Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung in Bausch und Bogen zu verdammen, macht keinen Sinn und ist unrealistisch. Auftragsspitzen in Industrie, Dienstleistungen und Handel können mit Leiharbeitnehmern schnell abgearbeitet werden. Ein Problem wird Leiharbeit, wenn durch ihren Einsatz die Stammbelegschaften ausgedünnt werden oder Lohndumping betrieben wird.
Leiharbeitsfirmen brauchen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Arbeitsaufgaben in fremden Betrieben auch ableisten zu können. Die Wirtschaft wird nur dann dauerhaft auf Leihfirmen zurückgreifen, wenn sie weiß, dass die Leute auch geschickt ihren Job erledigen.
In guten wirtschaftlichen Zeiten kam es vor, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer von der Entleihfirma übernommen wurden und einen festen Arbeitsplatz erhielten. So etwas ist in Zeiten der Wirtschaftskrise leider seltener geworden.
Intention des Gesetzes war es, Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur in Ausnahmefällen zu ermöglichen. Tarifvorbehalt und Bezugnahmeklausel wurden umfassend genutzt, um schlechtere Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer durchzusetzen. Gerade die christlichen Gewerkschaften haben dazu beigetragen, dass es zu erheblichem Lohndumping in dieser Branche kommt. Insofern ist die Forderung der SPD richtig: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! - Das ist auch unsere Forderung.
Allerdings halte ich Ihre Forderung, schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit ohne Ausnahme gleichen Lohn zu zahlen, für realitätsfern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, es dauert eine gewisse Zeit, bis Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer genauso produktiv und fehlerfrei an hochwertigen Werkzeugmaschinen tätig sein können wie langjährige Maschinenführerinnen und Maschinenführer. Danach aber ist die Forderung nach gleichem Lohn absolut gerechtfertigt.
Stammbelegschaften sehen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sehr kritisch. Auch wenn sie willkommen sind, um Arbeitsspitzen abzubauen, so bleiben sie immer Fremdkörper im Betrieb. Ihr Einsatz kann die Festanstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder die Übernahme von Auszubildenden verhindern und auch das allgemeine Lohnniveau im Betrieb senken. Im Falle von betrieblichen Auseinandersetzungen stehen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer außen vor und werden gern für Spaltertätigkeit benutzt.
Wir Grünen begrüßen daher die Vorschläge der SPD, aber auch die Vorschläge unserer Bundestagsfraktion zur Begrenzung der Leiharbeit - die Sie im Übrigen übernommen haben. Die Forderung nach Beachtung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist uneingeschränkt richtig.
Die grüne Bundestagsfraktion hat die Flexibilitätsprämie für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Höhe von 10 % des Bruttolohns, wie sie der SPDVorsitzende Gabriel jetzt anregt, längst in ihren Antrag „Zeitarbeitsbranche regulieren - Missbrauch bekämpfen“ aufgenommen und in den Bundestag eingebracht. In diesem Antrag betont die grüne Bundestagsfraktion: Wir brauchen - auch für verleihfreie Zeiten - einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Wir brauchen den ungehinderten Zugang zu Anstellung und Beschäftigung in den Entleihfirmen. Für uns ist auch klar: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeitarbeitsfirmen sind keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse.
Die Bundesregierung ist gefordert, die dringend notwendigen Korrekturen bei der Zeitarbeit umzusetzen. Von ihr waren bisher keine sinnvollen Vorschläge zu hören. Sie muss dafür sorgen, dass im Aufschwung reguläre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden und nicht, wie im letzten Aufschwung, die Zeitarbeit überproportional boomt. Die Zeitarbeit soll lediglich Auftragsspitzen abfe
dern - nicht mehr und nicht weniger. Für meine Fraktion gilt: Reguläre Beschäftigung statt Zeitarbeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Leiharbeit als Instrument zur Abdeckung kurzfristiger Nachfragespitzen kann sicherlich ein sinnvolles Instrument der Beschäftigungspolitik von Unternehmen sein. Die Betonung liegt aber eindeutig auf dem Wort „kann“; denn leider wird diese Beschäftigungsform viel zu häufig dazu genutzt, um dauerhaft auf eine Gruppe von billigen Arbeitskräften zugreifen zu können.
Folge dieses Missbrauchs sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse für einen zunehmenden Teil der Erwerbsbevölkerung und damit eine wachsende Gruppe der sogenannten „Working poor“, also derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz einer Vollzeittätigkeit ein verfügbares Einkommen haben, das sie unter der Armutsgrenze bleiben lässt. Der SSW kann den Antrag der Kollegen der SPD für einen effektiveren und sozialeren gesetzlichen Rahmen für diese atypische Beschäftigungsform daher nur begrüßen.
