Protocol of the Session on October 8, 2008

Bevor ich in der Worterteilung weitergehe, begrüße ich sehr herzlich auf der Tribüne Mitglieder des CDU-Ortsverbandes und Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tröndel im Kreis Plön. - Seien Sie uns sehr herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für den SSW im Landtag hat die Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung vorweg: Das Schulgesetz hat bekanntlich die Schullandschaft in Schleswig-Holstein ordentlich umgekrempelt. Schüler und Eltern haben die Veränderungen im Großen und Ganzen gut angenommen, mehr noch, manche Gemeinschaftsschule wäre ohne die Bemühungen von Eltern gar nicht zustande gekommen. Die Reform hat sich auch im Aussehen der Schulen niedergeschlagen, wovon die vielen Debatten vor Ort um Anund Neubauten künden.

Mit einem Jahr Verzögerung soll nun auch die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an die neue Schulstruktur angepasst werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die neu zu schaffenden Stellen genau beschrieben und mit Tätigkeitsmerkmalen versehen. Dabei werden insbesondere die neuen Stellenarten wie die des Koordinators erstmals ins Besoldungsrecht eingeführt. Der Änderungsantrag der Großen Koalition zeigt, dass das nicht ganz unproblematisch ist. Ich möchte eine Bemerkung hinzufügen: Es ist im Grunde genommen nicht hinnehmbar, dass wir im Bildungsausschuss erst jetzt die Änderungsvorschläge der Großen Koalition als Tischvorlage vorgelegt bekommen haben, wo doch Zeit genug war.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir haben es mit einer nachholenden Gesetzgebung zu tun, die bislang geschaffene Strukturen ins Besoldungsrecht einpasst.

Wir wissen, was das Gesetz ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, was es nicht ist, und zwar ein Gesetz, das gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung gleich wertet. Die unterschiedliche Alimentierung hat bereits jetzt an einigen Schulen dazu geführt, dass durch das Kollegium ein tiefer Riss geht. Die Laufbahnentscheidung und eben nicht die konkreten Tätigkeiten ist ausschlaggebend für die Alimentierung. Kollegien werden gespaltet, sodass zu befürchten steht, dass von einem kollegialen Miteinander auch in anderen Bereichen nur schwer die Rede sein kann.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das Thema Besoldung ist natürlich nicht das einzige Thema, doch es wird dazu, wenn überhaupt

(Angelika Birk)

nicht abzusehen ist, dass Ungerechtigkeiten zumindest mittelfristig beseitigt werden. Der Verband Bildung und Erziehung hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz sogar dazu führen kann, dass der Leiter einer kleinen Gemeinschaftsschule mit weniger als 360 Schülern aufgrund der Eingruppierung in Lehramt Grund- und Hauptschule mit A 13 Z - so steht es in der Stellungnahme - niedriger besoldet wird als sein Vertreter, wenn der für Lehramt Realschule besoldet in die Besoldungsgruppe A 14 eingruppiert wird. Diese Beispiele, die sich vielleicht etwas technisch anhören, ließen sich ergänzen und werden an den Schulen leidenschaftlich diskutiert.

Wir müssen die Debatten an den Schulen ernst nehmen. Als ungerecht empfundene Besoldung demotiviert die Lehrerinnen und Lehrer. Genau das, nämlich unmotivierte Lehrer, steht einer erfolgreichen Umsetzung der Schulreform entgegen. Ich bin mir bewusst, dass sich diese Probleme nur schwierig über das Besoldungsgesetz bewältigen lassen. Das eigentliche Problem besteht aus Sicht des SSW darin, dass die Lehrerbildung wegen einer politischen Absprache der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode nicht geändert werden kann. Das ist der eigentliche Knackpunkt.

Eine letzte Bemerkung zum Landesbesoldungsgesetz: Gegen die Einführung von Koordinatorenstellen ist aus Sicht des SSW nichts einzuwenden. Das ist sogar folgerichtig und auch im Sinn des Schulgesetzes. Wir werden uns also bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

(Beifall beim SSW)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Das Wort für einen Kurzbeitrag hat nun der Herr Abgeordnete Werner Kalinka.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Birk hat eben gesagt, dass sie noch einen Diskussions- und Fragebedarf hat. Sie hätten in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses alle diese Themen ansprechen können. Dies haben Sie jedoch nicht getan, Frau Kollegin. Das ist die Situation. Es waren auch Vertreter aus den Ministerien anwesend. Sie hätten also jederzeit die Themen ansprechen können, wenn Sie Fragebedarf gehabt hätten. Da Sie mir eine Zwischenfrage nicht gestattet haben, ist es mir wichtig, dies hier festzustellen. Im Übrigen haben wir die Sitzung des

