Welche Auswirkungen hat der Verteilungsmaßstab auf die Vergütung der Ärzte in Schleswig-Holstein? - 2007 standen in der ambulanten Versorgung pro GKV-Versicherten in Bayern immerhin 447 €, in Schleswig-Holstein dagegen nur 382 € zur Verfügung. Mit dem Inkrafttreten der Honorarreform stehen in Bayern 477 € - das ist eine Steigerung um 6,8 % - zur Verfügung. In Schleswig-Holstein hingegen sind es nur 397 €.
Dabei werden ab 2009 nicht alle ärztlichen Leistungen mit einem bundeseinheitlichen Punktwert vergütet. Es ist also ein Irrtum, wenn man annimmt, wir hätten einen bundeseinheitlichen Punktwert. Vielmehr dient der bundesweit einheitliche Punktwert als Grundlage zur Bestimmung einer regional auszuhandelnden morbiditätsorientierten Gesamtvergütung sowie zur Erstellung einer regionalen Euro-Gebührenordnung. Darüber hinaus werden infolge der Honorarreform bisher extrabudgetierte Leistungsbereiche mit einbezogen, sodass deren Anteil von 20 % auf 6 % absinkt. Gerade durch die
Wie aber kann das Ziel einer bundeseinheitlichen Vergütung erreicht werden, und warum ist dieses Ziel für Schleswig-Holstein so wichtig? Warum haben wir diesen Antrag gestellt? Natürlich kann man es sich an dieser Stelle sehr einfach machen und auf die Verhandlungsautonomie der ärztlichen Selbstverwaltung verweisen, die bei den Verhandlungen nicht auf diesen Aspekt ausreichend geachtet hat. Doch so einfach ist es gerade nicht.
Welches Interesse, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen Ärzte in Zukunft haben, sich wirtschaftlich im Sinne des SGB V - wir appellieren schließlich immer an das wirtschaftliche Verhalten der Ärztinnen und Ärzte - zu verhalten und dafür sogar den Konflikt mit ihren Patientinnen und Patienten in Kauf zu nehmen? Das ist nämlich der eigentliche Punkt: Es handelt sich nicht nur um rein ökonomische Größen, die im Übrigen dazu dienen, das Überlegen der Praxen zu gewährleisten. Vielmehr muten wir den Ärzten einen Konflikt mit ihren Patienten zu. Sie müssen ihren Patienten nämlich erklären, warum diese bestimmte Behandlungsformen oder Medikamente nicht mehr bekommen. Diesen Konflikt müssen die Ärzte austragen - nicht die Politiker.
Die Honorarzuwächse in den anderen Bundesländern werden schließlich auch von den schleswig-holsteinischen Versicherten mitfinanziert, ohne dass die schleswig-holsteinischen Versicherten irgendeinen Nutzen davon haben.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gilt für die Versicherten ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Die niedergelassenen Ärzte hingegen werden je nach Region und je nach Fachrichtung für ein und dieselbe Tätigkeit unterschiedlich vergütet. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die ärztliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein bedauerlicherweise noch unattraktiver, und zwar nicht nur für die derzeit praktizierenden Ärzte, sondern auch für den Nachwuchs.
Insofern kündige ich an: Wenn die Nachberatungen abgeschlossen sind - und ich hoffe, dass sie erfolgreich sein werden -, müssen wir uns im Ausschuss über die Frage unterhalten, welche Konsequenzen diese Honorarreform für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich für Schleswig-Holstein in Zukunft hat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Honorarreform gestaltet das Vergütungssystem für Ärzte und Psychotherapeuten neu. Das bisherige Kopfpauschalensystem mit einem komplizierten Punktesystem soll abgelöst werden. Die Umgestaltung des Honorarsystems wird in den Jahren bis 2010 schrittweise vollzogen, und der Gesetzgeber verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: erstens die Schaffung eines neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes - das ist der sogenannte EBM mit festen Preisen in Euro, zweitens eine Vereinheitlichung der Höhe der Vergütung ambulanter Leistungen in allen Bundesländern und drittens die Verlagerung des Morbiditätsrisikos von den Ärzten hin zu den Krankenkassen.
Der zum 1. Januar 2008 eingeführte EBM ist ein Zwischenschritt zum Euro und beinhaltet einen Katalog all derjenigen ambulanten Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Jede Leistung ist mit einem Punkt beziffert und um das Honorar eines Arztes oder Psychotherapeuten zu ermitteln, werden die Punkte der von ihm geleisteten Untersuchungen addiert und mit einem Punktwert in Euro umgerechnet. Dieser Punktwert variiert von Quartal zu Quartal und auch von Bundesland zu Bundesland.
