Protocol of the Session on February 24, 2010

Nein, alles, was möglich ist, wird getan. Uns hat damals eigentlich schon überrascht, wie viel Transparenz dort heute schon besteht.

Scharf hat die Gewerkschaft der Polizei die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für diesen Antrag kritisiert, nicht nur wegen des Inhalts und auch weil man ihnen vorwirft, sie hätten fehlende Sachkenntnis, sondern vor allen Dingen deshalb, weil sie noch nicht einmal das Angebot zum Gespräch mit der GdP genutzt haben. Meine Damen und Herren, für den, der einen solchen Antrag stellt, sollte jedenfalls die Dialogbereitschaft eine wichtige Voraussetzung zur Entscheidung auch in solchen Fällen sein.

(Werner Kalinka)

Ich fasse zusammen: Unsere Haltung ist klar: Solidarität mit der Polizei gerade in dieser schwierigen Zeit und keine unnötigen Belastungen der Beamten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die SPD hat der Herr Abgeordnete Kai Dolgner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Begründung für den Gesetzentwurf liest, dann könnte man glauben, dass die schleswigholsteinische Polizei auch unter rot-grüner Verantwortung bisher eine anonyme Staatsmacht gewesen sei. Die GdP weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass es bereits Dienstausweise, Visitenkarten und die empfohlene freiwillige Kennzeichnung gibt. Die Polizei in Schleswig-Holstein hat einen ausgesprochen guten Ruf. Einer der Gründe ist das Konzept der Bürgerpolizei des sozialdemokratischen ehemaligen Innenministers Hans Peter Bull.

Abgesehen davon, dass nicht alles, was in der autonomen Szene als Übergriff gewertet wird, in der Tat auch ein Übergriff ist, steht es doch außer Frage, dass es in Einzelfällen auch Übergriffe gibt; natürlich auch bei Demonstrationen. Die Probleme bei der Verfolgung dieser Übergriffe entstehen aber nicht etwa durch die mangelnde Identifizierbarkeit der Beamten, sondern sie entspringen unter anderem einem falsch verstandenen Kameradschaftsgeist bei der Abgabe von Zeugenaussagen. An diesem Problem würden Namensschilder nicht das Geringste ändern. Das heißt, auch in diesem Fall geht Ihr Gesetzentwurf an dem Kern des Problems vorbei.

Ja, ich war unter anderem bei Hamburger Polizistenprozessen dabei. Frau Kollegin Amtsberg, ja, ich war auch bei diversen Demonstrationen dabei. Ich habe sogar welche mit organisiert, unter anderem auch die, die in Kiel außer Rand und Band geraten ist. Ich erinnere mich noch gut daran, von wem die Eskalation damals ausgegangen ist - und zwar zu meinem großen persönlichen Ärger. Es waren nicht die Polizeibeamten!

Noch am 28. März des letzten Jahres erklärte der damalige Staatsekretär Lorenz im Innenund Rechtsausschuss, dass der Landesregierung kein einziger Fall bekannt sei, bei dem eine Identifizierung von Einsatzkräften der schleswig-holsteini

schen Polizei - und nur über diese reden wir heute; wir reden nicht über Berliner Einsatzzüge oder Ähnliches - im Nachhinein nicht möglich gewesen wäre. Es gab im letzten Jahr keinen einzigen Fall. Im Übrigen tragen Einheiten bei geschlossenen Einsätzen eine Rückenkennung, und der Einheitsführer trägt die Verantwortung für seine Gruppe.

(Zuruf der Abgeordneten Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Frau Amtsberg, es gab in Schleswig-Holstein nicht einen Fall, bei dem das Problem der Identifizierbarkeit aufgetreten wäre. Natürlich gab es Übergriffe, das habe ich schon gesagt. Intern sind die Beamten sehr wohl identifizierbar, aber natürlich nicht für jeden Außenstehenden, und das hat gute Gründe: Polizeibeamte sind nicht nur netten Menschen ausgesetzt, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen. Sie sind in einigen Gruppen ein regelrechtes Feindbild. Das unterscheidet sie doch eklatant von Mitarbeitern im Sozialamt. Ein Beispiel aus der „Anarchopedia“: Know your enemy. Ich zitiere den ersten Satz, der nicht meiner ist:

„Unter Polizei versteht mensch eine staatlich subventionierte Terroreinheit…“

Gleichzeitig wird hier übrigens zu Demonstrationen aufgerufen. In einem Artikel über „Freiburger Schlägerbullen“ in Aktion von - das kennen Sie alle - „indymedia.org“ wird über Polizeibegriffe geredet, und es werden Filmaufnahmen gezeigt. Hören Sie zu, einige werden die Quellen kennen. Es steht dort aber: Wir können das leider nicht komplett zeigen, weil wir die Anonymität der Demonstranten wahren müssen. Schließlich war das eine illegale Demonstration.