Wir sollten dabei nicht vergessen, dass die BundesSPD maßgeblich an den Reformen des Sozialwesens beteiligt war, die diesen Missbrauch erst ermöglicht haben.
Doch nicht nur die immer weiter wachsende Zahl der Leih- und Zeitarbeiter ohne ausreichende soziale Absicherung macht eine effektivere Reglementierung notwendig. Die Tarifverträge in dieser Branche eröffnen die Möglichkeit des Missbrauchs und verhindern somit die ursprünglich gewollte „Brückenfunktion“ der Leiharbeit in reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Sektor wird dadurch langfristig die Chance auf eine unbefristete und fair entlohnte Arbeit genommen. Einfach ungerechte Leiharbeitskarrieren sind oft die
Folge. In vielen Betrieben verrichten die Stammbelegschaft und die Gruppe der Leiharbeiter wie selbstverständlich die gleiche Arbeit für deutlich unterschiedliche Löhne. Mit Blick auf die psychischen Folgen einer solchen Karriere muss einem klar sein: Als sogenannter „Fremdmitarbeiter“ wird man mit Sicherheit nicht in gleichem Maße in die soziale Struktur des Unternehmens eingebunden, und man erfährt ganz sicher nicht selten eine geringere Wertschätzung als die regulären Mitarbeiter.
Durch die Aufhebung des Synchronisationsverbots und die schrittweise Verlängerung der Befristungszeiten hat sich die Situation der Leih- und Zeitarbeiter trotz des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes seit 2004 verschlechtert. Gleichbehandlung und Gleichbezahlung werden oft systematisch und mit den genannten Folgen umgangen; die Begriffe verkommen zu leeren Worthülsen.
Eigentlich klingt die Forderung, den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit zu zahlen - unabhängig von der Beschäftigungsform und vom Geschlecht -, völlig banal und überflüssig. Doch hier auf Veränderungen hinzuarbeiten und die in der heutigen Form völlig inakzeptablen Rahmenbedingungen für die Leiharbeit gesetzlich zu verbessern, ist und bleibt unsere Aufgabe.
Dies gilt für den Grundsatz „Gleiche Arbeit - gleiches Geld“ genauso wie für die nötigen Veränderungen im Bereich der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung. Die Praxis, dass die verleihenden Subunternehmen häufig nur auf dem Papier bestehen und einzig dem Zweck dienen, Mitarbeiter mit geringeren Ansprüchen an den Mutterkonzern zu entleihen, muss stark begrenzt werden.
Der Vergleich mit der Situation von Leiharbeitern in den skandinavischen Ländern zeigt, dass den deutschen Kollegen neben einem deutlich geringeren Durchschnittseinkommen nicht annähernd die gleichen Qualifizierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden.
Die Investition in Weiterbildung und der damit gewollte Qualifizierungseffekt der Leiharbeiter ist im heutigen System mit seinen Fehlanreizen leider viel zu selten zu erkennen. Viele bleiben deshalb langfristig in der Gruppe der Geringverdiener, was nicht nur zu einem negativen Effekt auf die Arbeitsmoral und das Selbstwertgefühl der Unterbezahlten führt. Vor allem die Armut im Alter ist die unvermeidbare Folge und das Los vieler Menschen,
die heute Leiharbeit verrichten. Schon allein diese Tatsache muss doch für uns Handlungsanreiz sein.
Für die Landesregierung hat nun der Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herr Dr. Garg, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Reform der Zeitarbeit hat zu deutlich mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche geführt, das heißt bessere Arbeitsbedingungen in einem Arbeitssegment, das gerade für Langzeitarbeitslose, Berufseinsteiger und Berufsrückkehrer eine wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt darstellt. Das war ja wohl auch die Ausgangsüberlegung für die Sozialdemokratie in der rot-grünen Koalition auf Bundesebene, diese Regelung über die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerentsendegesetz genauso auszugestalten und in der Hartz-I-Gesetzgebung so hieß das übrigens mal - genau in dieser Richtung gesetzlich zu verankern.