Genau hier setzt die zweite Stufe der Honorarreform an: Der Punktwert soll für alle Bundesländer auf einen festen Wert fixiert werden, und am 1. Januar 2009 soll dazu der bundeseinheitliche Orientierungspunktwert eingeführt werden. Zur Ermittlung des Orientierungspunktwertes wird das gesamte ambulante Finanzvolumen in Deutschland durch das gesamte ambulante Punktzahlvolumen dividiert.
Und hier liegt das Problem: Ende August hatten sich die Verhandlungspartner auf die Einzelheiten der Honorarreform geeinigt. Bestandteil der Einigung ist die Erhöhung der Honorare um knapp 2,7 Milliarden € bundesweit, und zwar Bezug nehmend auf das Vergleichsjahr 2007. Diese Erhöhung um rund 10 % im Bundesdurchschnitt stellt sich regional allerdings sehr unterschiedlich dar. Für Schleswig-Holstein mit einem relativ niedrigen Punktwert zeichnet sich ab, dass die Erhöhung weit unter dem Bundesdurchschnitt bleiben wird.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht in ihren Berechnungen für Schleswig-Holstein von nur 3,9 % und rund 35 Millionen € aus, während die Steigerung in Bayern, wo das Honorar pro Arzt schon heute deutlich höher ist als in Schleswig-Holstein, 6,8 % beziehungsweise 312,5 Millionen € betragen soll.
Obwohl die Ost-West-Angleichung ein gutes Stück vorangekommen ist, da Gelder aus dem Topf des gesamten ambulanten Finanzvolumens in die neuen Bundesländer geflossen sind, wird deutlich, wie schwierig es ist, ein gerechtes bundeseinheitliches Honorarsystem aufzubauen. Aus schleswigholsteinischer Sicht ist das Verhandlungsergebnis besonders desillusionierend; von daher sollte es nachgebessert werden.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat dies zunächst als gut befunden, dann aber signalisiert, dass er sich an der Nachbesserung beteiligen wird. Diese Nachbesserung lässt sich meines Erachtens nur durch eine Korrektur des Verteilungsmaßstabes erreichen. Wie schon Herr Dr. Garg sagte: Schleswig-Holstein ist bestraft worden, dass es sich an eine Mengenbegrenzung gehalten hat. Diese Diskussion ist der um den bundeseinheitlichen Basisfallwertes sehr ähnlich. Wirtschaftliches Verhalten in Schleswig-Holstein wird nicht honoriert.
Die Auswirkungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes und das Aussterben der Landarztpraxen wirken sich negativ auf die ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum aus. Medizinische Versorgungszentren in Ballungsgebieten und das Aufkaufen von Arztpraxen durch Klinikbetreiber müssen kritisch begleitet werden. Vor diesem Hintergrund ist ein ungerechtes Honorarsystem - vielfach wird es auch als ungerecht empfunden; das sollte man manchmal betonen - ein zusätzliches Handicap und hält junge Haus- und Fachärzte, die wir dringend brauchen, davon ab, sich in Schleswig-Holstein niederzulassen.
Wir erwarten daher, dass sich der Bundesvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und die Landesregierung für eine Nachbesserung der Honorarverteilung einsetzen, was letztlich auch einer verbesserten Patientenversorgung zugutekommt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Orientierungswertes als Basis für eine regionale Gebührenordnung ist ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu einer einheitlichen Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen gemacht worden. Es gibt ganz offenkundig die Notwendigkeit weiterer Korrekturen, und die Diskussion zeigt, dass die Orientierungswerte in diesem Verfahren das Problem sind. Insbesondere in Schleswig-Holstein sind die verminderten anrechnungsfähigen Leistungsmengen das Problem. Meine Kolleginnen und Kollegen, die eben dazu gesprochen haben, haben bereits darauf hingewiesen.
Wir konnten es auch der Presse entnehmen, dass sich die KV Schleswig-Holstein derzeit um nachträgliche Korrekturen bemüht. Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung dieses Verfahren im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch unterstützt. Generell ist aber zu erwarten, dass weiter gehende vereinheitlichende Beschlüsse des Bewertungsausschusses in den kommenden Jahren ergehen werden. Die Sachverhalte sind zu komplex, um dies auf Anhieb für alle Seiten zufriedenstellend zu lösen. Zum Beispiel wird im nächsten Jahr mit der Umstellung auf die bundeseinheitlichen morbiditätsbezogenen Gesamtvergütungen ein weiterer Aspekt dazukommen, der dann allerdings auch wieder die regional unterschiedliche Morbidität berücksichtigen wird. Im Laufe des weiteren Verfahrens werden bundeseinheitliche zusätzliche Orientierungswerte festgelegt, die regionale Unter- beziehungsweise Überversorgungen berücksichtigen, die dann in der Bedarfsplanung Berücksichtigung finden.