Herr Dolgner, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Jezewski zu?

Herr Kollege Dolgner, zitieren Sie diese Texte, weil Sie den Antragstellern unterstellen, sie kämen von ihnen oder sie würden die Gedanken teilen? - Warum zitieren Sie diese Texte?

- Ich zitiere diese Texte, um klarzumachen, welchen Gefahren die Polizeibeamten ausgesetzt sind und wer noch alles eine Kennzeichnungspflicht

(Werner Kalinka)

fordert. Ich komme noch dazu. Unterschrieben ist dieser Text mit:„Kennzeichnungspflicht jetzt! Nieder mit dem Staat!“

Ich habe hier ein Plakat über Krawalle am 1. Mai 2002 in Kreuzberg, die übrigens - so glaube ich auch nicht von der Polizei ausgingen.

(Der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner [SPD] hält ein Schriftstück hoch)

Ich zeige dieses Plakat, damit Sie die Szene, die Sie offensichtlich doch nicht so gut kennen, wie ich dachte, kennenlernen. Dieser Szene sehen sich Polizeibeamte ausgesetzt. Dieses Plakat ist ein Fahndungsplakat für Polizeibeamte mit einer Belohnung von 1.000 €. Darunter steht: „Kennzeichnungspflicht sofort!“

Das heißt, wer ernsthaft glaubt, dass es in der Gesellschaft niemanden gibt, der andere Interessen verfolgen könnte, wenn wir alle Polizeibeamte in Masseneinsätzen kennzeichnen, und dass es keine Gefährdung dieser Polizeibeamten gibt, der verschließt zumindest die Augen. Das werfe ich Ihnen vor. Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie das fördern. Natürlich nicht, Herr Kollege.

(Heinz-Werner Jezewski [DIE LINKE]: Wir haben keine Parteispenden dafür gekriegt, Herr Abgeordneter!)

- Sie haben gerade etwas zur Sache gefragt, oder? Polizeibeamte werden angegriffen und verfolgt, nur weil sie Polizeibeamte sind, und zwar bis ins Privatleben hinein. Das sind übrigens keine Einzelfälle oder fiktive Fälle. Ich war erst vorgestern beim heimischen Polizeirevier. Dort wurden mir zwei aktuelle Vorgänge geschildert. Sie werden übrigens angegriffen, weil sie sich für uns bei der Durchsetzung der Gesetze exponieren.

(Zuruf des Abgeordneten Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Herr Fürtner, das kann ich Ihnen gern geben. Ich nehme sie einfach mit. Das sind unsere Gesetze, die dieses und andere Parlamente beschließen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Natürlich würde es den gewaltbereiten Gruppen, von denen ich nur einen ganz kleinen Ausschnitt gezeigt habe, leichter fallen, unsere Polizeibeamten unter Druck zu setzen, wenn sich mit wenigen Fotos von geschlossenen Einsätzen ganze Dossiers im Internet einrichten ließen. Demonstrationssprüche wie - ich zitiere:

„Bullenschwein wir kriegen dich - Übergriffe rächen sich!“

,Kein Vergeben - Kein Vergessen, Bullen haben auch Adressen“,

lassen jedenfalls nicht wirklich vermuten, dass es diesen Gruppen um eine geordnete, rechtsstaatliche Verfolgung polizeilicher Übergriffe ginge.

Abschließend möchte ich den Antragstellern noch den Hinweis geben, dass es nicht nur ein Gebot der Höflichkeit gewesen wäre, vorher einmal mit den Betroffenen über diesen Gesetzentwurf zu sprechen. Auch hier muss ich der GdP Recht geben. Das wäre vor allem ein Zeichen der politischen Klugheit gewesen, da ein ähnlicher Vorschlag im Januar 2010 vom Berliner Gesamtpersonalrat der Polizei einstimmig abgelehnt wurde. Gemäß eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichtes vom 11. Juni 2002 ist die namentliche Kennzeichnung nämlich mitbestimmungspflichtig. Spätestens dann, wenn es so weit kommen würde, müssten Sie den Betroffenen erklären, warum Sie unbedingt eine namentliche Kennzeichnung einführen und dafür eine zusätzliche Gefährdung der Polizeibeamten in Kauf nehmen wollen.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Zum Abschluss sage ich: Es gab in Schleswig-Holstein bisher nicht einen einzigen nachgewiesenen Fall, bei dem eine solche Kennzeichnung bei der Verfolgung von Übergriffen einen zusätzlichen Nutzen gebracht hätte. In diesem Zusammenhang kann ich die Entrüstung in den Reihen der GdP voll verstehen. Sie haben im Ausschuss sicherlich noch Gelegenheit, selbst mit den betroffenen Gruppen zu sprechen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Gerrit Koch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Beratung liegt uns ein Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS

