der SSW daher weiterhin verstärkte Bemühungen bei der Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Detlef Buder [SPD] und Sandra Redmann [SPD])

(Antje Jansen)

Wir hätten uns auch gewünscht, dass sich die Landesregierung das Ziel setzt, die vorhandenen Rahmenbedingungen weiter auszubauen und nicht nur weitestgehend zu erhalten.

Der Jugendminister Garg erwähnte das Beispiel Schleswig, und ich möchte auch noch einmal auf dieses Beispiel eingehen, denn dieses Beispiel, dieses gute Projekt zeigt ja - das ist die Spielleitplanung in Anlehnung an das Verfahren der Bauleitplanung -, dass man junge Menschen einbinden kann, ohne dass es viel Geld kostet. In Schleswig werden Kinder und Jugendliche nicht nur umfassend einbezogen, ihre Partizipation spielt sogar eine wesentliche Rolle bei der Erfassung und Bewertung der öffentlichen Räume, in denen sie sich aufhalten. Hier kann man ganz klar lernen, dass die Einbeziehung junger Menschen in alle Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritte kostenneutral erreicht werden kann.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Tietze das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Garg, mich hat bei der Debatte gefreut, dass Sie so engagiert für die Demokratiekampagne gesprochen haben. Gestört und verärgert hat mich, dass Sie dann rausgegangen sind und deutlich gemacht haben, dass es Sie anscheinend nicht interessiert, die Argumente der Kolleginnen und Kollegen zu hören. Das hat mich ziemlich verärgert.

Ich habe mich aber auch zu Wort gemeldet, um noch einmal deutlich zu machen, dass die Demokratiekampagne vor 20 Jahren gestartet worden ist. Ich war selbst einer derjenigen, die daran teilgenommen haben. Ich erinnere an Dieter Tiemann, der vor 20 Jahren angefangen hat, dies hier in Schleswig-Holstein sehr engagiert umzusetzen. Ich habe als Inseljugendpfleger auf der Seite derjenigen gestanden, die es mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet haben. Ich weiß also, wovon ich spreche. Ich sage Ihnen: Kinder und Jugendliche sind tatsächlich, wenn man sie ernsthaft beteiligt, Expertinnen und Experten in der Sache. Sie tragen dazu bei, dass die Entscheidungen in der Kommune tatsächlich besser getroffen werden.

Nehmen Sie einmal die Entscheidungen über Schulwege. Da gibt es die sogenannten Schleichwege. Das sind die Abkürzungen, die die Kinder nehmen. Es gibt Kommunen, die Experten beschäftigen, die sehr teuer sind und diese Wegeplanung machen - aber völlig an den Interessen von Kindern und Jugendlichen vorbei. Die Kinder und Jugendlichen zeigen den Experten, wo die Wege entlanggehen müssen, und trotzdem wird es nicht wertgeschätzt und umgesetzt.

Ich darf an der Stelle auch sagen: Heute ist Kinderfreundlichkeit auch ein Wettbewerbsvorteil. Kommunen stehen heute im Wettbewerb. Der demografische Wandel ist eine Realität, ein Fakt in unserem Land. Wenn Kommunen heute auf das Thema Familien- und Kinderfreundlichkeit verzichten - auf ein sogenanntes weiches Thema -, dann verzichten sie am Ende auf eine harte Wirklichkeit, dass nämlich dann Familien die Entscheidung treffen, in eine andere Gemeinde zu ziehen.

Das heißt, jede Gemeinde, die heute offensiv zum Thema der Demokratiekampagne steht, die Beteiligung organisiert, macht so etwas wie Wirtschaftsförderung, schafft also Anreize, dass sich Familien mit Kindern in dem Ort wohlfühlen. Das ist für mich ein hartes Kriterium. Wer sich heute hinstellt und wir haben eine Krise - und sagt, § 47 f sei ein Wohlstandsparagraf, den man für gute Zeiten gemacht habe, dann sage ich: Nein, gerade in der Wirtschafts- und Finanzkrise, in der wir uns heute befinden, in der Kürzungen anstehen, Jugendzentren geschlossen werden und Kindergärten auf der Kippe stehen, ist es besonders wichtig, die Qualität zu zeigen, dass wir es uns leisten, Kinder und Jugendliche in dieser Krise ernst nehmen und auf ihre Vorschläge hören. Das ist für mich Generationengerechtigkeit, das ist für mich Zukunftsperspektive. Dahin müssen wir kommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Dazu haben Sie leider nichts gesagt. Deshalb wollte ich mir die Freiheit nehmen, zu diesem Thema meinen Beitrag zu leisten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Detlef Buder [SPD] und Antje Jansen [DIE LINKE])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass der Debattenantrag durch die Debatte seine Erledigung ge

(Flemming Meyer)

funden. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksachen 16/2554 und 16/2840, dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen, sowie den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/583, federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Bildungsausschuss und dem Innenund Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist mehrheitlich so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Flächendeckende hausärztliche Versorgung sicherstellen

Bericht der Landesregierung Drucksache 17/443

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherstellung des Zugangs zu ambulanten sowie stationären medizinischen Leistungen in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund des Stichworts Demografie ich will das einmal anders ausdrücken: vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diese Gesellschaft altert - ist eine ganz zentrale Aufgabe und eine der Zukunftsaufgaben schlechthin.