Die Honorarreform, das heißt - präziser gesagt - die Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungen, die im August mit bundesweiter Wirkung durch den erweiterten Bewertungsausschuss von KBV und Krankenkassen durch eine Rahmenvorgabe für die Honorarverteilung festgesetzt wurde, wird also weitergehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Kassen werden diese weiterhin umzusetzen haben. Das steht für Schleswig-Holstein im Moment noch an. Das heißt, wir befinden uns in einem Prozess und können zu diesem Zeitpunkt keine abschließenden Ergebnisse vorweisen.
Aus Sicht meiner Fraktion ist es jedoch inakzeptabel, wenn es für die Ärzte im Vergleich der Bundesländern erneut zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen sollte. Dies wäre auch kontraproduktiv und nicht im Interesse einer guten Versorgung in unserem Land. Wir haben bereits mehrfach insbesondere über die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum diskutiert, und wir wissen, dass wir zukünftig besonders aufgrund der Altersentwicklung der Ärzteschaft mit Engpässen zu rechnen haben. Wir brauchen auf dem Land attraktive Arbeitsbedingungen, und wir müssen entsprechenden Nachwuchs rekrutieren. Dazu ist es erforderlich, neue Strukturen zu entwickeln, damit Ärzte sich dort weiterhin niederlassen.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung derzeit gemeinsam mit den Partnern der Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein neue Konzepte entwickelt. Modellhaft geschieht dies zum Beispiel im Gesundheitsraum Westküste, wo mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Westküstenklinikum kleinteilige zukunftsgerichtete Versorgungsangebote entwickelt werden.
Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass sie sich - obwohl zunächst Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen am Zug sind - in ihrer eigenen Zuständigkeit und Verantwortung dafür starkmacht, dass die Neuordnung der ärztlichen Honorare nicht zulasten Schleswig-Holsteins ausgehen wird. Dass sie dies gemeinsam mit Kollegen aus anderen Bundesländern tut, ist gut. Wir begrüßen das.
Wir sollten die einzelnen Aspekte und die weitere Entwicklung im Ausschuss diskutieren. Ich habe den Eindruck, dass wir inhaltlich nicht weit auseinander liegen. Wir können dies sicherlich gemeinschaftlich verfolgen. Es darf nicht so wie im Fall der bundeseinheitlichen Basisfallwerte oder im Fall der gesamten Basisfallwertproblematik ausgehen. Es darf nicht sein, dass wir in Schleswig-Holstein wieder das Nachsehen haben, weil wir unsere Schularbeiten gut gemacht haben. Ich glaube, wir sind uns einig. Wir können die Ministerin dahin gehend unterstützen, dass wir hier in Schleswig-Holstein keine neue Benachteiligungssituation zulassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann meinen Redebeitrag etwas kürzen, denn die meisten Argumente wurden bereits genannt. Auch ich unterstreiche ganz nachdrücklich, dass wir dafür Sorge tragen müssen, nicht das gleiche Desaster zu bekommen, wie wir es bei den Fallpauschalen in den Krankenhäusern erlebt haben. Ich meine damit die Benachteiligung derjenigen, die sich an Recht und Gesetz halten und effizient handeln. Ich mahne Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergütung an. Wir brauchen feste Preise statt weicher Punktwerte. Last but not least brauchen wir eine Verlagerung des Morbiditätsrisikos weg von den Ärzten und hin zu den Krankenkassen. Das ist die Leitlinie, unter deren Aussage ich meinen Beitrag hier verstanden wissen will.
Alle diese Ziele sind hier offenbar Konsens. Sie sollen sogar bundesweit Konsens sein. Sogar zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung sollen sie Konsens sein. Die entscheidende Frage ist aber, wie wir zu der Verwirklichung dieser Ziele kommen. Hier beginnen die Verzerrungen, auf die die Ministerin sowie meine Vorrednerinnen und Vorredner eingegangen sind. Es gibt regionale Verzerrungen und die Ungleichbehandlung verschiedener Berufe. Hier muss sich die Ärzteschaft an die eigene Nase fassen, denn dies ist keine Erfindung der Politik. Das haben die Ärzte selbst zu verantworten. Da die Folgen für die Patientinnen und Patienten aber so schwerwiegend sind, müssen wir als Politiker jetzt eingreifen, damit die Reform richtig eingetütet wird. Ich bin Frau Ministerin Trauernicht sehr dankbar dafür, dass sie dies getan hat und uns darüber berichten konnte. Ich bin auch dem Kollegen Garg dankbar dafür, dass er dieses Thema zu einem Tagesordnungspunkt gemacht hat.
Wir haben noch einmal darüber nachzudenken, wie wir uns insgesamt zu den Themen „Punktwerte“ und „Deckel“ verhalten. Wir sind noch nicht völlig heraus aus dem Punktwertesystem, das haben wir gerade gehört. Der Übergang wird gestaltet. Es gibt weiterhin Zu- und Abschläge.