(Dr. Kai Dolgner)

90/DIE GRÜNEN vor. Wenn ich es recht sehe, dann ist es der erste gemeinsame Antrag nur dieser beiden Fraktionen. Bemerkenswert ist dabei, dass sich gerade diese beiden Fraktionen an die Spitze der Bewegung setzen wollen, die das Ziel haben möge, das angeblich abgängige Vertrauen der Bürger in ihre Polizei und zudem die Bürgernähe zu steigern. Der Antrag gaukelt uns vor, dass in unserer Bevölkerung ein tiefes Misstrauen gegenüber der Polizei und ihrer Arbeit vorherrsche. Ich weiß nicht, woher diese Annahme ihre Grundlage nimmt. Mir ist vielmehr bekannt, dass unsere Polizei ein integraler Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates ist.

Eine aktuelle Befragung unter 15- bis 25-Jährigen für die aktuelle Shell-Jugendstudie hat untersucht, welcher Gruppierung oder Organisation am meisten Vertrauen geschenkt wird. An erster Stelle steht man höre und staune - die Polizei. Sie steht sogar noch vor dem Bundesverfassungsgericht. Passen Sie auf: An letzter Stelle stehen die politischen Parteien. Sieht man sich dieses Ergebnis, das manchen ob des Alters der Befragten vielleicht besonders aufhorchen lässt, genauer an, dann müssen sich die Antragsteller doch fragen lassen, ob es nicht sinnvoller wäre, uns Politiker einer Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen, um Vertrauen und Bürgernähe herzustellen.

(Vereinzelter Beifall bei der FDP)

Im Ernst: Worin besteht der Handlungsbedarf, die Kennzeichnung der Polizisten in jedem Einsatz zwingend herbeizuführen? - Gibt es zum Beispiel eine große Anzahl ungeklärter Übergriffe von Polizisten auf Bürgerinnen und Bürger? - Mir ist das nicht bekannt. Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen anlässlich der alljährlichen, unsäglichen Neonazi-Demo in Lübeck werden häufig aus dem Kreis von Linken und Grünen Behauptungen erhoben, Polizeibeamte hätten sich rechtswidrig gegenüber Gegendemonstranten verhalten. Fragt man konkret nach, dann wurde merkwürdigerweise keine einzige Anzeige gegen die Polizei erhoben. Dementsprechend folgten auch keine Ermittlungen. Die Anschuldigungen werden trotzdem immer wieder wiederholt und bleiben unbewiesen im Raum stehen. Die rechtliche Auseinandersetzung wird offenbar gescheut. Unsere Polizei wird in ihrem Ansehen geschädigt.

In der Antragsbegründung werden die Polizei und ihre Angehörigen unter Generalverdacht gestellt, indem dort ausgeführt wird, die Erfüllung der Erwartung, sie handelten nach Recht und Gesetz, sei für die große Mehrheit der Einsätze und für die

große Mehrheit der Polizeibeamtinnen und -beamten eine Selbstverständlichkeit. Für eine unbestimmte Minderheit der Polizeiangehörigen gilt das also nicht? - Hier soll wohl der Grundsatz gelten: Kühn behauptet, ist halb bewiesen.

Völlig abwegig ist aber die in der Formulierung enthaltene Behauptung, ein Teil der Polizeieinsätze sei bereits an sich bewusst rechtswidrig. Das meinen Sie doch bitte nicht im Ernst!

Schon jetzt kennzeichnen sich Polizeibeamte im Dienst. Ihre Uniformen lassen das Tragen ihres Namens zu. Im regulären Dienst auf der Wache oder auf Streife wird das Namensschild überwiegend getragen.

Um diese Einsätze geht es den Antragstellern aber gar nicht. Sie wollen die Kennzeichnungspflicht gerade für diejenigen Einsätze, bei denen die Polizeibeamten eher nicht auf zuvorkommende und freundliche Bürger treffen, sondern auf rücksichtslose Steinewerfer, Hooligans und gefährliche Gewalttäter.