Innen- und Rechtsausschusses nicht ohne Grund erst heute Mittag durchgeführt, denn dadurch hatten wir Gelegenheit, gegebenenfalls noch Ergänzungen und Korrekturen vorzunehmen. In dem Punkt des Inkrafttretens haben wir das dank der Hilfe des Kollegen Koch auch gemacht. Es kann also nicht stehen bleiben, dass Fragen nicht beantwortet würden. Der Ausschuss war mit der Landesverwaltung und der Regierung gesprächsfähig. Sie haben die Möglichkeit dazu nicht genutzt.

Das Wort für die Landesregierung hat Herr Finanzminister Rainer Wiegard.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Als sechster Redner hat man das Vergnügen, dass man alles zusammenfassen kann, was die fünf Vorredner überwiegend Richtiges - allerdings nicht in allen Fällen - gesagt haben. Wir können hier nicht eine Ausschussberatung intensivster Art nachholen.

Herr Kollege Klug, ich möchte kurz auf Ihren Einwand eingehen, den Sie hier wiederholt haben, der auch in der Ausschussberatung hätte ausgeräumt werden können.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Der Staatssekre- tär wusste nichts!)

- Dann sage ich es Ihnen jetzt noch einmal, Herr Klug. - Die alten Ämterbezeichnungen, insbesondere die der Besoldungsgruppe B zugeordneten Ämter der Rektoren, wurden in den Abschnitt der künftig wegfallenden Ämter überführt. Es entspricht im Übrigen der gängigen Praxis, Amtsbezeichnungen so lange fortzuführen, wie noch keine vollständige Überführung in die neuen Ämter vorgenommen wurde und es im Einzelfall diese Amtsbezeichnungen noch geben kann.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

- Hören Sie bis zum Ende zu, Herr Klug. Das ist ja auch hilfreich, wenn das für Sie ein wichtiger Punkt ist. - Nach der Zuordnung der Rektorenämter in die neue Besoldungsgruppe W 3 ergeben sich die neuen Amtsbezeichnungen der W 3 zugeordneten Präsidenten der Hochschulen - auf die haben Sie ja abgestellt - nun unmittelbar aus der Bundesbesoldungsordnung B Anlage II zum Bundesbesoldungsgesetz. Diese Regelung wird dann mit der Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes in Landesrecht

(Anke Spoorendonk)

im Rahmen des Bereinigungsgesetzes, das wir im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt behandeln, überführt. Ich weiß, dass dies ein schwieriges Thema ist: Landesbeamtenrecht, Landesbesoldungsrecht, Bundesbesoldungsrecht, Beamtenversorgungsrecht. Ich bin gern Abgeordneter, aber in einem solchen Punkt bin ich froh, dass ich Minister bin und einen Apparat mit kenntnisreichen Mitarbeitern habe, die mir den Weg durch den Dschungel ein bisschen ebnen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Also werden wir al- le Minister!)

Ich kann Ihnen, wenn Sie sich verirrt haben, anbieten: Wenn Sie eine Frage haben, Herr Kollege Klug, dann kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen gern durch den Dschungel. Das ist überhaupt kein Problem.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wenn der Staats- sekretär solche Fragen nicht beantworten kann, dann sollten Sie solche Erklärungen nicht abgeben! Dann müssen Sie kompetente Leute schicken!)

Ich bin auch gern bereit, Ihnen die jetzt von Ihnen noch einmal vorgetragene Frage schriftlich zu beantworten. Dann haben wir es ja einfach.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich auch im Namen der Bildungsministerin dafür, dass wir den eigentlichen Sachverhalt, der zu dieser Änderung des Landesbesoldungsgesetzes geführt hat, nämlich die Regelung der Leitungs- und Funktionsstellen im Zusammenhang mit der Neuordnung des Schulgesetzes, jetzt auf den Weg bringen können - mit einiger Verzögerung, aber dennoch in dem Sinn, wie wir das gemeinsam gewollt haben.