Wir müssen uns darüber klar sein: Wenn wir auf eine bestimmte Summe einen Deckel setzen und sagen, mehr dürfe nicht ausgegeben werden, auf der anderen Seite aber Behandlungsfälle haben, die man nur begrenzt kalkulieren kann, dann wird es immer einen Verteilungskampf geben, und zwar ungeachtet der Frage, ob sich dieser Verteilungskampf auf regionaler Ebene, auf Bundesebene oder
Es gilt das Problem zu lösen, wie feste Preise entstehen können, ohne dass gleichzeitig ein großer politischer Druck entsteht, den Deckel anzuheben, weil das Geld nicht reicht. Über die Lösung dieser Frage werden wir sicherlich im Ausschuss noch reden. Frau Ministerin, dieser Punkt ist mir nämlich bei allen Ausführungen, die Sie hierzu gemacht haben, noch nicht endgültig klar. Die Übergangsphase scheint auch darauf hinzudeuten, dass dies noch nicht ganz ausgegoren ist. Es wird also ab 2010 richtig spannend, wenn der eigentliche Systemwechsel passiert und wenn die Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Kassen erfolgen soll.
Trotzdem finde ich es richtig, dass wir uns schon jetzt damit befassen und dass wir die Bewegungen vorausschauend und sehr aufmerksam wahrnehmen. Dies geschieht nicht, weil wir der verlängerte Arm einer bestimmten Ärztegruppe sind, sondern weil wir im Sinne der Patientinnen und Patienten für Gerechtigkeit und Transparenz sorgen müssen. Last but not least müssen wir verhindern, dass insbesondere auf dem Land Praxen eingehen, weil dieser Konflikt auf dem Rücken derjenigen ausgetragen wird, die in der Ärztehierarchie an schwächster Stelle stehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fakt ist, dass die Verhandlungen hinsichtlich der neuen Honorarreform den Ärzten in SchleswigHolstein rund 3,9 % mehr bringen werden.
Dazu habe ich fünf Anmerkungen: Erstens. Faktisch haben die Sparsamen, also Schleswig-Holstein und die Ärzte des größten Bezirks, nämlich Nordrhein, dafür gesorgt, dass weit mehr verteilt werden kann. Sie profitieren aber in einem weit geringeren Maß davon als die Verschwender. Die Botschaft, die von diesen Verhandlungen ausgeht, ist mit anderen Worten: Sparsamkeit lohnt sich nicht, das Verletzen von Budgetgrenzen aber sehr wohl. Damit sind das mühsam eingeführte Sparbewusstsein und das Sparverhalten auf einen Schlag obsolet geworden. Man muss kein Wissenschaftler sein, um
Zweitens. Es ist zu befürchten, dass die Versicherten und die Wirtschaft des strukturschwachen Schleswig-Holsteins die Honorare der Ärzte in anderen Ländern finanzieren werden. Die zuständigen Verbände der niedergelassenen Ärzte beziffern den Nettoabfluss allein für Schleswig-Holstein auf 80 bis 100 Millionen €. Das ist eine Umverteilung, die regelrecht Wirtschaftskraft aus unserem Land abzieht. Ich wage gar nicht daran zu denken, wie der Gesundheitsfonds diese Umverteilung mit seinem einheitlichen Beitragssatz weiter beeinflussen wird.
Ich möchte das einmal so auf den Punkt bringen: Der angestellte Schlachter in Bredstedt finanziert mit seinem Krankenkassenbeitrag die Praxis eines Münchner Radiologen und hat nichts davon. Alle Grundsätze der Transparenz und der regionalen Steuerung sind somit außer Kraft gesetzt.
Drittens. In Schleswig-Holstein rechnen die Fachärzte fast jede fünfte Leistung über extra budgetierte Leistungsbereiche ab. Das soll in Zukunft kaum noch möglich sein. Damit sind eindeutig Einkommensverluste für die Fachärzte zu erwarten. Diese Honorarreform treibt damit die Fachärzte geradezu in die Arme der privaten Krankenversicherung, denn diese zahlen besser. Kassenpatienten werden dementsprechend noch länger warten müssen. Damit zementiert die Honorarreform den Weg in die Zwei-Klassen-Medizin. Die Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein hat es auf den Punkt gebracht: Bei dieser Honorarreform bleiben die Verlierer Verlierer, und die Gewinner bleiben Gewinner.
Viertens. Schleswig-Holstein wird für 2007 bis 2009 nicht einmal den Inflationsausgleich erhalten. Es bleibt zu bedenken, dass es in Zukunft auch für neue Ärzte wenig attraktiv sein wird, sich gerade in unserem Land anzusiedeln, was sich in Zukunft sicherlich insbesondere im ländlichen Raum auswirken wird.