Ich will drei Problemfelder, die insbesondere auf Landesebene ins Auge genommen werden müssen, nennen. Das ist einmal unser dünn besiedelter ländlicher Raum. Daran gekoppelt ist die für ältere Menschen noch erreichbare Versorgung mit medizinischen Leistungen sowohl ambulant als auch stationär, der Zugang zu Ärzten aller Fachgebiete und die Altersstruktur der derzeit praktizierenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Um beispielsweise die heutige Hausarztdichte halten zu können, müssten sich in den nächsten Jahren rund 900 junge Ärztinnen und Ärzte entschließen, eine Hausarztpraxis zu übernehmen oder neu zu eröffnen. Wir können realistischerweise nicht davon ausgehen, das derzeitige Personalvolumen tatsächlich konstant zu halten. Zukunftsweisend ist angesichts dieser Ausgangslage eine Versorgungspla

nung, die keine Sektorengrenzen kennt - um es anders auszudrücken -: eine wirklich sektorenübergreifende Versorgung durch die Akteure zu ermöglichen, die dann auf gleicher Augenhöhe agieren und auch regionale Besonderheiten berücksichtigen können.

(Vereinzelter Beifall bei der FDP)

Der sich abzeichnende Ärztemangel, aber auch das vermehrte Auftreten von Mehrfacherkrankungen gerade bei älteren Patientinnen und Patienten erfordert mehr Kooperation, Vernetzung zwischen den Disziplinen und zwischen den sogenannten Sektoren. Wenn ich von sektorenübergreifender Bedarfsplanung rede, meine ich die medizinische Versorgung vom Pflegebereich über den akut ambulanten Bereich bis hin zum stationären Bereich. Ich will unabhängig von den Demonstrationen und völlig unabhängig von der Diskussion, die derzeit über den Ausbildungsstandort Lübeck läuft, eines sagen und vor einem warnen: Der Glaube, mit der Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze - unabhängig davon, wo gerade diskutiert wird, in Süd- oder Norddeutschland - würden wir einem drohenden Ärztemangel vorbeugen, halte ich für einen Irrglauben.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Ich weiß, dass ich mich an der Stelle im Widerspruch sowohl zum eigenen Bundesgesundheitsminister als auch zur Ministerin Schavan befinde. Ich glaube, wir müssen alles daransetzen, die Bedingungen für diejenigen, die erfolgreich ein Medizinstudium absolviert haben, so attraktiv zu gestalten, dass nicht wie heute 40 % davon den Beruf ergreifen, sondern in Zukunft 60, 70 oder 80 %.

(Beifall bei FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Mit der bloßen Erhöhung von Ausbildungskapazitäten drücken wir dann die Quote auf 30 % und haben trotzdem nicht mehr Ärzte.

Die Regelungen des Sozialgesetzbuchs V zur ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus sind Ergebnis des Versuchs, eine sektorenübergreifende Versorgung auf den Weg zu bringen. Schleswig-Holstein hat davon mit einem Regionalbudget in der Psychiatrie sehr früh Gebrauch gemacht. Gegen die grundsätzliche Philosophie der sektorenübergreifenden Versorgung ist nicht nur nichts einzuwenden, sondern sie muss endlich gelebt werden können. Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, sie zu leben.

(Vizepräsidentin Dr. Gitta Trauernicht)

Die Praxis zeigt aber, namentlich - das will ich hier deutlich sagen - beim § 116 SGB V, eine Reihe von Geburtsfehlern. Der jetzt so angelegte § 116 SGB V verhindert die derzeitige Öffnung des gesetzlichen Rahmens, die zwingende Einbeziehung der Versorgungssituation vor Ort und der Vertragsärzte, sodass gut funktionierende ambulante Versorgungsstrukturen der niedergelassenen Ärzte derzeit einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt werden können. Anderenorts mag ein stärkeres Engagement der Krankenhäuser von allen Beteiligten dringend gewünscht sein. Der jetzige Regelungsmechanismus ist für beides blind. Ich kritisiere das im Übrigen schon länger, nicht erst seitdem wir regieren.

Die Landesregierung setzt sich deshalb auf Bundesebene dafür ein, dass bei den hochspezialisierten Leistungen nach § 116 SGB V für den niedergelassenen und den stationären Bereich gleiche Voraussetzungen für die Bedarfsplanung, die Mengenbegrenzung, Mindestfallzahlen, Qualitätssicherung und Vergütung geschaffen werden können. Nachdem ich in den vorletzten Wochen mit dem Bundesminister für Gesundheit unter anderem über diese Frage gesprochen habe, hoffe ich, dass wir hier relativ zügig zu einer Neuregelung kommen, denn eine solche Neuregelung wäre ein kleiner Mosaikstein für Verbesserung der Rahmenbedingungen für die tätigen Ärztinnen und Ärzte.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ein Thema beim Kollegen Rösler war auch die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung. Auch hier brauchen wir die Neuregelung des bundesgesetzlichen Rechts. In den 13 Planungsbereichen in Schleswig-Holstein gibt es heute zwar noch keine Unterversorgung, aber - machen wir uns nichts vor - erste Anzeichen sind bereits da, und wir nehmen sie ernst.

Die derzeitige Bedarfsplanung orientiert sich vor allem an Kreisgrenzen. Sie blendet die tatsächlichen Bedarfe weitgehend aus, etwas spezifische Bedarfe durch Urlauberströme oder besonders hoher Anteil älterer und hochbetagter Menschen in manchen Gegenden. Mittelfristig führt kein Weg an einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung vorbei. Davon bin ich fest überzeugt. Das erfordert Fingerspitzengefühl sowie die Einbeziehung aller relevanten Akteure.

Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung auf weiterhin hohem Niveau erfordert neben einer Reform der Bedarfsplanung vor allem die Steigerung der Attraktivität des Arztberufs. Anders als teilweise in der Diskussion suggeriert sind eine gute