- Ich gehe davon aus, dass das genau die Überlegungen waren. 62 % derer, die in Zeitarbeitsunternehmen neu - und zwar in der Regel sozialversicherungspflichtig - eingestellt werden, waren zuvor unbeschäftigt. Diese Menschen müssen auch weiterhin eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Zugleich ist Zeitarbeit für die Unternehmen unverzichtbar. Sie erlaubt es, flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren und Personalengpässe zu überbrücken. Es ist schlicht Unsinn, dass man all das lediglich durch Zeitarbeitskonten in Zukunft erledigen könnte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Anlass zu Korrekturen besteht aber. Es ist völlig richtig, Zeitarbeit darf nicht dazu missbraucht werden, Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zu ersetzen. Erst recht kann es nicht sein, dass anschließend dieselben Personen die exakt gleiche Arbeit wie zuvor verrichten, nur zu wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen. Diese in der Öffentlichkeit, aber nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch hier als „Methode Schlecker“ bezeichnete Praxis - das unterstelle ich auch denjenigen, die dieses Gesetz damals ge
Das ist letztlich Missbrauch, den niemand hinnehmen darf. Auch ich bin der Auffassung, dass dafür Gesetzeslücken, wenn man sie als solche bezeichnen will, zügig geschlossen werden müssen.
Trotzdem - an dieser Stelle unterscheiden wir uns sollten die positiven Seiten von Zeitarbeit eine Korrektur an den bestehenden Regelungen nicht konterkarieren, wenn man die unerwünschten Fehlentwicklungen beseitigen möchte. Ich meine, die Bundesregierung ist hier sehr wohl auf dem richtigen Weg. Ich sage, kontraproduktiv wäre es, die flexiblen Möglichkeiten der Zeitarbeit wieder einzukassieren. Das Instrument Zeitarbeit muss brauchbar für unterschiedliche Situationen bleiben, weil es nur so denjenigen nutzt, die ansonsten geringe oder gar keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten.
Die SPD fordert, den Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ohne Ausnahme anzuwenden. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, dieser Grundsatz steht heute bereits im Gesetz mit der Möglichkeit, durch Tarifvertrag davon abzuweichen. Ich halte nichts davon, diese Regelung anzufassen - ich will das auch ganz deutlich sagen -, und zwar weniger wegen des angeblichen oder vermeintlichen Aufwandes, den es bei häufig und kurzfristig wechselnden Einsätzen bedeutet, die jeweiligen Entgelte der Entleihunternehmen zu ermitteln, sondern vor allem aus Respekt vor und Vertrauen in die Sozialpartnerschaft.
Die Tarifpartner wollen und können die Arbeitsbedingungen gestalten, übrigens auch in der Zeitarbeitsbranche. Erst kürzlich haben sich der Bundesverband Zeitarbeit, BZA, als ein maßgeblicher Arbeitgeberverband und die DGB-Tarifgemeinschaft auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Besonders erfreulich ist dabei, dass sich die Tarifpartner der Problematik der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung angenommen haben. Das Tarifwerk soll bei missbräuchlicher Nutzung der Zeitarbeit innerhalb eines Konzerns keine Anwendung finden. Ich sage für die Landesregierung: Wir begrüßen das ausdrücklich. Das zeigt, dass sich die Sozialpartner ihrer Verantwortung bewusst sind und ihre Möglichkeiten zur Beschränkung der konzerninternen Leiharbeit gerade nutzen. Warum sollte also die Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gestrichen werden? Der neue Tarifabschluss belegt, dass die Tarifautonomie
eben auch in der Zeitarbeit, Kollege Baasch, funktioniert, auch wenn es hier, wie überall, Ausnahmen gibt. Die Ausnahmen wurden diskutiert.
Schleswig-Holstein ist aus diesem Grund der nordrhein-westfälischen Bundesratsinitiative als Mitantragsteller beigetreten, die zum Ziel hat, die unerwünschten Auswüchse des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beseitigen, ohne dabei die positiven Effekte dieser Regelung gleich mit abzuschaffen.
Zum anderen wird die Bundesregierung gebeten, die dazu notwendigen Gesetzesänderungen zu prüfen und vorzubereiten, die die unerwünschten Auswüchse der derzeit geltenden Regelung beseitigen sollen. Das zeigt, dass die Landesregierung nicht nur die unerwünschten Fehlentwicklungen erkannt hat und ernst nimmt, sondern dass wir bereits tätig geworden sind, diese beseitigen zu wollen.
Es liege keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist alternative Abstimmung beantragt. Voraussetzung ist, dass keine Fraktion widerspricht. - Das ist nicht der Fall.
Ich schlage zunächst vor, abweichend von der Geschäftsordnung alle Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann wird so verfahren.