Ich glaube, dass in der Diskussion alle Punkte auch die, die der Kollege Tobias Koch angesprochen hat - diskutiert worden sind und dass wir nach geraumer Zeit die Veränderungen, die wir eingeführt haben, sowohl in der Systemfrage als auch in der personellen Besetzung, überprüfen und dann im Zuge der Neuordnung, der demografischen Entwicklung und auch der Schulstandorte zu einer Überprüfung dessen kommen sollten, was wir heute einrichten. Jetzt können wir damit aber erst einmal loslegen. Ich glaube, das ist gut für unser Land.

(Beifall bei CDU und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache

16/2123, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der vom Vorsitzenden des Finanzausschusses mit Ergänzungen aus dem Plenum vorgetragenen Ergänzungen, unter anderem auch der, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf in dieser Form zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Gruppe des SSW in der Fassung der Drucksache 16/2244 mit den vorgetragenen Ergänzungen angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und ergänzender Vorschriften sowie Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2247

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile dem Finanzminister, Herrn Minister Rainer Wiegard, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt sind wir an dem Punkt angelangt, über den wir eingangs schon einmal gesprochen haben. Es geht im Wesentlichen um die Überleitung von Bundesrecht in Landesrecht. Daneben gibt es einige andere Änderungen. Sie wissen, dass seit dem August 2006 nach der Föderalismuskommission I für die dienstrechtlichen Regelungen der Besoldung und Versorgung die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich sind. Allerdings besteht das vor der Föderalismusreform bestehende Bundesrecht, also das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz, zunächst als Bundesrecht weiter fort. Diese Gesetze oder auch einzelne Teile, abgrenzbare Teile, können durch Landesrecht ersetzt werden.

Bevor ein einheitliches Landesrecht - das Problem ist eben auch deutlich geworden, dass wir noch kein einheitliches neues Landesbeamtenrecht haben, weil es noch das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht gibt - zum Abschluss kommt, wollen wir bereits überall dort die vorhandene Ge

(Minister Rainer Wiegard)

setzeslage anpassen, wo es einer inhaltlichen Klarstellung bedarf oder höchstrichterliche Rechtsprechung umgesetzt werden muss.

Ändern können wir aber nur, wenn Bundesrecht zuvor in Landesrecht überführt wurde. Es ist klar, dass wir von hieraus nicht Bundesrecht ändern können, sondern dies zunächst in Landesrecht umgesetzt werden muss. So erklärt sich auch der etwas komplizierte, vor allem aber umfangreiche Inhalt des Gesetzes.

Zu einzelnen Punkten: Wir regeln die versorgungsrechtlichen Wartezeiten neu. Das geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Mitte 2008 zurück. In ihm hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zeit von drei auf zwei Jahre abzusenken ist. Außerdem erachtet das Gericht den Versorgungsabschlag alter Art für die Teilzeitbeschäftigung für rechtswidrig. Dementsprechend sind hier die notwendigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen.

Daneben werden wir das Tagegeld bei Dienstreisen von weniger als 14 Stunden wieder einführen. Zu diesem Tagegeld hat sich bei den Nachprüfungen ergeben, dass Lösungen, Alternativen, die dazu gesucht wurden, die den gleichen Zweck für das Land erfüllen könnten, im Ergebnis teurer würden als die alte Regelung. Ich meine, es ist vernünftig zu korrigieren, was sich als Fehler herausgestellt hat.

Bei den Regelungen zur Dienstfähigkeit hat die Landesregierung bereits eine Verordnung zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit auf den Weg gebracht. Durch einen stärkeren finanziellen Anreiz wollen wir hier den Verbleib von Mitarbeitern im Dienst fördern und vorzeitige Versorgungsfälle vermeiden. Denn häufig sind bei einem begrenzt dienstfähigen Beamten die aktiven Bezüge nicht höher als im alternativen Fall die Versorgungsbezüge. Aber es ist allemal besser, dass diese Menschen trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit weiter mit der ihnen verbliebenen Arbeitskraft beschäftigt werden. Rehabilitation vor Versorgung soll hier der Grundsatz sein. Das ist gut für die Menschen, die davon betroffen sind, und ich glaube, auch gut für die Versorgungskasse.

(Beifall des Abgeordneten Manfred Ritzek [CDU])

In dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Besoldung und Versorgung bringen wir unser Landesrecht für die Beamten auf den jetzt aktuellen Stand - wenn auch noch nicht in Form eines einheitlichen Landesrechts. Damit schaffen wir die Grundlage für weitere Anpassungen, wie sie bereits im Landesbe

amtenneuregelungsgesetz und auch im Haushaltsstrukturgesetz geplant sind.